Beiträge von Laternchen74

    Wuschel,


    manchesmal ist es sehr schwer, einen Post nicht als persönlichen Angriff zu werten. Wenn Du darauf aber noch antwortest, endet das in einer Diskussion, die vom Anfangsthema total abdriftet und Dir nicht mehr weiterhilft.


    Versuche, Angriffe, die Du als solche wertest, zu ignorieren. Lese drüber hinweg. Denn bedenke auch, daß wir in einem Forum sind. Da liest sich das ein oder andere nicht als das, was Du sagen wolltest. Jeder interpretiert etwas anderes hinein. Es ist für alle schwer, die nicht in der Situation drinstehen, Dir die Tipps zu geben, die für Dich "passen".


    Es ist eben auch schwer, einen Thread, der kurz die Lebenssituation anreißt, zu verstehen.

    Es gibt Väter, die eine absolut "großzügige" Umgangsregelung nicht anerkennen möchten, nur weil sie von der Mutter kommen. So in meinem Fall. Selbst der Richter verstand nicht, warum der KV in einer Sorgerechtsklage auf einmal den Umgang geklärt haben möchte, obwohl der überaus häufig wahrgenommen hätte werden können, seitens des KV.


    Jetzt hat der KV weitaus weniger Umgang, als er selbst vorschlug.


    Und ich finde auch, daß unsere Gerichte viel zu viel Pillepalle verhandeln müssen. Jedoch liegt hier die "Schuld" bei unserer Gesetzeslage, denn, auch das sagte unser Richter: "Leider Gottes darf jeder in Deutschland soviele Anträge stellen, wie er mag. Das wurde nicht vom Gesetzgeber begrenzt"

    Meiner zwickt mich immerzu beim Stillen oder auch beim Frühstück, wenn er auf meinem Schoß sitzt, oder aber auch einfach so beim spielen. Wie oft nahm ich die Hand weg, sagte, daß er der Mama Aua macht. Phhhh......dann nimmt er erst Recht die Haut von Mama, zwickt sie feste zusammen und fragt mit Unschuldsmiene: "Mama? Aua?" Uähhhhhh!!!!!!!


    Jetzt setze ich ihn demonstrativ auf den Boden. Weit weg von mir und sage tabu. Helfen tuts noch nicht, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf.


    Deiner Tochter würde ich das Bett verweigern und die Handtücher von Dir so hoch wie möglich hängen, daß sie diese nicht nutzen kann. Wenn sie ihre auf den Boden wirft, bitte. Ihr Problem. Ich habe auch einen Hund und verstehe Dich nur zu gut. Den Bereich vom Hund habe ich mit einem Kinderschutzgitter abgetrennt, so kommt der Kleine nicht dorthin. Er liebt es, das Hundefutter in den Wassernapf zu kippen. Dem Hund das Futter mit der Hand zu geben und sich danach. Deshalb ist diese Zone auch tabu. Mal sehen, was ich mir noch alles einfallen lassen muß, wenn er älter wird.

    @cath: :lgh:lgh:lgh Durchschnitt, Frauenverbrauch :lgh:lgh


    Im Ernst, es ist natürlich nicht schön, alleine zu hause auf der Couch zu sitzen und niemanden zum Reden, Kuscheln, etc. zu haben. Doch auch das hat etwas Positives: Du lernst eine neue Seite an Dir kennen.


    Wenn es mir mal wirklich zu einsam wird (kommt nicht oft vor bei Hund, Kater und Kind, einer möchte immer schmusen) puzzel ich oder lese ein Buch, höre schöne Musik (oder auch nicht) dazu und schon geht es besser.


    Mittlerweile bin ich seit fast zwei Jahren Single und das ist auch gut so. Ja, ich wünsche mir einen neuen Partner, doch solange ein Mensch die eine Beziehung noch nicht verarbeitet hat, oder wie in meinem Fall, so viel Ärger noch wegen des Ex hat, und deswegen nicht frei ist, im Kopf, taugt keine neue Beziehung.


    Wenn Du keinen zum Reden hast, dann komm ins Forum, irgendwer ist immer da, auch wenn wir nicht direkt neben Dir sitzen.

    Sehe ich wie tomato in Bezug auf die Errektion. Allerdings sollten wir jetzt nicht nur darauf herumreiten.


    Wichtig ist, daß Du klare Grenzen aufzeigst. Die sind wichtig für alle Beteiligten. Der KV soll Dir mal unterbreiten, wie er sich den Umgang in Zukunft vorstellt. Was seine Wünsche sind, was er gerne möchte. Das kannst Du Dir notieren und ihm sagen, daß Du Dir darüber Deine Gedanken machst und Ihr einen Weg finden werdet.


    Bitte ihn, Dich frühzeitig anzurufen oder zu informieren, wenn er einen Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen kann. Er muß Dir keine Rechenschaft ablegen, darum geht es nicht. Aber es ist nur fair, gerade in Hinsicht auf das Kind, wenn er Dich eben davon in Kenntnis setzt. Versuche ihm das so zu erklären, daß er dasselbe bestimmt auch von Dir wünscht.


    Der Umgang bedarf Kontinuität, damit das Kind sich sicher sein kann, das Gesagtes auch umgesetzt wird (bei Verhinderung eben rechtzeitig absagen). So lernt es auch Vertrauen zu festigen.


    Allerdings solltest Du dem Ex auch nicht nur mit Fragen kommen in Bezug auf den abgehaltenen Umgang. Es kann sein, daß ihm das wie ein Verhör vorkommt. Frage ihn, (grins, wieder eine Frage) ob er sich so vorkommt oder ob es ihn stört.


    Versuche, beim JA ein Vermittlungsgespräch zu erwirken. Wenn er nicht erscheint, sagt das schon vieles und das JA macht sich auch Notizen. Du zeigst viel Bereitschaft den Umgang betreffend. Das ist gut. Aber Du mußt auch nicht alles schlucken.

    Was stört Dich denn jetzt daran, daß sie Interesse zeigt oder daß sie soviel Zeit verstreichen ließ, seit dem letzten "update"?


    Was die Berater vom JA alles so erzählen....es gibt da zuhauf Unterschiede bei den Kompetenzen der Mitarbeiter.


    Laß sie sich doch informieren.....ist doch nicht schlimm.....es ist ein Elterngespräch.....also schadet es dem Kinde doch überhaupt nicht. Daß Dir das nicht gefällt, kann ich verstehen, doch ist es ihr Recht und wie schon erwähnt wurde, fragst Du sie bestimmt auch nicht vor jedem "update", daß Du Dir über das Kind einholst, oder doch?


    Hinter dieser Aktion kann sovieles stecken, Interpretationsspielraum ohne Ende. Versuche es doch positiv zu werten. Ist vielleicht schwer, aber kostet weniger Nerven. Du kannst und solltest sie gewähren lassen. Es ist doch nicht dramatisch.

    Hey linda,


    das Problem habe ich mit meinem Jungen auch in ähnlicher Weise. Er möchte dauernd in kurzen Abständen aus seiner Flasche trinken. Das ist ganz schön nervaufreibend. Z.B. wenn wir mit dem Kinderwagen und Hund unterwegs sind. Da kommt ein kurzes mamam, was heißt, er möchte trinken. Dann trinkt er ein paar Schluck und möchte nicht mehr.


    Nach ca. 3 bis 4 Schritten, die ich gehe, kommt das nächste mamam. Und das geht so den ganzen Weg. Mittlerweile habe ich raus, daß ich ihn ablenken muß. Z.B. mit Fragen, wo die Flieger sind, der Hund, seine Nasenspitze, etc. dann vergißt er das Trinkbrimborium und wir können zügiger voranschreiten.


    Das geht bei ihm ganz gut, bei einer Dreijährigen klappt das nicht mehr. Aber eine Freundin von mir hat einen Sechsjährigen zuhause, der auch UNBEDINGT abends noch aus der Flasche trinken möchte (weil der kleine Bruder, 2 Jahre alt, auch noch abends sein Fläschchen bekommt). Sie nimmt eine kleine Flasche von Evian/Vittel mit diesem Sportverschluß wie oben schon erwähnt wurde. Und damit ist er zufrieden. Sie tut Tee rein. Vielleicht funktioniert das ja bei Deiner Maus.


    Die Idee von Ckfour fand ich auch süß.

    Da bin ich froh, daß es bei anderen besser läuft/lief mit der Beistandschaft bzw. dem Jugendamt.


    In dem nächstgelegenen Regierungsbezirk (Jugendamt betreffend) gibt es auch fixere Mitarbeiter als in unserem. Aber ein Umzug rentiert sich nicht. Leider.


    MamavonAdrian:
    Es mag stimmen, was Jens auf meinen Post geantwortet hat, doch trotzdem liegt es im Ermessen eines Richters, wie und was er urteilt. So sehe ich das mittlerweile aus den Erfahrungen, die ich machte. Letzten Endes bist Du diejenige, die abwägen muß, was das Richtige für Dich ist. Doch um ganz sicher zu gehen, würde ich mich zumindest beraten lassen. Bei einem Anwalt oder der Rechtsabteilung (korrekte Bezeichnung weiß ich grad nicht) auf dem Gericht.
    Bei uns gibt es eine Alleinerziehendenberatungsstelle, wo einmal im Monat eine Anwältin kostenfrei die AE's berät. Vielleicht rufst Du mal bei der Diakonie, dem Sozialbund für katholische Frauen oder die Caritas an, und erkundigst Dich, ob die auch so etwas anbieten.

    Ja, Jens, begleiteter Umgang ordnet das Gericht (zumindest in meinem Fall) an, wenn eben solche simplen Dinge wie Zeiten und Häufigkeiten nicht abgesprochen werden können! Stell Dir vor, es gibt Väter (auch Mütter), die in diesen Punkten ewig Streß machen.


    Unser werter Herr KV hat durch diesen BU jetzt weniger Umgang als die von mir vorgeschlagene Regelung.


    Aber gut, im Grunde und im Normalfall wird BU dort angeordnet , wo es zwischen den Eltern zu Gewaltanwendungen kommt oder der eine dem anderen das Kind entziehen/entführen möchte, dem Kind gegenüber gewalttätig ist oder aber eine Beziehung zwischen dem Umgangsberechtigtem und dem Kind aufgebaut werden muß.


    Es liegt eben auch im Ermessen eines JA oder eines Gerichtes wie es da entscheidet.

    Der Betreuungsunterhalt steht der Mutter für die ersten drei Lebensjahre des Kindes zu. Der ist vom Vater aufzubringen. Wenn das Kind bei ihr lebt. Wenn es beim Vater lebt, muß die Mutter dem Vater BU zahlen.


    Er ist nicht leistungsfähig. Das mag jetzt der Fall sein. Aber was ist, wenn er Lohnerhöhung bekommt? Oder befördert wird, oder eine andere, besser bezahlte Stelle annimmt? Kann alles sein (muß es aber nicht, leider).


    Wenn Du aber keinen Anspruch anmeldest, verfällt dieser. Deshalb würde ich zum Anwalt gehen. Das Gesetz sagt allerdings auch klar, daß zuerst die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern wahrgenommen werden muß, danach kommen erst die Mütter. Doch trotzdem, Du weißt nie, was die Zeiten bringen.


    Deswegen würde ich ihn jedes Jahr auch dazu auffordern lassen, aktuelle Gehaltsnachweise vorzulegen.


    Zudem muß der KV auch für die Erstlingsausstattung und die Kosten der Schwangerschaft/Geburt aufkommen. Alles strittig, ja, aber dennoch, sollte ein Richter Deiner Klage zustimmen, hast Du einen Titel, und der verfällt nicht.

    Soweit ich informiert bin, kann jeder die Steuerklasse einmal im Jahr ändern lassen. In Deinem Fall würde ich in die Steuerklasse zwei gehen. Sofern Du wirklich Dich von Deinem Mann trennst.


    Ich habe Gewalt in der Beziehung schon mehrmals hinter mir. Und mittlerweile sehe ich in so einer Situation keinen gemeinsamen Weg mehr. Doch ich war auch bei einer Beziehungsberatung der Caritas. Auch wenn mir dort klar wurde, daß es keine gemeinsame Zukunft mehr gab, war ich doch sehr erleichtert, den Weg dorthin gegangen zu sein. So ein Übergriff einer geliebten Person, dem Du vertraust, zerstört innerhalb weniger Sekunden Welten in Dir. Und ein "Entschuldige, ich habe es nicht gewollt" kann nichts wieder in Ordnung bringen.


    Aber Du schreibst, daß er sich sehr bemüht. Ich gehe davon aus, daß Du der Meinung bist, daß es ihm wirklich sehr, sehr Leid tut. Ein Hausbau, die damit verbundenen finanziellen Risiken, der Streß, die Belastung, das kann mit ein Grund sein, daß er die Hand hob sind aber definitiv keine Entschuldigung.


    Nur wegen eines Kindes mit jemandem zusammenzubleiben sollte kein Weg sein.


    Ich rate Dir: schau, was DU wirklich möchtest. Wie sind Deine Gefühle zu Deinem Mann, wenn Du den Übergriff mal beiseite schiebst. Und wie, wenn Du ihn Dir ganz bewußt vor Augen holst?
    Was sind Deine Wünsche, Deine Ängste und Sorgen? Hast Du darüber mit Deinem Mann schon mal geredet?


    Setzt Euch an einen Tisch und wenn Du wirklich die Ehe retten möchtest, dann geh den Weg zur Beratungsstelle. MIT Deinem Mann. Denn wenn nur er oder nur Du die Ehe retten möchte, ist es schon zum Scheitern verurteilt. IHR BEIDE müßt es wollen.


    Ich hoffe und wünsche Euch, daß Ihr wieder den Weg zueinander findet.

    Tja, damit hat er Dich in der Hand. Du hast die Rennerei und den ganzen Papierkram. Mußt immer wieder sämtliche Belege vorlegen. Das ist zeitraubend und nervend.


    Frage die vom JA, ob sie Dir nicht generell den UVG bezahlen, der KV dann den KU an diese überweist, sodaß Du nicht die ganze Rennerei hast. Die Beistandschaft besteht, somit müssen die sich auch kümmern. Ansonsten benötigst Du die Beistandschaft auch nicht und könntest Dir einen Anwalt nehmen. Finanziell gesehen kommt es aufs Gleiche raus.


    Meine Erfahrung mit der Beistandschaft war, daß das JA sich 1. ewig Zeit ließ, 2. total nachsichtig waren und jede Ausrede des KV haben gelten lassen und 3. seit die Anwältin eingeschaltet war, endlich mal was in die Pötte kam. Dem KV war die Aussicht auf Gehaltspfändung so unangenehm, daß er sich jetzt das mir zustehende Geld anderweitig beschafft und mit überwiesen hat. Angeblich hat er einen Kredit aufgenommen. Glaube ich aber nicht und ist mir auch egal.


    Wenn Du studierst, beziehst Du da nicht auch noch Sozialhilfe?

    Vor Gericht werden beide Seiten gehört. Wichtig für Dich ist, daß Du da nicht unvorbereitet hineingehst. Schreibe Dir sämtliche Termine auf, die der KV bis jetzt wahrgenommen hat, um das Kind zu sehen. Auch, wie lange diese Termine waren, was unternommen wurde und wie die Atmosphäre war. Ebenso, ob der KV sich auch wirklich mit dem Kind auseinandergesetzt hat.


    Wie alt ist Euer Kind?


    Ich lese, daß es wohl auch eine Anzweiflung der Vaterschaft gab, seitens des KV? Jetzt hat er aber wohl anerkannt oder?


    Hast Du evtl. Deine Umgangsvorschläge noch schriftlich? Wenn nicht, schreib sie auf. Wichtig ist auch, daß Du Dich nicht scheckig machen läßt.


    Wie stehst Du zu den Umgängen? Hast Du Dir mal Gedanken gemacht, wie häufig Du diese "zulassen" möchtest?


    Sollte der KV sich Dir gegenüber im Beisein des Kindes "daneben" benehmen, schreibe es auf. Nichts dazu erfinden, bei den Tatsachen bleiben.


    Es kann auch bei der Caritas oder Jugendamt, sofern letztere die Mitarbeiter dazu haben, begleiteter Umgang in Anspruch genommen werden. Aber zumindest Beratungsgespräche würde ich dort umsetzen.


    Du schreibst, daß der KV mit zwei Terminen nicht einverstanden war. Heißt das, daß er zeitlich nicht konnte oder, daß er generell an keinem Gespräch teilnehmen möchte?


    Auf jeden Fall ist es wichtig, daß Du den Umgang nicht verweigerst. Denn das ist ein Punkt, der Dich absolut ins Aus manövriert.


    Du schreibst auch, daß er behauptet, Du würdest ihm den Kleinen vorenthalten. Was ist da genau vorgefallen? Und kannst Du das Gegenteil beweisen? Denn behaupten kann ja jeder vieles. Wichtig und entscheidend sind aber die Fakten und nicht Behauptungen.

    Vor Gericht werden beide Seiten gehört. Wichtig für Dich ist, daß Du da nicht unvorbereitet hineingehst. Schreibe Dir sämtliche Termine auf, die der KV bis jetzt wahrgenommen hat, um das Kind zu sehen. Auch, wie lange diese Termine waren, was unternommen wurde und wie die Atmosphäre war. Ebenso, ob der KV sich auch wirklich mit dem Kind auseinandergesetzt hat.


    Wie alt ist Euer Kind?


    Ich lese, daß es wohl auch eine Anzweiflung der Vaterschaft gab, seitens des KV? Jetzt hat er aber wohl anerkannt oder?


    Hast Du evtl. Deine Umgangsvorschläge noch schriftlich? Wenn nicht, schreib sie auf. Wichtig ist auch, daß Du Dich nicht scheckig machen läßt.


    Wie stehst Du zu den Umgängen? Hast Du Dir mal Gedanken gemacht, wie häufig Du diese "zulassen" möchtest?


    Sollte der KV sich Dir gegenüber im Beisein des Kindes "daneben" benehmen, schreibe es auf. Nichts dazu erfinden, bei den Tatsachen bleiben.


    Es kann auch bei der Caritas oder Jugendamt, sofern letztere die Mitarbeiter dazu haben, begleiteter Umgang in Anspruch genommen werden. Aber zumindest Beratungsgespräche würde ich dort umsetzen.


    Du schreibst, daß der KV mit zwei Terminen nicht einverstanden war. Heißt das, daß er zeitlich nicht konnte oder, daß er generell an keinem Gespräch teilnehmen möchte?


    Auf jeden Fall ist es wichtig, daß Du den Umgang nicht verweigerst. Denn das ist ein Punkt, der Dich absolut ins Aus manövriert.


    Du schreibst auch, daß er behauptet, Du würdest ihm den Kleinen vorenthalten. Was ist da genau vorgefallen? Und kannst Du das Gegenteil beweisen? Denn behaupten kann ja jeder vieles. Wichtig und entscheidend sind aber die Fakten und nicht Behauptungen.

    Weißt Du, wieviel der KV verdient? Der Selbstbehalt liegt um die 900 Euro, die ihm zum Leben übrig bleiben müssen. Alles, was darüber hinaus verdient wird, muß der AG an der GV oder Dich überweisen, statt an den KV. Die Kosten des GV trägt der KV. Schreibt ja Volleybap schon.


    Eine andere Variante wäre noch, die Beistandschaft zu kündigen. Dann gehst Du aufs Gericht, holst Dir einen Beratungshilfeschein und gehst damit zu einem Anwalt, der sich in Unterhaltsangelegenheiten auskennt. Dann kostet es Dich gar nichts (bis auf eine Anwaltsgebühr von 10 Euro).
    Denn eigentlich stünde Dir ja auch noch Betreuungsunterhalt zu oder nicht? Wenn Du den nicht einforderst, verfällt quasi Dein Anspruch nach einer gewissen Zeit, ich glaube nach drei Jahren, bin da aber nicht so firm.


    Selbst wenn jetzt beim KV noch nichts "zu holen" ist, besteht aber die Forderung und der Anspruch sowie evtl. der Titel ( bei Betreuungsunterhalt) dann muß er das irgendwann jedenfalls nachzahlen. Ebenso den Kindesunterhalt, der momentan ja wichtiger ist.


    Du solltest Dich mal auf einer Schwangerenberatungsstelle über all Deine Möglichkeiten beraten lassen. Das ist kostenfrei und die Beratung kannst Du noch in Anspruch nehmen bis Dein Zwerg drei Jahre alt ist. Zudem unterstützen sie Dich bei den Behörden, zB bei Dingen wie Du angesprochen hast, können sie Dir sagen, was Dir definitiv zusteht.


    Ebenso haben sie Möglichkeiten über Stiftungen, Dich finanziell ein wenig zu unterstützen.

    Mal eine Frage Sumsebrumm,


    besteht nicht ein Titel über den zu zahlenden Unterhalt?


    Hat er keine Arbeit, wo Du den Unterhalt könntest pfänden lassen sofern ihm noch Geld übrigbleibt?


    Und beziehst Du Hartz IV? Soll heißen, die Differenz gleichen die doch dann aus. Zumindest wird mein Satz erhöht bzw. der des Kleinen, sobald der KV mal wieder willkürlich kürzt.


    Bei uns besteht ein Titel, deshalb bekomme ich das Geld früher oder später mit Vollstreckungsandrohung. Ist nur eines seiner Machtspielchen. Kurze Zeit später kommt der "Rest" dann und ich habe das Hin und Her mit dem Amt.

    Also, ich weiß nicht, ob ich falsch gelesen habe, aber schreibt Crengel nicht, daß er eben diese Gänge zum JA nicht schon erledigt hatte?


    Ist es nicht so, daß das JA nicht in die Gänge kommt und die Mutter mit ihren Spielchen durchkommen läßt? So wirklich dahinterklemmen tut sich das JA ja auch nicht, meines Erachtens nach.


    Trotz allem bist Du - leider - nicht der einzige "Fall" den sie auf ihrem Tisch haben. Du kannst nicht erwarten, daß Du einen oder auch mehrere Gänge aufs JA gehst und die regeln das.


    DU möchtest den Umgang mit den Kindern. DU möchtest, daß die Mutter kooperiert. Dann wirst DU auch solange kämpfen müssen, bis sie einknickt. Und glaube mir, einem Kind schadet es nicht, zum Arzt "geschleppt" zu werden. Hier kannst Du sogar noch einen Nutzen daraus ziehen. Wenn sie nämlich dauernd zum Arzt rennt, würde ich einen Antrag auf einen Vertrauensarzt stellen. Dieser Arzt kann vom JA bestimmt werden oder aber von Gericht.


    Laß Dich nicht ins Boxhorn jagen. Daß Du Dir die sms, mails, etc. aufbewahrst, ist schon ein guter Schritt. Aber gehe zum Anwalt! Bitte! Das sollten Dir die Kinder wert sein (womit ich nicht sagen möchte, daß sie Dir nichts wert sind).


    Du kennst sicher das Sprichwort: Steter Tropfen höhlt den Stein. Sei Du ein Wasserfall für Dich, für die Kinder, für Eure Zukunft.


    Du brauchst ja nicht mit Schlamm und Steinen um Dich werfen. Das erledigt sie schon und das wird vor Gericht erkannt werden. Ja, es dauert. Ja, es kostet Nerven. Ja, es zermürbt. Doch viele hier haben seit JAHREN nichts als so einen Krieg und Streß und trotzdem lassen sie sich nicht kleinkriegen.


    Knick nicht ein, bitte.


    Auch wenn der ein oder andere User postet und Dir das nicht so zusagt, bedenke, wir sind hier in einem virtuellem Gespräch, wo jeder nur das posten kann, was er aus Deinem Thread herausliest. Und kennst Du das nicht?: Die Ampel ist rot/grün. Wieviel Aussagepotential steckt dahinter.


    Keiner möchte Dich persönlich angehen. Sie schreiben ihre Meinungen. Punkt. Du steckst sehr emotional in dieser Geschichte und evtl. trübt dies auch ein wenig Dein Verständnis. Wir können das ab, glaube mir. Doch bitte, folge Babbedeckels Rat: Nicht zu emotional an die Sache herangehen, dann behältst DU den Überblick.


    Ja, es ist leichter gesagt, als getan. Doch wir meinen es nur gut und versuchen, zu helfen, wo es geht. Da kann es eben auch zu Unstimmigkeiten kommen. Hinterfrage lieber das Gepostete, statt Dich angegriffen zu fühlen. Jeder hat hier seine Geschichte und mit Deiner identifiziert sich evtl. auch der ein oder andere durch Parallelen zu seinen Erfahrungen. Ich erlebe das auch des öfteren.


    Halte durch.

    Sehe ich genauso.


    Hattest Du nicht noch einen Thread geöffnet? Da hatte ich Dir doch gepostet mit Caritas und Alleinerziehendenberatungsstelle oder nicht?


    Ich würde den KV mal fragen, wie er sich das so vorstellt und ihm den Vorschlag der Kinderbetreuung unterbreiten. Zudem würde ich mich von sämtlichen Dingen, die Geld kosten, befreien, sofern Du sie nicht UNBEDINGT zum Leben benötigst.

    Landeserziehungsgeld gibt es im Anschluß an das Elterngeld für ca. sechs Monate. Die Höhe hängt vom Einkommen ab.


    Meines Wissenstandes nach, gibt es das LEG aber auch in Baden-Württemberg.


    Ich bekam es für sechs Monate und in Höhe von 150,- Euro. Eine Bekannte hier aus dem Forum wiederum bekam es auch für sechs Monate allerdings in Höhe von 200 Euro. Meinen Nachbarn wurde es ausgeschlagen, da sie ein zu hohes Einkommen haben. Dabei geht sie nicht arbeiten und er verdient jetzt nicht gerade gut.