Ich hab' da mal ne Frage zum Unterhaltstitel

  • Hallo...


    mir ist öfter mal aufgefallen, dass bei den posts zum Thema Kindesunterhalt oftmals die Anregung zur Urkunde beim Jugendamt oder der gerichtliche Unterhaltstitel kommt, wenn der zahlungspflichtige Elternteil eben diesen Verpflichtungen nicht nachkommt.


    Der rechtliche Rahmen wozu der Titel ist, ist mir völlig klar. Und das der Titel auf jeden Fall sinnvoll ist, wenn der entsprechende Elternteil die Kohle unterschlägt, nicht regelmäßig zahlt oder sich aus dem Staub macht, ist mir auch völlig klar ist. Darauf würde ich als betroffener Elternteil auf keinen Fall verzichten!!!


    Was mir aber nicht klar ist: Der Kindesunterhalt wird ja akut benötigt. Was nützt euch der Titel, wenn der Elternteil die Zahlungen tatsächlich nicht aufbringen kann, z. B. aufgrund von Krankheit, zu geringes Einkommen oder Arbeitslosigkeit und das Geld in den nächsten Wochen oder Monaten ausbleibt.


    Ich frage das, weil ich froh bin, dass mir nicht dauernd die Titelpistole auf die Brust gesetzt wird und ich nicht wüßte, was es meinen Kindern hilft, wenn ich z. B. mal arbeitslos werde. (P.S. Ich zahle Unterhalt). Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, dass das Jugendamt das ganze auch noch erheblich forciert, weil anscheinend der Großteil nicht seinen Verpflichtungen nachkommt und die ja auch das Inkassounternehmen für den Unterhaltsvorschuss sind.


    Ich selbst habe 2 Titel aus Gewerbetätigkeit erwirkt, aber mehr als damit mein Zimmer zu tapezieren kann ich leider damit auch nicht machen. Und das Geld könnte ich gut gebrauchen...auch für meine Kinder.


    Würde mich mal interessieren, wie ihr das so seht.


    el sol :strahlen

  • Hallo,


    ich habe auch einen Titel gegen mein Ex Mann erwirkt. Mir wurde erklärt, wenn er jetzt nicht zahlen kann bzw. will, so müsse er nachträglich bezahlen auch wenn die Kids volljährig sind. Der Titel hat eine gültigkeit von 30 Jahren und somit haben die Kids rückwirkend recht auf ihren Unterhalt, den er in der Kindheit nicht geleistet hat.


    Gruss Chantal

  • Hi,

    ich habe auch einen Titel gegen mein Ex Mann erwirkt. Mir wurde erklärt, wenn er jetzt nicht zahlen kann bzw. will, so müsse er nachträglich bezahlen auch wenn die Kids volljährig sind. Der Titel hat eine gültigkeit von 30 Jahren und somit haben die Kids rückwirkend recht auf ihren Unterhalt, den er in der Kindheit nicht geleistet hat.

    yepp .... und KU-Schulden geht vor ALLEM anderen ... als Ergänzung ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • könnte man dann auch so einen titel zur vorsorge sag ich ma beantragen wenn der KV zum zeitpunkt der titelbeantragung nicht zahlen kann wegen erwerbslosigkeit? damit man den titel eben für die zukunft hat

  • Hey


    Was mir aber nicht klar ist: Der Kindesunterhalt wird ja akut benötigt. Was nützt euch der Titel, wenn der Elternteil die Zahlungen tatsächlich nicht aufbringen kann, z. B. aufgrund von Krankheit, zu geringes Einkommen oder Arbeitslosigkeit und das Geld in den nächsten Wochen oder Monaten ausbleibt.


    und ich nicht wüßte, was es meinen Kindern hilft, wenn ich z. B. mal arbeitslos werde


    Er bringt was, wenn der unterhaltspflichtige mal keinen Bock hat zu zahlen..z.B. weil er mal eben ne neues Aut sich kaufen will, oder mal wieder nett in Urlaub fleigen will u meint er kann das Geld ja beim KU grad einsparen.
    Denn mit Titel ist der Unterhalt schriftlich fixiert u aus dem Titel heraus, können bei Nichterfüllung des Titels sofort ohne Umschweife, Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden..


    Krankheit heißt ja nicht automatisch der Ku-Pflichtige kann nicht mehr sofort zahlen..geringes Einkommen kommt auch nicht von ein auf den anderen Tag..und Arbeitslosigkeit befreit erstmal auch nicht von der KU-Pflicht, zumindest die ersten 6 Monate nicht u danach müßte der Titel erst abgeändert werden. Heißt auch man muß dem KU-Pflichtigen nicht immer hinterher rennen u klären was los ist..sonder er muß den Titel bedienen, ansonsten zusehen das er abgeändert wird...



    Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, dass das Jugendamt das ganze auch noch erheblich forciert, weil anscheinend der Großteil nicht seinen Verpflichtungen nachkommt und die ja auch das Inkassounternehmen für den Unterhaltsvorschuss sind.


    Forciert ist relativ, aber wenn jemand leistungsfähig ist, u das ist ja nunmal das Zauberwort bei der Sache, dann kann es nicht angehen das er einfach nicht zahlt u dafür aber der Staat/Allgemeinheit hat eizuspringen u für den Unterhalt auf zu kommen hat...nein, UVG ist ein Voschuss auf Unterhalt u wenn der Unterhaltsfplichtige leistungsfähig ist, dann muß er mit allen Mitteln dazu bewegt werden, diesen auch zu leisten, insbesondere damit auch die Kids nicht bedürftig sind u auf den Staat angewiesen sind..
    Außerdem ist bei UVG, schon fast automatisch lt. Gesetz, der Unterhaltspflichtige, sofern leistungsfähig, dazu "verdonnert" das Geld zurück zu zahlen..aus der Nummer kommt er nämlich nicht heraus...




    könnte man dann auch so einen titel zur vorsorge sag ich ma beantragen wenn der KV zum zeitpunkt der titelbeantragung nicht zahlen kann wegen erwerbslosigkeit? damit man den titel eben für die zukunft hat


    Diese Frage, wenn ich mich recht entsinne, hattest du doch grad schon einmal in einem Thread gestellt....


    NEIN!!


    Einen Titel kann man nicht vorsorglich erstellen lassen..


    Einen Titel kann man nur erstellen, wenn der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist, u auf der Leistungsfähigkeit wird der KU berechnet u der Titel erstellt ... der aber bei eventuell eintretender Leistungsfähigkeit abgeändert werden kann, entweder mit deinem Einverständnis oder aber gerichtlich geregelt (Abänderungsklage)


    Wenn er nicht leistungsfähig ist, u das ist er bei Erwerbslosigkeit, sofern niht ALG1 bezogen wird, u das weniger als 6 Monate, oder kein entsprechendes Vermögen vorhanden ist, dann kann kein Titel vorsorglich erstellt werden, auf was für einer Grundlage auch? .. auf einer Grunbdlage die es nicht gibt, u auf die Zwangsmaßnahmen laufen könnten??



    NEIN, vorsorglich einfahc mal so sicherheitshalber einen Titel erstellen geht nicht..das würde auch gegen geltende Rechtsprechung laufen u wäre gar sittenwidrig..


    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Habe das erste mal gefragt hier.


    Naja ich frga mich halt immer wo er das geld für neue klamotten, die neusten technik dinge her hat aber fürs kind angeblich geld zu verfügung hat.


    Es war ja nur ne frage, nicht mehr und nicht weniger.

  • Aber man kann/sollte doch schon grundsätzlich ab Geburt beim JA eine Unterhaltsurkunde unterzeichnen lassen! Mit dieser kann man bei Nichtzahlung sehr wohl sofort vollstrecken! Ich habs damals nämlich leider nicht gemacht... und warte noch immer auf meinen Unterhaltstitel...


    Wenn der KV die Vaterschaft anerkannt hat, ist er ja sowieso zum KU auch verpflichtet und auf dieser Grundlage kann man sehr wohl diesen Titel von Anfang an erstellen! Nur die vollstrecken kann man natürlich erst dann, wenn der KV in Verzug ist...

  • Danke für die Rückmeldungen,


    dann leg' ich mal los:



    Zitat


    @JensB2001


    Er bringt was, wenn der unterhaltspflichtige mal keinen Bock hat zu zahlen..z.B. weil er mal eben ne neues Aut sich kaufen will, oder mal wieder nett in Urlaub fleigen will u meint er kann das Geld ja beim KU grad einsparen.
    Denn mit Titel ist der Unterhalt schriftlich fixiert u aus dem Titel heraus, können bei Nichterfüllung des Titels sofort ohne Umschweife, Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden..


    Stimme ich voll mit überein. Meine Eingangsfrage war aber, was bringt der Titel, wenn kein Unterhalt mehr gezahlt wird und das Geld sofort benötigt wird zum Bewältigen des Alltags. Kann ja zum Beispiel auch passieren, wenn die Zeit für den Unterhaltsvorschuss abgelaufen ist.



    Zitat


    @JensB2001


    UVG ist ein Voschuss auf Unterhalt u wenn der Unterhaltsfplichtige leistungsfähig ist, dann muß er mit allen Mitteln dazu bewegt werden, diesen auch zu leisten,


    Versteh ich nicht. Nach meinem Wissen wird der doch auch gezahlt, wenn man nicht leistungsfähig ist (ich hoffe, dass ich den Sinn des Wortes "leistungsfähig" richtig verstanden habe). Die anderen Fälle sind klar.



    Zitat


    Hope76


    Wenn der KV die Vaterschaft anerkannt hat, ist er ja sowieso zum KU auch verpflichtet


    Genau, so habe ich mir das eigentlich auch immer vorgestellt ?( . Die Verpflichtung besteht ja schon von Beginn an...


    Kleine Anmerkung: Die Unterhaltspflicht gilt nicht nur für Väter, sondern für den zahlungspflichtigen Elternteil. Kann also auch Mutti sein. Aber das tut finde ich nicht viel zur Sache hier bei.


    Danke für eure Auskünfte. Ich finde, es ist ein heikles und manchmal kompliziertes Thema. Den Sinn und Nutzen des Titels kann ich nachvollziehen und war mir vorher auch bekannt. Rechtlich gesehen habe ich nichts neues erfahren. Ich wünsche keinem Kind eine schwierige Lebenssituation durch Vernachlässigung der Unterhaltspflichten und insofern spricht eigentlich alles für einen Titel.


    Aber ich hoffe, dass ich hier in diesem Forum auch mal den Wunsch äußern darf, dass meine Kinder (umgesetzt durch die Mutter) hoffentlich nie einen Titel gegen mich erwirken müssen und das sich in schwierigen Situationen immer eine vernünftige Lösung finden läßt.


    Grüße von el sol :strahlen


  • Kleine Anmerkung: Die Unterhaltspflicht gilt nicht nur für Väter, sondern für den zahlungspflichtigen Elternteil. Kann also auch Mutti sein. Aber das tut finde ich nicht viel zur Sache hier bei.


    Natürlich!!! Drück es nur der einfachheithalber immer so einseitig aus...


    Aber ich hoffe, dass ich hier in diesem Forum auch mal den Wunsch äußern darf, dass meine Kinder (umgesetzt durch die Mutter) hoffentlich nie einen Titel gegen mich erwirken müssen und das sich in schwierigen Situationen immer eine vernünftige Lösung finden läßt.


    Grüße von el sol :strahlen[/quote]


    Das wünsch ich Dir/Euch auf jeden Fall!!!