Beiträge von Volleybap

    In aller Eile...


    1. Unterhalt für das Kind kann nicht mit etwaigen Schulden von Dir an ihn aufgerechnet werden. Das ist rechtlich nicht möglich.


    2. Wenn ihr ein gemeinsames Konto geführt habt und Du hast darauf zugegriffen, kann nicht im Nachhinein von Dir eine Rückzahlung verlangt werden. Ihr habt in einer eheähnlichen Beziehung gelebt und seid gegeneinander unterhaltspflichtig (gewesen).


    3. Der Kindsvater ist derzeit nicht nur für das Kind unterhaltspflichtig, sondern auch Dir gegenüber. Sollte er nicht leistungsfähig sein, kann er natürlich nicht zahlen. Allerdings da dann noch Geld von Dir zu fordern, ist hanebüchen.

    Um eine Chance auf das ABR zu haben, ist sein Verhalten schon in Ordnung. Eine verbale Absichtserklärung reicht den Gerichten heutzutage meist nicht, es müssen konkret die Fakten auf den Tisch.
    Ob hinter der Aktion mehr als nur die Übernahme ABR steht, ist ein Lesen im Kaffeesatz. Für Dich steht an: Sein Einkommen überprüfen und gucken, ob er damit irgendwelche Grenzen unterschreitet, die den Verdacht auf Unterhaltshinterziehung belegen können.


    Klar ist: Hier sieht es nach einem heftigen Rosenkrieg aus, der mit alen Mitteln durchgezogen wird.

    Die Bank reagiert erst, wenn a) die Kredite nicht mehr bedient werden oder b) die Kreditverträge auslaufen und neu verhandelt werden müssen.
    Wenn Ihr die übliche 10-jährige Laufzeit habt, steht hier also Übles ins Haus.


    Derzeit steht Ihr beide im Senkel, seid der Bank gegenüber verantwortlich für die Bedienung des Kredits. Gesamtschuldnerisch. Sprich: die Bank kann von jedem von Euch nach Gutdünken die Kreditsumme einfordern.


    Zur Scheidung kann die Vermögensauseinandersetzung gehören. Wenn Ihr das außergerichtlich macht und Euch in irgendeiner Form einigt, kümmert sich das Gericht nicht drum.


    Im Grunde müsstet Ihr Euch - vielleicht mit einem Mediator - zusammensetzen und einen Kassensturz machen. Hausverkauf geht derzeit nur mit immensem Verlust. Klar. Haus halten nur sehr schwierig. Der Kindesunterhalt muss gesichert werden - vorrangig. Das ist ein ganz schwieriges Geschäft. Wenn es klappt, steht Ihr langfristig gut da. Das Haus bleibt als Familienvermögen in Eurem Besitz, ist also letztlich Zukunftsvorsorge für die Kids. So Ihr beim (Not-)Verkauf und der ganzen Scheidung kein Geld verbrennt, bleibt da gehörig etwas über (nach 8 Jahren ist ja bereits doch schon gut etwas abgetreagen, vermutlich).

    Hallo Ben,


    falls Du noch mitliest - was ich hoffe - dann nur auch noch einmal eine Randbemerkung. Du hast hier im Forum sehr offen geschrieben und viele Freunde gewonnen, die mitgelitten und mitgedacht haben. Die sich darum trauen, Stellung zu beziehen. Nicht um Dir weh zutun oder zu streiten, sondern - ich denke in der überwiegenden Zahl -, um zu helfen. Denn Du bist in einer besonders schwierigen Situation (gewesen).


    Viele rücken die Kids hier in den Mittelpunkt. Das ist ja auch richtig, Du bist erwachsen und für Dich selbst verantwortlich. Die Kids sind Kids halt - und haben über Jahre ihre Eltern "ertragen" müssen. Du selbst diagnostizierst bei Deiner Ex "Boderline". Wenn das stimmt, sind Deine Kids schweren seelischen Übergriffen über lange Zeit ausgesetzt gewesen. Und sie haben böse Verletzungen davongetragen. Niemand kann eng mit einem Borderliner zusammenleben, ohne selbst schwer geschädigt zu werden. Heilen tut das nicht in 14 Tagen. Leider.


    Wenn dem also tatsächlich so ist, dann sind Deine Kids derzeit seelisch sehr stark durchgeschüttelt. Sie brauchen viel Ruhe und Harmonie, um die Seelenwunden ein bisschen verheilen zu lassen - ganz wird das nicht gehen.


    Typisch bei Borderline-Geschädigten ist, dass sie Zuwendung Dritter suchen (oder jegliche Zuwendung absolut ablehnen, das andere Extrem). Das muss man im Umgang mit den Kindern einfach wissen und berücksichtigen. Man muss sehr sehr vorsichtig sein, womit man die Kids belastet bzw. beansprucht. Es ist also eine sehr große Aufgabe an Euch, voller Verantwortung. Sie ist mindestens so anstrenged wie das, was Du hinter Dir hast. Und mindestens so wichtig.
    Jetzt seid Ihr immerhin zu zweit, daran zu arbeiten. Aber vielleicht holt Ihr Euch noch Dritte mit an Bord. Ich könnte mir vorstllen, dass in Eurer Umgebung es da Anlaufstellen gibt vom JA, Caritas, Diakonie, wo gute Leute ganz tolle Arbeit leisten - und Dich dadurch einfach entlasten.


    Will sagen: Du/Ihr baut an der Zukunft. Holt Euch viele Helfer mit auf die Baustelle. Dann wächst ein Haus einfach schneller.

    Tilla,
    ich würde es nicht so hart ausdrücken wie Kaj, aber mindestens so deutlich ...


    Deshalb gehe auch schnell ihrem Ratschlag hinterher: Termin bei der Stufenleitung/beim Direktor.
    Ob es das in NRW gibt, weiß ich nicht, in manchen Bundesländern schon: der schulpsychologische Dienst. Da sitzen viele recht motivierte Leute, die mit der alten und der neuen Schule Dinge aushandeln können, nachdem sie sich die Sache mit Deiner Tochter genau angeguckt haben. Deren Empfehlung ist wie ein Sachverständigengutachten und hilft auch dem KV gegenüber. Sitz des Dienstes ist üblicherweise im zuständigen Schulamt.


    Besprechen kannst Du da auch, wie ein Übergang ggfls. am Vater vorbei geschehen könnte. Wenn die Realschule nämlich quasi "den Vertrag" kündigt, muss Deine Tochter wg. Schulpflicht von der nächsten Regelschule aufgenommen werden. Das wäre dann die avisierte Hauptschule. So verwaltungstechnisch geregelt, kann der KV nicht mit Einspruch Dir gegenüber reagieren, sondern müsste das Schulamt verklagen. Und die hat keine Chance. Da es ihm in so Fällen nur um den Rosenkrieg geht, ist das wohl hinfällig. Diese Baustelle wäre geschlossen.

    Selbstverständlich wird das Gericht der Klage stattgeben. Der KV muss nur nach seiner Leistungsfähigkeit zahlen. Kann er nachweisen, derzeit weniger zu verdienen durch Arbeitslosigkeit, wird die Urkunde abgeändert.
    Hat er die Unterlagen Dir zukommen lassen und sie sind eindeutig, kann das Gericht Dir die Kosten des Verfahrens auferlegen sowie seine Anwaltskosten und sonstige Ausgaben. Ein recht teurer Spaß dafür, dass die Sachlage eigentlich eindeutig ist.


    Alle 2 Jahre hast Du den Anspruch darauf, dass der KV sein Einkommen offenlegt. Und er muss von sich aus bei einer Änderung des Einkommens "Laut geben". Unterhalt ist kein Selbstläufer, eine gewisse Aktivität wird schon verlangt.

    Hallo Leander,


    Unterhalt wird nach Leistungsfähigkeit berechnet. Du hast nun einen Titel, der ist gültig, bis der KV dagegen klagt und dem Gericht nachweist, dass er im entsprechenden Maß nicht (mehr) leistungsfähig ist. Kann er das, wird die Urkunde abgeändert.


    In der Praxis ist es ja so: es kann nur das Geld verteilt werden, was da ist. Manchmal ist es einfach für alle Beteiligten knapp. Aber es ist so. Der KV wird, so seine Angaben stimmt, die Abänderung bekommen. Aber er wird, hoffentlich, auch mittelfristig in Lohn und Brot stehen. Dann müsstest Du wiederum klagen. Eine endlose Geschichte.


    Hier ist es einfacher, sich gütlich zu einigen. Er soll seine Zahlungseingänge offenlegen und Ihr berechnet gemeinsam, was er laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hätte. Und sobald er wieder in Lohn und Brot steht, wird neu berechnet. So spart Ihr Euch die Verfahrenskosten und den Frust...


    Kommt Ihr nicht klar, fragt beim JA um Mediation an, um Hilfestellung.


    Da der Unterhalt so niedrig ist, kannst Du über das JA noch Gelder beziehen. Das JA gleicht einen Teil des Fehlbetrages aus.
    Und klar, solange Du den Titel hast, kannst Du auf den KV zugreifen. Davor hat er vielleicht Angst. Auch klar: Das Gericht kann auf Antrag den Titel ändern, wenn sich die Leistungsfähigkeit geändert hat (geht in beide Richtungen).

    Das hört sich danach an, dass es gerade kein "Urteil" ist, gegen das Rechtsmittel eingelegt werden können, sondern ein "Vergleich", den die Parteien geschlossen haben. Dieser Vergleich ist sofort rechtsgültig. Darum auch die wohl seltsam anmutende Frist bis zum 30.11. Das ist so ausgehandelt worden und gibt dem KV die Möglichkeit, eine Wohnung in aller Ruhe zu suchen und umzuziehen.
    Diesem Termin/den Absprachen muss Carina ausdrücklich zugestimmt haben - und der KV auch. Der Richter hat quasi nur als Mediator fungiert.

    In Familiensachen wird im Hauptverfahren zu 90 Prozent in der Tendenz wie im Eilverfahren entschieden. So gesehen ruhig Blut. Die angebliche Aussage der RA ist ziemlich Banane. Wie will sie eine Aussage machen, bevor sie Akteneinsicht genommen hat. Das ist Kaffeesatzlesen. Sie hat ja keine neuen Argumente seit dem Eilverfahren... oder tut sich da Wesentliches auf?


    Dem Gericht geht es wie immer um das/die Kinder. Die sollen zur Ruhe kommen können. Jetzt ist eine Sache festgeklopft, es gibt für das Gericht keinen Grund, da Änderungen herbeizuführen, die zum erneuten Streit führen könnten.


    Zeit wird viel vergehen. Die RA bekommt jetzt erst Akteneinsicht. Dann wird sie ihre Schrift verfassen und ggfls. auf Eröffnung eines Hauptverfahrens plädieren bzw. Einspruch gegen den Eilentscheid einlegen. Daraufhin wirst Du zur Stellungnahme aufgefordert. Je nach Gemengelage geht das mehrfach hin und her, bis der Richter aufgrund der Aktenlage meint, er habe genug Infos, um die Verhandlung anzusetzen. Hier kommt es jetzt darauf an, wie belastet das Amtsgericht ist. Sind die schnell, könnte es vier bis sechs Wochen dauern. Sind die langsam, vier bis sechs Monate... Aus dem Bauch raus sage ich: dieses Jahr wird das nichts mehr. Es sei denn, die gegnerische Partei stellt massig Beschleunigungsanträge und hat dafür gute Argumente.

    JaLa, objektiv betrachtet entsteht Dir kein finanzieller Verlust, wenn der Kindsvater die Kids am Donnerstag abholt, eigenständig verpflegt und Du die Kosten im Hoirt weiterträgst. Was Dich aber aufregt (ich spreche da aus eigener Erfahrung), ist die "Gedankenlosigkeit", die dahinter steht.
    Wenn es offener formuliert wäre vom Ex: "Ich habe am Freitag frei. Ob die Kinder vielleicht Lust hätten, schon am Donnerstag Mittag zu mir zu kommen? Natürlich nur, wenn Du einverstanden bist und keine anderen, wichtigeren Pläne hast. Es hat sich leider kurzfristig ergeben, sonst hätte ich mich eher gemeldet..."


    Aber es kommt ja so: "Hole die Kids schon am Donnerstag mittag."


    Also: Problem ist weniger die Sachebene als vielmehr die Kommunikationsebene. Versuch ihm, das so zu spiegeln. "Ich würde gern ganz vernünftig und normal gefragt werden. Rechtzeitig und höflich..."


    Und der andere Punkt: Was abgesprochen ist, gilt. Wenn er ein WE zugesagt hat, dann hat er die Verantwortung zu übernehmen und muss eigenständig Alternativen suchen. Seien es die Eltern, Schwie-Eltern, Freunde, zur Not halt auch Du ... Auch das ist eine Frage der Kommunikation. Das Rausziehen aus der Situation: "Ätsch, ich kann nicht an meinem WE. Spring du gefälligst ein. Und zwar sofort..." ist ein Unding. Das muss deutlich werden ihm gegenüber, dass es so nicht geht.


    Läuft/liefe die Kommunikation, müsste eigentlich alles klappen. An die Sachfragen hattest Du ja eigentlich keine Anfragen...

    Was ist denn "eine Art Vergleich"?
    War es ein Vergleich, dann sind die getroffenen Absprachen rechtsgültig. Er kann keine weitere Klage/Einspruch mehr in dieser Sache führen. Das Verfahren ist beendet. Jede der Parteien hat sich an die Absprache im Vergleich zu halten, es besteht ein Rechtsanspruch darauf.
    War es ein Urteil, stehen ihm die Rechtsmittel offen nach Zustellung des schriftlichen Urteils.

    Auch hier gilt, Blossom: Wenn Du einen "Titel" hast (und es ist ja ein Gerichtsurteil vorhanden, weil Du jetzt eine Änderungsklage bekommen hast), kannst Du über den Gerichtsvollzieher an Dein Geld kommen. Solange, bis der Klage event. stattgegeben ist, hat der Kindsvater zu zahlen (mindestens die Summe, die er in der Änderungsklage angibt...). Rückzahlung gibt es auf keinen Fall. Er muss und ist verpflichtet, Änderungen bekannt zu geben. Sollte er jetzt weniger verdienen, ist das erst einmal sein Problem.


    Die Anzeige ist ein Weg, der Dich nicht vorwärts bringt. Da kommt es höchstens zu einem Verfahren - und das ist ja von ihm bereits angestrengt. Mit dem alten Gerichtsurteil in der Hand kannst Du jedoch zum Amtsgericht marschieren und die Pfändung beantragen und durchziehen.

    Trennung ist noch vor Tod die wohl größte emotionale Eruption, die wir im Leben erfahren. Chaos bricht in alle Lebensbereiche ein. Man ist anders als alle anderen. Nicht selten passiert in solch emotional hochgeradig aufgeheizten Situationen auch eine Neuverliebtheit, die mit hohem Tempo vorwärts geht. Einen solchen Klassiker erleben wir hier. Und es kann sein, dass er derzeit allen Beteiligten gut tut - auch den kindern, gerade den Kindern. Wie und ob es trägt, ist eine ganz andere Geschichte. Und alles, was an Beziehungsarbeit geleistet werden muss, wird auch hier geleistet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt und unter wesentlich schwierigeren Umständen. Das wird nicht leicht. Aber was wäre die Alternative?

    Wenn es die Querflöte sein könnte, besprech das doch mal mit ihr. Dann soll sie die Flöte zum "großen Wunsch" erklären und alle schießen zu.
    Wenn sie ansonsten alles schon hat und nur so ein paar Sachen sucht, um Päckchen zu bekommen, dann investiere doch in Zeit bzw. ein besonderes Erlebnis: Gutschein eine Reitstunde; Eintrittskarte Spezialerlebnisbad; besondere Veranstaltung von Kino über das erwähnte Musical, "Holiday on Ice", Freizeitpark, WE-Reise - auf jeden Fall etwas "erinnerungsträchtiges"...

    Im Steuerjahr nach der Trennung haben die Parteien die für sie zutreffende Steuerklasse zu wählen.
    Selbst wenn Ihr noch verheiratet seid, streicht das Finanzamt die "Ehevorteile". Es sei denn, Ihr könnt nachweisen, die räumliche Trennung habe andere Grüde als die Eheauflösung.
    Falls Ihr das jedoch vorhabt, ist die Beibehaltung der Steuerklassen ein Vergehen. Man hat als Steuerpflichtiger Bringschuld und muss das melden. Im Falle eines Falles kann rückwirkend alles abgeändert werden, es kann bis zum Strafverfahren gehen.


    Klasse 3/5 bringt der Gesamtfamilie natürlich Steuervorteile. Du hast aber nur etwas davon, wenn Du diese Steuervorteile in den Säckel bekämst. Drei steht besser da, fünf schlechter. Auf der anderen Seite geht Dir mit den Kindern der Alleinerziehenden-Freibetrag flöten sowie die Möglichkeit, bestimmte Betreuungskosten abzusetzen. Den eigentlichen Vorteil fährt hier in der Sache der KV ein, Du bist benachteiligt.


    Den Steuerberater braucht Ihr übrigens nicht zu fragen, der darf Euch nur die Gesetzesvorschrift nennen: Klasse 1/2...

    Hallo Maikind,


    Dein Mann hat eine "Gehschuld". Er darf nicht näher als die 100 Meter kommen. Im Zweifelsfalle hätte er zu gehen.
    Beim Fußball ist die Sache klar, er arbeitet dort ehrenamtlich und das weißt Du. Du kannst die Sache ja im Griff haben. 30 Meter reichen letztlich... wenn er quasi auf Dich zukommt, um Dich zu "stellen", dann greift die richterliche Auflage spätestens.


    Gedanken muss er sich machen, nicht Du. Er darf Dich nicht einschränken. Sollte er das Gefühl haben, Du rückst ihm andauernd auf die Pelle, müsste er eine Klage anstreben. So ist die Rechtslage ...


    In der Praxis müsst Ihr jetzt einüben, was Sache ist. Und er weiß: Bei jeder Drohung ist er dran. Das hilft...