Rückwirkend Unterhalt für Kinder

  • Mein Ex verdient 2500 Euro netto. Als er den Unterhalt im September 2007 komplett einstellte, schrieb meine Anwältin ihn an und forderte Verdienstbescheinigungen usw. Darauf reagierte er einfach nicht. Meine Anwältin startete dann wiederum einen Versuch, auf den er dann auch nicht reagierte. Also hat meine Anwältin eine Auskunftsklage erfolgreich erwirkt, wo er dann auch einwilligte seine Gehaltsbescheinigungen einzureichen. Es verging dann wieder über ein halbes Jahr und natürlich reichte er nichts ein. Dann drohte der Richter mit Zwangsgeld und Zwangshaft, darauf hin legte er meiner Anwältin die Gehaltsbescheinigungen vor. Sie hat nun nach der Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt für die Kinder berechnet. Er bestreitet nun, Briefe von meiner Anwältin bekommen zu haben und meint er wurde erst mit der Klage im Mai 2008 aufgefordert Unterhalt zu zahlen.
    Kommt er damit durch, einfach zu sagen, ich habe die Post nicht bekommen und somit entfällt der Unterhalt für die Monate September 2007 bis Mai 2008.

  • Nein, wird er nicht- wenn Deine Anwältin nachweisen kann, dass sie ihn aufgefordert hat (und das sollte sie... ist schliesslich ihr Job-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Naja, solche Schreiben, sollte um ganz sicher zu gehen zumindest 1x per ESR oder Fax schicken...Dann gibts keine Zweifel, aber wenn er mehrmals angeschrieben wurde und kein Schreiben als unzustellbar zurückging... Deine Anwältin hat ja Kopien. Hatte sich in der Zwischenzeit seine Adresse geändert? Ansonsten...naja wenn ihn die Klage erreicht hat, dann ja wohl auch die Schreiben der Anwältin :aetsch