Welche Sozialleistungen?

  • Hallo Ihr,


    ich muss jetzt mal ein paar Fragen stellen, wegen der finanziellen Situation von meiner Arbeitskollegin.


    Sie ist verheiratet, hat eine Tochter mit 19 Monaten und arbeitet 24 Std. in der Woche in unserem Betrieb. Sie verdiente die letzten Monate so ca. 1500€ Netto was jetzt aber definitiv weniger wird, weil unser Personalleiter geschlampt hat und ihr Gehalt gezahlt hat für 30 Std. in der Woche. Also ihr Gehalt reduziert sich jetzt um ca. 400 Brutto. Sie bekommen noch Kindergeld. Ihr Mann hat die letzten 12 Monaten nur wenige 100 Euro Gehalt mitgebracht, weil er leider beruflich nicht richtig Fuss fasst, was zum grössten Teil seine Schuld ist, er arbeitet jetzt zwar wieder seit 2 Tagen, aber es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit wie lange. Mittlerweile ist es bei ihm so, dass sein Konto gepfändet ist und er die eidstattliche Erklärung abgeben musste. Zusammen, bzw. meine Kollegin alleine, haben sie noch jede Menge Schulden. Bei viele Sachen können sie die Raten nicht regelmässig, bis gar nicht bezahlen. Das grösste Problem ist jetzt, dass die finanzielle Lage immer dramatischer wird und sie nicht mal mehr Geld haben für das tägliche Leben haben.


    Ich wollte euch mal fragen, was sie den als erste Notmaßnahmen unternehmen kann. Klar kann sie zu den verschiedenen Ämtern gehen und Anträge stellen, morgen sind sie z.B. auf dem Arbeitsamt, aber die wollen ja natürlich Gehaltsnachweise sehen. Er kann ja aber nichts vernünftiges vorlegen und da er aktuell seit zwei Tagen arbeitet, wollen die vielleicht auch erst seinen ersten Gehaltszettel von dieser Arbeitsstelle abwarten und die Berechnungen dauern dann ja auch seine Zeit.


    Von welcher Sozialstelle könnten sie schnell Geld bekommen? Kann man mit Mietschulden und Schulden aus einer Selbständigkeit Privatinsolvenz beantragen? Könnte sie noch Landeserziehungsgeld für ihre 19 Monate alte Tochter beantragen? 12 Monate Elterngeld hatte sie bekommen.


    Danke schonmal für Eure Antworten.

    Viele Grüsse


    Simone

    Einmal editiert, zuletzt von Ich2008 ()

  • Hallo,


    was sie ganz oben auf ihre Prioritätenliste setzen sollte, ist ein Gang zur Schuldnerberatung. Wenn akut eine Wohnungskündigung oder gar Räumungsklage wegen Mietschulden droht, kann ggf. das Sozialamt einspringen. Meines Wissens machen die das aber nur in Form eines Darlehens, was halt wieder ein weiterer Punkt auf der Schuldenliste bedeutet.


    Kann sie nicht ihre Arbeitszeiten aufstocken?

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Hallo,


    Arbeitszeiten will sie und kann sie momentan nicht aufstocken. 1. weil wir ab März in Kurzarbeit sind und 2. will sie halt noch für ihr Kind da sein. Wohnungskündigung steht nicht an, sie werden aber in eine günstigere Wohnung ziehen, weil sie momentan noch 930€ Warmmiete zahlen und deswegen haben sie auch nicht Wohngeld beantrag,t weil ca. 110m² zu gross ist für 3 Personen.

  • Wenn Ihr in Kurzarbeit geht, könnte sie eine Aufstockung wg. Kurzarbeit beim AA beantragen, aber da sie zuletzt eh weniger gearbeitet hat, dürfte das nicht gehen, zumal für mich auch nicht ersichtlich ist, warum die Allgemeinheit für die Konsumschulden versch. Menschen aufkommen sollte.


    Der Gang zur Schuldnerberatung ist unerlässlich! Eine Privatinsolvenz wäre möglich, ist aber auch an div. Voraussetzungen geknüpft - kleiner und viel günstigere Wohnung und vor allem eine regelmäßige Arbeit des wehrten Gatten.


    Edit: Da der Partner Deiner Freundin eh nie arbeiten geht, könnte er sich doch auch um das Kind kümmern, dann kann sie sich um eine Vollzeitstelle bemühen ...

    2 Mal editiert, zuletzt von StudiMami ()

  • Also KANN nicht aufstocken ist ja leider nicht zu ändern (außer vielleicht nen anderen Job suchen?), aber WILL nicht aufstocken, geht ja wohl gar nicht!!! Wenn der Mann eh idR nicht arbeitet, kann er ja schließlich aufs Kind aufpassen! Sorry, aber ich find die Einstellung - nicht persönlich nehmen - wir wollen Sozialleistungen, weil der eine keinen Bock zum arbeiten hat und der andere Teil (hier KM) halt nicht so viel arbeiten will - UNMÖGLICH!!! Diese Grundeinstellung kann haben wer will, wenn mans dann auch finanziell selbst trägt :kopf

  • Sehe ich genauso ....


    Und das hier:


    Zitat

    momentan noch 930€ Warmmiete zahlen und deswegen haben sie auch nicht
    Wohngeld beantrag,t weil ca. 110m² zu gross ist für 3 Personen.

    bei einem Nettogehalt von 1500 Euro für einen 3 Personen Haushalt sehr blauäugig, ums es mal höflich auszudrücken. Da kann wohl nicht nur er nicht wirklich mit Geld umgehen :kopf . Was mich auch stutzig macht, ist das sie nicht gemerkt hat, das ihr zuviel Stunden in der Gehaltsabrechnung gutgeschrieben wurden. Ich weiss doch, was ich als Gehalt vereinbart habe. :frag Ab zur Schuldnerberatung, und zwar schnell. Und vor allem: konsequent dabei bleiben, um die Finanzen in den Griff zu kriegen! Nofalls eben auch in Vollzeit.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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  • zuerst einmal sollte die kollegin dringend eine schuldnerberatung aufsuchen. um die schulden in überblick zu bringen und dann die einzelnen gläubiger zu kontaktieren und um stundung zu bitten. etwaige zukünftige gelder sollten auf ein konto gesetzt werden, das schuldenfrei und von pfändungen nicht betroffen ist.
    die arge nimmt beispielsweise keine rücksicht auf weitere schulden, da diese nicht von der gemeinschaft zu tragen sind, dies liegt in der verantwortung eines jeden einzelnen. der wohnraum der angemessen ist für drei personen beträgt 75-80 qm. vielleicht sollte man sich an der stelle erstmal eine günstigere und kleinere wohnung suchen, die auf dauer jedenfalls erstmal kosten spart.
    da die kollegin momentan 1500 euro netto verdient, wird sie mit ihrer familie keinen anspruch mehr auf alg2 haben.
    bedarf erwachsene 2x316 euro
    bedarf kind 211 euro - 164 kindergeld
    = bedarf 679 euro
    plus angemessene kdu
    plus extra kindergeld dazurechnen
    ergibt einen bedarf der selbst bei einer hohen miete von 550 euro warm keine bedürftigkeit im sinne des sgb2 ergeben würde.
    was sich an fragen aufwirft ist:


    - warum hat der perso-leiter einen fehler gemacht und sie bekommt zahlungen für 30 stunden, obwohl sie nur 24 arbeitet? wie kann es da zu einem einahmendefizit von 400 euro kommen?
    - ob sie will oder nicht, sie wird sich arbeit suche müssen wo sie erstens mehr stunden arbeiten kann und zweitens vor allem mehr verdient. das kind ist dabei mit 19 monaten alt genug um in eine
    kita zu gehen
    - zudem gibt es noch einen ehemann der sich in der abwesenheit der frau um das kind kümmern kann u andersherum
    es sollte also zuallererst geschaut werden, wie die schulden in den griff zu bekommen sind und dann geschaut werden wie mit vorhandenen einkommen gespart werden kann
    - kleinere u. billigere wohnung
    - dann anträge bei arge, wohngeldamt, kinderzuschlag etc. beantragen