Frage zur Unterhaltspfändung und PKH

  • Hallo,
    ich habe heute nach langer, langer Zeit einen Brief vom Jugendamt bekommen welches noch die Beistandsschaft für meinen Sohn (15) hat.
    Ich bekomme seit Jahren keinen Unterhalt vom KV. Zuletzt lief alles nur noch über Lohnpfändung bis er krank wurde und Krankengeld bezog. Dieses war zu gering zum Pfänden da er damals verheiratet Vater von 2 weiteren Kindern war. Inzwischen ist er aber geschieden. Nun bekam ich wie gesagt heute Post vom JA. Sie haben mir einen Antrag zur PKH beigelegt mit dem Hinweis ich solle diesen Ausfüllen da sie beabsichtigen wieder eine Pfändung beim KV einzuleiten. Wer muß denn seine Angaben machen, mein Sohn oder ich? Mein sohn geht ja noch zur Schule und hat somit kein Einkommen und keine Ausgaben wie Miete ect. und er hat ja Forderungen gegenüber des Erzeugers. Meine Freundin (Beamtin beim Landgericht) riet mir dazu eine Schulbescheinigung und den unausgefüllten Antrag ans Jugendamt zu senden. Aber ich bin doch der gesetzliche Vertreter meines Sohnes und ich würde meinen das sie meine Angaben brauchen ??? Kann mir jemand helfen?
    ich danke schon einmal im voraus
    Manuela

  • Warum pfändest ihn nicht einfach selbst? Weiß gar nicht was das soll, das JA schaltet ja bestimmt auch keinen RA für die Pfändung ein... oder gilt die PKH dann auch für die GV-Kosten?? Hmmm... Oder holt sich da eine staatliche Stelle wieder Geld von einer anderen :nanana


    Ne Pfändung (Gehalt, Konto usw.) kann man selber machen, da gibt es keinen RA-Zwang genau wie vor den Amtsgerichten...


    Falls er noch immer in der gleichen Firma arbeitet...eine Pfändung bleibt ja bestehen...also sobald er pfändbares Einkommen erwirtschaftet, muss es der Drittschuldner (hier: Arbeitgeber) an den Gläubiger auszahlen.

  • Nach seiner krankheit war er so weit ich weiß arbeitslos. Ich weiß gar nicht ob und wo er überhaupt arbeitet. Wozu die PKH weiß ich auch nicht. Wie ich aus dem Anschreiben entnehmen konnte, wollen sie nur eine Pfändung versuchen und nicht vors Gericht und klagen ??? Der Partner meiner Freundin meint die wollen nur Kosten sparen...
    ich denke das da sowieso nichts zu holen sein wird, mich wundert nur diese Eigeninitiative vom JA. Die haben sich sonst auch nicht gerührt bzw man mußte schon Druck bei denen machen damit überhaupt was passiert.

  • Naja, aber offentsichtlich gibt es ja den Titel, warum sollte man dann wieder klagen? Wenn keiner weiß wo und ob er arbeitet, was will man dann pfänden? Dann muss vorab erstmal ein ZV-Auftrag gemacht werden, um diese Infos überhaupt zu erhalten...und sollte nix zu holen sein...hmmm...dann würd ich ihn zumindest die EV abgeben lassen ;)

  • Hallo, ich bin neu hier, habe aber meine Erfahrung mit dem JA gemacht und finde es schon mal positiv, wenn sie sich bei dir melden.


    Ich hatte lange zu kämpfen um an Unterhalt zu kommen und zuletzt hatte sich das JA mit einer Pfändung von 12,58 € monatl. zufrieden gegeben, obwohl lt. Berechnung 80 € drin waren. Bei meiner letzten Pfändung 03/08 mußte ich meine Angaben geben, weil ich gesetzlicher Vertreter meines Sohnes bin und ihm evtl. das Geld für die Kosten vorschießen müßte. Die Grenze liegt da aber wohl höher als normal, weil alle laufenden Kosten abgezogen wurden. Bisher habe ich PKH für Unterhaltsangelegenheiten immer bekommen und mußte auch nie eine Überprüfung über mich ergehen lassen, wie z. Bsp. bei einer Scheidung, da kommt alle 2 Jahre eine Überprüfung, ob ich inzwischen in der Lage bin selbst zu zahlen.