Beiträge von Segelpapa

    ein beispiel: mein sohn hatte gro´ße probleme die 1 mal 1 reihen zu erlernen.... mit viel konkretem material , geduld und ausdauer hat er es im 8 schuljahr dann endlich geschafft :respekt
    normalerweise erlernen kinder ab dem 2. halbjahr 2. schuljahr die reihen und können sie im 3. schuljahr


    Hallo Rübli,


    vielen Dank für den Hinweis auf die Geduld und das Individuelle Lernentwicklungstempo, das man berücksichtigen muss.


    Mein Sohn (8, 2. Schuljahr) hat ein diagnostiziertes ADS und war in den Lese-Schreib-Tests nur knapp besser als eine LRS nach Definition. Wir fördern das gezielt.


    Was mich (und vor allem meinen Sohn) gewundert hat war, dass er in den Mathetests beim Psychiater im Dezember blendend abgeschnitten hat, obwohl mein Sohn meint, dass er Mathe am schlechtesten kann und ich, ehrlich gesagt, glaube das fast auch. Bei den 1x1 er Reihen geht es im Schneckentempo vorwärts. Alles, was mit Kopfrechnen, Zahlen merken, Zahlen vorstellen, Speichern von Zwischenschritten beim Rechnen zu tun hat und nicht mit den Fingern abgezählt werden oder nach einem Schema ohne Merken und ohne nachdenken schriftlich bewältigt werden kann, ist praktisch für ihn nicht lösbar. Kopfrechnen führt akut zu Stresssymptomen wie herumturnen etc. Ich erkläre das gute Testergebnis damit, dass im Dezember nur Aufgaben vorkamen, die er an den Fingern abzählen konnte und glaube, dass er bei einem Test in einigen Monaten unter gesteigerten Anforderungen deutlich nach unten Absacken würde. In den Mathe-Noten zeichnet sich das jetzt schon ab, während Deutsch sich stabilisiert hat.


    Frage. Wann ist das bei euch mit der Dyskalkulie aufgefallen? Könnte sich deiner Meinung nach ein neuer Test unter erhöhten Anforderungen im 3. Schuljahr (wenn er es schafft) lohnen?


    Viele Grüße


    Segelpapa1

    Zitat
    AD(H)S ist wohl überwiegend genetisch (vererblich) bedingt.


    ...


    Ist das echt so?

    AD(H)S ist wohl eine gemeinsame Endstrecke, zu der man auf unterschiedlichen Wegen kommen kann. Meines Wissens spielen genetische Ursachen bei zumindest 60% der Fälle eine Rolle, ich habe aber auch schon Experten gehört, die von 80% sprechen. Daneben können u.a. möglicherweise Schädigungen um die Geburt herum, Frühgeburtlichkeit, extreme soziale Deprivation (vernachlässigte Kinder in Rumänischen Waisenhäusern) eine Rolle spielen. Der Grad der aktuellen Ausprägung hängt dann von Lebensumständen (unübersichtlicher Tagesablauf, deutlich uneinheitlicher Erziehungsstiel und vieles mehr), von zusätzlich bestehenden Teilleistungsschwächen, von Therapien etc. ab.


    Auch Teilleistungsschwächen (z.B. Legasthenie) sind zu einem hohen Anteil vererblich. Dabei kann es z.B. bei Legasthenie so sein, dass die eltern nichts haben, dafür aber alle Kinder. Wer ADHS hat, hat auch ein erhöhtes Risiko für Teilleistungsschwächen. Ob das genetische Ursachen hat, oder ob z.B. eine geringe Lese-Rechtschreibschwäche bei ADS bedingten Konzentrationsstörungen einfach relevanter wird, ist m.W. nicht ganz klar.


    LG
    Segelpapa

    Ich denke auch oft, dass es meine Schuld ist, dass meine Tochter ADS hat.

    Hallo,
    darüber denkt man lange und immer wieder nach. Schuldgefühle helfen einem nur nicht weiter.


    AD(H)S ist wohl überwiegend genetisch (vererblich) bedingt. Umweltfaktoren können die Ausprägung beeinflussen, nicht aber die genetische Grundausstattung eines Kindes. Die wird es auch sein Leben lang behalten. D.h., soweit vererbliche Faktoren eine Rolle spielen, ist es völlig egal, ob jemand sein Kind früher oder später bekommt, die Verteilung der Erbanlagen (Vater/Mutter) ist zufällig, die kannst du nicht beeinflussen. Sollen wir uns jetzt schuldig fühlen, dass unser Kind durch Vererbung blonde Haare, grüne Augen, lange Beine etc. hat? Macht keinen Sinn.


    Deine eigene psychische Stabilität ist natürlich wichtig, wenn du deinem Kind helfen willst, weil Hilfe Kraft kostet. Je mehr du an deinen eigenen Kräften zweifelst, desto mehr solltest du dir von außen helfen lassen.


    LG
    Segelpapa

    Entschuldigung,


    ich will dich nicht verletzen. Vielleicht siehst du es in ein paar Jahren anders.


    Alle raten euch hier, das nicht vor Gericht auszutragen, das tu ich auch. Es geht um Beziehung, Verletzung, etc. Das vor Gericht im Streit um eine Kommode auszufechten ist eine teure Art und Weise. Es liegt aber ganz bei euch.


    Auch du weißt, und schreibst es am Anfang auch selbst, dass sich allein die Rechtsanwälte darüber freuen werden und selbst die wundern sich.


    LG
    Segelpapa

    1.) Wieso schießt ihr euch auf die Teilleistungsstörungen so ein?
    ...
    2.) Liebe Hobbit! Hoffentlich taugt der Kinderpspychiater was, zu dem du Mitte Mai gehen möchtest. Aber auch der hat ein Problem damit, innerhalb einer Stunde eine fundierte Diagnose zu stellen....

    Hallo,
    ad 1.) war nur ein willkürliches Beispiel. Du hast völlig recht, es sollte aber sorgfältig nach allem geschaut werden. Dazu gehören auch Teilleistungsstörungen, die ja auch zu generellen Verhaltensauffälligkeiten in der Schule führen können. Teilleistungsstörungen müssen hier, wie du sagst, überhaupt nicht vorliegen, können aber auch bei anderen Ursachen wie AD(H)S (ich glaube ca. 30%) dazu kommen. Auch eine mäßige Rechen- oder Lese-Rechtschreibschwäche, die nach Definition noch keine Teilleistungsschwäche ist, kann in der Kombination mit Konzentrationsstörungen bei AD(H)S problematisch sein sein und eine spezifische Förderung rechtfertigen.


    2.) Wenn der Kinderpsychiater was taugt, dann wird er nicht innerhalb einer Stunde eine Diagnose stellen, sondern ein Standardprogramm an Tests/Untersuchungen machen, das Kind anschauen, mit den eltern sprechen und am besten standardisierte Fragebögen an Schule und Eltern verteilen. Das kann, muss aber nicht, zu weiteren Untersuchungen führen. Kann gut sein, dass die Psychologin schon einige der Tests gemacht hat.


    Viele Grüße,
    Segelpapa

    Hallo,
    ich meine auch wie Heidelberg08. Versuch nicht das alles allein durchzuziehen. Das ist zu viel für dich. Lass dich bei der Polizei zur Bedrohungslage und zu Verhaltensmaßnahmen beraten. Keine Scham und keine Angst vor der polizei, leg Fakten auf den Tisch und sprich von deiner Angst vor deinem Ex. Alles, was du dort sagst und fragst behandeln die auf Wunsch vertraulich. Dein Ex wird davon nichts erfahren, solange du es nicht willst.


    Auch üble Nachrede in der Öffentlichkeit in einer Form, vor der du jetzt Angst hast, ist Gewalt. Es ist nicht entscheidend, was und warum du ihm früher etwas erzählt hast. Auch hier hast du es aber selbst in der Hand, was du in welchen Details der Polizei erzählen willst.


    Ein Erstarren in Dauerangst vor übler Nachrede, vor Gewalt etc. ist langfristig schlimmer ist als die Angst zu überwinden und zu handeln. Selbst wenn er etwas in der Öffentlichkeit erzählt, ist es am Ende weniger schlimm als im Schrecken ohne Ende untätig zu verharren.


    Viele Grüße
    Segelpapa

    Hallo,
    jetzt hast du etwas mehr geschrieben. Die Frage hinter deiner Geburtstagsfrage ist für mich: Welche Rolle soll und kann der Vater deines Kindes im Leben des Kindes, und auch in gewisser Weise, in deinem Leben spielen. Was du zum Hintergrund schreibst, ist immer noch nicht ganz klar, vermutlich, weil du dir selbst nicht im klaren bist. verstandes- und gefühlsmäßig. Es braucht hier aber auch nicht alles sonnenklar zu werden.


    Einerseits gibt es wohl gravierende Ereignisse aus der Vergangenheit, die nicht ungeschehen gemacht werden können und ihr beide könnt (so schreibst du) eure Verhaltensweisen nicht mehr rückgängig machen. Andererseits scheinst du es aber für möglich zu halten, dass er "ein toller Papa wird" und hoffst, dass er es schafft dich "menschlicher" zu behandeln.


    Für das Kind entscheidend ist,
    - inwieweit das, was in der Vergangenheit passiert ist, das Kind betroffen hat,
    - und ob es etwas ist, das in der Vergangenheit bleiben kann oder (z.B. als konstantes Persönlichkeitsmerkmal) auch in Zukunft in der einen oder anderen Form wieder auftreten kann oder wird.


    Bei dir selbst scheint es auch noch zu rumoren zwischen Abgrenzung/Selbstschutz, Schuldgefühlen und Hoffen auf Wiederannäherung.


    Ich glaube nicht, dass dir dieses Forum dir schlüssig sagen kann, was für das Kind das richtige ist. Ich glaube, dass es für dich und das Kind gut sein kann, Verantwortung über die Rolle des Vaters abzugeben und nicht bei dir zu lassen. D.h. lass dir zur Bewertung dessen, was vom Vater aus passiert ist ,von Fachleuten raten und nimm solchen Rat auch an (JA, Psychologe, Psychiater o.ä.). Fachleute können gut oder weniger gut sein, aber sie sind nicht in eine Beziehung mit dem Vater des Kindes verstrickt. Das sollte einen objektiveren Blick auf Chancen und Risiken eines Umgangs des Vaters mit dem Kind ermöglichen. Ein Stück dieser Verantwortung für das Kind abzugeben bedeutet auch, das es dir vielleicht leichter fällt dein eigenes Verhältnis zum Vater des Kindes weiter zu klären.


    Mehr kann ich dir hier nicht raten.


    Viele Grüße,
    Segelpapa

    Hallo,
    dein Verhalten ist inkonsequent, wenn du alles mögliche anstellst um sie von der Schaukel herunterzubitten und sie am Ende auf der Schaukel sitzen lässt, dann hat dein Kind gewonnen... Dein Kind hat ein gutes Gespür dafür, wann es als Sieger vom Platz gehen wird. Wenn du sie also von der Schaukel herunter haben willst, dann musst du sie am Ende, wenn sie nicht will, eigenhändig herunterheben und die Situation sofort klären. Später zu sagen, wärst du heruntergekommen, dann hättest du ein Eis gekriegt hilft wenig, da tritt kein Lerneffekt mehr ein. Wenn du sie nicht heben kannst, dann sag ihr am Ende so etwas wie, "Ich kaufe mir ein Eis. Wenn du bei 3 nicht herunter bist, bekommst du keins." Dann zählst du bis drei und hältst dich je nachdem daran, was du angekündigt hast.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1

    ...um zu sehen ob sie wirklich interesse dazu hat wieder für die ganze familie mit liebe da zu sein, aber ob das jemals passieren wird wissen nur die engel. ich und die kinder würden es sich zwar wünschen, ...

    Hallo,


    du schaffst das schon, auch wenn deine Gefühle hin und her gehen. Was du hier schreibst (Arbeit, Hausmann etc.), klingt aber alles sehr vernünftig und gut. Mach weiter so. Plan allein für die Kinder und dich, lass sie erst mal machen und warte nicht auf sie. Sie kommt, wenn überhaupt, nicht so wieder, wie du sie haben willst. Sei eher (unangenehm) darauf vorbereitet, dass sie irgendwann später einmal verändert zurückkommt und dann die Kinder holen will. Da spielt die Zeit aber tatsächlich für dich. So schnell werden Kinder nicht aus einem funktionierenden Umfeld beim sorgenden Vater herausgerissen. Vor dem Heim brauchst du dich nicht zu fürchten. Da muss viel passieren, bevor Kinder von einem Elternteil (Vater oder Mutter) weg in ein Heim gebracht werden. Das sehe ich bei dir nicht.


    Wer allein wegzieht, hat meist verloren. Sei froh, dass sie die Kinder nicht in einer Nacht- und Nebelaktion mitgenommen hat. Dann ist es viel schwieriger (wenn auch nicht aussichtslos :-) ) die Kinder wieder zurückzuholen (kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen). Hinterherfahren musst du die Kinder aber wirklich nicht! Die Kinder wollen oft ihr Leben lang, dass Mama und Papa wieder zusammen sind. Dass wird sich wohl nicht ändern, muss es auch nicht. Bezieh das ein, wenn du mit den Kindern über die Situation sprichst.


    Mach weiter so,


    Viele Grüße
    Segelpapa1

    Am Ende ist die Diagnose natürlich sehr wichtig - ohne die geht's nicht, trotzdem läuft der Großteil der Therapie über die Pädagogikschiene.
    D.h. Diagnostik und Familienhilfe laufen idealerweise Hand in Hand.

    Vollständige Diagnostik am Anfang, dann gezielt überlegen, was getan werden muss.


    Bei Dyskalkulie hilft einzig und allein ein Dyskalkulietraining. Dazu muss man aber wissen, ob die vorliegt. Alles andere kann man sich dann sparen.


    Therapien sparsam aber gezielt einsetzen. Kinder können schnell generell Therapiemüde werden, wenn sie merken, dass (unnötige) Therapien nichts bringen. Und das merken die schneller als die Erwachsenen.


    LG
    Segelpapa1

    Heute ist es so, dass beide Kinder, dem KV einen Brief geschrieben haben: mein 16-Jähriger betrachtet ihn nicht mehr als Vater, lediglich nur noch als Erzeuger und möchte absolut keinen Kontakt mehr mit ihm; meine Tochter ist der Meinung, dass auch sie Momentan keinen Kontakt zu ihm möchte, weil er Lügen verbreitet und mich in den Schmutz zieht.

    Hallo Engel,
    ich sehe das mit Sorge und etwas anders als die anderen. Wie immer kennt man hier aber nur einen kleinen Ausschnitt und ich gebe nur wieder, was ich beim ersten Lesen gedacht habe. Was davon zutrifft, kannst du besser entscheiden.


    Klar ist, dass die Kinder sich bei Dir mit Dir solidarisiert haben. Und das ging erstaunlich schnell. Nach 16 Jahren Gemeinsamkeit reichen 3 Monate und der Sohn sagt er betrachte ihn nicht mehr als seinen Vater. Dabei hat das Argument der Tochter, dass er Lügen über dich verbreitet und dich in den Schmutz nichts, aber auch gar nichts mit der Vater-Tochter Beziehung zu tun, sondern mit Deiner Beziehung zu ihm.


    Ich werde den Verdacht nicht los, dass die Kinder (auch mit 16) stark unter Deinem Einfluss stehen und dass Du gegenüber den Kindern mit Deiner Ansicht über ihn nicht hinter dem Berg hältst. Dazu passt auch, dass ihr jetzt alles tut (Telefon ändern etc.), damit der Vater keine Chance mehr hat Kontakt mit einzelnen Mitglieder eurer verschworenen Gemeinschaft aufzunehmen. Es scheint eine einheitliche Gruppenmeinung zu herschen.


    Für mich klingt das alles wie ein fahrender Zug, der zur Zeit schwer zu bremsen ist. Vielleicht kannst du aber darüber nachdenken, welchen Anteil an der schnellen total ablehnenden Haltung deiner Kinder ihrem Vater gegenüber Du selbst hast und ob das für die Kinder der richtige Weg ist.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1

    Hallo,


    Berlin ist ja kein Dorf, da gibt es sicher gute Ärzte.


    Du kannst z.B. in diesem Forum nach geeigneten Kinder- und Jugendpsychiatern für deinen Postleitzahlbereich nachfragen (keine Angst, ist ein ADHS-Forum, d.h. aber nicht, dass dein Kind ADHS hat)


    www.adhs-anderswelt.de


    Die haben Listen z.T. mit Kurzkommentaren (z.B. "von Schulen empfohlen" etc.). Die bereits erhobenen Befunde der psychologien kannst du ja dann mitbringen, das erspart ggf. Doppeltestungen.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1

    Als ich mal erwähnte, dass es eigentlich normal sei, dass die Kinder ihren Vater jedes 2. Wochenende besuchen, bekam ich mächtig Schimpfe, weil er das so handhaben könne, wie er will und wenn er (wörtlich!) keinen Bock hat oder keine Zeit, dann muss er sie auch nicht abholen - habe er sich extra anwaltlich versichern lassen. Es ist sicher nicht so, dass ich den Umgang verhindern will, im Gegenteil.

    Hallo,
    ich verstehe nicht, dass ein Vater seine Kinder nicht sehen will.


    Normalerweise wollen andererseits die Kinder doch Kontakt zum Vater halten. Wenn dem bei Euch so ist, dann macht es schon Sinn sich Gedanken über eine Regelung des Umgangs (ggf. spezifisch für jedes der Kinder) zu machen. Da gibt es verschiedene Szenarien. Direkter Austausch zwischen (den älteren) Kindern und dem Vater zu diesem Punkt, Gespräche beim Jugendamt, gerichtliche Festlegung des Umgangs im Rahmen eines Antrags auf Übertragung des ABR, ggf. unter Mitwirkung eines Verfahrenspflegers, der die tatsächlichen Interessen der Kinder vertritt.


    Wenn Dein Noch-Mann später tatsächlich ins Ausland geht, dann ist die Situation natürlich wieder anders. Ich bin tatsächlich weiter der Meinung, dass es eine Chance auf Übertragung des ABR auf dich gibt, wenn der Vater die Kinder überhaupt nicht sieht, weil ein gemeinsames ABR in der Situation wenig Sinn macht. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist, die Frage müsste ein Rechtsanwalt beantworten.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1

    Auch beim ABR braucht es Gründe für die Übertragung, u das die Kids bei einem Eltenrteil leben ist der Lauf der Dinge, aber kein Grund für die alleinige Übertragung

    Hallo,
    ich bin kein Jurist. Kann sein dass Du Recht hast. Mein Eindruck, den ich in den letzten Jahren u.a. in Gesprächen gewonne habe, ist aber, dass das ABR leichter auf einen übertragen wird als das Sorgerecht in anderen Punkten und dass jemand, bei dem die Kinder wohnen in der Frage einen Heimvorteil (ob berechtigt oder nicht) genießt.


    Aber wie gesagt, mag sein, dass ich mich täusche oder dass es hier Unterschiede in Abhängigkeit von Richterpersönlichkeiten gibt.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1

    Hallo,
    was du schreibst ist zu nebulös und auch widerprüchlich um Dir eine klare Antwort zu geben.


    Die Überschrift lautet "Dem Vater hinterherrennen", der Absatz endet mit "weil ich die ersten zehn Monate keine Treffen / keinen Umgang wollte". Du sprichts von begleitetem Umgang ohne die Gründe zu nennen und hast Schuldgefühle.


    Für mich gibt es unter anderem zwei mögliche Szenarien eurer Situation:
    - entweder gibt es tatsächliche Gründe im Vater der Kinder, die nur einen begleiteten Umgang erlauben
    - oder die Forderung nach einem nur begleiteten Umgang und das nicht Wollen eines Umgangs über 10 Monate liegt an Dir. Gerade in Trennungssituationen werden oft existenzbedrohende Waffen vewendet.


    In Beiden Fällen kann ich mir vorstellen, dass der Vater der Kinder mit Rückzug reagiert. Dass er offensichtlich Kontakt zu Deinem Vater pflegt, zu dem du kein gutes Verhältnis hast, deutet für mich nicht auf Gleichgültigkeit hin, sondern darauf, dass es in ihm arbeitet. Für mich, entschuldige wenn ich falsch liege, klingt die Frage, ob du ihn noch einmal an den Geburtstag erinnern sollst, eher vordergründig. Auch die Schilderung, dass du beim JA Dein Einverständnis in Treffen gegeben hast, bedeutet, dass du erhebliche Kontrolle über die Situation ausübst. Die Situation scheint zu komplex als dass man Dir hier eine schlüssige Antwort auf eine für mein Gefühl nur vordergründige Frage geben kann.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1

    Hallo,


    solange keiner die Frage des Aufenthaltbestimmungsrechts vor Gericht bringt, bleibt es beim gemeinsamen AB. Wenn du es beantragst, die Kinder ohnehin bei dir leben und nichts wesentliches dagegen spricht dass es so bleibt, dann sind die Chancen, dass es Dir auch gegen den Willen des Vaters eurer Kinder übertragen wird, aber wohl recht gut.


    Auch wenn du das AB hast, hat der Vater der Kinder aber ein Umgangsrecht. Das schließt in der Regel auch ein, dass er mit den Kindern im Urlaub in seine Heimat zu seiner Familie ins Ausland fahren kann, wenn es nicht klare Belege (z.B. gekündigtes Arbeitsverhältnis, gekündigte Wohnung o.ä.) dafür gibt, dass er plant sie zu entführen.


    Eine Unterschrift brauchst du auch jetzt nicht für alles. Die normalen Dinge des Lebens kannst du ohne ihn regeln, auch bei gemeinsamen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wegziehen mit den Kindern darfst du derzeit allerdings nicht so einfach. Schulanmeldung, Krankenkassenwechsel und Wohnortwechsel werden ja keine häufigen Ereignisse sein.


    Das Sorgerecht wird nur noch selten auf einen Übertragen. Auch minimale Gesprächsfähigkeit reicht in der Regel für ein gemeinsames Sorgerecht, wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen. Es gibt Richter, die selbst in offensichtlich auswegslosen Situationen noch eine Zwangsmediation der Geschiedenen per Gericht verordnen um ein gemeinsames Sorgerecht aufrecht zu erhalten. Grund ist u.a., dass Elternteile ohne Sorgerecht und mit nur geringem Umgang sich vermutlich häufiger zum Schaden der Kinder ganz von den Kindern zurückziehen (sei es aus Resignation, Depression, Interesselosigkeit u.a.),) als Eltern, die noch Sorgerecht haben. Wenn Kinder zwei kommunikationsfähige Eltern mit Verantwortung für wichtige Entscheidungen haben, ist das sicher besser für sie.


    Zu Eurer speziellen Situation lässt sich hier natürlich nichts sagen. Wenn Du mit im Einverständnis den Kindern ausgezogen bist, dann ist die Situation sicher eine andere, als wenn die Kinder gegen den Willen Ihres Vaters von dir mitgenommen wurden (dafür hätte ich wenig Verständnis). Du schreibst auch nichts, warum die Kinder den Vater praktisch nicht mehr sehen. Das ist aber wohl auch nicht der Kern der Frage.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1

    ...ich denke, dass es ihn so richtig provozieren würde. Und davor hab ich noch mehr Angst! Glaubt ihr wirklich, dass sich solch eine Person von einer Verordnung, dass er sich mir nicht nähern darf einschüchtern lassen? Im Moment ist Ruhe ...

    Hallo,


    dieses Hoffen "Im Moment ist Ruhe" kenne ich. Das bleibt nicht so und das weißt du auch. Gewaltandrohung ist auch nicht gerade "Ruhe".


    Ob Ruhe ist oder nicht hängt auch überhaupt nicht von dir ab, sondern allein von dem, was unabhängig von dir im Kopf deines Ex Freundes abgeht (glaub das ruhig). Solange du aus Angst vor ihm tust, was er will, bist du noch mitten drin in der Beziehung. Da kommst du allein auch nicht raus. Da brauchst du Hilfe.


    Ich sage deshalb noch einmal. Du musst ihn nicht anzeigen, aber lass dich beraten bei der Polizei und bei einem Fachmann, möglichst Psychiater, der mit der psychiatrischen Diagnose deines Ex-Freundes etwas anfangen kann.


    Die Polizei hat Erfahrung in der Abschätzung solcher Gefahrenlagen, kann dich beraten, was du tun sollst und ist im Zweifelsfall viel schneller da, wenn du sie bereits kontaktiert hast. Und dann kennst du sie auch schon und hast keine Angst mehr vor der Polizei.


    Der Fachmann/Psychiater hilft dir dich aus der Angst-Beziehung herauszuholen, in der du immer noch drin bist. Das ist im Moment viel wichtiger als die Frage, was formaljuristisch in 3 - 6 Monaten mit dem Kind sein wird. Da musst du dann auch angehen, aber noch nicht jetzt. Jetzt denk an dich, das ist auch das wichtigste für das Kind.


    Viele Grüße,


    Segelpapa1

    Hallo,


    nun melde ich mich auch noch.


    ich glaube nicht, dass die Diagnostik schon ausreichend war um zu erkennen, wo die Probleme Deines Kindes herkommen. Es ist daher im Moment zu früh sich zu überlegen, was die richtige Vorgehensweise/Therapie ist (Ergo, Familienhilfe, Erzieherische Maßnahmen, Förderung von Teilleistungsschwächen wie Legasthenie, Dyskalkulie etc.).


    So gehört z.B. zur Frage einer AD(H)S-Diagnose eine standardisiserte Bewertung von Seiten der Schule. Das hat die Psychologin wohl nicht gemacht. Auch andere neurologische und medizinische Ursachen (Asperger, Absencen, Stoffwechselerkrankungen etc.) müssen bedacht werden. Das gehört auch nicht in die Hand eines Psychologen, sondern eines mit Schulproblemen vertrauten Kinder-und Jugendpsychiaters.


    Bei Dyskalkulie helfen weder Ergotherapie noch Familienhilfe, bei ADHS höre ich sehr unterschiedliches zu Ergotherapie (viele sagen, die Kinder hätten Spaß es würde aber nichts bringen), bei manchen Ursachen muss bzw. kann man medikamentös behandeln.


    Also, sucht euch einen guten Kinder- und Jugendpsychiater, der möglichst seinen Schwerpunkt im Bereich Schulprobleme hat, macht mit ihm die notwendig Diagnostik und entscheidet dann, was ihr (sparsam aber gezielt) an Therapie und Verhaltensmaßnahmen durchführen könnt und müsst.


    LG


    Segelpapa1

    Hallo,
    kleiner Nachtrag.
    Bei Gewalt oder Gewaltandrohung ist Abschotten richtig. Aber, wie auch andere schon gesagt haben, hol Dir professionelle Hilfe (Beratung bei der Polizei, Beratung durch einen Fachmann/eine Fachfrau, am besten mit psychiatrischem Hintergrund, keine Scheu). Das schaffst du auf Dauer nicht allein.


    Noch ein Rat. Du gehts hier relativ offen mit Deiner Identität um (Foto, Geburtsdatum, Wohnort etc.). Das ist hier kein privater Raum. Ich würde einige Identifizierungsmerkmale aus dem Profil nehmen oder ändern.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1