Beiträge von Volleybap

    Nehme einen ganz starken Tee. Und mit viel Zucker. Soll doch fröhlich machen... Wird gebraucht noch einer Gerichtsverhandlung mit der Ex, die gerade fertig wurde. Klage abgewiesen, Bap hat gewonnen. ABER da Ex nicht leistungsfähig und Familienverfahren, bekommt Bap über zwei Ecken die Verfahrenskosten an die Backe. Ade, du schöner Sommerurlaub.


    Noch ein Tee da?


    Gruß


    Bap
    säuerlich

    Das ist eine sehr komplizierte Sache, weil sich durch die Situation eine Menge Dinge vermengen, die nicht einfach zu trennen sind.


    1. Ihr habt ein gemeinsames Haus. Seid vermutlich gemeinsam hältig als Besitzer eingetragen und damit auch beide zu 100% Schuldner bei der Bank. Dies bedeutet, dass theoretisch die Bank sich einen von Euch aussuchen kann, von dem siue ihr Geld haben will (so der andere schwierig zu erreichen ist.) Im Zweifelsfalle ist das derjenige, der im Hause wohnt. Man hat die Adresse...
    2. Der Kindsvater ist unterhaltspflichtig. Kindesunterhalt geht per se immer vor allem anderen. Ist er durch vorhandene Schulden nicht leistungsfähig, dann wird zuerst der Kindesunterhalt von ihm eingefordert. Zur Not muss er private Insolvenz anwenden ... Das Haus könnte von der Bank zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben werden. In der ersten Runde muss mindestens der Gutachterwert des Hauses erreicht werden. In der zweiten Runde mindestens 50% davon. Bleiben beim Verkauf Restschulden offen und Verfahrenskosten sind nicht gedeckt, bleibt das an den Alteigentümern hängen. Die Bank hat ggfls. als Selbstersteigerer ein Haus für den halben Wert ersteigert... Deshalb ist das finanziell kein guter Weg.
    3. Der saubere Weg wäre: a) der Kindesunterhalt wird berechnet. Den zahlt der KV. Der ggfls. mögliche (aber unwahrscheinliche) Unterhalt für die KM wird berechnet und bezahlt. c) die KM zahlt den Mietzins und die Abzahlung für das Haus. Sollte es zum Hausverkauf kommen (müssen), wird der anteilige Wert des hauses zu dem Zeitpunkt gerechnet, an dem der Kindsvater ausgezogen ist. Ab da hat ja die KM aus ihrem Geld (dem Unterhalt) Miete und Abtrag gezahlt. Ab diesem Zeitpunkt muss ihr deshalb auch der Gewinn zufließen.



    Also mein Rat: Kläre die Sachen sauber. Sonst kann es immer wieder neu zu Problemen kommen. Und immer wieder "irgendwelche" Zwischenvereinbarung. Das löst immer neue Streitigkeiten aus.


    Gruß


    Bap

    Zitat

    Original von Knusperschoki
    Wie super :daumen


    Und wo liegt dieser Traum @ Volleybap? :frag


    Auf der Alp, nahe Stuttgart...


    Wobei ich ähnliches vom Hörensagen her auch hier bei mir in der Ecke und auch bei Köln (wo ich mal geboren wurde vor... räusper)kenne. Problem ist halt, zeitgleich ein Objekt zu finden und die Leute, die mitmachen. Und das alte Problem mit "uns" Alleinerziehenden: Da kommt manchmal wer dazu oder es zieht einen in die gewisse Ferne, da brechen dann solche Lebenskonzepte auseinander. Also gilt für Planer solcher Dinge: Die AE nicht mit einbeziehen. Die sind unzuverlässig. Tja...

    In Deutschland wird per Gesetz der rechtsgültig verheiratete Ehemann als Vater eingetragen. (Ist meines Wissens EU-weit üblich.)
    Übrigens ist er auch für den Unterhalt des Kindes verantwortlich, wenn er nicht innerhalb eines halben Jahres Widerspruch einlegt. Hier auch ein interessanter Aspekt.
    "Machen" kann man dagegen nichts. Das kann nur der Ehemann (Einspruch einlegen, Scheidung) sowie der Erzeuger (Klage einlegen, dass er der Vater ist. Aber meist erfolglos).


    Gruß


    Bap

    Der plötzliche Kindstod ist in der Statistik ungeheuer zurück gegangen in den letzten Jahren. Er ist in der Größenordnung von Tod durch Sturz vom Wickeltisch, wie mir ein befreundeter KiA sagte. Gegen beides kann man zusätzlich noch vorsorgen.
    In der Statistik sind Kids von rauchenden Eltern sehr stark gefährdet.
    Rückenschläfer weniger als Bauchschläfer.
    Schläfer in kühlen Schlafzimmern und nicht auf dem Schaffell weniger als die auf Schaffell, unter Plymo im hochgeheizten Raum...


    Wenn man von den Sachen nur ein paar zusätzlich noch einhält, dann ist alles im grü+nen Bereich


    Gruß


    Bap

    Freunde von mir haben das gemacht. Ein großer alter Bauernhof mit Nebengebäuden umgebaut. Jede Familie/jede(r) Single/Aleinerz. hat seinen eigenen, abgeschlossenen Bereich. Quasi ein eigenes Haus (sind ausgebaute Nebengebäude , sieht aus wie Burghof, im Viereck gebaut) Es gibt einen gemeinsamen großen Innenhof und einen riesigen Garten. Einen großen gemeinsamen "Freizeitraum", wo man sich trifft, wenn man will. Für acht Parteien vier verschiedene Autos - vom Kleinwagen bis zum 12-sitzigen Bus...Nähe, aber auch Abstand. Wie man will. Für Besucher ist es immer toll... Große klasse. Man bekommt Lust drauf...


    Gruß


    Bap

    Hallo Charmy,


    es gibt keine Gewinner oder Verlierer beim Sorgerechtsprozess. Eigentlich soll es nur das Kind als Gewinner geben. Danach schaut das Gericht. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht eine Entscheidung gegen Dich, gegen den Vater. Du bist - im Falle der Niederlage - nicht eine Verliererin, quasi die abgeurteilte Straftäterin oder ähnliches. Es geht um das von Dir und dem Varter gleichermaßen gut auszuübende Sorgerecht (klar, Du siehst das anders, tue ich bei meiner Ex vom Bauch und Herz her auch) und wo der Richter sieht, wie es derzeit fürs Kind das Beste ist. Und off topic: es gibt Fälle, wo der eine Elternteil das Kind zugesprochen bekommen hat, weil der Richter quasi würfeln konnte und letztlich entschieden hat: Der, der im Falle der "Niederlage" am meisten Stress auf das Kind ausüben würde, bekommt das Kind zugesprochen, damit eben dieser Stress nicht entsteht...


    Ist es Euer erster Termin? Wenn es sehr streitig ist, kommt oft die Vertagung und Gutachten. Ist das erfolgt und wirklich der Entscheidungstermin, dann s.o. In der Verhandlung weiß man aber, wie es ausgeht. Das Gericht wird das deutlich sagen. Hier kann man dann auch besprechen, wie die Sache und Übergabe geregelt werden soll bzw. Besuchsfragen. Sonst geht der Streit wieder von vorne los. Bei allen eigenen Emotionen sollte man gucken, wie man es fürs Kind einfach macht.


    Gruß


    Bap

    Die Pädagogen würden sagen, Dein Leidensdruck ist noch nicht groß genug, als dass Du im Moment die Belastung auf Dich nimmst, die eine Trennung bedeuten würde.


    Das ist aber gleichzeitig auch eine Chance. Die Chance darüber nachzudenken, ob nicht die Möglichkeit besteht, die Beziehung zu verbessern. Bist Du im Gespräch mit Deinem Partner? Hast Du schon mal daran gedacht, Euch Hilfe von außen zu holen?


    Gruß


    Bap


    Einvernehmlich könnt Ihr über JA bzw. Familiengericht das Sorgerecht aufteilen. Stimmst Du als derzeitige alleinige Sorgerechtsinhaberin nicht zu, kann das andere Elternteil das beidseitige oder gar alleinige Sorgerecht versuchen einzuklagen. Dafür müssen wesentliche Gründe vorliegen, dass dem stattgegeben wird. Die Latte liegt höher als vorher, als Dir das alleinige Sorgerecht übertragen worden ist.


    Wenn der KV jetzt auch das Sorgerecht haben will, dann hat er ja Gründe dafür. Kennst Du die? Will er es haben, weil er stärker mitverantwortlich sein will (im positiven Sinne)? Oder weil er mit Deinen Entscheidungen unzufrieden ist und ggfls. sein Veto einlegen will? Bei ersterem kann es ein positives Signal sein und zum Wohle des Kindes und zur Entspannung zwischen den Elternteilen führen. Bei Zweiterem liegt hohes Streitpotential in der Luft.


    Gruß



    Bap

    So ein gedeckter Frühstückstisch ist was Feines. Ein großes Danke dafür. Da setzt sich selbst ein Frühstücksmuffel hin und trinkt ne Tasse Tee. :essen


    Gruß


    Bap

    Ich vermute, Ihr wart und seit nicht verheiratet. Alleiniges Sorgerecht also bei Dir. Prima. Dann bitte den Kindsvater, den Umgang über JA zu regeln, schriftlich. Persönlicher Kontakt nur im Beisein eines öffentlichen Vertreters.
    Damit hast Du Deine Schuldigkeit getan. JA ist per Verordnungsauftrag für die Abwicklung der Regelung verantwortlich. Wenndie sich nicht kümmern wollen - ist es Dein Problem? Wenn Du dem JA gegenüber Deine Bereitschaft schriftlich gezeigt hast, ist rechtlich alles in Butter.


    Ein Anwalt hilft Dir leider gar nichts. Denn was soll er regeln? Soll er eine Klage einreichen?


    Gruß


    Bap

    Rechtlich gesehen werden die Interessen des Kindes tangiert.
    Deshalb gibt es ja die Vorschrift - losgelöst davon, ob der Staat Zahlungen heute (oder in Zukunft?) vornimmt.


    Theoretisch könnte das Kind, so die Sache herauskommt, Mutter und Vater zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen.


    Die Mutter wird strafrechtlich an den Kanthaken genommen, weil sie eine Eidesstattliche Versicherung vor dem Amt abgegeben hat. Grübel - bis zu 2 Jahre Gefängnis ist da die Strafbedrohung, wenn ich mich recht erinnere. Nur um mal Hausnummern zu nennen. Dieser Situation und damit auch Erpressbarkeit würde ich mich nie aussetzen.
    Der Vater ist/wäre aus allem Strafrechtlichen raus, er muss sich nicht melden...
    Die Erpressung wäre eine andere Sache, aber schwerlich nachweisbar...


    Insgesamt ein riesen Bockmist, den die Mutter veranstaltet.


    Gruß


    Bap

    Er kann sie beantragen. Verdient er so viel, dass keine gegeben wird, dann bringen ihn die Prozesskosten nicht um.
    Wird die PKH bewilligt, dann kommt es ihn nicht so teuer.


    Wenn er sich also bei Dir beschwert, sag ganz cool: Da Du nicht einmal PKH beantragst, verdienst Du ja genug, um alles zu bezahlen...


    Jedenfalls: Du bist nicht schuld.


    Und zusätzlich: Wenn er den Unterhalt außergerichtlich bei einem Mediator oder JA klären würde mit Dir, wären die Kosten auch geringer. Die Chance hat er...


    Gruß


    Bap

    Beim alleinigen Sorgerecht gibnt es nichts, wobei das andere Elternteil gehört werden müsste. Das ist klar. Hier geht es aber um das gemeinsame Sorgerecht.
    Hier muss der andere Elternteil bei allen Dingen gefragt werden, die nicht alltagsbestimmt sind. Da ist die Grauzone groß. Aber Dinge wie das Aussuchen der Schule (wenn nicht die Regelschule genommen wird), Ops, Umzug sind hier eindeutig in Urteilen der gemeinsame Sorge zugerechnet. Wenn also das andere Elternteil einem "ans Bein pinkleln" will, kann das genau hier schönen Stoff für Auseinandersetzungen bringen.


    Andererseits: Infos über Kiga-Elternabende, Kontrollarztbesuche, Arztbesuche wegen akuter Erkrankung, Mitgliedschaft im Sportverein, wenn keine Extremsportarten - das alles gehört nicht verpflichtend dem anderen Elternteil mitgeteilt bzw. kann von ihm mitbestimmt oder besucht werden.
    (Klassiker: Beide Eltern gehen zum Elternabend. Abstimmung für den Elternrat. Wer darf abstimmen? Wer darf/kann sich aufstellen lassen? Nur das Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Wer will so eine Auseinandersetzung auf einem Elternabend?)



    Gruß


    Bap

    Die schlauen Paar- und Familientherapeuten sagen eigentlich, man braucht ca. die Hälfte der Zeit, die die Beziehung gedauert hat, um sich wieder rauszuschleichen. Um dann in der Lage zu sein, eine intensivere neue Beziehung zu führen.
    Beziehungen, die man in dieser Zeit eingeht, sind oft nur von ganz kurzer Dauer.
    Wenn ich so im Bekanntenkreis rumgucke, ist da etwas Wahres dran.


    Gruß


    Bap

    Ich denke, es sind zwei Paar Schuhe: Ein rechtsgültiger Ehevertrag, der dann auch Bestandsschutz genießt, so er nicht sittenwiedrig ist. Auf der anderen Seite neue gesetzliche Regeln zum Unterhalt, die für die "normale Zugewinngemeinschaft" nach BGB gelten.


    Ich denke, der RA versucht einmal, Druck zu machen und hofft, die Ex-Frau gibt klein bei. Die vertragliche Regelung war bei Vertragsabschluss nicht der "Zugewinngemeinschaft" entsprechend. Das war bewusst gewollt. Und der Vertrag war bewusst auf eine lange Laufzeit - lebenslang - angelegt. Sich da dann darauf zu berufen, er sei im tragenden Teil für die Frau - Unterhalt - ungültig, weil sich die Gesetzesgrundlage bei der Zugewinngemeinschafrt verändert hat, dies ist ein abenteuerlicher Versuch. Sollte das durchkommen, bricht das gesamte Vertragswesen zusammen.


    Gruß


    Bap

    Nochmals nein. Änderungsklagen sind bei Vereinbarungen vor Gericht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wie oben beschrieben. Aber hier ist im Vorfeld, bei Ehebeginn ein Vertrag geschlossen worden. Wenn der nicht gegen die guten Sitten verstößt, also einseitiger Bevorzugung einer Partei, ist der Vertrag gültig. Der Ex von Randy kann nicht hingehen und X Jahre die Vorteile kassieren, um dann bei Bedarf das, wo er in Leistung treten muss, zu verändern. Das wäre eine absolute Benachteiligung. Wenn dies nicht ausdrücklich im Ehevertrag festgehalten, sehe ich keine Chance für eine Kürzung des Unterhalts.


    Ich würde ja auch lachen, wenn im Rentenalter die Behörde kommt und will meine Rente kürzen, nur weil ich im Lotto gewonnen habe (träum...).


    Nein. Verträge haben in Deutschland Bestandschutz.
    Die Änderungsklage betrifft Unterhaltsvereinbarungen, die vor Gericht getroffen wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Situation. Sie sind bewusst nicht unbegrenzt.

    Zitat

    Original von Chrissi
    Hmm, gibts dazu vielleicht was offizielles zum Zitieren?



    Nee, nur nicht dem Gericht gegenüber Rechtsvorschriften zitieren. Das kommt nicht gut. Schau Dir die Sachen an und formuliere im Umgangsdeutsch. Das andere macht ggfls. der Anwalt.
    Als "Nichtjuristin" kannst Du Dir wesentlich mehr ungenaue Formulierungen erlauben usw.
    Also: Das Wissen haben, aber bloß hinter dem Berg damit halten. Nur sanft in die richtige Richtung schieben...


    Gruß


    Bap