Wohnung, Alg II, usw..

  • 1.
    ich bin vor mehr als zwei jahren mit meinem sohn von thüringen nach leipzig gezogen..damals bekam ich noch erziehungsgeld und sozialhilfe..mit dem umzug nach leipzig hat mir das arbeitsamt bzw arge eine wohnung mit folgenden maßen genehmigt.
    wohnfläche 69,5qm
    kaltmiete 275,00 euro
    nebenkosten 135,00 euro


    mit den damaligen finanzen von erziehungsgeld, unterhaltsvorschuss, kindergeld und sozialhilfe kein problem..doch dann kam hartz 4..


    uns steht zu zweit nur eine 60,00qm wohnung zu...ja meine war damals verdammt billig gegenüber kleineren wohnungen die in leipzig sehr rar sind..


    das arbeitsamt bzw die arge bezahlt also nicht unsere komplette miete und das geld reicht vorn und hinten nicht..


    ausserdem haben wir einen kita-platz zwei stadtteile entfernt (bin froh nach monatelangem suchen überhaupt einen gefunden zu haben) und wollte aus all diesen gründen jetzt umziehen..


    3 zimmer, 58,00 qm, nahe kita, und unterhalb der kosten die die arge für die wohnung übernimmt (hier in leipzig gesamt etwas über 370,oo euro warm)


    abgewiesen, nicht genehmigt..nix..wollte selbst umzug finanzieren bzw mir von familie u. bekannten helfen lassen, da die arge ja vor umzugskosten usw bammel hat..


    aber nein..erste ablehnung dass wir ja bis jetzt auch das zahlen konnten und ich mir ja nicht so eine große wohnung hätte nehmen sollen (ja wollte ja wieder arbeiten, aber durch meinen sohn, der rheumakrank ist sind wir viel zu hause bzw im krankenhaus)..


    zweite anfrage mit noch günstigerer miete , schreiben von arzt und kita..ohne begründung auch wieder abgelehnt..


    nun zu meiner eigentlichen frage..


    ich kann ja nicht einfach in die billigere wohnung ziehen, da mir die arge ohne genehmigung wahrscheinlich die ersten drei monate keine mietkosten zahlen würde...also bleiben wir hier wohnen..


    habe jetzt gelesen wie sich die mietkosten der arge zusammen setzten


    kaltmiete 3,85 euro/qm sind bei uns 267,....euro genehmigt werden 231,...euro


    nebenkosten 2,32 euro/qm sind bei uns 161,... euro genehmigt werden 139,...euro


    insgesamt genehmigt die arge 370,20 euro also liege ich mit 34,80 euro über dem wert..


    jetzt habe ich aber schon an mehreren stellen gelesen, dass alleinerziehende 10% über den angegebenen kosten liegen dürfen..gilt dies nur wenn ich eine 60qm wohnung habe oder auch bei einer grösseren..denn mit den 10% müsste die arge mir die volle warmmiete zahlen


    hat jemand ein ähnliches problem oder bekommt jemand diese 10% extra..ich kenne hier im bekanntenkreis niemanden ..gilt dies nur für bestimmte städte?


    2.
    unsere kita ist von zu hause 6km entfernt..das macht mit frühs hinbringen, zurückfahren, nachmittags hinfahren und abholen (4 strecken) im monat 120 km..
    habe jetzt gelesen dass man diese auch als werbungskosten beim alg II angeben kann..gibts da was genaueres dazu..link, gesetz, beispiel?


    3.
    kindergeld und unterhalt /vorschuss werden beim alg II berücksichtigt und angerechnet bzw abgezogen..
    habe jetzt gelesen, dass wenn man das kindergeld und den kindesunterhalt auf ein extra konto vom kind überweisen lässt, dieses somit zum einkommen des kindes zählt (freibetrag) es beim alg II nicht angerechnet wird...oder???


    4.
    nachdem mein erziehungsurlaub beendet war (3jahre) und ich nicht wieder arbeiten ging (persönliche gründe) bekam ich hartz 4, da man mir sagte dass mir als alleinerziehende nur ein 4 stunden kita-platz zusteht und ich mit der wege zeit zur kita nur max 2h arbeiten könne und somit nicht vermittelbar bin (erst ab 3 stunden) und mir somit auch kein alg 1 zusteht, obwohl ich vor der geburt meines sohnes mehr als 1 jahr ununterbrochen arbeitstätig war..


    ich könne erst wieder alg 1 beantragen wenn ich einen vollzeit-kitaplatz habe..
    jetzt habe ich aber gehört/gelesen dass der anspruch für alg 1 nach gewisser zeit abläuft..was ist nun rechtens..


    5.
    mein sohn ist rheumakrank (JIA) und da es bei rheuma auch spezielle ernährungen gibt wollte ich fragen ob man diese beim alg II auch angeben kann/darf




    jede behörde erzählt etwas anderes, einer schiebts auf den anderen..man hört und liest viel..vielleicht kennt sich hier jemand besser mit der ganzen problematik aus als ich


    vielen dank..


    nadine

  • Hallo Aelinor,


    aus meiner Erfahrung mit dem Sozialamt und der ARGE kann ich nur sagen, dass oft die Unwahrheit mitgeteilt wird. Mich wollte die ARGE einmal aus einer Wohnung rauszwingen und erklärte, es gäbe nur 70,- Euro Umzugsbeihilfe (ich war schwanger, alleinerziehend, keine Freunde o. Bekannte i.d. Nähe usw.). Sogar der Leiter der Leistungsabteilung behauptete das.


    Gezwungenermaßen bin ich damals zum Anwalt und siehe da, auf einmal bekam ich alle Umzugskosten erstattet (musste 3 Kostenvoranschläge von 3 verschiedenen Umzugsfirmen bringen, die billigste übernahm die ARGE dann).


    Seitdem gehe ich bei jeder Unstimmigkeit mit der ARGE zum Anwalt und das solltest du auf jeden Fall auch tun (du bekommst ihn ja bezahlt). Bisher war ich immer auf Seiten des Rechts, die ARGE nicht!! Deshalb: Laß dir nichts gefallen, geh zum Anwalt (möglichst einen Fachanwalt für Sozialrecht)! Er kann dir dann auch erklären, welche Formulare du ausfüllen mußt, damit er vom Staat bezahlt wird (Beratungshilfeschein). Bei mir macht das mein Anwalt selbst, ich muss nur noch unterschreiben.


    Ich wünsche dir viel Glück.


    Liebe Grüße
    Chrystal