Guggst Du in die Röhre

  • Hi Leute


    ALG2 Bezieher bekommen die Kosten für einen zusätzlichen Kabelanschluss nicht erstattet, so das BSG (Bundessozialgericht) in einem aktuellen Schiedsspruch von gestern (19.2.2009). ARGE PF (Pforzheim) und das LSG BW lehnten bereits zuvor das höhere ALG2 ab.


    Die ARGE übernimmt diese Kosten nur in Ausnahmefällen, nicht jedoch, wenn alternativ eine (TV-)Gemeinschaftsantenne zur Verfügung stehe. Deren Möglichkeiten zur Befriedigung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit reiche aus - es seien keine unvermeidbaren Kosten der Unterkunft.


    guggst Du:


    http://www.focus.de/finanzen/r…fernsehen_aid_372774.html


    Anders sei dies wenn Langzeitarbeitslose per Mietvertrag zur Zahlung des Kabelanschlusses verpflichtet seien.


    @ Jens


    (Az.: B 4 AS 48/08 R).


    @ all:


    Also: Alle mit Sprung inne Schüssel schauen in die Röhre - oder informieren sich im AE Forum über die wichtigen Dinge, die im Kosmos passieren :dribbel


    LG Cobra