hallo!
Eine Vorzeitige Kur kann lauf gesetz nur genehmigt werden ,wenn neue Erkrankungen dazugekommen sind, oder die bestehenden sich deutlich verschelchtert haben oder z.b auch eine besonders schlimme psychosoziale Situation besteht ( würde ich bei Dir schon sehen).
Das muss ein Artz in Form eines sog. Dringlichkeitsattestes bescheinigen...... Soll heißen: der bloße Antrag reicht da meist nicht. Auch Du solltest noch einmal ausführlich darlegen was an Deiner jetzigen Situation so viel schlimmer ist als bei der letzten Kur - und Dein Artz oder ein Fachartz ( bei Panickattacken gehst Du vielleicht zu einem psychiater, Psychologen o.ä ? ) muss bestätigen , daß diese vorzeitige stationäre Massnahme dringend erforderlich ist....
Viel GLück...
Ich habs z.b geschafft - allerdings mit zwei Widersprüchen und einem persönlichen Termin beim MDK::.