Beiträge von ciwi

    Hallo,


    wir werden wahrscheinlich hingehen. Sohnemann ist gerade 4 Jahre alt, da nutzen wir doch die Gelegenheit.


    :thanks: für den Tipp!


    Vielleicht meldet sich ja doch noch jemand, der sich anschließen möchte?!


    LG ciwi (bisher nur stille Mitleserin hier im Forum)

    wobei ich das mit dem Getränkegeld u der Kita schon interessant finde, das es sowas gibt, demnächst kommt noch eine Toilettennutzungsgebühr..

    Du wirst lachen, aber sowas scheint es schon zu geben, zumindest in dieser Schule:


    http://www.ksta.de/html/artikel/1238966934025.shtml


    "Schulklo mit Wunschmusik
    Eine neue, bewirtschaftete Toilettenanlage mit Trockenpissoir und Musik gibt es jetzt in der Europa-Schule in Köln Zollstock. Die Benutzung der neuen Anlage kostet die Schüler zehn Cent."


    :radab

    Hallo Urmele,


    meiner Laienmeinung nach darf Schmerzensgeld nicht angerechnet werden. Siehe § 11 (3) 2 SGB II:


    (3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
    [...]
    2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der
    nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen
    Gesetzbuchs geleistet werden.


    In dem genannten Paragraphen (§ 253 Abs. 2 BGB) ist das Schmerzensgeld geregelt. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.


    LG ciwi