muss ich um erlaubnis fragen?

  • hallo,wir haben gemeinsames sorgerecht.ich habe für meine kleine und mich 10 tage urlaub in bulgarien gebucht und ihn hinterher darüber informiert.bei unserem letzten hat er die einwilligung für den reisepass gegeben.jetzt sagt er,er gibt sein ok für die reise nicht.bin ich denn so von ihm abhängig???? wer hat erfahrungen oder ein urteil für einen ähnlichen fall? DANKE lg rine

  • hmmm...
    Soweit ich weiß, brauchst du keine Erlaubnis...


    Ich bin Weihnachten "heim" zu meiner Familie nach Paris gefahren. Ich habe meinen noch Ehemann (wir haben auch das gemeinsame SR) darüber schriftlich informiert und auch gleich mitgeteilt, wann er ihn das letzte mal vor dem Urlaub und das erste mal nach dem Urlaub zu sich holen kann.
    Damit war das Thema erledigt. ER hat sich dann zwar versucht darüber zu echauffieren, aber das war es dann auch...



    :pfeif :pfeif

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Hallo


    Also meines Wissens nach musst du nicht fragen,nur informieren...
    zur Sicherheit würd ich noch mal beim Jugendamt nachfragen....



    LG Nicki

    Sag es laut
    Dass ich alles für dich bin
    Sag es laut
    denn danach steht mir der Sinn!
    *SMILE*


    sorry

  • Nunja da ihr beide wahrscheinlich das ABR habt wird er doch wohl mit entscheiden dürfen.
    Du kannst nicht einfach so Euer Kind mit ins Ausland nehmen.
    Er kann das ja schließlich auch nicht.

  • Zitat

    Original von corina
    hallo,wir haben gemeinsames sorgerecht.ich habe für meine kleine und mich 10 tage urlaub in bulgarien gebucht und ihn hinterher darüber informiert.bei unserem letzten hat er die einwilligung für den reisepass gegeben.jetzt sagt er,er gibt sein ok für die reise nicht.bin ich denn so von ihm abhängig???? wer hat erfahrungen oder ein urteil für einen ähnlichen fall? DANKE lg rine


    Schönen Urlaub kann man Dir nur wünschen :daumen!


    Er kann Dir garnichts ,wenn Du das ABR hast und in dieser Zeit kein Umgang stattfinden sollte und Du nicht vor der Buchung informiert hast.


    Aber selbst dann wird nichts passieren!


    Also, viel Spaß im Urlaub!

  • Wer sagt das er dies nicht kann?


    Er muss ebenso nur informieren, wohin,wann und wie lange.


    Also meines Wissens nach,ich lass mich aber gerne umstimmen*G



    LG Nicki

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    denn danach steht mir der Sinn!
    *SMILE*


    sorry

  • Also ich würde nicht mit dem Kind so einfach in den Urlaub fahren.
    Das kann ganz schön Ärger geben und letzendlich als Kindesentführung ausgelegt werden.


    Wär ja noch schöner wenn jeder Elternteil sein Kind ins Ausland bringen kann wofür auch immer.

  • ich weiß, mein Mann mag das auch immer gerne machen, mich ärgern....


    aber, ich hatte auch meine RA gefragt, kann mich aber nicht 100%ig an den Wortlaut erinnern...


    wegen Umgangsterminen sollte das auch kein Problem sein, dann muss da eben mal ein Termin verschoben werden.
    Ich habe da bei mir auch "einfach" mal die ganzen Weihnachtstage für mich und meine Familei beansprucht.... :pfeif :pfeif Aber selbst wenn er da irgendwas versucht hätte, hätte ich da gut argumentieren können.... :pfeif :pfeif


    Lass dich nicht ärgern!!! ich weiß, es ist sehr sehr schwierig, ich ärger mich auch ständig über meinen Ex....


    Kopf hoch!

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Zitat

    Original von Carmen
    nicki
    Natürlich kanne er das, aber das wär Kindesentführung.


    Nein, sie hat den KV über den Urlaub informiert ... Es ist und bleibt Urlaub...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...


  • Natürlich kann er das auch! Wenn man Pauschalurlaub mit Hin- und Rückflug nachweisen kann, ist das kein Problem.


    Man muss aber das ABR haben, ansonsten eine Bescheinigung des Inhabers!

  • Also...wenn das so wäre,das man nicht ins Ausland darf,dann dürften wir mit den Kids noch nicht mal zum shoppen ins Ösi-Land,genauso mein Ex-Mann nicht und nur zur Info,wenn ich ein Kind ins Ausland entführen wollen würde,nichts leichter als das.


    Also ich hab nichts dagegen wenn mein Ex-Mann mit den Kids ins Ausland fährt,ich würde halt nur gerne wissen,wohin,wann und wie lange und wie sie zu erreichen sind....


    LG Nicki

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    *SMILE*


    sorry

  • Käse mit Sauce....Fahr ruhig,dir sollte nur klar sein das er dies auch kann.


    LG Nicki

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    denn danach steht mir der Sinn!
    *SMILE*


    sorry

  • Zitat

    Original von corina
    ich verstehe das nicht.kindesentführung...............ich möchte 10 tage urlaub machen.wenn er also nein sagt,darf ich nicht fahren.das kann doch nicht sein.lg


    Hast du das alleinige Sorgerecht? Hast Du das alleinige ABR?

  • Wahrscheinlich unglücklich ausgedrückt von mir.


    Also ich find es einfach nicht in Ordnung ohne Erlaubniss des anderen ins Ausland zu fahren.


    Ich möchte dies auch nicht von meinem Ex. Würde er es trotzdem ohne meine Erlaubnis tun, dann wär das für mich Kindsentführung.


    Das heisst nicht das er es nicht dürfte. Man kann über alles reden.
    Es muss halt nur ordentlich abgesprochen sein und beide müssen das ok geben.
    Ausserdem muss man Vertrauen zum anderen haben.


    Und wenn mein Ex einen Urlaub bucht und mir danach erst davon erzählt, würd ich mich auch angegriffen fühlen.
    Da wird man vor vollendete Tatsachen gestellt und auch irgendwie unter Druck.
    Das fänd ich nicht in Ordnung.