Beiträge von Volleybap

    Ob es im Fall der Themenstarterin greift, weiß man natürlich nicht.


    Eine 2. Arbeit kann und wird manchmal von den Gerichten dem Unterhaltspflichtigen auferlegt. Der Arbeitgeber muss genehmigen (und sei es das Arbeitsamt), wenn durch diese zweite Arbeit nicht die Leistung in der ersten Arbeit unverhältnismäßig eingeschränkt wird.

    Unter der Prämisse sind alle Rotsünder beim Fußball nicht erziehungsfähig und allen geschwindigkeitsüberschreitenden Autofahrern sollte man die Kids wegnehmen.
    Wie gut, dass keiner weiß, dass wir schon Bundeskanzler hatten, die alkoholabhängig waren.

    Ich bin mir nicht sicher, dass Eure Ausführungen zutreffend sind. Ich denke, dass Umgangs- und Sorgebeschlüsse des Amtsgerichts auch vorläufig (sofort) gelten. Sicherheitshalber müsste der Antrag gestellt werden, den Beschluss des Amtsgerichts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens außer Vollzug zu setzen.


    Der Kater :brille


    Das ist dann aber im Urteil normalerweise ausformuliert.
    Wie immer: Der Rechtsanwalt weiß, was er machen muss.
    Was mich interessieren würde: Was sagt denn der bisherige Rechtsanwalt zu dem Urteil? Findet der den Richter und dessen Begründung auch völlig Banane?

    Hallo Muckelmama,


    es könnte sein, dass Dein Ex-Mann an Eurem Kind zwar anders, aber genauso emotional hängt wie Du. Da Ihr nichts geklärt habt und nichts abgesprochen habt, kann er jederzeit das Kind für sich beanspruchen, wie Du es für Dich beanspruchst. Im Streitfall muss dann das Gericht klären, wo das Kind bei zwei gleich erziehungsfähigen Eltern letztlich hinkommt.


    Das Gericht interessiert sich nicht für irgendwelche Erkrankungen (wenn sie nicht durch wasserdichte Gutachten belegt und entscheidend sind) oder irgendwelche Trennungsgeschichten. Das Gericht guckt zum Kindswohl einzig nach vorne. Und es guckt, welches Elternteil dem Kind den Kontakt zum anderen Elternteil ermöglicht. Den Kontakt sollenund müssen beide Eltern gegenseitig fördern, sagt das Gesetz.


    In diesem Rahmen bewegst Du Dich derzeit. Fürs Kind wäre es gut, wenn Du eine Einigung mit dem Vater herbeiführst. Ohne großen Streit.

    Die Extreme: Schwangerschaft durch Vergewaltigung, medizinische Indikation wg. Lebensgefahr für die Gebärende - das sind statistisch gesehen verschwindend geringe Fälle. Sie sollte man nicht zur Argumentation in der Grundsatzdiskussion anführen. Weil es dem Alltag nicht entspricht.
    Alltag ist leider, dass die hohe Mehrzahl von Abtreibungen in! der Paarbeziehung/Familie stattfindet. Das zweite/dritte/ xte Kind, das nicht in die Lebensplanung passt oder als "zu teuer" empfunden wird. Das bereitet mir immer wieder Bauchschmerzen ...

    Ich setze den Beginn des menschlichen Lebens früh an. Das kann ich mir logisch begründen. Eine 8. Woche, ein dritter Monat - das sind mir willkürlich gesetzte Termine, wackelige Kompromisse. Das muss ich nicht haben.
    Ich habe an der Stelle auch immer Angst, dass jemand hingeht und kürzt das menschliche Leben ab. Der Alzheimer-Patient im Pflegeheim, der nur noch als Hülle existiert - ist der eigentlich schon von uns gegangen, so wie die Eizelle noch nicht angekommen ist?

    Dann rechnet vorher. Ab welcher Summe kämst Du in eine bessere Wohngeldklasse oder so ... (Hab jetzt keine Ahnung, wie die berechnen). Vielleicht setzt Du Dich mal mit einem Spezialisten von Diakonie und Caritas zusammen, Du und Dein Ex, und dann probiert Ihr eine Lösung.

    Menschliches Leben fängt für mich mit der Befruchtung an. Und damit gilt: Freiheit ist immer die Freiheit des anderen. Wenn ich in meinem Bauch menschliches Leben entstehen lasse, kann ich nicht mehr frei nach meinem Gusto darüber verfügen.

    Prüfe mal durch: Gibt es einen Titel? (Den müsste er durch Änderungsklage ändern lassen, sonst muss er den getitelten Betrag weiter zahlen.)
    Welches Einkommen hat er dann neu. Gleiche das mit der Düsseldorfer Tabelle ab und dem zu erwartenden Jahreseinkommen. Änderung in November/Dezember um 10 Prozent machen auf das Gesamtjahreseinkommen nicht so viel aus. Ebenfalls, wenn es dann nur im ersten Quartal 2010 sein sollte.


    Rechtlich hat er erhöhte Erwerbsobliegenheit. Durch Kurzarbeit ist mehr Freizeit. Die müsste er offiziell nutzen, um mehr Geld einzuspielen ...


    Sollte das obige alles zu geringerem Unterhalt von Dir führen, kannst Du mit diesem Nachweis das Wohngeld neu berechnen lassen und musst gucken, ob Du da über eine Schwelle kommst und mehr erhältst.

    Jedes Mal, wenn ich (beruflich) einen Prozess habe führen müssen, bin ich gegnerischen Anwälten begegnet, die nicht alle Gesetze kannten. :D Hier ist es vielleicht sogar umgekehrt: Er versucht es mit den Schlupflöchern. Und da gibt es bei der angedachten Vorgehensweise unzählige ...

    Auch ein achtwöchiger Umgang kann - begründet wie vom Kindsvater - als regelmäßiger Umgang angesehen werden.
    Für Deine Seele wäre es gut, auf dieser Baustelle nicht tätig zu werden und das Leben so zu nehmen, wie es ist. Du wirst nichts ändern können. Du wirst Dich maßlos aufregen. Dabei hast Du es nicht nötig, Dein Leben immer noch vom Ex so beeinflussen zu lassen.

    1. Solange Du "nur" UVG beantragt hast und keine zusätzliche Beistandschaft, ist Dir der Weg zum Anwalt wg. Unterhaltsforderungen nicht versperrt. Ansonsten kündige die Beistandschaft (nicht den UVG!) in Absprache mit JA und geh zum Anwalt.
    2. Es gibt Abkommen mit der Schweiz über Schuldeintreibung. Hier brauchst du den Familienrechtsanwalt mit diesem Spezialwissen.
    3. Sein Heiratswunsch ist ein wunderbares Druckmittel, die Dinge zu klären. Auch hier brauchst Du den guten Familienrechtsanwalt, der die Sache in feste Tücher bindet, bevor die Sache anders läuft. Gut ist: Dein Nochmann muss die Scheidungsklage wohl hier in Deutschland einreichen...

    Das deutsche Recht ist an dieser Stelle eindeutig. Abtreibung ist immer ein Vergehen (und Dritte dürfen das, ohne dass man sich dagegen wehren könnte, als Tötungsdelikt und als Mord bezeichnen). Unter besonderen Umständen aber ist Abtreibung nicht mit Strafe bewehrt.


    Bei Männern liegen diese "besonderen Umstände" laut Definition nie vor.


    Laut Gesetz gibt es also die freie Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung nicht. Ist ein Kind gezeugt, ist es auszutragen. Es sei denn, bei der Mutter kämen die im Gesetz definierten Ausnahmegründe zum Tragen und sie reklamiert sie für sich. Damit kann ein Mann auch nicht die Forderung nach einer Abtreibung rechtlich begründet stellen. Geschweige denn kann er sich darauf berufen, "gegen" das Kind gewesen zu sein und sich mit dieser Begründung aus seiner finanziellen wie betreuenden Verantwortung stehlen zu wollen.


    Die Entscheidung für oder gegen ein Kind muss also vom Mann vor/beim Geschlechtsakt getroffen werden. Danach wird die Sache für ihn zum Selbstläufer.


    Soweit grob die Fakten. Und ja, so finde ich die Regelung - sicher ein Kompromiss - gut. Wobei ich es immer noch als ein Armutszeugnis für Deutschland empfinde, dass Kinder aus nicht eindeutig medizinischen Gründen (in der Praxis) abgetrieben werden (oder political correct gesagt: die Schwangerschaft unterbrochen wird). Wir müssten in der Lage sein, ein soziales Umfeld zu schaffen, dass die "Sozialabtreibungen" völlig unnötig machen.

    Und? Wie ist er zurückgekommen?


    In der Altersphase ist das oft die Angst vor der momentanen Veränderung. So Aktionen kamen bei meinen auch, wenn ich sie in den Kindergarten gebracht habe. Heulen, weinen, schreien, klammern. Mittags dann umgekehrt. "Ich will hier nicht weg!"
    Es ist also oft nur eine momentane Stimmung und unabhängig vom anderen Elternteil.

    Dir alle guten Wünsche und ein kommendes Jahr, das das vergangene Jahr toppt - mit Wünschen und Hoffnungen, die in Erfüllung gehen und Ruhe und Frieden an allen Fronten und einem Ziel vor Augen, auf das Du mit großen Schritten zugehst - mit dem Nachwuchs an der Hand.