Vielen lieben Dank an alle Gratulanten für die guten Wünsche!
Beiträge von Volleybap
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Der Link gibt trotzdem die Situation von 2018/2019 wider.
Und mit einer Steigerung von 13,9 Prozent bei den Personalkosten ist dieser Bereich deutlich stärker gestiegen als Medikamentenkosten oder Kh-Kosten, Verwaltungskosten uva., die alle im einstelligen Bereich geblieben sind.
Aber natürlich ist das nicht der alleinige Grund für die Kostensteigerung. Aber ein ganz wesentlicher, wie aus deiner neuen Quelle ja bestaetigend herauszulesen ist.
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Wie bereits geschrieben:
Für die Ausstellung eines Ausweises für Kinder müssen grundsätzlich beide Elternteile zustimmen. Leben Eltern getrennt, dann reicht die Zustimmung des Elternteils, bei dem die Kinder wohnen.
Bestehen Zweifel bei der Meldebehörde, braucht es ausnahmsweise die Zustimmung des anderen Elternteils zur Passerteilung. Ausdrücklich sind weitere Erläuterungen und Erklärungen in diesem Schriftstück ohne Relevanz.
Genau das ist hier geschehen: Die Zustimmung von Vollbio zum Reisepass ist erfolgt. Die Meldebehörde hat ihn ausgestellt und natürlich den damit verbundenen Wohnsitz dokumentiert. Das muss die Behörde (rechtlich gibt es so Dinge wie Wechselmodell halt (noch) nicht.) Wohnsitz ist kein Wunschkonzert, sondern die Dokumentation der Fakten.
Wenn die Faktenlage so ist, wie von dir im Eingangsposting beschrieben, ist es ein ordnungsgemäßer, nachvollziehbarer Verwaltungsakt.
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Was passiert ist steht in dem Link den ich geteilt hatte.
LG
Naja. Der Link gibt die Situation von 2018/2019 wieder. Da hat sich die Welt schon ein bisserl gedreht.
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Der absolut höchste Kostensteigerungsfaktor im Gesundheitswesen sind die Personalkosten. Da haben "wir alle" gesagt, dass da was passieren soll. Was das bedeutet, sehen wir jetzt.
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... und ist immer noch die günstigste KK. Es ist zu befürchten, dass im Laufe des Jahres weitere KK den Zusatzbeitrag erhöhen müssen. Unser Gesundheitssystem ist augenscheinlich zu teuer.
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Für die Ausstellung eines Ausweises für Kinder müssen grundsätzlich beide Elternteile zustimmen. Leben Eltern getrennt, dann reicht die Zustimmung des Elternteils, bei dem die Kinder wohnen.
Bestehen Zweifel bei der Meldebehörde, braucht es ausnahmsweise die Zustimmung des anderen Elternteils zur Passerteilung. Ausdrücklich sind weitere Erläuterungen und Erklärungen in diesem Schriftstück ohne Relevanz.
Genau das ist hier geschehen: Die Zustimmung von Vollbio zum Reisepass ist erfolgt. Die Meldebehörde hat ihn ausgestellt und natürlich den damit verbundenen Wohnsitz dokumentiert. Das muss die Behörde (rechtlich gibt es so Dinge wie Wechselmodell halt (noch) nicht.) Wohnsitz ist kein Wunschkonzert, sondern die Dokumentation der Fakten.
Vom Wohnsitz losgelöst fließt jedoch das Kindergeld. Nämlich auf das Konto/an die Person, für die beide Eltern es durch Erklärung beantragt haben.
Wenn das ein Elternteil durch Antrag ändert, teilt die Famkasse das dem anderen Elternteil mit. Kommt dort Widerspruch, wird die Zahlung auf Eis gelegt und die Empfangsberechtigung geklärt.
Wichtig zu wissen ist: Wohnsitz und Kindergeld haben rechtlich nichts miteinander zutun. Kindergeld ist Steuerrecht. Wohnsitz ist Familienrecht.
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Dazu möchte ich eins sagen trotz alleinigem Sorgerecht, hab ich nie eine Machtposition eingenommen (Ohne das ich mich jetzt in die Opfer stellen will, denn ich könnte alles belegen)
Er ist überall angegeben, er kann beim Arzt nachfragen wenn etwas ist, er bekommt alle Infos über die Schule, ich habe den Vater soweit es ging überall mit einbezogen! Habe ohne wenn und aber meine Wochenenden getauscht, ihm den kleinen in den Ferien länger gelassen, habe ihm Luca gebracht als er den Führerschein abgeben müsste, als der Vater im KH lag bin ich mit Luca zu Ihm gefahren weil er seinen Vater besuchen wollte,
mal ein paar Beispiele zu seinen Machtspielen: 2013 mit Kind im KH, Vater hat nicht gefragt wie es dem Kind geht nur gesagt denk dran am Donnerstag geht s in Urlaub, Kind konnte mit, Mittwoch entlassen abends wurde Kind geholt, ich habe darum gebeten mir bitte eine kurze Info zugeben wenn sie am Ziel angekommen sind... Es kam NIX
Kind damals 1.Klasse, Vater hatte immer darauf bestanden Luca von der Schule zu holen, einmal kam der Kleine weinend zu mir ins Büro weil sein Vater ihn nicht abgeholt hat, auch ich bekam keine Info! Hausaufgaben wurden auch keine gemacht, dies konnten wir sonntags machen.
Luca, bekam ein Handy, nahm es mit zum Vater (was für mich kein Problem war) als er zurück kam war es so eingestellt das er pro Tag noch 30 min das Handy nutzen konnte (es gingen nicht mehr mehr App´s wie Anton oder Antolin) den Pin zum freischalten habe ich nicht bekommen!
Luca wurde vom Onkel heimgefahren, kam eine Mail " XXX wenn du um 15 Uhr +/- 1 Stunde nicht zuhause bist musst du Luca bei seinem Onkel abholen!"
Hochsommer wir hatten eine Dachwohnung im Altbau...
Oder ist es richtig das Kind hälftig der Ferien haben zu wollen, wenn man nicht einmal Urlaub hat? Vater hat zu diesem Zeitpunkt alleine gelebt, Luca musste um 02:30 Uhr aufstehen um mit Dennis arbeiten zugehen ( Er ist LKW Fahrer) ... Sind das Ferien für ein Kind??
Mir geht es nicht um Sorgemacht oder sonst was, ich will das es meinem Kind zugeht!!! Und das geht es ihm die letzten Monate, fällt sogar der Schule auf wenn er sich ohne diesen kontakt sehr ins positive geändert hat!
Nach nunmehr gut 14 Jahren Trennung arbeitet ihr euch noch relativ heftig aneinander ab. Das ist nicht gut für die eigene Seele noch die vom Ex und erst recht nicht fürs Kind. Da du ihn nur schwerlich ändern kannst, solltest du überlegen, wie du aus diesem Teufelskreis ausbrechen könntest. Sicherlich nicht einfach, aber es wäre für dich und Kind sicherlich gut.
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Hier scheint es allerdings eine "Lehre" zu sein. Da kann a) der Auszubildende noch unter 18 sein und b) das Gehalt unter dem Gehalt vom Dualen Studium liegen.
Was auch immer: Es könnte sein, dass der Vater noch zusätzlich zum Gehalt des Kindes zahlen muss. Dazu müsste man aber mit den bekannten Zahlen rechnen und das Alter des Auszubildenden wissen. Das ist jetzt aber nicht von Lucca direkt gefragtes Thema bzw. dann kannst Du, @ Lucca, gern die Frage ergänzen.
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Das liest sich nicht gesamtloesungsorientiert bei der Mutter.
Vielleicht ist aber die jetzt im Raum stehende "grosse Veränderung" einfach eine Lösung, die für dich und die Kids ein bisschen Ruhe ins Leben bringt. Wobei natürlich ein Aufenthaltswechsel so knapp vor Abschlussprüfungen eine riesige Hürde für die Kids ist. Und du jetzt mit breiten Vaterschultern derjenige, von dem irgendwie erwartet wird, die Lösung zu schaffen. - Wahrscheinlich hilft hier erst einmal nur das Gespräch unter (fast) Erwachsenen, also ohne die Mutter.
Ach menno. Da denkt man, es fast geschafft zu haben ...
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Darf der Vater ( ohne Sorgerecht) einfach Urlaub buchen???
Ja. Für seine Umgangszeit. Dein Widerspruch ist irrelevant, wenn das Ziel nicht problematisch ist. Dein alleiniges Sorgerecht bricht nicht das Umgangsrecht.
Die Kosten in Rechnung zu stellen geht allerdings nicht. Egal, ob Sohn mitfährt oder nicht. Grundsätzlich ist der Unterhalt so berechnet, dass der Umgangspflichtige genug Geld über hat, um die Kosten des Umgangs zu finanzieren ...
Verweigert Sohn den Umgang/Urlaub, dann hat der Vater Pech bzw. kann klagen. Soll er mal den Richter überzeugen, dass er mit seinem Tun und Handeln eine gute Beziehung zum Sohn herstellt...
Grundsätzlich rate ich dir auch hier: Schmeiß dich nicht an die vorderste Front. Dein Verweigern des Urlaubs kann der Vater recht einfach juristisch außer Kraft setzen. Gehst du! diesen Kampf ein, ist das ungeschickt. Lass deinen Sohn sagen, dass er nicht will. Zur Not übermittle die Botschaft in seinem Namen. Aber verweigere keinesfalls Umgang und Reise in deinem! Namen. Da brauchst du ganz starke Argumente, die dich betreffen. (Falsche Ferienhälfte. Reisewarnung. Gefahr, Vater verbleibt mit Sohn im Ausland. Etc.)
Aber wenn du Vater achselzuckend sagst: Hej, tolles Angebot. Ich würde dem Sohn sogar die Tasche packen. Aber er will anscheinend nicht. Du musst ihn einfach überzeugen ... - dann ist das Problem genau da, wo es hingehört: beim Vater.
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Das ist ja jetzt eine andere Frage. Wenn das Einkommen in der Ausbildung nicht hoch genug ist, dann stehen die Eltern weiter im Senkel und müssen den Bedarf decken nach Abzug der Ausbildungsvergütung (und bestimmten Freibeträgen). Aber das ist eine andere Baustelle als die sich durch die Frage der Threadstarterin ergebende.
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Ein paar Gedankenanstöße, die du vielleicht für dich/euch einfach mal durchdenken kannst.
*Vater und Sohn haben dich bezüglich ihres von dir vermuteten Streites in den Weihnachtsferien anscheinend nicht mit einbezogen. Das ist ein bisschen vom Ex als auch vom Sohn die Botschaft, dass dies eine Sache zwischen ihnen ist und nur am Rande auch von dir. (Oder hast du deinem Sohn signalisiert, für ein Gespräch nicht zur Verfügung zu stehen?)
Die jetzige Fortsetzung des Streites muss deshalb auch nicht von dir zwingend an vorderster Front geführt werden. Es sei denn, dein Sohn fordert dich dazu auf und gibt dir gleichzeitig die notwendigen Infos.
*Verstehst du dich mit der Next Kathy so gut, dass du ihr vorbehaltlos traust? Bedenke. Hier sind nach der Trennung die "Wunden" noch frisch. Da solltest du aufpassen, nicht von der einen Seite (Next) und der anderen Seite instrumentalisiert zu werden. (Eine Botschaft von Ex an Kathy über Urlaubsvorhaben kann gut ein Stück Rosenkrieg zwischen den beiden sein. Lass dich da nicht hineinziehen. Nimm solche Infos nur zur Kenntnis, aber arbeite sicherheitshalber nicht mit ihnen, als wären sie zuverlässig wahr.)
*Deine "gesetzliche" Pflicht und wohl auch die Pflicht aus dem ja eigentlich noch gültigen Umgangsurteil ist: Umgang zwischen Vater und Sohn zu fördern. Darum handle so, wie bisher: Ermögliche den Umgang, wo es im vorgegebenen Rahmen möglich ist. Da du weder Ex noch einen Teenager zwingen kannst, ist deren Neuin ein Nein. Dem Vater kannst du kommunizieren, wenn er nachfragt: "Sohn will nicht. Du, Vater, solltest einen Weg finden, dass Sohn (wieder) gern zu dir kommt. Ich weiß nicht, was da zwischen euch passiert ist. Ich kann euer Problem miteinander nicht lösen. Das musst du mit deinem Sohn ausmachen. - Ich bin gern bereit, zu helfen und zu unterstützen. Aber die Beziehung wieder herzustellen - dass müsst ihr Männer tun ..."
* Signalisiere deinem Sohn, dass du jederzeit ein offenes Ohr hast für ihn. Wenn er denn mit dir reden will. Er sei groß genug. Du würdest ihm nicht die Dinge aus der Nase ziehen. Aber da sein, zuhören, helfen, beraten - wenn er das will.
Soweit ein paar Gedankenanstöße.
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Unterhalt wird in der Regel im Voraus geleistet, also zum Beispiel am 30. April für den Folgemonat Mai.
Gehalt wird in der Regel zum Monatsende gezahlt für geleistete Arbeit. Also zum Beispiel am 31. Mai rückwirkend für den Monat Mai.
Zahlen hier Vater und Firma, würde - rein rechnerisch - der Mai doppelt "gezahlt" werden.
Prüfen könnte man am "anderen Ende": Ist die Erstzahlung damals tatsächlich im Voraus gelaufen, also für den kommenden Monat - oder war es eine Nachzahlung?
Oder Kind einigt sich mit dem Vater.
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Da kann man gespannt sein, was wie schnell passiert.
Seit 2023 ist ja die Klage der Staatsanwaltschaft wegen Kindesentzug gegen den Vater anhängig. Jetzt die Klage wegen Kindesentzug gegen die Mutter (und weitere mutmaßlich Beteiligte).
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Nach meinem Wissen habt ihr dann die Wahl zwischen deutschem und russischen Recht.
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Es kommt auf eure Staatsangehörigkeit an (Russisch?Deutsch?Beides?) und wo ihr/du euren gewöhnlichen Aufenthalt habt. Wahrscheinlich ist, dass ihr auswählen könnt zwischen russischem und deutschen Recht.
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Hal, für bestimmte Vorgänge sind in Deutschland bestimmte Behörden zuständig, die sich u.a. aus Datenschutzgründen nicht miteinander abstimmen.
Du schreibst von der Familienkasse. Die ist einzig dafür zuständig, dass Eltern eines Kindes die Steuererleichterung "Kindergeld" ausgezahlt bekommen. Mit Unterhält hat diese Behörde nichts zutun. Darum kommt da auch die Aussage: Ob deine Ex Unterhalt zahlt oder nicht, ist egal ...
Unterhält ist eine Sache zwischen den Eltern. Per Gesetz ist jeder Elternteil verpflichtet, Unterhält für sein Kind zu leisten. Macht das ein Elternteil nicht, dann gibt es drei Wege. 1. Man Beauftragt beim Jugendamt die Beistandschaft. Die kümmern sich dann darum, dass der andere Elternteil Unterhält leistet.
Bis dahin sollte man 2. die Unterhaltsvorschusskasse um Unterhaltsvorschuss bitten. (Meist sitzt die auch beim Jugend-Amt)Die zahlt dieses Geld, bis die Beistandschaft das mit dem Unterhalt geregelt hat. Legst du der Unterhaltsvorschusskasse die Bestätigung, das Aktenzeichen der Beistandschaft vor, dann reicht das für die Unterhaltsvorschusskasse, loszulegen mit der Zahlung.
Beide Behörden arbeiten kostenlos für dich. Du kannst aber auch 3. einen Anwalt beauftragen, für dich Unterhalt einzufordern und ggfs. einzuklagen. Kostet dich allerdings Geld. Und eine Zwischenfinanzierung gibt es auch nicht.
Sollte die Mutter übrigens nicht "leistungsfaehig" sein, also nicht genug Geld verdienen, um den Unterhalt zahlen zu können, braucht sie den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zu zahlen. Das Geld leistet dann die Allgemeinheit. Der Ex passiert also nichts Schlimmes, wenn du Beistandschaft und Unterhaltskasse um ihre Arbeit bittest.
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Der gerade Erwachsene muss es angehen - man selbst kann ja nur noch darauf aufmerksam machen, was da mit der Volljährigkeit jetzt alles zum Leben dazu gehört.
Wobei ja die statistische Wahrscheinlichkeit viel höher ist, dass das "Kind" irgendwann eine Vollmacht für mich braucht. Mit dem Nachwuchs darüber zu reden, wie man was sich vorstellt, ist sicher schon ein schwierig Thema. Aber irgendwann braucht man es ...
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Er kann das auch davor entscheiden.
Nicht erst wenn er 18 ist.
Losgelöst von dem Fall hier: Ab 12 Jahren dürfen Kinder /Teenager mitentscheiden, nicht allein entscheiden, wird der eigentlich eine Umgangspflicht anordnende Paragraf 1684 BGB von Gerichten häufig ausgelegt. Der Betreuungselternteil hat dabei offiziell den Umgang anzuregen, zu fördern, zu ermöglichen ... Aus dieser Nummer kommt man in schwierigen Umgangssituationen nur heraus, wenn man argumentiert: "Ich will das Kind/den Teenager nicht unter Druck setzen, indem ich den Umgang anordne. Das würde nur zu einer Eskalation führen." Sonst erfüllt man die Vorgabe des Paragrafen 1684 nicht gerade ...
In der Praxis ist es natürlich schon so: Sind sich Kind und Betreuungselternteil einig, dass kein Umgang stattfinden soll, ist dagegen in der Regel kein Kraut gewachsen. Zumal wenn es nachvollziehbare Gründe gibt.