(Ich vermute hier schlicht, dass "Behördensprache" das Problem sein könnte. Die UV-Kasse hat mitgeteilt, dass sie erst weiter arbeitet, wenn die Vateradresse vorliegt. Vorher könne der Vorgang nicht abgeschlossen werden. - Aber nicht den Hinweis gegeben hat, dass dazu entweder die Adresse reicht oder die Versicherung, die Adresse wäre unbekannt. Abhilfe. Over: Lass dir mal das Schreiben zeigen ... wenn das möglich ist. )
Gut ist auch immer, wenn neben dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch parallel eine Beistandschaft beauftragt wird, sich um den Unterhalt zu kümmern. Der Nachweis, dass eine Beistandschaft aktiv ist, ist für die UV-Kasse oft schon Beleg genug für die Mitwirkungspflicht (und die Nichtbeauftragung ggfls. "verdächtig").
Ansonsten wie oben beschrieben: Auf den widerspruchsfähigen Bescheid bestehen - prüfen und dann Widerspruch einlegen.
Falls die Mutter sich "schlaulesen" will, hier der Link zur Homepage Unterhaltsvorschuss des FamMin: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/t…unterhaltsvorschuss-73558