Gerichtlicher Antrag bzgl. Umgangsrecht

  • wer hat ähnliche erfahrung gemacht?


    halli hallo....
    mein ex mann und ich haben geteiltes sorgerecht für unseren sohn.
    eine private umgangsregelung läuft super.
    da ole aber ab august zur schule kommt, wollte ich die regelung ändern von:
    bisher jedes zweite wochenende und jeden montag auf
    jedes zweite wochenende und montags OHNE übernachtung beim vater.


    dieser ist total dagegen, wir waren bereits beim jugendamt und konnten uns nicht einigen.
    fazit, ich war beim ra und wir werden einen antrag beim familiengericht stellen.
    soweit so gut....


    nun hat mir aber mein kleiner mann eröffnet, dass er bei seinen vater wohnen wolle.....ich weiss nicht wer sich vorstellen kann, wie ich mich gefühlt hab, als mir das mein 5 jähriger liebling das eröffnet hat.
    auf meine frage, warum denn das?
    kam zur antwort, weil er dort ein quad und ein kaninchen hätte....außerdem ist dort auch die neue freundin von papa......


    es hat mir das herz zerrissen, bin fix und fertig.
    kann der richter das umgangsrecht jetzt so entscheiden, dass mein ex mann MEHR rechte als vorher hat?

  • hallo jaso,


    erstmal danke für den willkommensgruß!


    es spricht dagegen, dass wenn der kleine mann in die schule kommt, er einen geregelten tagesablauf braucht.
    mein ex bekommt es so schon nicht hih, dass wenn ich ihn mit, zb. sandalen und sonnenhut in den kiga bringe, er mit turnschuhen, ohne hut und sandalen gebracht wird.
    oder der turnbeutel wird vergessen.....


    da hab ich keinen bock drauf, dass wenn hausaufgaben gemacht werden müssen, der dann vielleicht nen schulheft vergiss einzupacken, etc.


    außerdem müßte freitags der ranzen für 2 weitere tage gepackt werden, dass find ich, ist echt noch mehr stress für ole.
    er ist nach nem langen we in letzter zeit wieder völlig von der rolle, dass mir das die beiden erzieherinnen bestätigten und auch raten, dass ole einen "geregelten" tages, bzw. wochenrytmus braucht.
    - sein vater wohnt ca. 30 km - weit von unserem wohnort entfernt

  • --und wieso dann immer noch Umgangsrecht am Montag, da bekommt der Zwerg doch auch Hausaufgaben auf, deren Erledigung dann ja wohl doch auch in Zweifel zu ziehen sind. ?

  • montags NACH der schule und hausaufgaben
    der tickt nicht mehr richtig, denkt überhaupt nicht an das wohl seines kindes.


    hab ihm gesagt, das macht doch keinen unterschied, ob er ihn um 13 uhr von der schule oder 15 von mir - mit gepackten ranzen für den nächsten tag- abholt.


    nein, alles bleibe wie es ist!


    mein hauptproblem besteht darin, dass ole aber jetzt sagte, er wolle bei seinem papa wohnen.....kann nicht mehr weinen, könnt nur noch kotzen!!!!

  • Standard ist doch jedes 2. WE / Sa. / So. Montag geht dann nicht mehr, gerade auch wegen 30 km Distanz. Deswegen solltet ihr euch nicht vor Gericht zanken, denn das kostet Nerven und Geld (falls vorhanden)


    Gruß Genesis


    PS: Wohnt der in Duderstadt? Zonenrandgebiet ehemals.

  • Hallo Melselight,


    auch von mir ein herzliches :welcome


    Ole ist jedes 2. WE bei Papa und montags. Kann Dich schon verstehen, biete aber doch Deinem Ex an, dass er künftig an dem WE, an dem er Ole nicht hat, einen Tag bekommt, Samstag oder Sonntag. So sieht Ole seinen Papa jedes WE.


    Zum Thema wegziehen zu Papa, weil er dort Quad und Kanninchen hat:


    Mein Kleiner sagt auch öfters, er will beim Opa wohnen. Da hat er immer Spielkameraden (seine Cousins wohnen dort), Opa hat immer Zeit und Fernsehen.... und feste Regeln gibts da halt auch nicht so.


    Aus kindlicher Sicht kann ich das auch nachvollziehen.


    Das darfst Du nicht überbewerten.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • das mit übernachtung von mo auf die hab ich dann als allerletzten überfaulen kompromissvorschlag gemacht..... als er selbst drauf nicht eingegangen ist,
    bin ich zum ra, weil ich gerne eine regelung - jetzt leider per gericht- vor der einschulung hätte.

  • ps.


    das mit der übernachtung von mo auf die war mein allerletzter - überfauler - kompromissvorschlag an ihn.
    als er sich auch darauf nicht eingelassen hat, musste ich dann den weg zum familliengericht wählen, da ich eine einigung vor einschulungsbeginn für ole haben möchte


    mein hauptproblem allerdings ist, dass mein schatz mir eröfffnete, dass er bei seinem vater wohnen möchte......
    da kann ich jetzt nicht mehr heulen, könnt kotzen.


    wie beeinflussbar doch die kinder seinen können

  • tanimami, ich weiche keinen mm von irgendeiner regelung ab.1
    hab das gefühl, ihm geht es nur um die regelung, nicht um ole.
    er kämpft gegen mich und nicht um sein kind.
    ICH wollte ums verrecken kein gerichtsstreit anzetteln....wenn er mir aber in keinster weise entgegen kommt, bzw auf keinen vorschlag eingeht, MUSS das gericht entscheiden.


    ...heheh nein, er kommt nicht aus dem eic

  • hmm...aktio und reaktio


    sorry, aber ich verstehe dich nicht, du willst etwas am Umgangsrecht ändern. Du meinst es sei im wohlverstandenen Interesse des Kindes, ohne es überhaupt zu testen. Bisher ist es doch auch mehr oder weniger gut gelaufen. Wieso willst du alles bevor er überhaupt in die Schule kommt ändern.


    Dein Sohnemann sieht nur, dass du ihm Zeit mit seinem sicherlich geliebten Umfeld beim Papa nehmen willst und reagiert entsprechend. Hast du erwartet, dass er alles einfach hinnimmt. Ich halte das für eine gesunde Reaktion.

  • Melselight,


    bis jetzt läufts doch noch so: jedes 2. WE + montags, oder?
    Es geht doch hier um eine Änderung erst ab der Einschulung, oder?


    Wenn dies so ist, hat Dein Kind doch noch nichts mitbekommen, alles läuft bisher in gewohnter Weise für ihn ab.


    Aber ich würd ihm trotzdem noch einen Kompromiss anbieten (am eigentlichen "freien WE" freitags nach der Schule, samstags oder sonntags) oder ist der wirklich so stur, dass er auf diese Montags-Regelung nicht verzichtet? Was ist denn an einem Montag so toll????

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Zitat

    Original von jaso
    hmm...aktio und reaktio


    sorry, aber ich verstehe dich nicht, du willst etwas am Umgangsrecht ändern. .


    Als Neuling hier finde ich deine Thesen erstmal sehr mutig. Du lenkst aber etwas ab von meinem Statement , die auch vor Gericht Bestand hätten. Schule geht vor.


    Gruß Genesis

  • Zitat

    Original von Melselight
    ach jaso....
    das ist ansichtssache!


    ohhhhhhh ja, und wenn wer ne andere meinung hat, sei es auch Ole, lässte halt das Gericht entscheiden,


    sorry, für mich willst du und alleine du was ändern. 30 km sind heutzutage überhaupt keine Entfernung und ich denke darum geht es auch überhaupt nicht.


    Weißt du eigentlich, was du da anschiebst? Der Richter wird sicherlich nen Gutachter beauftragen. Der wird mit dir, mit Ole, mit dem KV, mit dir und Ole und mit Ole und dem KV reden. Willst du damit dein Kind belasten, nur weil du meinst, es sei so alles besser? Du bist, ohne auszuprobieren, ob es nicht so wie seither auch gut läuft, bereit dein Kind von einer Stresssituation in die nächste zu hetzen, nur weil es dem Kindeswohl dient? Sorry meine Meinung, das ist egoistisch. Du nimmst den Einschulungstermin, um dem KV das Umgangsrecht zu beschneiden. Anders kann ich es derzeit nicht sehen.

  • meinem ex geht es nur ums prinzip!
    als wir beim jugendamt waren, fragte ihn der "moderator" was wäre, wenn das familiengericht den montag seinem vater nicht bewilligt...das könne passieren, ob er sich nicht doch mit dem kompromiss anfreunden kann, dass er ihn montags nachmittag bis zum abend haben kann....
    darauf antwortete er:
    DANN ist das halt so.


    sorry, das versteh ich halt nicht.
    auch auf der basis, dass mein ex am montag GANZ auf unseren schatz verzichten müßte, will er partou nicht drauf eingehen.


    wenn ich dann auch noch eingestehe, ok, mo ab 15, incl. übernachtung
    reicht das auch nicht?
    wo bitte denkt er dann an ole?!


    hab noch nicht geschrieben, dass mein ex selbstständig ist, und selbst am sa bis 16 uhr arbeitet und meine ehm schwiegermutter ihn in der zeit betreut.
    - ein weiterer kompromiss von mir - denn sa könnte auch ich meinen schatz betreuen und mit ihm spielen, dass muss nicht seine mutter machen......


    also, irgendwann ist dann auch mal schluss mit lustig, zumal er seit ca 6 wochen wieder anfängt einzunässen.

  • so und nun hab ich hier auch echt keinen bock mehr mir hier irgendwelche kommentare anzuhören, dass ICH egoitisch wäre, bzgl. dem umgangsrecht.
    gerade wenn ich mit den erzieherinnen gesprochen hab, die das auch so sehen, dass er einen geregelten wochenablauf braucht.
    muß mich hier vor keinem rechtfertigen...jaso....



    gutes nächle


  • Sorry, aber deinem Beitrag kann ich nicht entnehmen, das du dich an der derzeitigen Rechtsprechung orientierst. Was uns beide unterscheidet ist der Umstand das ich ein Vater bin. Deine Thesen hier sind deshalb identisch mit der Bleigießerei zu Silvester.


    Gruß G.


  • Rechtsprechung im Umgangsrecht? Das ist immer ne Einzelentscheidung. Ein Richter wird sich immer eines Sachverständigen bedienen, wenn die Eltern sich uneins im Umgangsrecht sind. Wie gut oder schlecht, kommt immer auf den bestellten Kinderpsychologen an.


    viele Grüße jaso

  • Zitat

    Original von Genesis


    Sorry, aber deinem Beitrag kann ich nicht entnehmen, das du dich an der derzeitigen Rechtsprechung orientierst. Was uns beide unterscheidet ist der Umstand das ich ein Vater bin. Deine Thesen hier sind deshalb identisch mit der Bleigießerei zu Silvester.


    Gruß G.