Zitat1 jahr nicht zahlen? kenne das anders..
als meine freundin mit ihrem mann zusammen gezogen ist
hat sie sofort kein geld mehr von der arge bekommen und er musste auch für sie und ihr kind aufkommen..
Ich kenne auch genügend Fälle, in denen es anders gehandhabt wird. Ich schrieb ja auch, dass die Argen das gerne anders handhaben.
Trotzdem bedeutet anders handhaben nicht, dass es rechtens ist, das ist es nicht.
ZitatAlles anzeigenIch habe erlebt, wie aufgrund von dir beschriebener Einstellung seitens
Arge eine neue Partnerschaft (unter ähnlichen Vorzeichen wie von
"kleine_dany" hier beschrieben) schlicht erstickt ist, keine Chance
hatte und endeffektlich zerbrach. Trotz mehrfacher Widersprüche
umgehend keine Hilfe mehr seitens Ämtern geleistet wurde.
Denn ohne darauf vorbereitet zu sein, ist es, trotz deiner korrekt
eingebrachten Gesetzestexte, unglaublich schwer sich gegen diese
Konstruktion seitens der Argen zu wehren. Die Argen bekommen häufig
sogar seitens höherer Stellen recht. Für einen Laien ist der Bezug auf
jene Gesetzestexte kaum in der Praxis korrekt aufgreifend anwendbar
Leider muss ich dir recht geben. Recht haben und Recht bekommen sind leider oft zwei paar Schuhe.
Trotzdem meine ich, sollte man die Rechtslage kennen und nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, weil ich der Meinung bin, dass eeben genau das ausgenutzt wird.
Gerade weil hier geltendes Recht nicht beachtet wird, würde ich kämpfen.
Ich finde generell, dass man um die Einhaltung von Gesetzen kämpfen sollte.
Es wird vieles einfach nicht eingehalten. In einem Rechtsstaat ein Unding.
Diese Kriterien sind ja vom Gesetzgeber selbst festgelegt worden (§ 7 Abs. 3a SGB II)
Mit der Festlegung dieser Kriterien wollte der Gesetzgeber es Nicht-ALG
II Beziehern ermöglichen, dass diese auch eine Partnerschaft mit ALG
II-Beziehern ohne rechtliche Unterhaltsverpflichtungen eingehen können,
also ohne sich gleich fest binden zu müssen.
Man sollte (meine Meinung) eine Klage diesbezüglich nicht scheuen.
ZitatMit 1300 Euro kann an zu dritt ja kaum leben
Da stimmt, aber solltet ihr erstmal als BG eingestuft werden und erstmal kein recht bekommen, so würdet ihr aber ja aufstockend ALG 2 bekommen.
Bei 1300 Euro wäre das denkbar, je nach Mietkosten.
ZitatFalls du jetzt noch einen Job hast und jetzt kündigen würdest, stünde dir sowieso erst mal kein ALG 2 zu.
Das stimmt nicht.
Sollte ihr ALG 1 zustehen, dann würde sie eine Sperre bekommen, ja.
Aber ALG 2 würde ihr zustehen.