Mein Ex hatte das auch mal allerdings habe ich es nicht wiklich verstande.
Ich versuche es trotzdem.
Er macht den Unterhalt als Sonderausgabe geltend. Ich muss den darafhin versteuern als Einnahme. Er hat einen Vorteil ich einen Nachteil , er muss mir meinen Nachteil 100% ausgleichen den Rest darf er behalten.
Ich würde das erst unterschreiben wenn er den Nachteil ausgelichen hat sonst rennst Du auch noch dem Geld hinterher. Und wenn Du dafür einen Steuerberater brauchst muss er den auch Zahlen, denke ich.