Beiträge von Volleybap

    Du schreibst, der Unterhaltspflichtige habe sich "nicht gänzlich" erklärt. Du hast also etwas in der Hand, ob etwas fehlt, ist eine Vermutung. Und es sind ja lange Zeiträume verstrichen (Elterngeld läuft bereits aus...). Da kann man die ARGE schon verstehen... Müsste der Unterhaltspflichtige anhand der jetzigen Unterlagen bereits BU leisten? Dann ist der Entscheid der ARGE zu verstehen.

    Je nach Bundesland bzw. Kreisgesundheitsbehörde gibt es bei Läusen bestimmte Verfahrensweisen. Es kann die Vorstellung bei der Gesundheitsbehörde verlangt werden oder das ärztliche Attest. Dies wird Dir aber in der Kiga-Ordnung mitgeteilt.
    Was überhaupt nicht geht, ist die Kontrolle durch die Erzieherinnen. Die dürfen es nicht. Ohne Dein Einverständnis ist so eine Untersuchung nur durch den Amtsarzt nach richterlichem Beschluss möglich (nicht weil ich das jetzt propagiere, sondern nur um zu zeigen, was sich die Erzieherinnen angemaßt haben...) Hanebüchen wird die Sache dadurch, dass du ja einen ärztlichen Attest vorlegen kannst ...


    Das Verfahren, die Kinder in einem besonderen Raum warten zu lassen und mit der Mutter zu klären, ob die Voraussetzungen zum Kiga-Besuch wieder gegeben sind, ist natürlich möglich. Wenn das Arztattest Voraussetzung ist, dann ist alles klar. Wenn Gesundheitsbehörde Voraussetzung ist, musst Du halt wieder mit den Kids nach Hause und dort vorstellig werden. Was nicht geht, ist Sonderregeln für Dich zu entwerfen.

    Mod-Mitteilung an JensB: Nachdem ich jetzt zweimal allgemein alle angesprochen habe, in diesem Thread Ruhe einkehren zu lassen und Du es anscheinend nicht verstehst oder Dich dran halten willst, bitte ich Dich jetzt namentlich ausdrücklich darum, in Deinen Postings Dich an die Netiquette des Forums zu halten.

    Der Anwalt wird es begründen müssen. Die mag anders aussehen als die Einschätzung der Threadstarterin. Dann muss man/das Gericht die Wahrheit rausfinden. So einfach ist das.
    Gut ist erst einmal, das der BU nicht gänzlich bestritten wird. Es geht also, so die Darstellung stimmt, nicht mehr ums "überhaupt", sondern nur noch ums "wieviel".

    Grundsätzlich wird der Anspruch ja auch anscheinend vom Kindsvater nicht bestritten. Aber es scheint einen Zeitraum zu geben, der vom Anwalt des Kindsvaters als "Zusammenleben" definiert wird.
    Das ist doch mindestens eine Verhandlungsgrundlage.


    Was für mich nicht in Ordnung ist, das er jetzt schon 2mal die
    Telefonzeit bei seinem Sohn in der Wohngruppe vergessen hat :wand


    Das hat dann immer zur Folge das Sohni komplett ausrastet, einnässt,
    einkotet und komplette Dekorationen hinrichtet. :flenn


    Wie kann man als Elternteil sich nur so schäbig benehmen? :kopf


    Sorry. Aber da werden weitaus tiefere Gründe vorliegen. Und so solltest Du das dem Vater nicht ans Bein binden. Mit den Ursachen solltest Du Dich dringend beschäftigen und schauen, wie man die abgestellt bekommt.


    Oweh, ich halte nie wieder einer Mutter mit Ki-Wagen die Tür auf oder heb den Buggy in den Bus... lächel auch nicht mehr in die Kinderwagen rein oder kick nem Zwerg den Ball zurück. Alles Anmache, uupps.

    Wenn von der Reise Zeiten betroffen sind, an denen üblicherweise Umgang stattfindet, ist das rechtzeitig vorher abzuklären mit dem anderen Elternteil. Grundsätzlich besteht ein Recht auf Urlaub. In dieser Zeit wird der Umgang ausgesetzt bzw. umgekehrt kann der Umgangselternteil für längere Zeit auch mit dem Kind Urlaub machen.
    Wie genau Absprachen zu erfolgen haben, ist gesetzlich nicht geklärt. Aber es wird von Gerichten verlangt, dass es normalen Gepflogenheiten und Umgangsformen entspricht und eine gemeinsame Absprache ist.
    Wenn hier teilweise gepostet wurde: "Ich teile dem anderen Elternteil mit, wann, wie, wo ... und der hat sich dran zu halten", dann entspricht das auf keinem Fall dem, wie es eigentlich sein sollte.


    Das Gespräch der Eltern ist das A und O in Umgangsfragen...

    Wenn ich oft genug erlebe, wie eine Situation negativ ausgeutzt wird, muss ich etwas ändern. Sophina wird oft genug gesagt haben: Nicht vor dem Kind. Gefruchtet hat es nichts. Also kann ich es zum 1000. mal sagen - oder ich ändere die Situation.

    Sorry, Vatertochterduo. Das ist jetzt wirklich von allen Tatsachen losgelöste Juristerei. Es ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn ich ein siebenjähriges Kind allein die Treppe im Wohnhaus heruntergehen lasse. Diese Treppe entspricht den Sicherheitsrichtlinien (im Normalfall). Ein siebenjähriges Kind ist nach normalen Usus zum Treppensteigen fähig. Ansonsten kannst Du Dich gern bei der nächsten Grundschule zur Verfügung stellen und ab dem Pausenklingeln jeden Erstklässler an der Hand vom ersten Stock auf den Pausenhof begleiten. Der Hamburger Schulsenator wird Dir danken.


    Und nebenbei: Ich lasse meine Kinder in 99% der Fälle vorsätzlich die Treppe runtergehen: "Essen steht auf dem Tisch!" Und: "Ab ins Bett!" Und: "Los jetzt. Schule beginnt gleich!" Da fehlt mir wohl einfach das juristische Hintergrundwissen. Mist auch.

    Nee, die gesamten aufgestauten Emotionen laufen genau auf diesen oft einzigen persönlichen Kontaktpunkt aus: auf die Kinderübergabe. Ich kenn die Situation nur zugut. Ich habe das Spiel lange genug gehabt. Bis ich auf den Trichter gekommen bin, nicht persönlich die Türe aufzumachen, wenn Mutter die Kinder holt.
    (off topic: Ich erinnere mich dumpf, Du und Ex wohnt nahe beieinander (stimmt mein Erinnerungsvermögen?)und habt dadurch die natürlichen Berührungspunkte. Da ist man dann "vernünftiger"... Aber selbst wenn nicht: bei einem Teil der Leut schaukelt sich das so hoch wie bei Sophinia - und bei Volleybap - Da gibt es dann nur den einen Weg...)

    Zum Besten des Kindes kann es in solch explosiven Situationen sehr wohl dienen, wenn eben nicht die direkte Konfrontation gesucht wird. Unsere Kinder können sehr wohl die Stimmung wahrnehmen, wenn sich die verstrittenen Eltern und Großeltern begegnen, die Eiseskälte, das aufgesetzte Lächeln. Und "noch besser" fürs Kind ist es, wenn dann die Emotionen nicht mehr gebremst werden können und das erste Wort fliegt und die Gegenrede kommt. Prost Mahlzeit. Nein. Da ist es barmherzig und gut, die Situation so zu entkrampfen.


    Die Story hier ist doch Beispiel genug. Sophina schickt runter, Großeltern fordern die persönliche Übergabe. Das kann doch nur, verflixt noch mal, zu einer Eskalation führen. Da ist eine zwischenzeitliche Entkrampfung der Situation doch ausgesprochen gut. Und wenn es der Best jetzt macht (und Sophina nicht noch Treppen steigen muss), ist das doch ein Ding, das klappen könnte. In zwei Jahren sieht eh wieder alles anders aus.

    Es stimmt nicht, dass es IMMER zwei braucht, um zu streiten. (Es reicht zB, wenn der Zweite keine Chance zur Flucht hat).
    Es stimmt nicht, dass beim Streit immer beide ungefähr mit gleichem Anteil schuldig sind.
    Es stimmt nicht, dass man durch anderes Verhalten einem Streit aus dem Weg gehen kann.
    Es stimmt nicht, dass ein Ausgleichsversuch immer der beste Weg ist.
    Es stimmt nicht, dass man Fehler solange bei sich suchen muss, bis man ihn gefunden hat - weil es immer einen gäbe.









    Und es stimmt nicht, dass dieses Posting off topic ist - nur falls einer das meint.

    Du hast die Verantwortung für Dein Kind. Was Du verantworten kannst, kannst Du tun. 7-Jährige Kinder können allein zur Schule gehen laut Gesetzgeber. Darum sicherlich auch allein die Treppe runter.


    Psychologisch ist es sicher besser, wenn Dein (verflixt, sagt man jetzt neuer Mann, ne, Dein Mann, der andere ist der Ex oder Kindsvater)Mann mit runter geht. Gut für Dein Kind. Bremst den Opa. Schlägt Pflöcke ein. Wenn er das für Dich übernimmt, prima. Und keiner kann was sagen. Und Opa sieht sich dem "Best" gegenüber. Wenn er das will... :brille

    Bitten kannst Du viel. Aber er will sich normalerweise selbst ein Bild machen. Und halbgebildete Mediatoren sind in den Augen der Gutachter seltsame Vögel ...

    Maikind, das ist ganz unterschiedlich. Das Gericht hat meist einen Pool von Gutachtern oder Gutachten"firmen", mit denen sie zusammenarbeiten. Das Gericht formuliert eine Aufgabenstellung (die findest Du auch im Urteil). Die dort gestellte Frage soll durch das Gutachten geklärt werden. WIE der Gutachter dies macht, ist sein Bier. darum gibt es da unterschiedliche, letztlich ziemlich ähnliche Vorgehensweisen.


    Der Klassiker ist ein Gespräch mit Dir, wo Du Deine Geschichte erzählst von Geburt bis heute...
    Mit dem anderen Elternteil wird ebenso verfahren.


    Dann gibt es, je nach Alter des Kindes, a) ein Gespräch mit dem Kind und b) eine Beobachtung im Umfeld. Gutachter kommt zB und guckt zu, wie Sohnemann bei Dir Hausaufgaben macht und dabei mit Dir umgeht. Dasselbe beim Vater... (warum fällt mir gerade der Begriff Spontancomedy ein, grübel). Bei beiden Elternteilen findet übrigens schulbuchmässig das Kindgespräch statt. Um zu gucken, ob das Kind bei einem Elternteil anders drauf ist und anderes als Willen bekundet als beim anderen Elternteil.


    Der ganze Schmontes wird dann in ein seitenstarkes schriftliches Gutachten gegossen und allen Parteien zugeschickt. Alles Erlebte wird brav erzählt (immer in der Hoffnung, dass der Gutachter auch alles verstanden hat, was man ihm so gesagt hat und die Zusammenhängen richtig hinbekommen hat...). Und weil es sein Job ist, sagt der Gutachter am Ende: "... und deshalb bin ich dafür, dass das Kind, tata, zu XY kommt."


    Und wenn Dir das Ergebnis nicht passt, schreibst Du über Deinen Anwalt eine Richtigstellung. "Der Gutachter war noch nicht mal in der Lage, den Namen meines Kindes richtig zu schreiben (siehe S. XY). Und meine Geschichte hat er auch völlig falsch erzählt, siehe S. Z, es ist nämlich so gewesen: ...
    Und der andere Elternteil macht es genauso... Und wenn dann genug Fehler gefunden werden, kommt das Gutachten in die Tonne. Wenn nicht, dann fließt es mehr oder weniger stark in das Gerichtsurteil mit ein. Fakt ist: Ein Urteil gegen ein Gutachten muss der Richter wesentlich besser begründen als ein Urteil im Sinne des Gutachtens.