Job in der Gleitzone (über 400 und unter 800 Euro)

  • Ich verfrachte meine Frage aus den "Behörden und Sozialleistungen" mal hierher.


    Habe mir die Augen blutig gegoogelt und auch schon bei der Behörde nachgefragt, aber die Infos, die ich bekomme, sind mehr als dürftig.


    Also, auf ein Neues.....



    Meine Fallmanagerin hat letztens die "Gleitzone" erwähnt.
    Das ist eine Arbeitsstelle die über 400 und unter 800 Euro liegt. Ist sozialversicherungspflichtig, man zahlt Steuern und muss sich selbst bei einer
    KV versichern.


    Ich beziehe derzeit Allg2 und habe nun die Möglichkeit evtl. eine Stelle anzutreten bei der ich knapp über 400 Euro verdienen, also in diese Gleitzone rutschen würde.


    Hat jemand damit Erfahrungen?


    Wie bin ich da aufgefangen, wenn das Allg 2 wegfällt?
    Derzeit bekommt mein 14 jähriger Sohn Hartz 4, die beiden Mädels (11 und 7) bekommen UVG. Der Vater der Kinder zahlt NULL!!!


    Würde es uns mit dieser Arbeit sehr viel schlechter gehen als jetzt?
    Diese Arbeit würde mir viel Spaß machen, deshalb muss es nicht unbedingt mehr sein als jetzt - aber weniger ginge garnicht.


    Hoffe, es kann jemand was dazu sagen.



    Liebe Grüße
    Tilla


    __________________

  • @ Mela


    Die Mädels bekommen auch noch Wohngeld (da sie durch UVG und Kindergeld ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können).
    Von der ARGE (hier die Kommune) bekommen sie nichts.


    Mitllerweile bin ich so schlau:


    Wenn ich 405 Euro verdiene dann muss ich davon Krankenversicherung und Rentenversicherung zahlen. Bleiben mir unterm Strich ca. 340 Euro.
    (Für den Arbeitgeber soll das übrigens lohnenswerter sein, als ein 400 Euro Job.


    Damit könnte ich aber immer noch nicht meinen Lebensunterhalt (Bedarf derzeit
    540 Euro) selber tragen.
    Also muss doch die Arge wieder hinhalten.


    Aber was ist, wenn ich krank bin oder Urlaub habe? :frag


    Sogar das Amt kann mir nix dazu sagen......

  • Hallo Tilla,


    Du wirst weiterhin ergänzend ALG2 erhalten.


    KV und RV über den AG sein.


    Wenn Du krank bist, mußt Du die AU dem Amt vorlegen, und dem AG und KK zuschicken.


    Der AG zahlt bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach springt die KK ein (Krankengeld). Das ist immer so, sobald Du versicherungspflichtig tätig bist.


    Steuern fallen bei so einem geringen Verdienst nicht an (würden bei 800€ auch noch nicht anfallen).


    Urlaub muß auch der AG zahlen (jedenfalls die vereinbarten Urlaubstage).


    Wenn der Job für Dich machbar ist, nur zu. Du hast auf jeden Fall mehr in der Tasche, als nur ALG2.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Danke für die Antwort.


    Ich hoffe, das mein zukünftger AG das macht.
    Meist wollen die ja nur 400 Euro Kräfte halt wegen dieser b........ Krankheitsregelung :frag.

  • Zitat

    Original von Tilla
    Danke für die Antwort.


    Ich hoffe, das mein zukünftger AG das macht.
    Meist wollen die ja nur 400 Euro Kräfte halt wegen dieser b........ Krankheitsregelung :frag.


    Hm, aber auch wenn man nur einen Minijob hat, muß der AG bis zu 6 Wochen im Krankheitsfalle weiter Lohn zahlen.


    Von daher verstehe ich gerade Deine Anmerkung wegen der b..... Krankheitsregelung nicht so ganz

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Dann bin ich total falsch informiert :schiel


    Ich dachte es wäre bei den Minijobs so, das es für nicht geleistete Arbeit auch kein Geld gibt.


    Beispiel: Ich putze in einem Restaurant - auf Abruf.
    Wenn ich nun krank bin und nicht putzen gehen kann, gibts kein Geld.


    So hat es mir jedenfalls meine Chefin bei der Einstellung gesagt.
    Ich bin für eine festangestellte Kraft (30Stunden Woche) eingestellt worden.
    Diese war dauerhaft erkrankt und Chefin meinte, sie wolle nicht mehr für nicht geleistete Arbeit zahlen und stelle deshalb nur noch 400 Euro Kräfte ein.


    Also stimmt das nicht?

  • Hallo Tilla,


    das behaupten AG gerne, sie müssen nicht zahlen, bei Minijobbern. Stimmt aber nicht.


    Minijobber haben wie Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen).


    Habe jetzt auf die schnelle nur einen interessanten link dazu gefunden, aber da kannst schon mal im groben nachlesen :-)


    http://www.internetratgeber-re…nfuegigeBeschaef/gba4.htm

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  • Hallo Iceshine,


    vielen lieben Dank für den informativen Link :blume.


    Wer lesen kann und nachfragt, ist klar im Vorteil ;)



    Habe gerade noch mit meiner minijobenden Schwester drüber gesprochen.
    Die sagt, sie würde ihren Job verlieren, wenn sie auf dieses Recht bestehen würde :tot.


    Da habe ich ja Glück, denn mein zukünftiger AG ist echt ein Fairer.