Rechte des KV

  • Hallo zusammen,


    gleich noch eine Frage hinterher. Er steht weder in der Geburtsurkunde noch hat er bislang Unterhalt gezahlt für sein Kind. Wie sieht dies nach der Feststellung der Vaterschaft aus? Hat er Rechte bezüglich auf das Sorgerecht,denn das hab ich alleine und möchte dies auch behalten....
    wäre um reichlich Antworten sehr dankbar

  • Hallo,


    Auch wenn ich ihn nachträglich eintragen lasse in die Geburtsurkunde?
    Das Umgangsrecht ist klar aund ich geh auch nicht davon aus das er das Umgangsrecht wahrnimmt...

  • Du hast das Sorgerecht und nur mit deiner Zustimmung kann er es auch bekommen. Wenn ihr allerdings ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart, dann bleibt das so, ausser einer von euch würde sich gröbste Verfehlungen zum Nachteil des Kindes leisten.
    Umgangsrecht hat er. Jedoch muss er, um das wahrzunehmen, sich auf den Aufbau einer Beziehung zu dem Kind einlassen. Auch das kannst du ein wenig steuern, mit Hilfe des Jugendamts, ggf.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Löwenherz
    Der Kv wird keinen Umgang in betracht ziehen,da er in einer Neuen Beziehung mit kleinkind lebt.Sie hat auch die Hosen Zuhause an und er beugt sich ... :nixwieweg


    Wieviel betreute Besuchstage stehen dem kind zu und wie kann man es im Anschluss regeln? Man sollte erwähnen ,dass sei Fronten sehr verhärtet sind und ich im Grunde nicht einen Umgang zwischen Vater udn Kind glaube!

  • Zitat

    Original von rabea
    Hallo zusammen,


    gleich noch eine Frage hinterher. Er steht weder in der Geburtsurkunde noch hat er bislang Unterhalt gezahlt für sein Kind. Wie sieht dies nach der Feststellung der Vaterschaft aus? Hat er Rechte bezüglich auf das Sorgerecht,denn das hab ich alleine und möchte dies auch behalten....
    wäre um reichlich Antworten sehr dankbar


    Bitte? Wieso steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde?
    Erstmal ist das DEINE Pflicht ihn als Vater anzugeben- denn ohne Vaterschaftanerkennung ist ein Mann auch nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen!
    Umgang hat er ab Vaterschaftsanerkennung! Wie alt ist denn dein Kind? Richtige Festlegungen gibt es nicht, lediglcih Hinweise. Immerhin soll ja auch eine Vater-Kind Bindung stattfinden!


    Das Privatleben vom KV ist nicht dein Problem. Selbst wenn er mit einem Mann zusammen lebt, alles sein Ding! Er kann so relativ alles privat machen, außer Kindswohlgefährdung! Und eine neue Freundin, die du verständlicherweise nicht magst, fällt nicht darunter! Ihr seit kein Paar mehr, aber Eltern!

  • cath hat vollkommen Recht.
    Schritt eins: Vaterschaftsfestellung, das Kind hat einen Anspruch auf den Unterhalt. Das kann erzwungen werden. Das ist Geld, was deinem Kind gehört!
    Zum Umgang ist ein Vater laut Gesetz verpfilchtet, nicht nur berechtigt. Aber gegen seinen Willen zu zwingen...wird, weil dem Kind nicht zuträglich nicht gemacht. Das Kind kann, wenn es alt genug ist, selber klagen... aber wie sinnvoll ist das?
    Du darfst nichts tun, was einen Umgang verunmöglicht, auch nicht den KV schlecht machen. Das würde ich dir auch im Interesse des Kindes nicht raten.
    Allerdings, wie damit umzugehen ist, dass ein Kind vom Vater abgelehnt wird, das weiss ich auch nicht. Ist mir mit meiner Kleinen selber eine grosse Not.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • hallo ihr beiden,


    ich muss hier keien rechenschaft ablegen aus welchen gründen ich es nicht gemacht hatte. ich weiß das es von anfang an ein riesen fehler war. er hat am 30.7 die chance vorm amtsgericht sich zu seinem kind (11/2 jahrezu bekennen und dafür gerdae zustehen um weitere Kosten zu dämmen.falls er dies nicht machen sollte,so wird ein vaterschaftstest gemacht und dieser wird ihn als KV outen ;) eine friedvolle einigung ging gründlich schief und er bestand auf einen gerichtl vaterschaftstest . Auch wenn er weiß,dass er nur in Frage kommt :klimper er hat nur so Zeit geschindet um nicht zahlen zu müssen!


    Ich weiß das er bis dato Vaterschaftanerkennung keinerlei rechte /pflichten hat ,was den Umgang mit seinem Kind angeht... zudem kann man dies auch nicht erwzingen.

  • Was ist dann denn deine Frage?


    Du kannst 1.000.000 und mehr Besuchstage begleitet oder nicht regeln /lassen... wenn er nicht will...
    (ich frag mich nur, wie man den Kindern das beibringen soll... aber das ist ein anderes Thema)

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • @Cath: er muss doch erst die Vaterschaft anerkannt haben, damit er in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. ;)



    Tja, das kenne ich auch nur zu gut. Mich wunderts nur: das Kind ist schon 1 1/2 Jahre alt und jetzt erst soll der Test gemacht werden? ::)


    Meine Tochter hat auch keinen Kontakt zu ihrem Vater, weil er es so wünscht. Allerdings gehe ich davon aus, dass er den Umgang einfach von seiner Gattin aus nicht herstellen darf. :kopf


    So hab ich es übrigens auch meiner Tochter erklärt! Denn wenn ich ihm Fotos von ihr maile, scheint er nicht abgeneigt zu sein. Jedenfalls bekam ich noch keine Drohung auf "Unterlassung". :lach


    VG


    Schnuggel

  • Hi rabea
    bei mir sieht es auch so aus.
    Der Vaterschaftstest läuft, aber man hat mir ausdrücklich erklärt, dass das Sorgerecht bei der Mutter bleibt, da wir nicht verheiratet sind. Ich kann aber zum Jugendamt oder so gehen und beantragen, dass wir uns das Sorgerecht teilen. Nur in diesem Fall geht es, aber automatisch mit Ergebnis des Tests hat er keine Chance.
    Da kannst du also beruhigt sein ;)


    Liebe Grüße Mimi

  • Zitat

    Original von rabea
    hallo ihr beiden,


    ich muss hier keien rechenschaft ablegen aus welchen gründen ich es nicht gemacht hatte.


    Nein, du mußt dich nicht rechtfertigen! Aber es ist schon eine sehr schmale Gratwanderung. Gibst den Vater nicht an, was unter gewissen Fragen sogar strafbar ist, kotzt dich aber hier über den Vater im gleichen Satz aus!
    Ich verstehe deine ganze Problematik nicht, diese kann ich aber nur kennenlernen wenn ich dir gewisse Fragen stelle! :schwitz


    Edith wegen Schmuggel: Jo, du hast Recht in der Reihenfolge... Hoffe trotzdem das verstanden wurde was ich so von mir geben wollte! Denn immerhin hätte sie ihn beim JA gleich nach der Geburt ja auch als Vater angeben können... :hm...

    Einmal editiert, zuletzt von cath ()