Beiträge von mila77

    Stephie: Es geht um den Unterhalt fürs Kind.
    Ich selber wollte keinen Unterhalt für mich.
    Und den Kindesunterhalt habe ich nur deswegen nicht abgelehnt, weil ja dann (wenn ich es benötigen sollte) beim ALG II dieser Betrag verrechnet wird, also egal, ob man den KU tatsächlich bekommt oder nicht. Und dass man dies im Nachhinein dann auch nicht mehr ändern kann.
    Ich hätte wirklich gerne drauf verzichtet, weil ich mich frage, was gewesen wäre, wenn er keinen Unterhalt hätte zahlen müssen, ob ich / meine Familie dann evtl. gar nichts mehr von ihm gehört hätten.
    Zumindest hatte er vor der Geburt versucht mich zu manipulieren, dass ich darauf verzichte.
    Auch hat er vor der Geburt überall rum erzählt, dass er mit dem Kind nichts zu tun haben möchte, dass es ihn nichts angeht.
    Und die Vaterschaft wollte er auch nicht freiwillig anerkennen, geschweige denn Unterhalt zahlen.
    Naja, wissen werde ich es wohl nie. Oder vielleicht, wenn sich die nächsten Wochen ergibt, dass er keinen Kontakt wünscht.
    Zumindest die vom Kinderschutzbund haben ihm nun ein Ultimatum gesetzt, weil sie keine Lust mehr haben, ihm noch weitere Wochen hinterher zu rennen. Schließlich will er ja was von ihnen, und nicht umgekehrt. Auch sie hatten für ihn extra Termine frei gehalten (so wie ich am Geburtstag der Kleinen, wo er sie hätte sehen können), und auch bei ihnen hat er die Termine einfach ohne abzusagen verstreichen lassen. Muss man nicht verstehen...

    Wie willst Du das denn handhaben, wenn Du mit weniger Unterhalt einverstanden wärst? Mündlich? Davon würde ich abraten. Schriftlich? Mit rein "privaten" Absprachen ist Dir im Notfall wahrscheinlich nicht geholfen.
    Über Anwalt oder JA eine (vorläufige) Verzichtserklärung erscheint mir noch das Beste. Da kann dann eine geringere Summe festgesetzt werden, die bei Besserung seiner Einkommensverhältnisse korrigiert werden kann.

    Also eine Verzichtserklärung im eigentlichen Sinne würde ich nicht unterschreiben, da es dann ja selbst wenn ich ALG II bekommen würde, so wäre, dass ich auch dann darauf verzichten müsste bzw. es sogar noch verrechnet würde.
    Aber im Moment ist es ja - ohne irgend ein Zutun von mir - so vom JA bzw. vom Beistand festgesetzt worden (warum auch immer, ob er dort Fakten nicht genannt hat od. sie nicht so viel Ahnung haben, wie es in Fällen der Selbstständigkeit ist).
    Meine Hoffnung ist ja auch, dass es nur ein vorübergehender Zustand ist (in dem Schreiben vom JA stand auch, dass es nur für die nächsten 9 Monate gilt).
    Und mal abwarten, was sich in den nächsten neun Monaten tut, ob er eine neue Arbeit bekommt, wo er wieder mehr zahlen kann, oder ob sich in den nächsten Monaten auch raus stellt, dass er gar kein Interesse am Kind hat. Wenn letzteres der Fall wäre, dann hätte ich auch keine Skrupel, dann den per Titel festgelegten Betrag einzuklagen, denn dann müsste ich mir nichts vorwerfen, dass dies in irgend einer Weise dem Umgang hinderlich war.

    Warum soll denn nur ein begleitender Umgang stattfinden?
    Auf seine mails zwecks den Fotos würde ich antworten, dass er sie gerne sehen darf/kann.
    Mal gucken, was dann kommt.....
    ;)

    In der Antwortmail hatte ich ihn auch auf den Umgang angesprochen. Es kam aber bisher noch keine Antwort. Ich rechne auch mal nicht mit einer.


    Zu dem begleiteten Umgang: Das ausführlich zu beantworten, würde hier den Rahmen sprengen. Aber es gibt sehr gute Gründe dafür.
    Den begleiteten Umgang haben selbst div. Erziehungsberatungsstellen sowie das JA angeraten.
    Aber um nur mal drei Beispiele zu nennen:
    Es gibt für ihn keine Grenzen, in GAR KEINER Hinsicht!
    Er ist zur Zeit wieder selbstmordgefährdet (das habe ich von ihm sogar schriftlich).
    Beim letzten, nicht-begleiteten Umgang hat er mich mit der Kleinen im Arm angeschrien, und das Treffen genutzt, mir wieder vorzuhalten, was ich doch für ein schlimmer Mensch bin, an allem schuld, wegen mir geht es ihm so dreckig, aber er hat ja alles versucht, hat sich gar nichts vorzuwerfen, ist der Held schlechthin... blablabla... Der Beschimpfungs-Monolog ging dann ca. eine Stunde bzw. so lange, bis ich nicht mehr konnte. Das muss ich mir nicht antun, zumal das auch nicht im Sinne der Kleinen wäre.

    Hallo,
    die Unterhaltszahlungen haben doch nichts mit dem Umgang zutun....
    :hae:
    Egal, ob da Klage etc. eingereicht wird, bleibt es bei der Umgangsregelung.
    Schade, dass der KV sich über den "Umgang" rächen will, wenn irgendwas nicht klappt...
    Das ist dem Kind gegenüber natürlich sehr mies....

    Hallo,


    ja richtig, die Unterhaltszahlungen haben eigentlich nichts mit dem Umgang zu tun.
    Ob er sich rächen will, oder nicht, kann ich nicht sagen. Und eine Umgangsregelung kam auch noch nicht zustande.
    Im Moment kann ich eigentlich gar nichts sagen, da ich überhaupt nicht einschätzen kann, woran ich bin bzw. woran die Kleine ist und was sie ihm bedeutet.
    Es ist alles so skuril... Bis vor zwei, drei Monaten hat er alles getan, um sie sehen zu können. Er hat immer und immer wieder beim JA angerufen, er hat versucht den begleiteten Umgang beim Kinderschutzbund zu organisieren, hat immer wieder bei Familienmitgliedern von mir angerufen und sein Leid geklagt, wie schlecht es ihm geht, weil er sie nicht sehen kann, wie sehr er sie vermisst etc.
    Der familiäre Druck war letztlich ausschlaggebend dafür, dass ich mich zu einem begleiteten Umgang bereit erklärt habe (auch wenn ich mittlerweile froh über die Entscheidung bin).
    Und nun, wo er sie seit mehr als zwei Monaten sehen könnte, passiert auf einmal gar nichts...
    Er reagiert nicht auf Anrufe und E-Mails vom Kinderschutzbund, und äußert sich auch nicht, was er denn nun möchte, warum es zu keinem Umgang kommt, ob er überhaupt Umgang möchte. Auf der anderen Seite dann hat er z.B. vorgestern per mail angefragt, ob ich wieder Fotos schicken könnte... ???
    Ich kann das alles überhaupt gar nicht mehr einordnen, und bin total verunsichert (also nicht nur ich - selbst die Frau vom Kinderschutzbund meinte, dass sie so einen Fall noch nie gehabt hätte...), und weiß nicht, was ich machen soll, was richtig und was falsch ist.
    Und vor allem möchte ich keine Spielchen mehr - er soll sich entscheiden, was er möchte, wenn er sich für ein nein entscheidet, soll er mich und meine Familie in Ruhe lassen und aufhören mit seinen Verleumdungen und der üblen Nachrede. Wenn er sich dafür entscheidet, dann soll er es aber auch richtig tun, und dann regelmäßig zum Umgang kommen (im Moment erst mal damit anfangen). Dann wäre ich auch bereit, von meiner Seite aus alles dafür zu tun, ggf. dann auch auf einen Teil des Unterhalts zu verzichten, damit es nicht zu unnötigen Streitereien kommt.
    Ich habe auch so ein bisschen die Hoffnung, dass wenn ich mich nicht mehr auf seine Spielchen einlasse, er irgendwann damit aufhört.
    Vielleicht ist es ein Trugschluss, aber vielleicht funktioniert es ja auch.


    LG
    mila

    Hallo,


    also wenn deine Kleine krank ist, und du dich aus beruflichen Gründen nicht kümmern kannst, gibt es einen Notmütterdienst, die dann zu dir nach hause kommen (auch wenn du da bist, hab ich auch schon mal gemacht).
    Hier die URL: http://www.nmd-ev.de (wobei es sicherlich auch noch andere gibt).


    Wäre nur noch zu klären, ob es deine Krankenkasse übernimmt. Du hast ja geschrieben, dass du selbstständig bist, bist du da dann auch privat versichert? Das Problem ist nämlich, dass die meisten privaten Krankenkassen eine Notmutter nicht finanzieren.
    Die Gesetzlichen hingegen schon in den meisten Fällen. Müsstest du dann einfach mal bei deiner Krankenkasse nachfragen.


    Ansonsten - wenn du dir keine Notmutter leisten kannst - bietet auch das JA einen sog. Bereitschaftsdienst an in wirklich dringenden Fällen. Kannst ja, falls es deine Krankenkasse nicht übernehmen sollte, einfach auch nochmal beim JA anrufen und nachfragen, wie es in so einem Fall wäre (wenn dein Kind krank ist, du aber sehr dringend arbeiten musst, da du sonst nicht die Miete etc. bezahlen kannst).


    LG
    mila

    Hallo,


    ich hatte schon in einem anderen Thread vor ca. zwei Wochen geschrieben, dass mein Ex durch etwas Geschick nun den Unterhalt auf die Hälfte des eigentlich per Titel festgesetzten Unterhalts gekürzt hat.
    Er ist seit Anfang April ohne Job, und versucht sich zur Zeit aber als Selbstständiger, weswegen sein Selbstbehalt 900 statt 770 Euro sind.
    Davon (also auch von der Unterhaltshalbierung) habe ich in einem Schreiben vom JA (Beistand) erfahren.


    Gestern dann war ich bei einer Rechtsberatung im VAMV.
    Die Anwältin dort meinte, dass er trotz "Arbeitslosigkeit" den im Titel festgesetzten Betrag zahlen müsste.
    Zum einen wg. dem Titel, zum anderen, weil er den Job selbstverschuldet verloren hat, und weil er außerdem noch zwei Monatsgehälter Abfindung bekommen hat, die verrechnet werden müssten (scheinbar hat er die letzteren beiden Fakten gegenüber dem JA nicht erwähnt).


    Rein rechtlich steht mir also mehr zu, und ich könnte ihn theoretisch verklagen.
    Rein menschlich aber habe ich im Moment einfach die Nase voll von dem ganzen Kram. Ich möchte mich nicht mehr wegen ihm ärgern. Sein Verhalten ist teilweise so skuril und merkwürdig, und die Tage, an denen ich nichts von ihm höre oder an ihn denke, sind die Besten.
    Ich habe eigentlich gar keine Lust, mich jetzt damit ernster auseinander zu setzen, ihn im schlimmsten Fall auch noch vor Gericht zu sehen, und ihm dann in so einem negativen Kontext zu begegnen (also mit Wut und Vorwürfen von ihm rechnen zu müssen).
    Außerdem kommt im Moment noch dazu, dass er keinen Umgang wahrnimmt. Und ich habe die Befürchtung und Angst, dass wenn ich mich wg. dem Unterhalt an den Beistand wende od. es ggf. sogar zu einer Klage kommt, die Situation noch mehr verschärft wird, und er dann total blockiert in Bezug auf den Umgang.


    Ich muss zugeben, für mich wäre es zwar das Beste, denn es wäre für mich eine riesen Erleichterung und ganz klar das Einfachste, ihn nie wieder sehen zu müssen.
    Aber es geht ja nicht um mich.
    Ich will doch einfach nur meine Ruhe und Frieden zwischen uns, dass er aufhört mit seinen Manipulationen und Machtspielchen, und dass er den Umgang mit seiner Tochter wahrnimmt.


    Vielleicht können sich hier ein paar dazu äußern, die schon Erfahrungen damit gemacht haben, ob oder was sich in Punkto Umgang (vor allem zum Kind, aber auch das Miteinander auf der Elternebene) ändert, wenn der Unterhaltspflichtige weniger zahlen muss, das wäre super!


    LG
    mila

    Hallo,


    also ich würde mal sagen, sich weiter aufzuregen, ist einfach nur Energieverschwendung.
    Fakt ist, dass der Vater es nicht ändern möchte.
    Da kann man nun im Nachhinein auch nicht mehr mit eigentlichen Umgangsregelungen nur bis Sonntag kommen. Es wurde ja das Einverständnis gegeben, dass die Tochter bis Mittwoch bei ihm sein kann, vielleicht hat er es sogar schriftlich per E-Mail od. Sms.
    Von daher wird da kein JA od. Gericht der Welt etwas wegen diesen Gründen unternehmen, wenn die Mutter auf eigentliche Umgangsregelungen hinweisen sollte.


    Ganz klar wäre es schön gewesen, wenn der Vater die Chance gehabt hätte, es rechtzeitig zu wissen und einplanen zu können, um mitzukommen. Oder es eben auch spontan hätte einrichten können.
    Aber ändern kann man es eben nicht mehr, man kann es abhaken unter "dumm gelaufen".
    Der Vater will es nicht anders, und selbst wenn er keine Gründe hat, muss man es nun so hinnehmen (und vielleicht hat er ja auch gute Gründe, der er nicht nennen mag und muss).
    Versuche von Seiten der Mutter wurden gemacht, es muss sich also nichts vorgeworfen werden, es nicht versucht zu haben.
    Aber alles weitere ist nun wirklich vergeudete Energie, womit nicht nur sich selber kein Gefallen getan wird, sondern die vor allem einer der drei Beteiligten schadet, nämlich der Tochter.


    Und last but not least kommt die Kleine ja dann nächstes Jahr in die Schule, und dann wird es zu so einer unglücklichen Situation sowieso nicht mehr kommen, da solche Veranstaltungen ja nur in der Schulzeit bzw. wochentags stattfinden, und er sie ja dann nicht wochentags bei sich haben kann.


    LG
    mila

    Hallo Damiana,


    also ich kann dich auch verstehen. Wie das so oft ist als Alleinerziehende(r): Mit Kind ist manchmal so einiges nicht planbar, man muss flexibel sein, öfter spontan reagieren, manchmal von hier auf jetzt alle Pläne umschmeißen.
    Und für dich kamen die Veranstaltungen ja auch ungeplant, und du hast dann versucht, es irgendwie so zu organisieren, dass es für die Kleine das Beste ist.


    Auf der anderen Seite kann ich aber auch den Vater verstehen. Er hat sich extra Urlaub genommen, und was mit ihr geplant - wenn sie schon mal für etwas länger als nur ein kurzes Wochenende bei ihm ist.
    Also ganz ehrlich, ich würde mir wünschen, mein Ex würde sich für unsere Kleine Zeit nehmen, geschweige denn Urlaub nehmen... Er will sie nämlich zur Zeit gar nicht sehen. Was würde ich für einen ernst gemeinten, herzlichen Umgang tun...


    Wie gesagt, ich kann dich schon verstehen, und deine Absicht des Umorganisierens war ja nicht, deinen Ex zu verärgern.
    Aber es ist jetzt nun mal schon anders verplant, und vor allem auch wichtig verplant!
    Wie gesagt, sei froh, dass dein Ex eurer Kleinen so viel Zeit schenkt, und sich scheinbar freut, dass sie länger bei ihm ist (er könnte sie ja auch schon sonntags zurück geben).
    Und zum Wohl deiner Tochter denke ich wäre es, auch ihr das zu vermitteln - dann wird es für sie nicht so schlimm sein, die anderen Sachen zu verpassen.
    Auf kurz oder lang muss sie - bei der großen Distanz zu ihrem Vater - ja immer einstecken, egal, in welcher Hinsicht. Und Kompromisse bleiben dabei eben nicht aus, vor allem nicht für die Kleine.
    Versuche, sie dabei so gut es geht zu unterstützen, damit es nicht ganz so schlimm für sie ist.


    LG
    mila

    Hallo,


    ich war gerade heute auch wg. dem Unterhalt bei einer Rechtsberatung beim VAMV.
    Also der Kindesunterhalt hat in diesem Fall nichts mit dem zu tun, was du verdienst (da du ja monatlich keine Millionen verdienst).
    Selbst Rücklagen dürfen damit nicht verrechnet werden, da es ums Kind geht, und nicht um dich und somit deine Ersparnisse.


    Zu den Betreuungskosten für die Kita: Wenn euch monatlich wirklich so wenig bleibt, kannst du übrigens versuchen, dass er die Hälfte zahlen muss (vom Betrag der monatl. Kitakosten OHNE Essensgeld - fürs Essensgeld muss man das Kindergeld verrechnen).
    Ansonsten kannst du auch einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt stellen. Die übernehmen in manchen Fällen dann auch sogar den kompletten Betrag (also auch ohne das Essensgeld).
    Kannst du ja auch beides morgen nochmal bei der Anwältin nachfragen.


    LG
    mila

    grünschnabel:


    Danke für den link!
    Hätte ich in der Tat sonst übersehen, danke! :-)


    Also weil hier schon zwei mit AEs mit kids im Alter von 4 rein geschrieben haben: Denke das ist auch noch ok.
    Wollte halt nur vermeiden, dass es wieder (so wie immer beim VAMV) hauptsächlich nur ältere kids über 10 sind, da wir bei den bisherigen Treffen beim VAMV sogar immer nur zu zweit mit kids im Kleinkindalter waren, und das fanden wir immer ein wenig schade bzw. war es dann auch beim Spielen in den Räumlichkeiten immer etwas problematisch, weil die Großen so wild gespielt haben.


    LG
    mila

    Hallo,


    also meine Kleine (1 Jahr) und ich, wir wären auch mit dabei.
    Evtl. bring ich noch ein, zwei andere AE mit, geb ich aber nochmal Bescheid wenn ja.


    Wo trefft ihr euch denn um 11? Vorm Haupteingang?


    Nur mal so als Anregung: Hab gerade gesehen, dass um 11 die Fütterung von den Bären, Wölfen und Luchsen ist.
    Vielleicht können wir uns ja schon um halb elf treffen, so dass wir es anschauen können?
    Ist aber nur ne Anregung, muss nicht sein, meine Kleine kriegt davon mit einem Jahr ja noch nicht so viel mit, wäre dann eher was für die ältern kids.


    LG
    mila

    Super, sind wir auf jeden Fall schon mal zu viert :-) Vielleicht würden ja dann auch die Muttis von deinem Müttertreff kommen.


    Ich bin auch mobil, und könnte auch noch jemanden abholen, der kein Auto hat, aber gerne mit möchte.
    Habe die nächsten Wochen zwei Autositze (den Maxi Cosi holt eine Freundin in ca. 6 Wochen ab).
    Meine Kleine passt aber auch zur Not noch in den Maxi Cosi, könnte also von 0-3 Jahre nen Kindersitz anbieten.


    Auf dem Lohrberg war ich selber Ewigkeiten nicht mehr, glaub das letzte Mal, als ich selber Kind war ;)
    Würd aber echt gern mal wieder hinfahren.

    Hallo,


    ich war gestern beim Brunch im VAMV in Frankfurt, ist hier bei mir in der Nähe.
    Das war zwar nett, aber unsere "Kleinkind-Front" dort ist ziemlich klein, gestern waren wir nur zu dritt.
    Bei den anderen sind die kids mind. schon 10 Jahre alt.


    Von daher wäre es toll, wenn sich vielleicht auf diesem Wege andere Alleinerziehende mit Kleinkind (bis 3 Jahre) finden würden, die Lust hätten, mal ein gemeinsames Treffen zu organisieren.
    Irgendwie mal gemeinsam in die Lochmühle gehen, oder sich zum Spielen / Grillen auf dem Lohrberg treffen.
    Bin aber auch offen für weitere Vorschläge, waren jetzt mal nur zwei Ideen.
    Vielleicht kennt auch jemand einen guten Spielplatz, wo die kids mal richtig schön toben können? (ich kenn nur kleinere hier bei mir im Ort).


    Ihr könnt ja hier ins Forum oder eine PN schreiben.
    Denke ab drei Leuten könnte man ja was starten, ich würde dann noch die zwei AEs vom VAMV mitbringen wenn die Zeit haben.


    LG
    mila

    Hallo,


    also das Vorsichtige, rational gesteuerte in mir würde dir raten, es nicht nochmal zu versuchen.
    Es ist natürlich das Risiko da, dass sie es nur wegen dem Haus tut.


    Aber abgesehen von dem Risiko ist noch wichtiger, was du fühlst und wirklich möchtest.
    Könntest du ihr beispielsweise nochmal vertrauen? Könntest du das Ganze verzeihen?
    Ist es wirklich diese Frau, die noch liebst, oder ist sie ein Puzzleteil zum Glück, so z.B. ein Teil zur kompletten, glücklichen Familie, der Gegenpart in der Partnerschaft, in der du nicht alleine bist, jemand, der für dich da ist und für dich sorgt, wenn du jemand zum Sprechen brauchst etc.?
    Macht sie dich glücklich? Gibt sie dir, was du brauchst?


    Wenn du es nicht tust, könnte es sein, dass du dich vielleicht auch dein Leben lang fragen wirst, was wäre wenn...
    Vielleicht nicht nur du, sondern auch deine Kinder (auch wenn diese bei der Entscheidung zweitrangig sein sollten, dennoch werden sie es vielleicht fragen).
    Vielleicht musst du es nochmal versuchen, um herauszufinden, was das Richtige ist, das kann dir letztlich hier keiner sagen.
    Entweder es geht gut, Dinge ändern sich (bei beiden), und du kannst ihr verzeihen und irgendwann wieder vertrauen und ihr werdet glücklich.
    Oder aber es geht nicht gut, und du fällst noch tiefer, als du jetzt schon gefallen bist.
    Dafür dann aber so tief, dass du es richtig abschließen kannst.


    Vielleicht aber kannst du es auch so abschließen, wenn du tief in dich hinein hörst, und ganz ehrlich zu dir selber bist.


    Ich drück dir die Daumen für die richtige Entscheidung!
    LG
    mila

    Hallo,


    also viel schlauer bin ich noch nicht.
    Vor allem wegen der eigentlichen Frage, ob ich es des Friedens Willens im Moment so hinnehmen sollte.


    @JensB2001:
    Aber stimmt schon, ist schon meine Sache als KU-Empfänger, mich um den Unterhalt zu kümmern. Oder sagen wir mal so, es ist mein Interesse.
    Klar, irgendwo hat der Unterhaltszahler zwar auch seine Pflichten, aber es ist zumindest nicht sein Interesse, das Bestmögliche in Punkto Unterhalt zu tun...

    Eine Beistandschaft besteht im übrigen auch, und die Zahlungen laufen auch über das JA.
    Würde anders wahrscheinlich gar nicht funktionieren.


    Und nochmals was steht denn drin in der Urkunde/Titel...???


    In der Urkunde steht, dass er in der ersten Altersstufe 110 % des jeweiligen Mindestunterhalts zahlen muss. Weiter heißt es aber auch: (...) beziffert sich der Unterhaltsanspruch z.Zt. wie folgt (...). Ganz fett steht dann an anderer Stelle noch mal "dynamisierter Unterhalt".


    Von dieser Definition her würd ich mal sagen, sieht´s bescheiden für uns aus.
    Andererseits ist da aber noch der Fakt, dass er seinen Job selbstverschuldet verloren hat, mal sehen ob das was ändert.


    War heute zum Brunch und Mitgliederversammlung im VAMV, und habe dort mit viel Glück einen Termin für eine Rechtsberatung schon in einer Woche bekommen (sonst wartet man gut vier Wochen) *freu* Mal sehen, was dabei raus kommt, ich halt euch auf dem Laufenden!


    LG
    mila

    Kannst du das mal genauer erläutern?


    Du hast bisher KU vom Vater erhalten, der unter der Höhe des UVG liegt?
    U das JA stockt das dann nich auf?


    Oder wie jetzt?

    Nein, bisher (bis auf die ersten drei Monate glaub ich, in denen ich Unterhaltsvorschuss bekommen hatte) habe ich immer 230 Euro Unterhalt bekommen.
    War also alles bestens.



    Aber ein wenig wunder ich mich schon immer wieder, wie wenig ein einzelner über seine eigenen Verhältnisse und Umstände bescheid weiß, bzw. nicht bescheid weiß.

    Naja, solange der Unterhalt kam, wars mir nicht wichtig, was ein Titel ist. Hauptsache der per Urkunde festgelegte (und von der Anwältin errechnete) Betrag wurde monatlich überwiesen. Mir wars sogar egal, wenn das Geld zwei Wochen später kam, hauptsache es kam.


    Und es gibt ja noch genug andere wichtige Dinge, um die man sich als AE kümmern muss.


    Aber er hält sich ja sogar mit Absegnung vom JA nicht an das, was in der Urkunde steht.
    Scheint ja also korrekt zu sein??


    Oder überlässt es das JA in solchen Fällen dem Unterhaltsberechtigten, ob dagegen vorgegangen wird oder nicht? Kann ich mir nicht vorstellen.
    Fakt ist ja nun mal, dass er "arbeitslos" ist, allerdings im Moment versucht (zumindest auf dem Papier), eine Existenz als Selbstständiger zu gründen (also noch keine Einnahmen hat), jedoch daher nicht den Status arbeitslos sondern selbstständig hat (also 900 Euro Selbstbehalt). Er bekommt ca. 1015 Euro Existenzgründungszuschuss, bleiben also knapp 115 Euro Unterhalt.


    Und trotzdem hätte er den bisherigen Unterhalt von 230 Euro zu bezahlen??? Da wird er doch die Fahne "Selbstbehalt" winken...


    Oder nur das erste Jahr "Arbeitslosigkeit"?
    Oder nur, weil er die Arbeit selbstverschuldet verloren hat?


    Sorry, aber ich steig da nicht durch, ist ziemlich kompliziert alles...

    @rübli: Nein, ein Urteil habe ich auch nicht. Nichts was irgendwie mit Gericht und Co. zu tun hat. Bisher ist unser Fall gar nicht vors Gericht gegangen.
    Ich habe wie gesagt nur diese Urkunde vom JA, ist so ein grün-weißer Zettel, auf den steht, dass er die Vaterschaft anerkannt hat, und wie lange er wie viel Unterhalt zahlen muss.