Beiträge von manumaus99

    Nach seiner krankheit war er so weit ich weiß arbeitslos. Ich weiß gar nicht ob und wo er überhaupt arbeitet. Wozu die PKH weiß ich auch nicht. Wie ich aus dem Anschreiben entnehmen konnte, wollen sie nur eine Pfändung versuchen und nicht vors Gericht und klagen ??? Der Partner meiner Freundin meint die wollen nur Kosten sparen...
    ich denke das da sowieso nichts zu holen sein wird, mich wundert nur diese Eigeninitiative vom JA. Die haben sich sonst auch nicht gerührt bzw man mußte schon Druck bei denen machen damit überhaupt was passiert.

    Hallo,
    ich habe heute nach langer, langer Zeit einen Brief vom Jugendamt bekommen welches noch die Beistandsschaft für meinen Sohn (15) hat.
    Ich bekomme seit Jahren keinen Unterhalt vom KV. Zuletzt lief alles nur noch über Lohnpfändung bis er krank wurde und Krankengeld bezog. Dieses war zu gering zum Pfänden da er damals verheiratet Vater von 2 weiteren Kindern war. Inzwischen ist er aber geschieden. Nun bekam ich wie gesagt heute Post vom JA. Sie haben mir einen Antrag zur PKH beigelegt mit dem Hinweis ich solle diesen Ausfüllen da sie beabsichtigen wieder eine Pfändung beim KV einzuleiten. Wer muß denn seine Angaben machen, mein Sohn oder ich? Mein sohn geht ja noch zur Schule und hat somit kein Einkommen und keine Ausgaben wie Miete ect. und er hat ja Forderungen gegenüber des Erzeugers. Meine Freundin (Beamtin beim Landgericht) riet mir dazu eine Schulbescheinigung und den unausgefüllten Antrag ans Jugendamt zu senden. Aber ich bin doch der gesetzliche Vertreter meines Sohnes und ich würde meinen das sie meine Angaben brauchen ??? Kann mir jemand helfen?
    ich danke schon einmal im voraus
    Manuela

    Danke euch trotzdem. Ich habe ALGII ja auch nur deshalb beantragt da ich einen ablehnenen Bescheid vom Kindergeldzuschlag bekommen habe und darin stand das ich evtl. Anspruch darauf hätte. Wohngeld bekomme ich auch nicht, verdiene auch zuviel dafür. Für das eine verdient man zuwenig und für das andere zuviel :(

    Dir auch nochmal Danke für die Antwort. Also, ich habe 1 Kind das nächste Woche 15 wird. Ich bekomme netto ausgezahlt ca. 1340 wobei darin 133 Euro für mein Fahrkartenabo enthalten sind. Die Kosten übernimmt mein Chef zu 100%. Also Fahrtkosten zur Arbeit 133 Euro. Ich bezahle für meine Wohnung 497,50 Miete incl. NK von ca. 140 Euro zzgl. 45 Euro Strom. Ein Auto besitze ich nicht. Ich hab noch eine Haftpflichtvers. von da. 80 Euro/Jahr.

    Danke für die Antwort. Mit KU meinst du bestimmt Kindesunterhalt. Das ist aber nicht ganz einfach. Ich habe damals Unterhaltsvorschuß bekommen, da der Vater nie oder kaum gezahlt hat. Es liefen Lohnpfändungen bei ihm. Dann kommt dazu das er damals geheiratet hat und nochmal 2 Kinder bekam. Er wurde dann noch krank und war über 1 Jahr krankgeschrieben. Irgendwas mit dem Rücken soviel ich weiß. Er bekam Krankengeld das wiederrum zu gering war um zu Pfänden. Inzwischen ist er wieder geschieden und man munkelt das er wieder heiraten wolle und die neue Freundin schwanger sein soll. Da kann ich aber nix zu sagen. Ist auch schon länger her das ich das gehört habe. Auf jeden Fall war er nach der Krankengeschichte arbeitslos und hat obendrein noch ein Alkoholproblem. Das Jugendamt war mir damals auch keine große Hilfe. sie hatten immer versucht die krankenkasse damals anzuschreiben wg. Pfändung und sagten auf meine Anfrage immer sie hätten keine Antwort bekommen. Bis ich mich dann mal beschwert habe, da konnten sie das plötzlich telefonisch bei der Krankenkasse regeln. Aber wie gesagt, das Krankengeld war zu gering wg. Selbstbehalt usw.
    Ich werde dann jetzt mal abwarten was bei meinem Antrag der Arge rauskommt und versuchen ob ich einen Zuschuß für die Fahrt bekomme.

    Hallo, ich bin neu hier in diesem Forum und hab da mal ´ne Frage. Ich bin alleinerziehend und berufstätig. Aber nicht vollzeit. Ich arbeite 32 Std./Woche. Ich habe vor kurzem versucht den Kinderzuschlag zu bekommen, Fehlanzeige. Verdiene mit 1730 Brutto zuwenig :-(. Ich sollte daraufhin ALGII beantragen. Da bin ich gerade dabei, vermute aber das ich evtl. dafür zu viel verdiene. Das ist jetzt aber nicht meine Frage. Im März nächsten Jahres fährt mein Sohn auf Abschlußklassenfahrt um Skilaufen. Die Fahrt soll ca. 360 Euro kosten. Kann ich evtl. bei der Arge einen einmaligen Zuschuß beantragen a) für den Fall das ich ergänzendes ALGII bekomme b) auch wenn ich kein ergänzedes ALGII bekommen würde? Ich bekomme auch keinen Unterhalt für meinen Sohn. Also nur Gehalt und Kindergeld.
    Gruß Manuela