Gibt es bei Vater ( Mutter)-Kind-Kuren eine Altersgernze für Kinder ?

  • Hallo,
    ich hab mir schon öfters überlegt ob ich eine Vater-Kind-Kur beantragen soll, da ich nach der Arbeit oft ziemlich fertig bin und dann nicht mehr viel auf die Reihe kriege :ohnmacht: . Die Kinder wollen ja aber was zum essen :essen und bei den Schularbeiten soll man auch mal helfen :hae: , von den anderen Dingen nicht zu reden :angry , weis ja jeder von euch wie das ist.
    Also meine zwei Kinder sind 11 und 14 Jahre, mein älterer Sohn hätte ja eine Allergie aber reicht das als Grund ihn mit zu nehmen?
    Und wie sieht es aus wenn man eine Kur außerhalb der Ferien genehmigt bekommt, bekommen die Kinder dort Unterricht?


    Vielleicht hat ja eine/r Erfahrung in solchen Dingen und kann mir ein paar nützliche Tipps geben. :thanks:


    Gruß Walli

  • Hallo Walli,


    ich glaube das Alter spielt noch keine Rolle bei Dir. Wichtig ist in dem Antrag anzugeben warum Du unbedingt eine Kur brauchst und warum das nicht vor Ort möglich ist.
    Die Allergie Deines Sohnes ist ein guter Mit-Grund. Wird aber nicht reichen. Ich habe zwei Anträge mit Ablehnung hinter mir. Habe auch nie Wiederspruch eingeleg, war ein Fehler dann hätte das wohl schon früher geklappt.



    Es gibt Einrichtungen die Dir beim Ausfüllen helfen und mit Dir besprchen was wichtig ist. Ich war beim "Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe E.V."


    Die waren echt super. Alleine sitzt man relativ hilflos vor diesen Papieren. Wichtig ist auch das man nicht nur Stichpunkte schreibt, sondern wirklich ausführlich. Der Platz auf den Formularen ist sehr knapp bemessen. Also entweder ganz klein oder einen extra Zettel. Schreib mit rein das Dir keine Zeit bleibt zu Hause etwas für Dich zu tun. Da sind die Kinder mit Hausaufgaben ect, Haushalt, Job und Abends ist man zu erledigt um sich noch aufzuraffen. So geht es ja den meisten.
    Termindruck ist ja auch ständig present.


    Die Leute vom Arbeitskreis waren sehr hilfreich und sehr nett.


    So ich hoffe es hat Dir etwas geholfen.


    Lieben Gruß


    Carina

    :pfeif Vergeben :love
    an meine Kinder
    und
    Schatzi

  • Hallo Ulla und Carina,


    Vielen Dank für eure schnellen Antworten, es sieh so aus als ob ich es doch mal in Angriff nehmen muss, ich steh mir wahrscheinlich am meisten im Weg, mit meiner Einstellung das ich immer alles alleine schaffen muss.
    Am besten ich lass mich mal vom "Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe E.V." beraten.


    Carina, ich muss dir leider recht geben, das erst Anträge meist Grundlos abgelehnt werden, man muss halt immer zäh sein und darf nicht nachgeben. Einmal musste ich bei der LVA , trotz Ärztlichen Gutachtens, wegen einer abgelehnten Kostenübernahme bis vors Sozialgericht gehen und bekam von der Richterin Recht und mein Geld zurück.


    Gruß Walter

  • Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist eine Mitnahme formlos möglich. Ab dem 13. Lebensjahr muss nachgewiesen werden, dass der Haushalt aufgelöst ist und keine andere Unterbringungsmöglichkeit besteht.
    Alternativ kann eine Kur für das Kind/Teenager genehmigt werden, die aber nicht immer im selben Haus durchgeführt wird, sondern nach medizinischer Bedürftigkeit.


    Gibt es keine Kurmöglichkeit, kann alternativ statt einer Mitnahme auch die Unterbringung in einem betreuten Wohnen erfolgen.
    Sprich: Bei Kindern über 12 ist die Sache mit einer Kur komplizierter. Oft helfen hier jedoch die Kurkliniken, da sie ja "Kunden" wollen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.