Das Jugendamt, der entsprechende Sachbearbeiter, hat mir soeben telefonisch,wegen Corona geht es nur mit Termin, mitgeteilt, daß er mir nicht helfen kann und ich mir einen Anwalt nehmen muß. Der soll beim Familiengericht den Aufenthaltsbestimmungsrecht entsprechenden Antrag stellen. Das Jugendamt hat nur eine Beratende Funktion und kann keine Entscheidung darüber fällen, wo das Kind bleiben soll oder wie ich den Umzug des Kindes verhindern könne. Das wäre im BGB als gemeinsames Sorgerech geregelt.
Ich bin erstmal platt.
Meine Tochter geht in eine freie Schule von 8 - 15 Uhr täglich. Oma holt sie auch ab. Ich hol sie dann von Oma. Soweit ist die tägliche Betreuung gesichert. Im Kindergarten war sie auch 4 Tage in der Woch bei Oma, weil sie dort gern bleibt.