Kann man von sich aus den Umgang einschränken bzw. verkürzen, wenn der Vater sich nie an Abmachungen hält?

  • Zitat

    Formuliert beim JA schriftlich eine Umgangsregelung, bei der auch gleich die Ferien, Feiertage u.ä. geregelt wird. Außerdem würde ich darauf drängen, dass es schriftlich festgehalten wird, dass nur er die Kinder abzuholen hat. Also von ihm Bevollmächtigte nicht die Kinder abholen dürfen.


    Ich bin auch immer für die schriftlichen Dinge! Aber wie formuliert man denn so etwas? Ich meine, schreib ich denen einfach einen Brief mit meinen Vorstellungen, den sie dann absegnen (oder auch nicht) und den er dann auch bekommt? Oder wie läuft so etwas ab?

  • Da sollte das JA schon Vorschläge machen können. Aber mach du dir schon mal Notizen was dir wichtig ist, wie du ihn dir vorstellst.

  • Ich bin auch immer für die schriftlichen Dinge! Aber wie formuliert man denn so etwas?


    Also wir haben das damals schriftlich beim Anwalt gemacht, die Anwältin bezeichnet das immer als Scheidungsvereinbarung. Sie sagt dadurch brauchen wir solche Sachen nicht mehr vor Gericht regeln.


    Ich finde das schriftliche auch gut. Wir haben das beide Unterschrieben und müssen uns dran halten. Das einzige wo wir variieren ist die Papa Zeit unterhalb der Woche. Wir hatten den Mittwoch nachmittag schriftlich festgehalten, aber wenn meine Spätschicht auf einen anderen Tag fällt nehmen wir den Tag.


    Hast du einen Anwalt? Vielleicht kann der ein Schreiben aufsetzen und das dem KV zukommen lassen. Entweder ist er mit einverstanden oder macht Gegenvorschläge. Ich wünsche euch das ihr euch irgendwo in der Mitte treffen könnt. Ich glaube damit würde es dir auch endlich mal besser gehen, wenn ihr geregelte Zeiten habe an die sich jeder hält.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Wir haben damals in einer Trennungsvereinbarung ALLES schriftlich geregelt (beide unterschrieben), aber er hält sich nicht dran... weil ihm angeblich immer etwas dazwischenkommt.

  • Wäre das eine Möglichkeit, die ich dem Jugendamt anbieten könnte:???


    "Umgangsrecht


    Die Parteien sind sich einig, dass ein großzügiger Umgang der Kinder mit dem Vater stattfinden soll. Grundsätzlich soll das Kind seinen Vater jederzeit anrufen können, wenn es das Kind will und in diesem Wunsch nicht ausschließlich eine Trotzreaktion gegenüber der Mutter liegen sollte. Andererseits wirken beide Parteien auf ein regelmäßiges Umgangsrecht wie folgt hin:


    Der Vater wird die Kinder ab dem 20. Dezember 2008 alle 2 Wochen von Samstag, 10 Uhr bis Sonntag, 17 Uhr zu sich nehmen. [Hier gerne auch ab Freitag, 17 Uhr - aber nur, wenn der Ablauf ohne Probleme funktioniert, was ich mir nicht vorstellen kann!] Der Vater (und keine vom ihm bevollmächtigte Person) holt die Kinder bei der Mutter ab, die Mutter holt die Kinder sonntags beim Vater ab.


    Besuche an Feiertagen etc. werden vordergründig auf die Vater-Kind-WE abgestimmt, damit der Umgang nicht zu durcheinander für die Kinder wird. Die Tage werden am Ende des alten Jahres für das neue Jahr komplett festgelegt!


    Die Besuchszeiten für Ferien und Feiertage sprechen die Eltern jeweils mindestens drei Monate vorher miteinander ab."

  • - aber nur, wenn der Ablauf ohne Probleme funktioniert, was ich mir nicht vorstellen kann!]


    Den würde ich auch raus nehmen. Würde dann eher schreiben, ....Freitag 17.00 Uhr , wenn es dem Kindvater aus beruflicher Sicht möglich ist, die Kinder pünktlich und selber abzuholen.



    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Finde ich insgesamt zu schwammig. Eine klare Linie ist nicht zu erkennen.


    "Der Vater ist berechtigt und verpflichtet die Kinder ab xxx an jedem Samstag ab 10 Uhr bis Sonntag 17 Uhr in den ungeraden Wochen des Jahres zusammen zu sein."


    Somit kann jede Partei gut im Voraus zu planen

  • "Der Vater ist berechtigt und verpflichtet die Kinder ab xxx an jedem Samstag ab 10 Uhr bis Sonntag 17 Uhr in den ungeraden Wochen des Jahres zusammen zu sein."


    Somit kann jede Partei gut im Voraus zu planen


    Das ist doch so gemeint, ab dem 20. Dezember im 2-wöchigen Rhythmus... ok, gerade, ungerade Wochen kann man ja noch mit reinschreiben...


    Habe dem Jugendamt folgenden Vorschlag im Vorfeld auf ein persönliches Gespräch unterbreitet (wer weiß, wann das Gespräch zustande kommt, ich erreiche dort nie jemanden):


    "Umgangsrecht
    Die Parteien sind sich einig, dass ein großzügiger Umgang der Kinder mit dem Vater stattfinden soll. Grundsätzlich soll das Kind seinen Vater jederzeit anrufen können, wenn es das Kind will. Andererseits wirken beide Parteien auf ein regelmäßiges Umgangsrecht wie folgt hin:


    Der Vater wird die Kinder ab dem 20. Dezember 2008 alle 2 Wochen von Samstag, 10 Uhr bis Sonntag, 17 Uhr zu sich nehmen. [Hier gerne auch ab Freitag, 17 Uhr - wenn es dem Kindvater aus beruflicher Sicht möglich ist, die Kinder pünktlich und selber abzuholen]. Der Vater (und keine vom ihm bevollmächtigte Person) holt die Kinder bei der Mutter ab, die Mutter holt die Kinder sonntags beim Vater ab.


    Besuche an Feiertagen etc. werden vordergründig auf die Vater-Kind-WE abgestimmt, damit der Umgang nicht zu durcheinander für die Kinder wird. Die Tage werden am Ende des alten Jahres für das neue Jahr komplett festgelegt!


    Die Besuchszeiten für Ferien und Feiertage sprechen die Eltern jeweils mindestens drei Monate vorher miteinander ab."


    Bin gespannt...

  • Hey


    sind halt oft Leute, die nichts gelernt haben und evlt. noch nicht einmal den Hauptschulabschluss haben. Es sind alles seltsame Menschen, mit denen man normalerweise keine Kinder konfrontiert! Geschweige denn sie mit ihnen alle lässt! Nicht alle, aber ein Großteil davon!


    Naja, also egal was es für Leute sind, aber die Aussage, von wegen keine Ausbildung u nicht einmal den Haupschulabschluß finde ich schon geftig (manchmal hat das gar Gründe) und doch kann man "solchen" Menschen Kinder anvertrauen .. davon abgesehen müßte man dann ja einige Ihre Kinder abnehmen, nur weil sie keinen Job gelernt haben o nichtmals den Hauptschulabschluß haben.


    Fakt ist, du brauchst die Kinder nicht an irgendjemanden zum Umgang übergeben, sondern ausschließlich an den Vater!



    Naja, ich hätt da auch eher einge Stellen in deinem Text weggelassen..aber demnach ist es jetzt ja eh zu spät, wenn es dem JA ja schon ne Weile vorliegt.


    Denn ein wenig klingt da auch dein Groll mit durch..u das mit der Trotzreaktion, naja, das kommt erst recht nicht so gut find ich..


    Und dein Vorschlag mit den Feiertagen wird vermutlich noch zum Problem werden, denk ich..




    Aber versuchs doch wirklich mal mit einer Protion Gelassenheit mehr.



    Damit wird man auch merken, das es dir sehr wohl um die Kids geht u du auf der Suche nach einer wirklich verässlichen u praktikablen lösung bist, u nicht evtl. auch vom Groll geleitet bist.


    Versuchs einfach mal, auch wenn es sehr schwer fällt...


    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Ich hab doch die Stellen umgeschrieben und die E-Mail erst dann losgeschickt!


    Natürlich bin ich wütend über sein Verhalten, aber das kann denke ich mal selbst das Jugendamt nachvollziehen in solch einer Situation! Und eine Umgangsregelung kann man glaube ich nicht auf eine Ebene mit einer Trotzreaktion stellen. Ich denke schon, dass ich mir hier Mühe gebe und Gedanken mache ohne Ende, wie wir da alle endlich mal eine Lösung finden können... und zwar in erster Linie für die Kinder, damit sie sich auf ihren Vater verlassen können, aber auch für mich! Schließlich bin ich auch noch da!

  • Mich stört noch ein wenig das Wort "großzügige" Umgangsregelung. Was verstehst du unter großzügig, kann schwierig werden. Dein Ex wird darunter etwas anderes verstehen.

  • Zitat

    Mich stört noch ein wenig das Wort "großzügige" Umgangsregelung. Was verstehst du unter großzügig, kann schwierig werden. Dein Ex wird darunter etwas anderes verstehen.


    Steht doch dahinter, wie es gemeint ist... die Kinder können ihn jederzeit kontaktieren bzw. sehen, wenn sie das möchten!


    Habe gerade mit dem Jugendamt telefoniert und für Freitag Vormittag einen Termin bekommen!


    Bitte nur noch hier antworten - KLICK, ich möchte nicht immer von einem in den anderen Thread springen müssen. Danke für den Vorschlag, JensB ;-)