Beiträge von Norlind

    Was die Antworten zum Unterhalt angeht,weiß ich dann jetzt Bescheid.
    Sobald geheiratet wird, ist der Vater zwar weiterhin Unterhaltspflichtig,aber ich bekomme dann keinen Vorschuss mehr.


    Ob der KV irgendwann soviel verdienen wird,das er zahlungsfähig ist, steht in den Sternen...


    Diese Frage zum Unterhalt wurde auch nicht gestellt,weil wir beabsichtigen den KV seine Rechte zu entziehen, aber Ihn zahlen zu lassen,sondern weil wir diesbezüglich unwissend waren.


    Ich kann mir durchaus vorstellen,dass viele solche Gedanken hegen und auch Erfahrungen diesbezüglich gemacht haben,dennoch muss nicht jede Frage die in diesem Forum gestellt wird mit negativen Absichten und Hintergedanken beladen sein.


    Es lag vielleicht auch an meinen ungenügenden Informationen zum Hintergrund der Frage, oder die Fragestellung war auch etwas unglücklich gestellt,sodass solche Vermutungen daraus gezogen werden mussten.Dies ist aber nun mal nicht der Fall!


    Dennoch vielen Dank an alle die sachlich geantwortet haben.

    An Segelpapa..


    Im Einleitungstext steht, das wir es NICHT wollen,das der KV von all seinen Rechten und Pflichten befreit wird. Und dies ist eben auch der Fall.
    Und wenn es mir wirklich um solch bewusste negative beladene Gedanken geht,dann hätte ich mich doch beim Amt darüber erkundigen können.
    Ich möchte aber eben aus Erfahrungsberichten,die andere gemacht haben, eine von mir noch nicht bedachte und gemachte Erfahrung mitgeteilt bekommen,damit ich eine entgültige Entscheidung , was die Namensgebung angeht treffen kann. Finde es Schade,dass mir hier solche Dinge unterstellt werden...


    Um es hier nochmal klar zu stellen,es steht nichts hundertprozentig fest bzw. ist alles schon durchdacht,wenn dies der Fall wäre,würde ich hier die Frage nicht stellen.


    Aber es hätte ja sein können,das jemand schon diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat und mir auch mal schildern könnte,wie die Kinder, wenn diese denn so alt sind,selbt damit umgehen,dass sie einen anderen Namen haben,als die neu dazugekommenen Geschwister.
    Abgesehen,von der Vater - Kindbeziehung gibt es doch vielleicht auch Aspekte aus Sicht der Kinder....
    Vielleicht auch die Problematik der Akzepetanz des neuen Mannes an meiner Seite. Er soll den KV definitiv nicht ersetzen ( das ist er nicht und soll er auch nicht sein),sondern eine Respekt und Bezugsperson werden und sein.


    Und aus Deinen Antworten,ziehe ich den Aspekt der möglichen Entfernung zwischen den KV und meinem Kind. Weil ich mir auch die ganze Zeit die Frage stelle, ist ein Name wirklich so bedeutend für das Zusammengehörigkeitsgefühl? Zwar würde ich dieses durch eine einheitliche Namensgebung gerne fördern wollen,aber das ist mein persönlicher Wunsch.


    Mein Kind trägt meinen und nicht den Namen des KV´s. Das spielt jetzt (noch?) keine Rolle,da er seinen Papa lieb hat und sich um Namensgebung überhaupt nicht scherrt.
    Also wo fängt dann da der Grad der Entfremdung in der Vater - Kindbeziehung durch den Namen an?

    Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!


    Als erstes möchte ich vorneweg sagen und wiederholen,dass zu dem KV ein freundschaftliches Verhältnis besteht und er sein Kind jederzeit uneingeschränkt sehen kann.
    So wie von vielen vermutet und auch angedeutet,das es ein Rachefeldzug, aussperren oder jedweige Art von negativ beladenen Gedanken gesät ist,ist absolut falsch.


    Wenn es denn zu einer Heirat kommt,dann möchte ich den Nachnamen aus einer Tradition heraus von meinem Freund annehmen.
    Mir persönlich geht es nur darum,das wenn weitere Kinder kommen, diese automatisch den Familiennamnen bekommen.
    Und ich fände es nunmal schöner, um des Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken,das mein jetziges Kind den Nachnamen auch annehmen könnte und nicht weil ich dem KV damit eines auswischen möchte.


    Und natürlich bezahlt und versorgt mein jetziger Freund ohne bösilligen Absichten mein Kind mit.
    Die Unterhaltsfrage wurde nicht gestellt,weil wir den KV ausnehmen wollen,sondern weil wir alle Aspekte in Betracht ziehen wollen,um eine Entscheidung der Heirat zu treffen oder nicht.Denn es könnte ja auch sein,das der KV sich auf einmal quer stellt und sagt,das wenn ich heirate,dann soll auch mein Zukünftiger sehen,wie er finanziell für das Kind aufkommt und sich damit aus der Affaire ziehen könnte.
    Denn auch wenn noch ein freundschaftliches Verhältnis besteht,kann sich das bei bestimmten emotionalen Wakungen ganz schnell ins Gegenteil umschlagen.


    Es sind lediglich Gedanken, die wir in Betracht ziehen möchten,um eine bevorstehende Heirat irgendwann ausführen zu können.

    Hallo!


    Es geht um Folgendes.
    Ich bin jetzt noch eine alleinerziehnde Mutter von einem 3einhalb Jährigen Kind.
    Seit einiger Zeit habe ich wieder einen festen Freund und wir denken über eine Heirat nach.


    Der KV hat uneingeschränktes Besuchsrecht und es herrscht ein freundschaftliches Verhältnis.
    Da er unter der Einkommensgrenze verdient,beziehe ich Unterhaltsvorschuss.
    Er besitzt weder das Sorge noch das Aufenthaltsrecht.


    Nun meine Frage. Hat jemand Erfahrung damit,wie sich das rechtlich verhält,wenn man einen anderen heiratet?
    Uns gehen folgende Gedanken durch den Kopf.
    Wir würden gerne wollen,dass mein Kind auch den Nachnamen von meinem Zukünftigen animmt.
    Denn wir wollen auch gemeinsame Kinder und da wäre es schöner, wenn alle den gleichen Namen tragen.
    Zudem kommt,das auch wenn wir heiraten nicht wollen,das der KV von all seinen Rechten und Pflichten ( Unterhaltszahlungen ) befreit wird.


    Würde mich über jede Art von Ratschlägen freuen. Danke im vorraus.

    Ich weiß, das Männer anrufe von Frauen speziell der Ex als Kontrolle ansehen,aber dennoch geht es hier um das bzw Euer Kind und das Du anrufst hat nichts mit Kontrolle in meinen Augen zu tun,sondern ist ein natürliches Bedürfnis einer liebenden Mutter die gerne wissen möchte,ob mit Ihrem Kind alles in Ordnung ist...


    Auch wenn ich weiß,das Männer das wohl nie verstehen werden...

    Hallo, ich denke das es Dein gutes Recht als Mutter ist zu erwarten,das wenigstens eine Kurzmitteilung,egal ob per Anruf oder SmS kommt,dass es etwas später wird...


    Wenn er gegen 18.30 Uhr immernoch nicht ist, bzw keine Meldung,dann würde ich jedenfalls anrufen ...

    Ein liebes Hallo an alle!



    So bin nun seit einigen Tagen registriert und da ich kaum noch von dieser Seite wegkomme,weil es so viel interessantes und informatives zu lesen gibt,möchte ich mich einreihen und mich vorstellen .... :D


    Ich bin Ulrike 28 aus Berlin und habe einen im August 3 Jahre alt werdenden Sohn.


    Ich bin seit dem 1.Schwangerschaftsmonat allein erziehend.

    Na dann auf ein Neues und viel Glück beim nächsten :D


    Ich habe meinen Ex auch vor 2 Wochen die Sachen gepackt und Ihm gesagt,das es wohl besser für Ihn wäre,wenn er den Rest seines Lebens allein verbringt...



    Habe Ihn 3 Monate in jeder Hinsicht unterstützt und zum Dank wurde ich finanziell gelinkt und beklaut ... :kopf

    Eine herzliches Willkommen und viel Kraft für die bevor stehende Zeit,denn diese wird wahrscheinlich nicht einfach werden ...


    Aber hier gibt es viele gute Ratschläge und Leute die einem zuhören ( lesen *grins*)

    In der Anfangsphase, wo es noch ne Menge Stress gab, war er unter Freundinnen der Erzeuger, oder der Husten ....


    Bei fremden der Vater...


    Mittlerweile herrscht,aber ein entspanntes und freundschaftliches Verhältnis zwischen uns und nun ist es der Papa...


    Er nennt mich beim Vornamen oder im Umgang mit unserem Sohn Mutti ...

    Hallo Try....


    Habe nochmal in meinem Bescheid nachgesehen und stimmt, es sind keine 72 Euro sondern nur noch 68 Euro Überhang die mein Kind hat.


    Dieser Überhang wird laut Bescheid von seiner KdU abgezogen...


    So rechnen Sie bei mir :


    Sein Einkommen Kindergeld plus Unterhaltsvorschuss


    154 +125 = 279 Euro


    Seine Sicherung zum Lebensunterhalt ohne KdU wird mit 211 Euro berechnet


    Seine Sicherung ziehen Sie von seinem Einkommen ab und somit bleiibt ein Überhang von 68 Euro.


    Diese 68 Euro werden dann von seinen KdU Kosten abgezogen ...


    Somit bleibt dann ein Restbetrag für KdU Kosten die er ausgezahlt bekommt...




    @ Mela ich habe das Schreiben fertig gemacht wegen der Neuberechnung und werde sehen was passiert,da Sie ja zumindest eine schriftliche Stellungnahme geben müssen...

    Bin Neu hier und aus Berlin Spandau...



    allein erziehend , 3 jähriger Sohn , und neugierig auf Austausch

    @vatertochterduo




    Das war auch mein erster Gedanke und meine bisherige Erfahrung,aber dann sind mir die ganzen allein erziehenden Väter in den Sinn gekommen und daher denke ich nun, das es sich wohl nicht wirklich was nimmt...


    Also ich hatte einige Male den Mut jemanden anzusprechen oder anzuschreiben,aber anscheinend habe ich immer die Männer erwischt,die Probleme mit Kindern von anderen, oder in meinem Fall einem Kind von einem anderen Mann haben ...


    ;)