KV hat Vergleich widerrufen!

  • Hallöchen,


    ich kapiere den Typen einfach nicht. Er hat den Vergleich der Güteverhandlung doch tatsächlich widerrufen! :radab :kopf


    Soweit ich mich erinnere, ergeht heute automatisch ein Urteil durch den Richter am AG. Entweder meine Klage wird abgewiesen oder er urteilt trotzdem zu unseren Gunsten.


    Die Klage wird nur abgewiesen, weil ich, wie bereits erwähnt, 2 Titel gegen den KV habe, was mir gar nicht bewusst war. :pfeif


    Sobald ein Urteil gefallen ist, wird meine Anwältin gegen ihn vollstrecken. :dribbel


    LG


    Schnuggel

  • Wenn Dein Anwalt nicht bei der Urteilsverkündung anwesend ist, wird es nocvh ein paar Wochen dauern, bis das Urteil schriftlich vorliegt. Darauf musst Du Dich einrichten.


    Und wie immer. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe...
    Gegen die Vollstreckung wird er wahrscheinlich auch irgendetwas unternehmen. Völlig hirnlos und ohne Absichten widerruft man doch nicht das Ergebnis der Güteverhandlung. Es sei denn, dass es ihm um die Kosten der Verhandlung geht... Die werden bei der Güteverhandlung nach Absprache aufgeteilt, beim Urteil dem Verlierer aufgebrummt. Das können bei Unterhaltsklagen schnell ein paar Tausend Euro sein, weil als Streitsumme ein Vielfaches (12 oder 18 Monatsunterhaltszahlungen, grübel) von der monatlich zu leistenden Zahlung als Streitwert angesetzt wird.


    Frage ist also tatsächlich: Warum macht er das. Was ist sein Plan...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @bap



    Also im Falle des Vergleichs hätte ich bzw. meine Tochter 2/3 der Anwaltskosten und die gesamten Gerichtskosten zahlen müssen. Somit lags daran sicher nicht. Der Streitwert lag bei ca. 3.000 Euro!


    Bei der Güteverhandlung stellte sich heraus, dass es zwei vollstreckbare Titel gibt. Ein Gerichtsurteil + eine Verpflichtungsurkunde. Wie das geht? KV hatte damals, nach anwaltlicher Absprache, anstatt das Gerichtsurteil von 2001 die Urkunde aus 2000 abändern lassen. Somit besteht eine Urkunde und ein Gerichtsurteil als Titel.


    Das wusste weder er noch ich! Deswegen wurde im Feb. 08 Abänderungsklage eingereicht. Der KU wurde seitens des FG auf 336 Euro angesetzt, anstatt der bisherigen 252 Euro.


    Theoretisch hätte ich gar keine Klage stellen müssen, da wir die beiden Titel mit ca. 344 Euro haben. Aber woher sollte ich das wissen??


    Wenn die Klage nun abgewiesen wird, was wohl auch passieren wird, muss meine Anwältin lediglich die Titel gegen ihn vollstrecken. Hier könnte er wohl Gegenklage einreichen, die ihm allerdings nichts bringen wird, außer Mehrkosten.


    Nun ja, ich gehe davon aus, dass es nur wg. den Gerichts- und Anwaltskosten geht. Denn bei Klageabweisung wird wohl meine Tochter alle Kosten tragen müssen. Anders kann ich es mir nicht erklären. :frag


    Somit ist er hier fein raus, allerdings ist der rückständige KU seit Juli 07 unverzüglich fällig. Also bei uns ging jeglicher Schriftverkehr, Terminverkündung etc. vom AG sehr schnell! Deshalb gehe ich davon aus, dass uns spätestens nächste Woche ein Urteil zugestellt wird.






    VG


    Schnuggel

  • Streitwert 3000 Euro? Da ist das Gericht recht gnädig gewesen. 12x 252,- Euro, der bisherige Unterhalt, also € 3024,-. Ich schätze mal, bin aber jetzt nicht richtig firm, mit Anwaltskosten usw. kommen da 1500,- Euro auf Dich zu.


    Verwunderlich, dass Dir der Titel nicht zugestellt worden ist. Es hat doch ein Verfahren gegeben. Aber manchmal gehen solche Sachen einfach im Wust des Papierkriegs unter...
    Dann mal viel Erfolg und baldigen Vollzug ...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



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  • @bap


    Du verstehst das falsch! Ich habe alle Titel vorliegen bzw. meine Anwältin. ABER er ließ damals nach Neuberechnung des KU´s eine Abänderungsurkunde erstellen. Allerdings wurde hier nur die Urkunde aus 2000 abgeändert. Richtig wäre gewesen in Abänderung des Urteils aus 2001, dass ja nach der alten Urkunde folgte.


    Somit blieb das Urteil bestehen und die neue Urkunde zusätzlich. Der Streitwert wurde nach der Differenz des geforderten KU errechnet + die Nachzahlung.


    Meine Anwältin meinte, da ja meine Tochter die Kosten tragen muss, wird kein Mensch gegen sie vollstrecken, da sie ja erst 9 Jahre alt ist. Wie läuft das eigentlich ab? Kann man gegen ein minderjähriges Kind überhaupt vollstrecken??


    PKH wurde übrigens bewilligt, somit wird ein Teil der Gerichtskosten damit gedeckt.


    VG


    Schnuggel

  • Hm, das scheint sehr kompliziert zu sein und ist hier im Netz wohl kaum auszutragen...


    Was jetzt allerdings die Verfahrenskosten angeht: Deine Tochter ist nicht die Klägerin. Das bist Du. Du hast im Namen Deiner Tochter die Klage eingereicht, an Dich geht "die Rechnung". Und bei Dir wird vollstreckt. So kenne ich es jedenfalls. Was da Deine Anwältin sagt, ist, hm, zumindest ungewöhnlich. Würde mir aber als Racheengel richtig gut gefallen. Dann könnte ich meine Ex mit Klagen meiner Kids überziehen. Wenn ich verliere, ha, Pech gehabt. Aber die Ex hat Druck bekommen... lach, sorry, off topic.


    Ernsthaft: Wenn sich das als richtig herausstellt, poste das doch bitte hier noch mal. Es wäre ein interessanter Entscheid, der hier an den AGs anders gehandhabt wird.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nein bap, Klägerin ist meine Tochter und ich "nur" ihr gesetzlicher Vertreterin. So steht es in der Klageschrift wie auch im Vergleich.
    Allerdings erhielt ich vor Jahren schon mal ein "Rechnung" des Gerichts, die auf meinem Antrag hin "niedergeschlagen" wurde. Ebenso erhielt ich keine Forderungen der gegnerischen Anwältin.


    Ich lass mich da mal überraschen. Meine Anwältin meinte letztens noch, vielleicht ergeht ja noch ein Vergleich seitens des Richters.


    Da ich überhaupt keinen Plan habe, warte ich erstmal ab wie es nun weiter geht. :lach


    VG


    Schnuggel

  • Meine Anwältin teilte mir heute mit, dass sie bereits die Zwangsvollstreckung gegen den KV in die Wege geleitet hat. :aetsch


    Wie ich bereits gepostet habe, hat der KV den Vergleich widerrufen. Somit wurde die Urkunde und das Urteil nicht abgeändert. :pfeif


    Allerdings könnte er entweder freiwillig nachzahlen oder Vollstreckungsgegenklage einreichen. Diese Angelegenheit wird sich wohl noch etwas in die Länge ziehen, aber wir haben ja Zeit. :lach


    VG


    Schnuggel

  • Oh, das geht relativ schnell, wenn die Zwangsvollstreckung eingeleitet ist. Das kann jetzt zwar ein paar Wochen dauern, bis der Gerichtsvollzieher die Sache bearbeitet, aber dann geht es seeeeehr hurtig und der KV muss rennen, um eine Gegenklage termingerecht hinzukriegen... Und dafür braucht er richtig gute Argumente. Die zu finden gegen ein rechtsgültiges Urteil, gegen das er keinen Widerspruch eingelegt hat - da hat er keine Chance... wahrscheinlich nicht mal auf Zulassung der Klage...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



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  • @bap



    Denke ich auch, das Urteil ist aus 2001 und die Urkunde aus 2003. Da er die Urkunde ja selbst erstellen lies, hätte er gar keinen Widerspruch einlegen können. :lach


    VG


    Schnuggel