seltsame Anwältin?! Trotz PKH verlangt sie Geld!

  • OH : doch : Untern auf der Seite über Stalking steht eben genau drin, daß man PKH eben als Darlehen gewähren kann.... Vielleicht solltest Du auch mal alles lesen - und nicht nur quer...... Wie gesagt: Der geschäftsstelleleiter eines Amtsgerichtes sollte es wissen..... Und den kenne ich ziemlich gut....
    Und Deine gespostetet Broschüren hast Du ja anscheinend auch nur quer gelesen...
    Hier mal ein Zitat aus der Seite des Ministeriums: "Der danach verbleibende Rest ist das einzusetzende Einkommen, das für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - mit oder ohne Ratenzahlungsverpflichtung - entscheidend ist"
    Auch hier gibt es einzustzendes Einkommen - und man höre und staune : Ratenzahlungsverpflichtung


    An Deiner Stelle würde ich auch aufgeben..... :lach keep smiling....

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Hey


    In Deinen Broschüren steht auch nicht alles.... Lies erst mal die Links die ich gepostet habe..
    By the Way : selbst in den von Dir geposteten Broschüren wird darauf hingewiesen, daß ratenfreie PKH nur derjenige bekommt, der ein einsetzbares Einkommen unter 15 Euro hat ( einseztbaren Einkommen gibts ja laut Dir gar nicht! - viellelicht liest Du auch mal die Broschüren..??? )
    Wie bitte würdest Du eine ratenbasierte PKH denn nennen, wenn nicht Darlehen oder Stundung??? Letztlich ist es völlig egal : hat man einsetzbares Einkommen über 15 Euro muss man eben Raten zahlen.....


    Nu such dir nicht krampfhaft was zusammen..um rumzugiften..nichts anderes tust du..u dafür kenn ich dich leider auch..allerdings hatte sich das ja mal gebessert, aber wohl nicht wirklich..


    Es hat keiner was gesagt, das PHK nicht heißen kann, das man nicht auch ratenweise die Gerichts- u Anwaltskosten tragen kann..schrieb ich nämlich schon in meiner ersten Antwort zu deiner Aussage!!


    Es werden dann allerdings die Kosten, gestaffelt nach Höhe des Einkommens gezahlt.


    Eine Stundung ist nunmal etwas völig anderes, u ein Darlehn auch.
    Aber du darfst es gern so weiter nennen...

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Klar darf ich das : tun schließlich sogar Anwälte! Und die rechnen einem auch das ( nicht existente ) einsetzbare Einkommen aus.


    Gegiftet habe ich nicht - ich habe darauf hingewiesen, daß es eben auch Darlehensmässig geht ( oder wie immer man das nennen will - wie würdest Du es denn nennen ? Wenn Du da so genau bescheid weißt dann kennst Du sicher den Begriff dafür ganz genau?? ) und für best. Bereiche eben gar nicht gilt ( alles was mit Kindesunterhalt etc. zu tun hat ) Was daran giften ist weiß ich jetzt wirklich nicht.
    Und nochmal: man trägt die Kosten eben dann nicht ganz, sondern nur max. 48 Monate nach heutigem Rechtsstand. Der Rest wird erlassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • @ Laetitia


    Gib auf, es macht keinen Sinn gegen professionelle Verbortheit anzukämpfen.


    Du hast vollumfänglich recht! Ich weiß es aus eigener Erfahrung.


    LG aus dem Wilden Süden


    Cobra

  • Wie stundet man denn etwas was man gar nicht zahlen muß..??


    Und PKH ist also ein schuldrechtlicher Vertrag??


    Oder beruht PKH doch auf was völlig anderem, einer Grundlage?!..die die Sache regelt..?!


    U das man nach verwendbarem Einkommen, dies Kosten tragen muß oder nicht?!


    Regelt PKH nicht das?!


    ..u so können Gerichtskosten u Anwaltskosten übernommen werden, oder aber man muß sie selber zahlen, oder aber eben ratenweise Zahlen diese Kosten zahlen...
    Das aber hat wohl kaum was mit stunden, noch mit einem Darlehen zu tun (´man mag es umgangssprachlich ja gern so nennen..was man ja bei vielen Dingen tut..)
    Und es ist dann sogar möglich, wenn man ratenweise die Kosten zahlen muß, das man die dann bei sich änderndem Einkommen nicht mehr zahlen muß...


    Das gibts natürlich alles auch bei einer Stundung, sowie bei einem Darlehen...




    @cobra


    sicher..reine Verbohrtheit



    warum gelten bloß bei einer Stundung, als auch bei einem Darlehen nicht die gleichen Hintergründe wie bei PKH, dann könnte man sich sogar die vielen Privatinsolvenzen sparen...

  • @Laetitia


    Dein ergänzen der Beiträge im Nachhinein ist nicht grad glücklich..irgendwie geht da einiges dann verloren



    Zitat

    Und da müsst ihr etwas unterschrieben haben - und da muss drin stehen, was von der PKH abgedeckt ist und was nicht.........


    Wobei es ja inzwischen darum, also um die wirlichen nicht richtigen Aussagen ja nicht mehr geht..gell?!




    Zu deinem ergänztem Inhaltsteil deines letzten Beitrags:


    Zitat

    und für best. Bereiche eben gar nicht gilt ( alles was mit Kindesunterhalt etc. zu tun hat )


    PKH gibt es in Kindesunterhaltssachen nicht???


    Na das ja blöd für die unterhaltsberechtigenten Kinder...




    Zitat

    Und nochmal: man trägt die Kosten eben dann nicht ganz, sondern nur max. 48 Monate nach heutigem Rechtsstand. Der Rest wird erlassen.


    Das ist keine Insolvenzverfahren...
    Die Kosten werden nicht erlassen, die Kosten müssen bei entsprechendem Einkommen nicht getragen werden..


    Gruß
    Jens

  • Nee keine Verbohrtheit:::: sondern schlicht und einfach Korinthenkackerei..............
    Da selbst der normale Anwalt und die Broschüre des Ministeriums und auch die andere Broschüre , die ja beide DU angeführt hast , es eben Darlehensweise nennen ist dieser Ganze Sch... den Du da eben geschrieben hast völlig irrrelevant, da solche verwaltungsrechtlichen Sachverhalte dem normalen Bürger völlig egal sind. Den interressiert ob er etwas sofort zahlen muss und ganz, oder aber in Raten ; ( das nennt man gemeinhin eben Darlehen - tun in diesem Fall sogar die Anwälte um es verständlich zu machen ) .
    Es ist völlig egal ob PKH ein schuldrechtlicher vertrag ist..... Diesen Terminus kennt ein NormalBürger nicht mal! Der nennt das Darlehen. Und der nennt auch eine Steuer forderung die in Raten begelichen wird Stundung.

  • Es ist völlig egal ob PKH ein schuldrechtlicher vertrag ist..... Diesen Terminus kennt ein NormalBürger nicht mal!


    Tja, das sollte ihn aber interessieren ...


    Und davon abgesehen..der RA erhält nichts vom Mandanten...sondern die Landesjustizkasse wenn überhaupt..also kann da bei gewährter PKH was nciht stimmen...
    Ausser es gibt einen Darlhensvertrag mit dem RA :lach


    Du hingegen, ich zitiere dich mal, kennst diesen Terminus als NormalBürger bezüglich stunden z.B. auch noch nicht mal!


    Les doch mal nach was Stundung ist...


    Und wenn jemand PKH bekommt, kann da nichts gestundet sein oder werden...
    Aber stimmt das muß der Normalbürger nciht wissen..er muß nur wissen wenn der RA sagt "Zahl" das er zu zahlen hat...


    Und ein Darlehen muß auch gezahlt werden, wenn sich das Einkommen verringert hat..is komischerweise bei PKH anders...


    :nixwieweg

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • @ maikind: Ich habs schon verstanden .... Allerdings: ich streite mich gern mit Krümelkackern, die nichts verständlich erklären können.... :aetsch
    @ jens: es reicht doch wenn Du alles weißt - sonst würdest Du Dich ja nicht mehr sooooo schön aufregen.... :pfeif

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • und die Broschüre des Ministeriums und auch die andere Broschüre , die ja beide DU angeführt hast , es eben Darlehensweise nennen ist dieser Ganze Sch... den Du da eben geschrieben hast völlig irrrelevant,



    Wo auch immer du außerdem in den Broschüren bezüglich PKH was von Darlehen oder Darlehensweise ließt...


    Ich seh da nichts von dem..du?! Wenn ja, dann nenn doch bitte mal die Stelle...

  • So lieber Jens , hier noch mal der Hinweis auf Seite 9 Deiner Komischen Broschüre. zwar steht da nicht ausdrücklich Darlehen - aber es steht dort ausdrücklich das PKH in Raten gewährt wird, und auch die Höhe der raten kann man herauslesen... Und es steht dort wortwörtlich das der Rest nach 48 Monaten erlassen wird.....Das PKH in Raten gewährt werden kann hattest Du ja in deinem ersten Post ernergisch bestritten.... Und das der rest erlassen wird auch... Sicher ist das Streng genommen kein Darlehen, das weiß ich auch....Aber wie gesagt nennen es selbst Geschäftsstellenleiter und Rechtsanwälte eben so um es verständlicher zu machen....Und wenn wir mal ganz genau sein wollen ,dann könnten wir jetzt auch noch einen Exkurs in das Bankenverständis und den Unterschied zwischen Kredit und Darlehen einfügen.. ..Aber was erzähle ich Dir das - Du weißt ja schließich mehr darüber als wir Normalbürger.
    Und hier ein Zitat Deines Ausgangspostings: " Wenn also PKH gewährt wird, dann gilt das für alle Kosten des gerichtlichen Verfahrens u da gibt es auch nicht "man hat noch ein wenig einsetzbares Einkommen"..
    Es können also keine Kosten für den Mandanten entsehen..."
    Und genau diese Aussage stimmt nicht. Und es stimmt eben auch nicht, daß erst innerhalb der 4 Jahre geschaut wird ob Raten geszahlt werden müssen - das wird schon von Anfang an gemacht. Und - wie so schön in der Broschüre beschrieben- wird eben nach 48 Monaten der rest der Gerichts-Kosten erlassen.
    Wobei es aber immer so ist, daß man auf den Kosten des gegenerischen Anwalts ( z.b in Zivilprozeßen ) sitzen bleibt, wenn man verliert - denn die zahlt die PKH Niemals.
    Noch was laut Wikipedia ist eine Stundung eben auch folgendes:" Von Stundung wird auch gesprochen, wenn auf die sofortige Erhebung einer fälligen Schuld zugunsten einer Ratenzahlung verzichtet wird." Zum beispiel werden eben Steuern gestundet. Man muss sie also ncith sofort zahlen , sondern in Raten. Ähnlcih ist es auch bei der PKH wenn sie eben in Raten gewährt wird. und nach 48 monaten wird der rest erlassen..... Steht jedenfalls so in Deinen Links....
    Und mal ehrlich mein Lieber, daß das kein wirkliches Darlehen ist ( bzw eben kein Kredit ) habe ich schon eingangs erwähnt. Für denjenigen der PKH so erhält kommt es aber auf einese raus wie man es nennt..... Er zahlt in Raten. Und das versteht jeder normale Mensch, wenn man da von Darlehensweise spricht. deshalb benutzen diesen Terminus eben auch die Anwälte - wie in meinem Geposteten Link, der von Anwälten stammt...... Die werden verstanden .... DU wohl eher nicht.....

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • a

    Und es stimmt eben auch nicht, daß erst innerhalb der 4 Jahre geschaut wird ob Raten geszahlt werden müssen - das wird schon von Anfang an gemacht. Und - wie so schön in der Broschüre beschrieben- wird eben nach 48 Monaten der rest der Gerichts-Kosten erlassen.


    Ach meine Liebe!


    Lies doch mal...und erzähl doch nicht schon wieder Bldösinn...


    Nur mal das zitierte von dir..


    Innerhalb einer Frist von 4 Jahren, kann das AG, die Einkommensverhältnisse erneut ÜBERPRÜFEN!
    Und stellt sich danach raus, das sich das Einkommen erhöht hat, dann kann ab dem Zeitpunkt auch die PKH vollständig zurück verlangt werden, oder in Raten von 48 monaten Dauer..
    Und ja, es wird von Angfang an geprüft, schon bei Antragstellung..und kommt da die volle Gewährung raus, kann innerhalb der 4Jahresfrist das sich noch ändern..aber das hatte ich shcon versucht dir klar zu machen..
    also von aussen wird es schwer erkennen zu sein warum u ob jemand doch die PKH zahlen muß..auf jedenfall geht das kaum an den RA..



    Und wenn du schon Wiki zitierst, dann doch auch richtig u nicht das was dir gard so passt an den Textstellen..du kannst aber auch Wiki selber korrigieren, damit es da komplett richtig steht.. :lach



    Dein zitierter Satz von wiki laute vollständig so:

    Zitat

    Von Stundung wird auch gesprochen, wenn auf die sofortige Erhebung einer fälligen Schuld zugunsten einer Ratenzahlung verzichtet wird.


    ..gesprochen...



    ..aber das entscheidende bei wiki klässt du dann mal eben weg, gell!!


    Zitat

    Stundung ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, eine bestimmte Zeit auf die Realisierung seiner fälligen Zahlungsforderung aus Kulanz- oder Billigkeitsgründen zu verzichten. Eine Stundung kann angebracht sein, wenn sich der Schuldner in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befindet und glaubhaft macht, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Begleichung der Schuld möglich ist.


    Durch die Stundung wird die Fälligkeit hinausgeschoben, die Forderung bleibt aber erfüllbar. Eine Stundung kann bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden oder im Wege der Vertragsänderung nachträglich erfolgen



    Das mal ein Text der nicht von wiki ist:

    Zitat

    Stundung
    Durch eine Stundung wird die Fälligkeit hinausgeschoben und damit die Zahlungsfrist verlängert.


    Stundung ist die behördliche Gewährung einer verlängerten Zahlungsfrist. Sinn und Zweck der Stundung besteht darin, durch Verschieben der Fälligkeit den Zeitraum zu überbrücken, in dem beim Schuldner ein Liquiditätsengpass vorliegt.


    Eine solche, den Zeitpunkt der Zahlung hinausschiebende Wirkung haben neben der Stundung auch der Zahlungsaufschub und die Aussetzung der Vollziehung.


    ..und wie war das nun noch mit den Bereichen, wo die PKH ja nicht greift? ..Kindesunterhalt?



    Wirst bestimmt dazu ja auch was finden ;)

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Werdt Du ganz einfach glücklich mit deinem Behördendeutsch und Deinen Fachbegriffen! leider kannst Du so keinem auch nur irgendwie ansatzwiese erklären wie es für ihn persönlich eben bei der PKH aussieht und warum da eben dock Kosten auf ihn zukommen...
    Und nochmal : Du hast behauptet:" Wenn also PKH gewährt wird, dann gilt das für alle Kosten des gerichtlichen Verfahrens u da gibt es auch nicht "man hat noch ein wenig einsetzbares Einkommen"..! Und das ist definitiv falsch!
    Viel Spaß beim weiterern Korinthenkacken! Du verstehst dooch selber schon nicht mehr was Du da schreibst, denn es ändert sich ja in jedem Posting von Dir. ( S.o)
    Ich werde auch in Zunkunft Sachverhalt so erklären , daß man sie auch versteht - und das man versteht, was das für den Einzelnen bedeutet....

  • Mensch, Kinners! Isses eich werkli a so wichdig, wer etzet rechd had? Auf die ganzn Gleiniggeidn kummts doch ned an! Dud's eich widder verdrogn!



    Und wer des Fränkischen nicht mächtig ist - hier die Übersetzung: Es ist wurscht, wer im Detail recht hat!


    Wir wissen jetzt zumindest alle, wo wir nachgucken können, wenn wir Hilfe brauchen. :D


    Guten Morgen!


    Emma :sonne