Beiträge von Emma21

    Ich bin jetzt seit einigen Jahren AE und BET. Die ganze Zeit schon sind sie Absprachen mit dem KV eher schwierig. Es gibt eine schriftliche Umgangsvereinbarung, die von ihm aber immer mal gerne versucht wird zu umschiffen, um die Kinder nicht ganz so oft nehmen zu müssen. Außerdem bekomme ich erst sehr spät, in der Regel auch nur auf mein Nachfragen hin, die Info, wann die Kinder im nächsten Monat bei ihm sind. Ich hab aktuell bspw. noch keine Rückmeldung dazu, wann die Kinder im November bei ihm sein werden.

    Das ist zuweilen nervig, weil ich selber für mich keine langfristigen Termine für potentielle kinderfreie WE machen kann. Daher habe ich überlegt, ob es Sinn macht, die Umgänge gerichtlich festlegen zu lassen. Die Vorteile sehe ich bei folgenden Punkten:

    -feste Ferienregelung und hälftige Aufteilung (aktuell übernimmt der KV 3 von 12 Wochen Ferien mit dem Argument, der AG hat ihm den Urlaub nicht anders gewährt)

    -feste Vorgabe, wann Umgangswochenenden mitgeteilt werden müssen

    -feste Vorgabe, wann Urlaub mitgeteilt werden muss


    Nachteile sehe ich hier:

    -Kinder sind eher ungern beim Vater

    -Kosten für ein Verfahren

    -Welche Folge hat es, wenn der KV dem Gerichtsurteil zuwider handelt und die Kinder weiter so nimmt, wie es ihm passt? Wahrscheinlich keine. Daher kann ich mir das Verfahren dann im Vorfeld einfach sparen?


    Wer hat Erfahrung mit Gerichtsverfahren zum Umgang und kann mir was zum Thema Kosten und Nutzen sagen?

    Also, nenn mich blind oder sonstwas, aber ich, der schlechteste Detektiv aller Zeiten, habe überhaupt keine Verbindung gezogen. Mir ging erst mit DEINEM Beitrag das Licht auf und der Groschen fiel. Von daher, schieb Janne nicht die Schuld in die Schuhe!

    Ich fand es auch sehr offensichtlich.

    Wenn Jannne explizit darum gebeten hat, dass ihr Name nicht genannt wird, ist es natürlich nicht die feine Art es trotzdem zu tun. Aber wenn Jannne erst als Anonymus das Thema beginnt und dann unter ihrem Nicknamen weiter schreibt, ist es doch auch nur eine Frage der Zeit, bis sie "auffliegt". Wenn man auf jeden Fall unerkannt bleiben möchte, sollte man vielleicht bei "Anonymus" bleiben.

    Gibt es denn bei dem neuen Gesetz auch Vorschläge oder Vorgaben, wie das mit den Kosten für die Kinder geregelt ist (Bspw. Kleidung, Schulsachen, Klassenfahrten, Hobbies, Taschengeld, etc). Müssen die dann auch entsprechend dem Umgang berechnet werden, oder hat der BET dann einfach Pech, wenn der UET sich nicht beteiligt?

    Wie ist das mit dem "Aufwand" für Hobbies, wenn bspw. die Kinder zum Training und Spielen gefahren werden müssen, wenn Kinder zu Therapien müssen usw. Ist das auch mit einberechnet worden?

    Ich verstehe auch die Problematik nicht. Täglich 3 Stunden Haushaltshilfe.

    Du hast 3 Kinder, die nicht dauerhaft bei dir wohnen und gehst, soweit ich es in Erinnerung habe, keiner Erwerbstätigkeit nach. Welche Aufgaben, außer der Kindererziehung, aber dafür kommt ja demnächst eine SPFH, bekommst du nicht gelöst? Welche Unterstützung brauchst du noch?

    Muss es zwingend die Realschule sein, oder wäre auch eine Gesamtschule denkbar? Da ist die Schulformempfehlung egal. Der Fächerkanon hat oft auch praxisorientierte Fächer mit drin (Technik, Hauswirtschaft) was vielen Kindern sehr entgegen kommt.

    Ich finde euren Wochenplan schon recht anstrengend. 16.30 sind schon lange Tage. Danach noch lernen stell ich mir schwierig vor. Da würde ich vielleicht versuchen etwas Spielerisches einzubauen und vielleicht regelmäßig abends ein Spiel machen, das mit lesen, schreiben, rechnen zu tun hat. Vielleicht noch 10 Minuten "ANTON" o.ä. um Grundlagen zu wiederholen.

    An den Fußballtagen würde ich gar nichts mehr machen. 19 Uhr ist recht spät. Da ist ja mit erstmal zuhause ankommen, Abendessen, waschen, umziehen der Abend wahrscheinlich schon fast vorbei.


    Ich würde auch schauen, wie belastbar das Kind ist. Wenn das Üben in Stress oder Streit ausartet, wird es zu viel.

    Thermounterwäsche kannst du günstig bspw. bei Decathlon bekommen.

    Tchibo hat manchmal auch was im Angebot. Lidl und Aldi auch regelmäßig.


    Meine Tochter fährt auch bald auf Skiklassenfahrt, da sind aktuell ca. 500€ für eingeplant. Taschengeld kommt extra, da rechne ich mit 30-50€ für die Woche.

    Wenn sie - egal "in welcher Welt", also auch, wenn z.B. Stillsitzen und alles, was in unserem Schulsystem derzeit so vorgegeben ist, nicht mehr so wäre, trotzdem immer leiden, wäre es etwas anderes.

    Es geht bei ADHS ja nicht nur im das still sitzen und sich unauffällig verhalten in der Schule. Da geht es schon um wesentlich mehr. Bspw. immer wieder Konflikte durch mangelnde Impulskontrolle und verschobene Wahrnehmung, dadurch teilweise erschwerter Aufbau von Freundschaften, wäre ein ganz typisches und sehr belastendes Problem bei ADHS.

    Wer das noch nicht selbst erlebt hat bei sich oder in der Familie/ bei seinen Kindern kann das, m.E. nach, schwer beurteilen. Selbst als Lehrerin hatte ich ein ganz anderes Bild davon, als ich es jetzt als Mutter habe.

    Und ich sage nicht, dass jeder Mensch mit AD(H)S/Neurodivergenz unbedingt eine Medikation braucht, es gibt aber genug Menschen mit diesem Persönlichkeitsmerkmal, wo es ohne Medikament einfach nicht geht.

    Dieses "Pille rein und gut" kann ich, sorry, nicht mehr hören. Denn: das ist es nicht.

    Genauso ist es. Die Medikation wirkt im Übrigen auch nicht, wenn kein ADHS vorliegt. Die Kinder, die ADHS haben, leiden oft sehr unter ihrem eigenen Verhalten und profitieren daher von einer gut abgestimmten Medikation.

    Mit der Gabe von Medikamenten ist es auch nicht getan. Es sollte noch weitere Therapie erfolgen, wie bspw. Ergotherapie oder Psychotherapie.

    Hallo und herzlich willkommen hier.


    Ich finde, dass es deiner Tochter durchaus zumutbar ist. Vor allem dann, wenn du sagst, dass du diese Pause dringend brauchst.

    Vielleicht ist deine Tochter unsicher, weil sie noch nie dort übernachtet hat und ihre Ablehnung ändert sich, wenn sie feststellt, dass alles gut ist, wenn sie dort übernachtet.

    Man kann es ja mal eine Zeitlang testen, ob das mit der Übernachtung klappt. Wenn es dauerhaft schwierig ist, dann kann man es ja wieder beenden.

    Ich würde das direkt mit dem Jugendamt oder dem LWL, je nachdem wo ihr in eine Wohngruppe geht, besprechen, welche Kosten da auf die Eltern zukommen. Dann herrscht Klarheit.

    Danke für die ausführliche Antwort.

    Begründung vom Ex ist immer, dass viele Eltern schulpflichtiger Kinder in dem Betrieb arbeiten und er daher dann seine Wünsche oft nicht umgesetzt kriegt. Dieses Jahr betreut er die Kinder insgesamt 3 Wochen innerhalb der Ferien.

    Klagen macht wahrscheinlich wenig Sinn. Die Urlaubsplanung lässt sich ja in einem Betrieb, in dem viele Eltern arbeiten, immer damit begründen, dass viele Mitarbeiter innerhalb der Ferien Urlaub brauchen und dann nicht immer auf alle Wünsche Rücksicht genommen werden kann.


    In meinem Freundeskreis wird der Urlaub in den Betrieben immer schon viel früher festgelegt, daher kam mir Ende/Anfang des Jahre beim KV recht spät vor.


    Wenn ich jetzt einfach Urlaub für meine Kinder und mich buche, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der KV genau dann Urlaub haben wird, wenn wir weg sind, so dass er dann keine Möglichkeit haben wird, seine Kinder zu betreuen.

    Wenn er "höhere Mächte" als Begründung für die nicht Möglichkeit der Kinderbetreuung angeben kann, ist er immer ganz vorne mit dabei.

    Hallo, mich beschäftigt aktuell das Thema Urlaubsplanung. Gibt es gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen, oder ist man vom "good will" des UETs abhängig, was die Urlaubsplanung angeht?

    KV teilt immer erst recht spät seinen Urlaub mit. Er gibt an, dass der AG immer erst zu Beginn des Jahres die Urlaubsplanung fertig hat. Oftmals liegt sein Urlaub dann z.T. auch außerhalb der Ferien, so dass er die Kinder max. 1/3 der Ferienzeit betreuen kann.

    Ich muss meine Urlaubsplanung also immer bis zum Jahresanfang ziehen, was sich natürlich nicht positiv auf die Preise auswirkt. Wenn ich aber einfach früher buchen würde, bevor der KV seine Urlaubszeiten fest stehen hat, laufe ich Gefahr, dass er seine Kinder dann in den Ferien gar nicht nehmen kann, weil sein Urlaub dann vom AG dummerweise genau in die Zeit gelegt wird, in der ich mit den Kindern weg bin.

    Gibt es rechtliche Grundlagen, die den Zeitpunkt, bis wann der AG den Urlaub genehmigt haben muss, festlegen? Gibt es rechtliche Grundlagen, die Eltern (UETs) es ermöglichen, den Urlaub ausschließlich in der Ferienzeit zu nehmen?

    Oder muss ich einfach damit leben, dass es, bzw. der KV, so ist, wie er ist und ich meine Urlaubs- und Reiseplanung in den kommenden nach dem KV richten muss?