Beiträge von Volleybap

    Hallo Working Mama,


    zuerst einmal :welcome
    Ihr seid als Eltern rechtlich in der Lage, alles abzusprechen, wie Ihr es wollt und Euch vorstellt. Nun liegt es in der Natur der Sache, dass man ja eigentlich Stress miteinander hat. Da wird oft der Paarkonflikt übers Kind ausgetragen. Schwierige Situation.


    Wie das aussieht und was passieren kann, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt - Du findest ganz viel davon im Forenbereich Umgang direkt unter diesem Bereich "Trennung" hier. Oder Du kannst die Suchfunktion nutzen.
    Und wenn Du dann weitere konkrete Fragen hast - nur zu!

    Ganz pragmatisch: Wenn Ihr derzeitdas Haus verkaufen müsst, macht Ihr beide wahrscheinlich einen großen Verlust. Ein Abkommen zu treffen, das einen späteren Hausverkauf oder eine spätere Übernahme des Hauses durch einen der bisherigen Eigner ermöglicht, bringt letztlich mehr. Oft muss man einzig über den "Schatten des Rosenkriegs" springen. Und das ist leider verflixt schwer.

    Meinem Großen ist gestern der Verdacht des Vertretungsarztes meines Hausarztes auf Schweinegrippe in einer Notoperation rausoperiert worden.


    Anzeichen waren Husten, Schnupfen, Magenkrämpfe. Fieber. ("Bleib mal nen Tag im Bett. Wenns schlimmer wird, rufst Du an...")


    Nach einer schlimmen und durchwachten Nacht haben Vertretungsarzt ("Ah, da kommt der Schweinegrippeverdachtsfall"), Sohn und Volleybap sich dann auf Blinddarm geeinigt ...


    Laut Chirurg war der entfernte Blinddarmfortsatz geringelt. Also doch ...

    Da läuft ein bisschen etwas schief. Denn anscheinend ist der 13-Jährige der Meinung, er könne bestimmen, was wie läuft. Und das kann er nicht. Das kann er mit gutem Grund mit 18 Jahren.


    Erste Frage ist: Wie sieht die Sorgerechtsbestimmung aus bei Euch?
    Zweite Frage ist: Wer hält das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    (Dritte Frage: Warum und weshalb ist die Sozialpädagogin einschaltet?)


    Weder Sohnemann noch Vater können und dürfen "vollendete Tatsachen schaffen", ohne eine Klärung mit Dir herbeizuführen. Pädagogisch ist das für den Knaben Gift. Und weder JA noch Gericht ziehen bei so Sachen mit, wenn es nicht noch andere offene Probleme gibt. Geht Sohnemann derzeit noch nicht mal zur Schule, wird es höchstproblematisch.
    Du solltest Dich mit dem JA zusammensetzen und ein Vorgehen absprechen.

    Nun aber mal ganz ruhig. Dieser Termin ist wichtig. Du hast Urlaub beantragt. Die Firma kann nur noch bei Weltuntergang dieser Sache widersprechen. Du solltest auch in der Firma Präsenz und Rückgrat zeigen. Wenn Du immer alles mit Dir machen lässt, bekommst Du am Ende nichts mehr nach Deinen Vorstellungen, Deinen Wünschen und Bedürfnissen geregelt.

    Auf das alleinige Sorgerecht hast Du mit den angegebenen Gründen nicht den Hauch einer Chance. Mehr Infos zum Sorgerecht bekommst Du bei Nutzung der Suchfunktion. Vielleicht liest Du Dich mal ein bisschen in die Thematik ein. Dann weisst Du besser, wie und in welchem Rahmen Du handeln kannst und musst.


    Nein. Es gibt genug Familien und in ihnen die Kinder, die kein Interesse an Zwangsveranstaltungen wie Offene Ganztagsschulen, Jugendangebote über Jugendpfleger oder sonstige öffentlichen Betreuungsangebote haben. Ich persönliche habe viel mehr davon, wenn ich das geld selbst in die hand nehmen kann und eigenständig entscheide, was wir als Familie damit machen, wo wir es einsetzen. Der direktive Staat, der mich in die Pflicht nimmt für Krankenkasse (und ich muss Raucher und Alkoholiker mitfinanzieren) oder für ein Rentensystem (mit dem ich die Vorgängergeneration subventioniere und meine Kinder ruiniere), muss jetzt die Ausgleichszahlungen für Kinder nicht auch noch steuern und verwalten.
    Ich möchte wenigstens die Freiheit der Wahl haben. Ich bezahle das Ki-Geld mit meinen Steuern, auf "Gutscheine", die ich zum Tausch für meine Steuern bekomme, kann ich gut verzichten.
    Und bei H4 hat es, wenn ich micht recht erinnere, die letzte Erhöhung gegeben, als "Familien" parallel nichts bekommen haben. Und H4ler werden definitiv entlastet. Nur: Sie merken es nicht, weil im Säckel dasselbe bleibt. Aber sie hängen nicht mehr so am Tropf der Gesellschaft. Darüber sollte eigentlich jeder wenigstens ein bisschen zufrieden sein. Sprich: Über die Höhe kann man gern diskutieren. Aber einen Kampfplatz H-4 versus Familien aufzumachen, das finde ich unglücklich.

    Das sind 14 lange Tage. Und Du wirst Ängste haben, Zweifel. Über "Fehler" nachdenken. Du wirst voll Hoffnung sein und "siegessicher". Und es werden mit die längsten Tage Deines Lebens werden. Denn Du weisst: Es ist jetzt nichts mehr zu machen. Das Gericht wird einzig noch das im Kopf fertige Urteil formulieren.
    Ich wünsch Dir viel Kraft für diese Zeit. Und dass Du das Wissen hast: Für Deine Tochter sind in 14 Tagen die ganz ganz schlimmen Zeiten erst einmal vorbei. Sie wird dann wieder Luft bekommen können.

    Seine Erklärung für den IQ Test: Er möchte wissen mit wem er es zu tun hat.... :frag



    Cool. Morgen schaltest Du die Playstation an, wenn er kommt, setzt ihn vor ein "Jump and Run"-Spiel und sagst: Ich möchte wissen, mit wem ich es zutun habe...

    Fraglich ist da für mich nur, wo die Untergrenze angesetzt wird. Ich finde es dreist, Eltern, die vielleicht über ein nicht so dolles Allgemeinwissen oder einen unterdurchschnittlichen IQ zu unterstellen, nicht erziehungsfähig zu sein.
    Ich kenne Leute :pfeif , die einen überdurchschnittlich hohen IQ haben, aus meiner Sicht aber nicht wirklich erziehungsfähig sind.
    Was soll so ein dämlicher Test denn bringen???


    Es ist halt verflixt schwer zu sagen, was der gute Meister da macht. Was er erreichen will. Was er überprüft. Es gibt keinen fest definierten Auftrag des Gerichts. Keine dezidierte Fragestellung.


    Ich sage jetzt mal so einfach aus dem Bauch raus: Da hat einer den Goldesel gefunden. Er macht einen umfangreichen "Intelligenz-Test". Er führt ein intensives Gespräch mit beiden Elternteilen. Er führt eine Kindsbeobachtung durch - und kann ungeheuer etwas abrechnen. Wie (sorry, wenn ich wem zu Nahe trete) eine Autowerkstatt, der man die Kiste hinstellt und sagt: Macht mal alles, was Ihr meint, was nötig sei... Oder wenn man zum Arzt als Privatpatient kommt und sagt: Hach, ich fühle mich einfach nicht gut. Was könnten wir da denn mal machen ? ...


    Icvh sage sowas selten, aber mit Blick auf die vorhandenen Infos finde ich die Sache ausgesprochen suspekt.

    Uaah. Der Richter kennt den Gutachter und seine Befähigung nicht?
    Die Methoden des Gutachters sind ja schon, sagen wir mal, sehr eigen ... Das ist alles etwas komisch, was da abläuft. :hae:

    Hartz IV sowie die Beträge zum UVG klappern diesen Erhöhungen meist mit gewissem Abstand hinterher. Anhängig ist ja noch die Durchsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils, den Kindergrundbedarf zu revidieren. Hier muss der Bund vermutlich nachlegen bei Hartz IV und auch beim UVG.


    Ansonsten gilt: Natürlich sind das keine Unsummen. Aber die Lohnerhöhungen laufen im Moment in den meisten Branchen auf ca. 1,5% raus für Arbeitnehmer. Da ist die Kindergelderhöhung sowie der Freibetrag schon erheblich mehr.


    Sozial-ethisch fraglich ist allerdings weiterhin, ob durch das System auch weiterhin die Besserverdiener - wir haben ja schon genannte Beispiele hier - bevorzugt werden. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird dadurch permanent vergrößert. Das birgt gewaltigen sozialen Brennstoff in sich.

    Das Kabinett hat am 9.11. 09 eine neue Gesetzesvorlage auf den Weg gebracht. Für Familien mit Kids und für AEs gibt es folgende Änderungen, wenn das Parlament noch zustimmt. Das ist jedoch zu erwarten. Ab 1. 1. 2010 würde dann gelten:


    1. Das Kindergeld wird erhöht. 184,- Euro jeweils für das 1. und 2. Kind (von 164,-). 190,- Euro für das dritte Kind (von 170,-) sowie 215,- Euro für jedes weitere Kind (von 195,-).
    2. Der Kinderfreibetrag (Lohnsteuer) wird erhöht. Von 6024 Euro auf 7008,- Euro. Man bekommt jetzt allerdings als steuerzahlender Arbeitnehmer nicht 984,- Euro mehr in die Kasse. Dieser Betrag wird vom Bruttoeinkommen steuermindernd abgezogen. Der Restbetrag wird versteuert. Wer also 25 % Steuersatz hat, steht knapp 250,- Euro besser da.

    Die 0,5 ist ein Automatismus. Wenn der Kindsvater die Vaterschaft nicht anerkannt hat, hat er nichts auf der Lohnsteuerkarte stehen.


    Wichtig ist eigentlich für Dich, dass Du durch den Kindseintrag in Lohnsteuerklasse 2 bist, also als AE eingestuft wirst. Der Freibetrag als solcher bringt Dir nur minimal etwas, so Du Kindergeld ausgezahlt bekommst. Erst wenn Du zu den "Großverdienern" zählst, die statt Kindergeld Steuerermäßigung beanspruchen können, macht sich der Freibetrag richtig bemerkbar. (Trifft bei 0,4 Prozent aller AEs zu..., hab ich mal in einer Statistik gelesen. 83% davon Männer.)


    In Deiner Steuererklärung kannst Du im Nachhinein noch durch ein schlichtes Kreuzchen den vollen Freibetrag beantragen, wenn der KV den Unterhalt mit weniger als 75% des Regelsatzes leistet. Letztlich beeinflusst das aber beim "Durchschnittsbürger" nur die Höhe des Solidarbeitrags und der Kirchensteuer.