Beiträge von Clara66

    Ich bin ungelernt, habe die letzten Jahre immer so 5 Euro die Stunde verdient. Muss aber ehrlich sagen, so langsam bin ich nicht mehr dazu bereit - essei denn ich verteile Werbung und selbst da zahlen sie inzwischen schon mehr. 5 Euro sind heute einfach zu wenig. Ich habe es gerade im Oktober in der Küche wieder erlebt: 4 Stunden täglich für 5 Euro Netto. Aber unter 5 Stunden arbeit kommt man nicht raus, diese Überstunde wird nicht bezahlt. Ich bin leicht hyper, sprich ich bin wirklich schnell - ich also die Küche geputzt wie ein Teufe, die Industriespülmaschine gefüllt, geleert ohne Stau und die sagen zu mir " ich wäre zu langsam " nee - ich lasse mich nicht mehr ausnutzen, geringer Lohn - kann ich mich mit abfinden - aber irgendwo hörts echt auf

    Auf ASR habe ich nach der Geburt schnell geklagt, da sich mein damaliger Ehemann nicht in Deutschland aufgehalten hat. Ich habe - glaube im Auftrag des Kindes? - auch die Klage auf Nichtehelichkeit des Kindes habe ich sehr schnell mit Anwältin eingereicht. Daraufhin hat mein Freund die Vaterschaft anerkannt.
    Soweit ich jetzt in Erfahrung gebracht habe, erhalte ich die Negativbescheinigung vom Jugendamt.

    Habe mit meiner SB vom JA in meinem Bezirk gesprochen - boah - die war vielleicht unfreundlich - hat mich voll abgwimmelt zum JA in dem Bezirk wo das Kind geboren ist. Ich dann hier von der Negativbescheinigung (was für ein Wort - schrecklich - ist das Kind negativ oder der Vater? - grins) gelesen und gegooglet und heraus gefunden, mein JA müsste das regeln. Die SB vom anderen JA war natürlich im Haus und die Vertretung hatte solch einen Fall noch nicht, werde also morgen nochmal anrufen

    Ich war noch verheiratet, als mein Baby geboren wurde. Da mein Ehemann rusischer Staatsbürger ist, sich nicht in Deutschland aufhielt, bekam ich die alleinige Sorge. Danach wurde der Vaterschaftstest gemacht. Mein damaliger Freund war der Vater.
    Nun habe ich ein Konto für meine Tochter eröffnet. Der Bank fiel nun auf, dass das Urteil der alleinigen Sorge - mein damaliger Ehemann steht in diesem Schriftsatz - nicht mit dem wahren Vater übereinstimmt.
    Habe zwar nächste Woche einen Termin beim Anwalt, aber kann mir jemand sagen, wie es nun weiter geht? Wie die Rechtslage sich darstellt?


    Danke und Gruß Clara

    Du brauchst dem Amt gar nix einreichen, wenn das Amt im Fall mit drin ist, werden die schon vom Anwalt oder Gericht Post erhalten. Du gibst also bitte kein Schriftverkehr an das Amt weiter - das macht schon der Anwalt

    Buffi, für mich siehts schon so aus, als würdest du deine Abneigung dem KV gegenüber, auch auf das Kind übertragen. Oft machen wir das nicht bewußt, Kinder haben da sehr feine Antennen. Wobei ich hier nicht abstreiten will, dass der KV sich wie ein Depp benimmt. Ich hatte schon mal gefragt, wann wird das Kind 13? Ich bin nach wie vor der Meinung, du machst dir zu sehr einen Kopf - sie wird immer mehr ihren eigenen Willen entwickeln, und du solltest sie darin bestärken, ihre Meinung klipp und klar zu vertreten. Ich meine, die Aussage vom Richter zwecks gemeinsamen Sorgerecht, ist völlig daneben und würde diesem Menschen gerne mal meine Meinung geigen - vorausgesetzt, er hat es wirklich so gesagt. Eigentlich sind die Richter angehalten, feinfühliger zu reagieren in Sachen Kindeswohl - ist anscheind an diesem Richter vorüber gegangen?!
    Meine Tochter ist jetzt 13 J. - glaubst du, sie würde sich noch zwingen lassen, ihren Vater zu besuchen? Glaub mir, der schießt einen Bock nach dem anderen.
    Nochmal zum Richter - kann man sich da nicht irgendwo beschweren, einen anderen Richter verlangen -diese Aussage geht mir echt gewaltig gegen den Strich. Man muss sich das mal überlegen, da kümmert er sich 12 Jahre nicht, und aufeinmal soll er das GSR erhalten, obwohl die Kommunikation zwischen Mutter und KV nicht möglich ist und das Kind den Mann ablehnt. Das mit dem Brief finde ich eine sehr gute Idee - aber sie muss ihn alleine schreiben.


    Gruß Clara

    Ich bin mit Tochter - jetzt 13 J- schon immer alleine. Habe damit auch keine Probleme - ich mag Weihnachten dieses Jahr überhaupt nicht, weil einfach kein Geld da ist - ich weiß, man kann es sich auch so schön machen, aber es fehlt halt an allen Ecken und Kanten und darum habe ich kein Bock auf Weihnachten

    Du musst kämpfen, es muss vom Amt anerkannt werden, dass ihr euch getrennt habt und noch in einer Wohnung lebt, sogar mit 2 Kühlschränken, wende dich an Hartz4 Foren, schreibe Widersprüche, lass dich zum Teamleiter verbinden usw, du musst kämpfen

    Ihr müsst euch beim Amt als getrennt lebend in einer Wohnung melden. Das wird zwar schwer, die denken, ihr trennt euch wegen der Arbeit, aber es muss anerkannt werden - Beweise vorhanden? sprich schon nach Wohnung gesucht? Würde mich im Erwerbslosenforum oder bei Tacheles schlauf machen oder einfach mal " hartz4 trennung trotzdem in einer Wohnung" oder so ähnlich eingeben.


    Viel Glück

    Du darfst nicht einfach den Ort verlassen, wenn du Hartz4 bekommst, du musste eine Ortsabwesenheit beantragen, diese gibt es höchstens 21 Tage - sonst erhälst du kein Geld mehr. Nicht das dich der EX jetzt anschwärzt, dann musst du zurück zahlen und wirst als schwarzes Schaf auf dem Amt behandelt, weil du dich unkorrekt verhalten hast.
    Viel Glück Clara