Das deutsche Recht ist an dieser Stelle eindeutig. Abtreibung ist immer ein Vergehen (und Dritte dürfen das, ohne dass man sich dagegen wehren könnte, als Tötungsdelikt und als Mord bezeichnen). Unter besonderen Umständen aber ist Abtreibung nicht mit Strafe bewehrt.
Bei Männern liegen diese "besonderen Umstände" laut Definition nie vor.
Laut Gesetz gibt es also die freie Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung nicht. Ist ein Kind gezeugt, ist es auszutragen. Es sei denn, bei der Mutter kämen die im Gesetz definierten Ausnahmegründe zum Tragen und sie reklamiert sie für sich. Damit kann ein Mann auch nicht die Forderung nach einer Abtreibung rechtlich begründet stellen. Geschweige denn kann er sich darauf berufen, "gegen" das Kind gewesen zu sein und sich mit dieser Begründung aus seiner finanziellen wie betreuenden Verantwortung stehlen zu wollen.
Die Entscheidung für oder gegen ein Kind muss also vom Mann vor/beim Geschlechtsakt getroffen werden. Danach wird die Sache für ihn zum Selbstläufer.
Soweit grob die Fakten. Und ja, so finde ich die Regelung - sicher ein Kompromiss - gut. Wobei ich es immer noch als ein Armutszeugnis für Deutschland empfinde, dass Kinder aus nicht eindeutig medizinischen Gründen (in der Praxis) abgetrieben werden (oder political correct gesagt: die Schwangerschaft unterbrochen wird). Wir müssten in der Lage sein, ein soziales Umfeld zu schaffen, dass die "Sozialabtreibungen" völlig unnötig machen.