Also wie gesagt Senf dazu
Aktueller Stand 2009
Mindestunterhalt nach § 2 Abs. 1 UVG 322,00 Euro
Anrechnung Kindergeld -164,00 Euro
Zahlbetrag UVG 158,00 Euro
Habe Beistandschaft beim Jugendamt die haben Titel erwirkt und auch mit Fiktiven Einkommen gedroht und ausgerechnet da KM sich nicht meldete und keine Arbeitsstelle hatte.
Nun ist Titel vorhanden zu verteilendes Einkommen 152 Euro :lgh
Das heist je 48 Euro für meine Mädels (10) und 56 Euro für den Großen
Läuft alles übers Jugendamt, also Ex zahlt ans JA und ich bekomme es von da, Vorteil wenn Sie nicht zahlt Kümmert sich JA um Lohnpfändung und man muss nicht ständig zum Anwalt rennen.
Das Geld vom Titel für die Mädels geht direkt an die UVGkasse und die zahlt Monatlich die 158 Euro, das vom Großen geht auf mein Konto sobald Ex mal wieder Zahlt.
Hier Vorteil der UVG kommt zu jedem Monatsende, während der Unterhalt von Ex immer dann kommt wenn Sie gerade mal Lust hat. :kopf
Bin dann immer erstaunt wenn alle zwei Monate oder plötzlich mitten im Monat Zahlungen vom JA kommen :brille
Also verschenk nicht das Geld das der Staat drauflegt :lach:brille solang es noch möglich ist.
Dir wird auch nichts geschenkt