OH : doch : Untern auf der Seite über Stalking steht eben genau drin, daß man PKH eben als Darlehen gewähren kann.... Vielleicht solltest Du auch mal alles lesen - und nicht nur quer...... Wie gesagt: Der geschäftsstelleleiter eines Amtsgerichtes sollte es wissen..... Und den kenne ich ziemlich gut....
Und Deine gespostetet Broschüren hast Du ja anscheinend auch nur quer gelesen...
Hier mal ein Zitat aus der Seite des Ministeriums: "Der danach verbleibende Rest ist das einzusetzende Einkommen, das für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - mit oder ohne Ratenzahlungsverpflichtung - entscheidend ist"
Auch hier gibt es einzustzendes Einkommen - und man höre und staune : Ratenzahlungsverpflichtung
An Deiner Stelle würde ich auch aufgeben..... :lach keep smiling....