Mutter zahlt keinen Unterhalt für die Kinder

  • Hallo,


    wer kann mir weiterhelfen.


    Ich habe in september 2008 mein Ex Frau aufgevordert den mindesunterhalt für unsere drei kinder (10,12,15 Jahre)zu bezahlen.


    Gleichzeitig wurde sie aufgevordert für die kinder einen titel zu erstellen und den mindestunterhalt anzuerkennen.


    meine Frau ist selbstständignund sie verdient nur durchschnittlich 800,00 € ( Sie ist selbstständig und rechnet alles dagegen.Auto,Telefon,Büro,Computer.....)


    bei einer arbeitszeit von 60 stunden i. monat.


    Die unterhaltsklage läuft bereits.



    Meine fragen


    1.) wird der mindestunterhalt bei drei kindern nochmals reduziert?


    2.) bekomme ich den unterhalt auch noch rückwirkend ( ab september 2008)?


    3.)wir haben ein gemeinsames haus in den ich mit den kindern wohne ( ich bezahle die belastung für das haus allein).


    4.)wenn ich meine frau von unseren gemeinsamen haus ausbezahle muss ( dann hat sie ja etwas Geld ca. 20-30.000 €) sie dann den unterhalt rückwirkend zurückbezahlen?


    für euere antworten bedanke ich mich


    LG andi

  • Wenn sie so wenig verdient , dann liegt sie unter dem Selbstbehalt. Und Du machst Näse..... Ist nun mal so!
    Einen Titel braucht sie nicth zu unterschreiben - wenn bei ihr nichts zu holen ist schon gar nicht...

  • Nicht beim Jugendamt ! Wenn das Gericht darüber entscheidet dann schon - sonst nicht. Und gerade weil Jugendämter oft nicht richtig beraten und falsch rechnen ( steht auch im Link ) muss dort keiner unterschreiben......

  • Wenn sie so wenig verdient , dann liegt sie unter dem Selbstbehalt.


    Dann müßte Mama mal ihren Hintern bewegen u Vollzeit schaffen..dürfte kein Problem darstellen .. und schwupps liegt sie über dem SB und kann Ku leisten!!


    60 h im Monat is ja nicht grad die Welt..meint sie das reicht, wird ihr das Gegenteil sicher der zuständige Richter bei einer Unterhaltsklage erklären, das dem eben nicht so ist u sie auffordern entweder ihre Selbstständigkeit in Vollzeit auszuüben oder sich einen nicht selbstständigen Job zu suchen in dem sie entpsrechend verdient, oder zumindest einen Nebenjob sich zusätzlich zu suchen...ansonsten dürfte umgehend ein fiktives Einkommen angerechnet werden..


    So soll es sein.....

  • Nicht beim Jugendamt ! Wenn das Gericht darüber entscheidet dann schon - sonst nicht. Und gerade weil Jugendämter oft nicht richtig beraten und falsch rechnen ( steht auch im Link ) muss dort keiner unterschreiben......


    Man kann auch beim Notar titulieren, sogar kostenlos.

  • sogar kostenlos.


    ..aber nicht beim Notar!! ..der möchte ja nun schließlich was verdienen von dem er leben kann ;) umsonst macht der eher nichts..


    Einen kostenlosen Titel zeichnet das JA!

  • Jens: selbstverstädnlich müsste sie ihren Hintern bewegen und mehr verdienen..... Das müssten aber Tausende von Vätern auch - und machen es nicht und niemand zwingt sie dazu,,,,,
    Und: Da Jugendamtstitel eben oft nicth richtig gerechnet sind und die auch nicht regelgerecht beraten und in der regel dynamische Titel vorberreiten , muss man die eben nicht unterschreiben....
    Der Notar nimmt natürlich Geld dafür .... Der muss aber auch beide richtig beraten.... Das Gericht nimmt auch geld - rechnet aber in der Regel genauer und macht statische und in der Laufzeit begrenzte Titel ( bis zum 18. Lebensjahr..)

  • ..aber nicht beim Notar!! ..der möchte ja nun schließlich was verdienen von dem er leben kann ;) umsonst macht der eher nichts..


    Doch, er ist sogar verpflichtet das kostenlos zu machen.
    Macht natürlich niemand gerne, und die wimmeln einen gerne ab. Muß man halt hartnäckig auf die notarielle Pflicht hinweisen. Notfalls mit Hinweis auf die Kammer. §55a Kostenordnung, §62 Beurkundungsgesetz. Nur ´ne Schreibgebühr darf er nehmen, das sind ungefähr 10 Euro zzgl. Mwst.

    Einmal editiert, zuletzt von radex ()

  • Ok - wenn er nur Schreibgebühr abrechnen kann - dann wird er schwerlich beide beraten . Und auch nicht rechnen... ist dann ja schlimmer als beim Jugendamt....wer würde das denn machen ??

  • Also wenn Du es möglich "kosten- und stressfrei" willst, geh zum JA. Sollte sie den Titel dort nicht unterschreiben, reichen die ganz einfach ne Klage beim Familiengericht ein, so wird der Titel dann quasi "zwangsweise" erstellt:-) Die machen dann ggf. auch die Vollstreckung etc., beim Anwalt kostet sowas halt doch einiges...


    Aber mal ne andere Frage...warum wurde das mit dem Unterhalt denn nicht bei der Scheidung festgelegt??

  • Hallo Hope,


    bei der scheidung waren die kinder zwar schon bei mir,aber ich habe meine frau für 6 monate vom kindesunterhalt befreit( von 03-08.2008).Damit sie sich ihr gewerbe in ruhe aufbauen konnte.


    Meine frau wurde im september 2008 aufgefordert den mindesunterhalt anzuerkennen umd bein JA die entsprechenden titel zu veranlassen.


    Bis heute ist aber nichts geschehe.


    Danke für deinen beitrag




    LG Andi

  • Wenn jmd. offensichtlich nicht leistungsfähig ist und das eben nachweisen kann, dann macht das JA auch nichts....
    Was denn auch? Sie liegt unter dem Pfändungsbetrag....
    Und man wird sie kaum in Beugehaft nehmen um druchzusetzen, daß sie mehr arbeitet....

  • Hi,

    Was denn auch? Sie liegt unter dem Pfändungsbetrag....

    also ich kenne mehrere Fälle, in dem der Unterhaltspflichtige aufgefordert wurde, Zeitung auszutragen um den KU zu sichern !
    Dann gibt´s noch Fälle, wo einer selbstständig ist, dieser nicht genug verdient, und anhand seines Ausbildungsstandes, ein fiktives Gehalt unterstellt wurde,
    und auf Grund dessen die Unterhaltsberechnung vollzogen wurde. Hier ist die "erhöhte Erwerbsobliegenheit" das Schlüsselwort !


    Natürlich wenn sich einer naggisch macht ... dann ist da nix mehr zu holen, aber dann muß er die nächsten 30 Jahre naggisch sein.


    Edit: O.g. fand natürlich alles auf dem AG/OLG statt und nicht beim JA ... die sind Tranfunsel....meistens.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Pragmatisch gesehen sieht es mau aus. Wenn sie ihre Bemühungen nachweist und an realem Einkommen nur 800 Euronen hat - jeder Firma wird normalerweise zugestanden, ca. 2-3 Jahre Verluste zu schreiben, bis schwarze Zahlen kommen. Wenn die KM sich also nicht furchtbar vor dem Kadi verplappern sollte, wird ihr unter der Voraussetzung auch kaum der Nebenverdienst auferlegt - nicht bei 60 Std. Arbeit die Woche.


    Ich hoffe, Du hast wenigsten für das jüngste Kind Unterhaltsvorschuß laufen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo volleybap,


    meine ex frau arbeitet nicht 60 stunden in der woche sondern im monat.


    UVG bekomme ich 148,00 € für den kleinen.


    Habe heute einen brief ihrer anwältin bekommen, sie will den selbstbehalt auf 1180,00 € erhöhen lassen.


    Sie hat sich eine größere wohnung gesucht ( miete 680,00€).mit der begründung sie will die drei kinder alle zwei wochen zu sich hohlen,


    deshalb braucht sie eine größere wohnung.


    Die kinder waren die letzten drei monate nur zwei mal eine nacht bei der mutter.


    LG Andi

  • Jojo, kommen die Spezialisten unter den Damen auch mal in den Fokus der AE-Net Öffentlichkeit.


    Meine Ex gehört auch zum Club, der weiss, was geht und wo Schluss ist. Und warum man ignoriert und sich einfach taub stellt.


    Dumm nur, dass UVG für meinen Junior noch 5 oder 6 Monate übrig hat - und nun gehts ihr behördlich an den Kragen, nix mit weiter mauern.


    Hose runter .... jawoll ....


    Bin so garnicht unfröhlich drüber. Egal, ob und was dabei rumkommt.


    LG Cobra

  • Hi,

    Habe heute einen brief ihrer anwältin bekommen, sie will den selbstbehalt auf 1180,00 € erhöhen lassen.


    Sie hat sich eine größere wohnung gesucht ( miete 680,00€).mit der begründung sie will die drei kinder alle zwei wochen zu sich hohlen,

    Ja, ja die Anwältinnen ... lehn dich zurück, oder Sch... der vorn Koffer. 8) ...in Form eines Briefes... sie möge dir doch bütte die Rechtsgrundlage nennen ;) ... außerdem hat ja die (H)EX eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.
    Damit kommt sie nicht durch, vorm Gericht, und wenn es eine (Emanzen-) Richterin ist, geh halt vor´s OLG :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es ist der Job des Anwalts, für seinen Mandanten das bestmögliche rauszuholen. Also werden solche Briefe geschrieben. Ob die juristisch haltbar sind, ist eine völlig andere Frage. Sie sollen dem Kontrahenten schlicht Druck und Angst machen und die Positionen verschieben.


    Irgendwann kommt ein Vergleich und man einigt sich "in der Mitte". Oder Idealfall: Der Kontrahent gibt entnervt auf ... Also sorge ich dafür, dass ich mich ganz weit von der Mitte entferne, dann ist der Kompromiss "in der Mitte" für mich viel günstiger. So läuft das Geschäft ...


    Willkommen in der Realität ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.