Beiträge von shawnee

    Zitat

    1 jahr nicht zahlen? kenne das anders..


    als meine freundin mit ihrem mann zusammen gezogen ist


    hat sie sofort kein geld mehr von der arge bekommen und er musste auch für sie und ihr kind aufkommen..

    Ich kenne auch genügend Fälle, in denen es anders gehandhabt wird. Ich schrieb ja auch, dass die Argen das gerne anders handhaben.
    Trotzdem bedeutet anders handhaben nicht, dass es rechtens ist, das ist es nicht.



    Leider muss ich dir recht geben. Recht haben und Recht bekommen sind leider oft zwei paar Schuhe.
    Trotzdem meine ich, sollte man die Rechtslage kennen und nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, weil ich der Meinung bin, dass eeben genau das ausgenutzt wird.
    Gerade weil hier geltendes Recht nicht beachtet wird, würde ich kämpfen.


    Ich finde generell, dass man um die Einhaltung von Gesetzen kämpfen sollte.
    Es wird vieles einfach nicht eingehalten. In einem Rechtsstaat ein Unding.


    Diese Kriterien sind ja vom Gesetzgeber selbst festgelegt worden (§ 7 Abs. 3a SGB II)
    Mit der Festlegung dieser Kriterien wollte der Gesetzgeber es Nicht-ALG
    II Beziehern ermöglichen, dass diese auch eine Partnerschaft mit ALG
    II-Beziehern ohne rechtliche Unterhaltsverpflichtungen eingehen können,
    also ohne sich gleich fest binden zu müssen.


    Man sollte (meine Meinung) eine Klage diesbezüglich nicht scheuen.



    Zitat

    Mit 1300 Euro kann an zu dritt ja kaum leben

    Da stimmt, aber solltet ihr erstmal als BG eingestuft werden und erstmal kein recht bekommen, so würdet ihr aber ja aufstockend ALG 2 bekommen.
    Bei 1300 Euro wäre das denkbar, je nach Mietkosten.




    Zitat

    Falls du jetzt noch einen Job hast und jetzt kündigen würdest, stünde dir sowieso erst mal kein ALG 2 zu.

    Das stimmt nicht.
    Sollte ihr ALG 1 zustehen, dann würde sie eine Sperre bekommen, ja.
    Aber ALG 2 würde ihr zustehen.




    Der Partner muss im ersten Jahr NICHt für dich aufkommen.
    Die Kriterien für eine Einstehensgemeinschaft und damit für eine BG sind:

    Die Argen sehen das gerne anders und wollen eine Einstehensgemeinschaft konstruieren. Dagegen kann man sich wehren.



    Für den Umzug müsstest du dir die Zustimmung der Argehaben, wenn sie dem Umzug zustimmt, dann wird er auch bezahlt.
    Für einen Umzug muss aber ein wichtiger Grund vorliegen, das wäre z.B ein neuer Job.


    Ob "Liebespaarzusammenführung" ein Grund ist weiß ich nicht, zumal du ja deinen Job aufgeben mußt, um da erstmal keinen zu haben.



    Ich rate auch erstmal einen neuen Job zu suchen. Ohne neuen Job wird dein Umzug vermutlich nicht bezahlt.

    Nochmal zur Anrechnung des Kindergeldes bei den Hartz 4 Empfängern. Das wird wohl unterschiedlich gehandhabt.
    Nur weil es so genmacht wird von einigen Behörden, heißt das aber nicht, dass es rechtes ist.


    Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen, falls das angerechnet wird.


    Siehe dazu: Gegen Hartz 4



    Zitat

    Die neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V) ab
    01.01.2009 wurde am 18.12.2008 vom Bundesminister für Arbeit und
    Soziales beschlossen und im Bundesgesetzblatt Nr. 62 vom 23 Dezmber
    verkündet.

    Zitat

    1. Die Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 wird für vor dem
    01.01.2009 begonnene Bewilligungszeiträume bis einschl. Mai 2009 nicht
    auf das ALG II angerechnet.

    Wer nichts zu verbergen hat.....


    Es geht hier um grundsätzliche Bürgerrechte, Grundrechte usw.
    Es wird an allen Stellen ein Stück weggenommen.
    Niemand hat das Recht in meinem privaten Kram rumzuschnüffeln und zu sehen, für was ich mein Geld ausgebe.
    Auch nicht ein Mitarbeiter der Arge.


    Man stellt damit alle ALG 2 Bezieher unter Generalverdacht des Leistungsmissbrauches und behandelt sie wie Verbrecher.


    Wenn ich Wohngeld beantrage muss ich auch keine Kontoauszüge abgeben. Die Familienkasse will auch keine. Das Sozialamt wollte früher auch keine.



    Übrigens ist die Zahl derer, die Sozialmissbrauch betreiben sehr gering. Wesentlich geringer, als die Wirtschaftsverbrechen, die in den oberen Etagen passieren und weitaus mehr kosten, als die 3,50, die sich evtl jemand erschleicht, weil er vergessen hat das überwiesene Geldgeschenk von Oma anzugeben.


    Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann man ja auch die Unverletzlichkeit der Wohnung aufheben z.B.
    Und wer nichts zu verbergen hat, der kann auch einen Trojaner auf seinem PC dulden, macht ja nichts.
    Wer nichts zu verbergen hat, der kann auch sein Telefon abhören lassen oder Überwachungskameras dulden.
    Wer nis zu verbergen hat, der kann auch beim Supermarkt seine Tasche grundlos und ohne hinreichenden Verdacht vorzeigen.


    Alles Utopie?


    Nein, alles schon da, irgendwie.


    Man muss ich einfach mal Gedanken machen, wo das alles beginnt und wie viele der Grundrechte hier einfach ausgehebelt werden.



    Und mal ehrlich. Was will man da sehen auf den Auszügen?
    Das Gehalt von der heimlichen Schwarzarbeit, das natürlich offiziell aufs Konto gezahlt wird?
    Die 1000 Euro, die Oma gibt, weil sie ihren Enkeln eine Freude machen will? Oma überweist natürlich auch.


    Mal ehrlich: Geld, welches nicht das sein darf (aus welchen Gründen auch immer) läuft nicht über Konten. Das wandert so.

    Ich finde, dass ihr erstmal wieder zu einem liebevollen Umgang zurückfinden solltet.


    Der Kleine ist erst 3,5.


    Wenn ich lese was du erwartest... wow


    Sei lieb zu dem kleinen Stöpsel und reduzier die Regeln, lass ihn Kind sein und beim Backen Sauerei machen, das ist doch ganz normal.
    Ich meine, ein 3 Jähriger muss noch nicht koordiniert mitbacken können.


    Tausend Regeln, die dann auch noch inkonsequent eingehalten werden, bringen Ohren auf Durchzug!
    Wäre bei mir auch. Ich würde dich auch nicht hören wollen.


    Wenige, liebevolle Regeln, die werden erhört, wenn das Leben dazwischen einfach mal frei sein kann.



    Meine große Tochter war ähnlich wie dein Kind.
    Ich hab sie leben lassen, mich auf weniges beschränkt und das dann ausgehalten.


    Sie ist heute 17, ein aufrechter Mensch mit Rückgrad. Sie ist immer noch chaotisch und ein Wirbelwind, aber das ist ihr Charakter, den ich ihr Gott sei Dank nicht aberzogen habe. Ich bin heute froh, dass ich sie nicht "erzogen" habe rund um die Uhr, so wie jeder meinte. Ich habe versucht sie zu fühlen, ihr liebevoll zu begegnen und sie so weit es irgend geht zu lassen.
    Bei mir ganz wichtigen Dingen, habe ich aber auch nicht diskutiert.
    Ein 3 Jähriger kann noch nicht diskutieren, damit ist er überfordert, weil er ein Kind ist.



    Was ich sagen will, ist, dass weniger erziehen manchmal mehr ist.
    5 gerade sein lassen, auch wenn andere sagen "das muss aber"


    Müssen muss nur, was ihr gemeinsam schafft und wo du auch wirklich hinter stehst und es auch durchsetzen kannst.


    100 baustellen machen dich müde und verwirren den Kleinen. Lass einfach mal 5 gerade sein, er kann noch gar nicht so viel lernen.





    Das ist meine persönliche Meinung und die muss nicht allgemeingültig sein. Damit bin ich bei 2 Kindern gut gefahren, beide hören hervorragend und wir haben keinerlei Probleme im Umgang miteinander
    .

    Zitat

    Da ich ja Teilzeit arbeite, und nur ergänzendes Hartz IV bekomme, muss ich den Kindergartenplatz komplett selber bezahlen.

    Die Betreuungskosten können aber in diesem Fall mit angegeben werden.


    Vom Einkommen wird ein Freibetrag abgezogen, der sich wie folgt errechnet:


    Grundfreibetrag: 100 Euro
    Freibetrag1: 20 % von 100,01 bis 800 Euro
    Freibetrag2: 10 % von 800,01 bis 1200 Euro (ohne Kind, mit Kind 1500 Euro)


    Bei einem Brutto von 1200 Euro und einem netto von 900 Euro ergäbe sich so ein Freibetrag von:


    Grundfreibetrag: 100 Euro
    Freibetrag1: 20 % von 100, 01 - 800 Euro: 140 Euro
    Freibetrag2: 10% von 800,01 - 1200 Euro : 40 Euro


    Freibetrag: 280 Euro (dieser ist dann vom netto abzuziehen und das ist dann das anzurechnende Einkommen)



    Sind aber nun die tatsächlichen Ausgaben höher als der Grundfreibetrag, dann kann man das darüber hinaus absetzen:


    Wenn man berufstätig ist, zählt dazu z.B die KFZ Versicherung und auch die Kinderbetreuungskosten.


    BsP:


    KFZ-Versicherung monatlich 40 €,
    private
    Versicherungen 30 € (Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Lebens-, Berufs-,
    Erwerbsunfähigkeitsversicherung, freiwillige/private Kranken- und
    Rentenversicherung)
    Fahrkosten 200€,
    Werbungskostenpauschale 15,33 €
    Kinderbetreuungskosten 85 Euro


    Gesamt: 370 Euro


    Diese Ausgaben übersteigen hier die oben gerechnete Pauschale und können daher nachgewiesen und als Freibeträge abgesetzt werden.

    Für die Elternzeit/ALg 2 ist die Steuerklasse unerheblich und wenn du deine Einkommensteuererklärung einreichst, wirst du ja so besteuert, wie es in der Erklärung angegeben ist.
    Dort stehst du ja als Antragsteller drin. Geschieden (oder getrennt lebend) wird angegeben.
    Das Kind wird auch angegeben.
    Alleinlebend mit Kind wird mit Steuerklasse 2 besteuert.
    Wenn da kein Ehemann drinsteht, dann kommen auch die Steuerklassen für Eheleute nicht in Frage.



    Was auf deiner Lohnsteuerkarte steht, ist für deinen Arbeitgeber relevant, da er dafür die Lohnsteuer ausrechnet.


    Die entgültige Steuer berechnet aber das Finanzamt.
    Wenn du jetzt, weil dein Arbeitgeber dich mit ein oder zwei Monate mit 4 versteuert hat, zuviel gezahlt hast, dann wirst du im Gesamten eben mehr an Steuern zurück bekommen.


    Durch Wahl von Lohnsteuerklassen (etwa III und V im Gegensatz zu IV und IV) lassen sich daher keine endgültigen Steuervorteile erzielen. Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Wurde mehr Lohnsteuer einbehalten als Einkommensteuer festgesetzt wird, ergibt sich eine Einkommensteuererstattung. Ist die festgesetzte Einkommensteuer höher als die einbehaltene Lohnsteuer, wird eine Einkommensteuernachzahlung fällig.



    Zitat


    Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Unterhalt, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
    Diese hängen teilweise vom zuletzt gezahlten Nettoarbeitslohn ab. Wurde
    z.B. vor Beginn einer Arbeitslosigkeit die Lohnsteuerklasse V
    angewendet, kann dies erhebliche Nachteile beim Arbeitslosengeld haben.

    Quelle: Steuerklasse



    AUF ALG 2 hat es KEINEN Einfluss, weil es eine Bedarfsorientierte Leistung ist, sie richtet sich nicht wie ALG 1 nach dem letzten Lohn (der ja wiederum von der Steuerklasse abhängt)

    Berechnung der Anrechnung des Verdienstes bei ALG 2:


    grundfreibetrag: 100 Euro
    Freibetrag1: 20 % von 100,01 bis 800 Euro
    Freibetrag2: 10 % von 800,01 bis 1200 Euro (ohne Kind, mit mind. einem Kind bis 1500 Euro)


    Vom Bruttogehalt werden die Freibeträge berechnet und vom Netto abgezogen.


    Beispiel:


    800 brutto
    600 Netto


    Grundfreibetrag 100 Euro
    20 % von 100,01 bis 800 Euro: 140 Euro


    Gesamtfreibetrag. 240 Euro


    Der wird vom Netto abgezogen: 600 - 240 Euro = 360 Euro anrechenbares Einkommen




    Bedarf der BG hier:


    351 Regellesitung Mutter
    126 Euro Alleinerziehendenzuschlag (Kinder bis 7 Jahre 36 % der Regelleistung)
    250 Kosten der Unterkunft


    Bedarf Mutter: 727 Euro


    211 Euro Regelleistung Kind bis 14 Jahre
    250 Euro Kosten der Unterkunft


    Bedarf Kind: 461 Euro



    Einkommen Mutter: (hier nur carca, weil keine korrekten zahlen)


    ca 700 brutto
    500 netto


    100 Euro Grundfreibetrag
    20 % von 600 Euro = 120 Euro


    500 - 220 Euro = 280 Euro


    Bedarf Mutter: 727 Euro
    anrechenbares Einkommen der Mutter: 280 Euro
    ALG 2: 447 Euro



    Einkommen Kind:


    154 Euro Kindergeld
    199 Euro Unterhalt


    Gesamteinkommen Kind: 353 Euro
    Bedarf:461 Euro


    Sozialgeld: 108 Euro


    Gesamtanspruch der BG: ca. 520 Euro


    Für das Kind kann evtl. Wohngeld beantragt werden.


    Diese Berechnung gilt bei einem angenommenen Bruttogehalt von 700 Euro und Netto 5oo Euro.
    Mit den genauen Zahlen, kann ich es auch genau ausrechnen.
    Ohne Gewähr.





    Zitat

    aber das ergänzende Hartz IV ist nicht normales Hartz IV.

    Das ergänzende Hartz 4 ist genau das gleiche Hartz 4, es werden lediglich Freibeträge berücksichtigt.
    Die Bedarfe sind die Gleichen.

    Du kannst dir beim Gericht einen Beratungsschein holen, den bekommst du, weil du kein Einkommen hast. Geh zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht.
    Der Anwalt kostet dich dann nur 10 Euro.


    Achte dringend darauf, dass es ein Anwalt für Sozialrecht ist, viel Anwälte kennen sich mit dem SGB 2 nicht aus und helfen demnach nicht adäquat.


    Mündliche Vorsprachen beim "Amt" nützen in der Regel nicht besonders viel, da wird gerne mal alles abgelehnt.
    Immer alles schriftlich mitteilen.
    Hier könntest du per Änderungsmitteilung mitteilen, dass du den Unterhalt nicht bekommst und dass ihr nur noch eine Haushaltsgemeinschaft seit.
    darauf muss mir einem rechtsfähigen Bescheid reagiert werden.
    Dagegen kann man widerum was tun.


    Je länger du wartesr, desto länger dauert es, bis du Hilfe bekommst.


    Also schriftlich die Veränderungen mitteilen, Bescheid abwarten, Widerspruch einlegen.


    Oder eben gleich zum Anwalt.

    Das ist ja auch etwas ganz anderes. So wie du es geschrieben hast, liest sich das, als ob Kindern generell ALG 2 nur als Darlehen bezahlt wird, sobald sie eigenes Einkommen haben.
    Die obige Darstellung ist korrekt.


    Generell ist das, was bei den Argen erzählt wird nicht immer zum glauben. Viele Sachbearbeiter haben keine Ahnung vom SGB 2.
    Viele Argen machen sich rechtswidrig auch ihre eigenen Regeln.


    Daher immer selber im SGb 2 und in den Handlungsanweisungen der BA nachlesen.



    Zitat

    Ja aber es schadet ja nichts schon mal nachzufragen, damit man weiß was
    auf einen Zukommt. Und gerade in so einer Situation frische Trennung
    und alles, ist man doch besser dran wenn man weiß was noch alles auf
    einen zukommt.

    Doch, es schadet.


    Solange die Arge nämlich nicht selbst darauf kommt, kann sie unbesorgt wohnen.
    Bringt sie das gleich zur Sprache wird sie unter Umständen sofort aufgefordert ihre Wohnkosten zu senken.


    Es passiert ihr ja erstmal nichts. Sie hat ja selbst nach Aufforderung noch 6 Monate zeit sich einen andere Bleibe zu suchen.


    Man muss nicht schon im Voraus buckeln (vorauseilender Gehorsam), schlimm genug, dass man zum Umziehen aufgefordert wird.
    Das ist allein die Arbeit der Arge auf so etwas aufmerksam zu werden und dementsprechend zu handeln.

    Zitat

    Für Kinder wird nämlich, sobald sie eigenes Einkommen haben Hartz IV nur noch als Darlehen bezahlt.


    Das stimmt so nicht:


    Wenn die Kinder eigenes Einkommen haben, das ihren kompletten Bedarf deckt (Regelleistung und Kosten der Unterkunft) bekommen sie nichts.
    Decken diese Einkünfte den Bedarf nicht, dann bekommt man für die Kinder auch zusätzlich noch ALG 2 und das nicht als Darlehen.



    Zitat

    Regeln musst du beim Hartz IV Amt auch gleich ob eure Wohnung angemessen ist oder ihr euch auf Dauer eine andere Suchen müsst.



    Das stimmt so auch nicht.
    Die Arge muss sie schriftlich dazu auffordern die Wohnkosten zu senken, so diese unagemessen sind.
    Ausschlaggebend dafür ist die Kaltmiete, nicht wie es vielerorts rechtswidrig üblich ist irgendwelche Warmmieten.


    Ist die schriftliche Aufforderung erfolgt muss VON DA AN noch 6 Monate die volle Miete übernommen werden.
    Findet man in den 6 Monaten nachweislich nichts, muss auch noch weiter die volle Miete bezahlt werden.


    Es ist jedenfalls nicht IHRE Aufgabe das zu regeln. Die Arge kennt ja die Miete und wird dann schon von selber auffordern die Kosten zu senken. Oder eben nicht.
    Darauf würde ich sie aber nicht noch hinweisen.


    Muss man dann tatsächlich umziehen, müssen die Umzugskosten übernommen werden, weil sie zu den Kosten der Unterkunft gehören. Dazu zählen z.B auch die Kaution.
    Kaution wird als Darlehen gewährt, muss aber INNERHALB des ALG 2 Bezuges nicht zurückgezahlt werden. Gängige Praxis ist, dass den Leuten das abgezogen wird. Das ist rechtswidrig und dagegen kann man Widerspruch einlegen.