Eine Kerze für Werner Lorant.
Beiträge von Emma21
-
-
Eine Kerze für George Foreman
-
Eine Kerze für Oma Lotti.
-
In NRW steht eine Schulformempfehlung auf dem Zeugnis. Ich kann mein Kind zwar überall anmelden, aber mit der falschen Schulformempfehlung wird es schwierig.
-
-
Was spricht denn dagegen den Vater abzugeben?
-
-
Danke für die Info über dieses Urteil.
Letztlich greift so eine Regelung aber auch nur dann, wenn der UET zahlungsfähig ist, oder?
-
Vor 2 Tagen hat sie Schere einfach auf dem Boden gelassen, die der Sohn nehmen und sich dadurch verletzen könnte.
Wie alt ist das Kind?
-
Echt? Ist die Tatsache, dass das Kind außerhalb des Kindergartens allein gelassen war, kein Nachweis??? Oder sollte mein Kind von einem Auto erfasst werden?
Das kann hier niemand beurteilen. Je nach Lage des Kindergartens, Alter des Kindes, Zuverlässigkeit des Kindes, etc. gibt es Szenarien, bei denen es vertretbar ist das Kind kurz warten zu lassen, oder auch nicht.
Genau, es gibt zwar keine diagnostizierte Erkrankung, aber es ist offensichtlich, dass meine Frau eine Alkoholikerin ist! Die Frage ist, wie man das nachweisen könnte. Oder sollte einen Fall vorkommen, bei dem meine Frau die Verantwortung komplett verliert und dadurch etwas mit dem Kind passiert? Das wünsche ich mir gar nicht!
Ist das ein Witz? 3 Liter von Wein innerhalb von 24 Stunden? Echt? Genussmittel???
Auch das ist ein Thema, das hier schwer zu bewerten ist. Das wäre eher etwas, das im Rahmen der Mediation oder mit einem Anwalt besprochen werden sollte.
Es ist aber auch offensichtlich, dass die Mutter alles zustimmen muss (solange sie Sorgerecht hat). Verstehe ich aber nicht, wie das gehen könnte wenn sie immer trinkt? In Kürze wäre sie nicht in der Lage, die richtige Entscheidungen zu treffen. Aktuell beharrt sie nur darauf, dass das Wechselmodell umgesetzt werden soll. Ihrer Auffasung nach ist es aber egal, dass sie trinkt... Also, noch die Frage wäre, bei welchen Umständen der Entzug von Sorgerecht geht?
Die Idee, das Sorgerecht entziehen lassen zu wollen, weil der Ex-Partner nicht so will, wie man selber gerne möchte, finde ich schwierig.
-
Wenn ihr euch untereinander nicht einigen könnt, könnt ihr zu einer Mediation gehen. Hier bei uns in der Gegend hat das Jugendamt das ausgelagert und an die Caritas übergeben. Ich fand das damals sehr hilfreich.
Wenn du das nicht willst, kannst du auch direkt zu einem Anwalt gehen und das Ganze gerichtlich klären lassen.
Es wird wahrscheinlich schwierig deine ganzen Forderungen durchzusetzen. Stell dich auf Kompromisse ein und sei vor allem bereit dazu Kompromisse einzugehen.
-
Mir ist grundsätzlich egal, ob der Arbeitsplatz in Marburg, Gießen, Friedberg usw.
Wird die KM einem Umzug des Kindes zustimmen? Eigentlich darf das Kind nicht ohne Zustimmung des anderen ET umziehen. Oder hast du die Trennung mittlerweile vollzogen und die Betreuung des Kindes ist untereinander geklärt?
-
Das hört sich ein bisschen so an, als müsste dein Partner noch lernen sich selber besser abzugrenzen. Wieso muss er für ein Haus "bluten", dass er nicht haben möchte? Wenn das Haus finanziell eine so große Belastung darstellt, dann sollte es verkauft werden. Die Kinder sind alt genug, dass man mit Ihnen die finanzielle Situation besprechen kann.
Dein Partner sollte sich vielleicht therapeutische Unterstützung holen um daran zu arbeiten sich nicht für andere aufzugeben
Außerdem wäre ein Anwalt sicherlich hilfreich, um mal aufzudröseln was dein Partner leisten muss und was nicht.
-
Hallo und herzlich willkommen hier.
19.00 Uhr finde ich für einen 9-jährigen recht früh, auch wenn die Bedürfnisse von Kindern sehr unterschiedlich sein können, würde ich eher 20.00 Uhr als Schlafenszeit vorschlagen.
Wenn er morgens schon um 5 am Tablet sitzt, würde ich das Tablet über Nacht wegsperren, oder eine "Sicherungsapp" installieren, die die Nutzungszeiten, und -dauer beschränkt und dir Kontrolle über Apps und Spiele ermöglicht.
-
Es geht darum, andere User vor einem Irrtum zu bewahren.
Das ist hier ja kein Verkehrsrechtforum. Wer sich unsicher bzgl. seines Führerscheins ist, wird sich wohl andere, zuverlässigere Quellen suchen, als eure Diskussion hier.
-
Eigentlich will ich ja den Weg des geringsten Widerstandes gehen
Warum eigentlich? Bisher war das keine gute Strategie, habe ich den Eindruck
-
Die Werte stehen doch fest.
Eheschließung Oktober 2018,
Stichtag November 2024.
Während der Ehe wurde ein Haus gekauft und ich habe die Rückzahlung eines Darlehens während der Ehe abgeschlossen.
Sie hat 0 eingebracht und auch jetzt zum Stichtag gehe ich davon aus, dass sie 0 angibt.
Mein Vermögen betrug bei Eheschließung
Banken + 220 TEUR
Kredite/LV - 258 TEUR
Bausparvertrag + 88 TEUR
______________________
Gesamt Geldvermögen + 50 TEUR
Immo 1 507 TEUR
Immo 2 121 TEUR
Immo 3 185 TEUR
_________________________
Gesamt Immo Vermögen 813 TEUR
Gesamtes Vermögen 863 TEUR
====================
Das Vermögen betrug am Stichtag
Banken + 61 TEUR
Kredite/LV - 150 TEUR
Bausparvertrag - 204 TEUR
_______________________
Gesamt Geldvermögen - 293 TEUR
Immo 1 589 TEUR
Immo 2 125 TEUR
Immo 3 203 TEUR
Immo 4 374 TEUR
(Immo 4 Zukauf während der Ehe)
__________________
Gesamt Immo Vermögen 1.291 TEUR
Gesamtes Vermögen 998 TEUR
Darin enthalten Persönliche Geldgeschenke 40 TEUR
Für den Zugewinnausgleich relevantes Vermögen 998 TEUR - 40 TEUR = 958 TEUR
Der Preisanstieg von Oktober 2018 bis November 2024 beträgt 21 %, das ergibt einen Indexierungsfaktor von:
Indexierungsfaktor = 1+21/100 = 1,21
Indexiertes Anfangsvermögen
Das Anfangsvermögen von 863.000 € wird mit dem Indexierungsfaktor multipliziert, um es an die Kaufkraft von 2024 anzupassen:
Indexiertes Anfangsvermögen = 863.000×1,21 = 1.044.230 €
Berechnung des Zugewinns
Zugewinn = Endvermögen − Indexiertes Anfangsvermögen
998.000 € - 40 TEUR = 958 TEUR.
Zugewinn = 958.000 − 1.044.230 = − 86.230 €
Da das Ergebnis negativ ist, bedeutet das, dass kein Zugewinn erzielt wurde. In diesem Fall entfällt der Zugewinnausgleich, da ein negativer Zugewinn nicht geteilt wird.
Mir ist nicht klar, warum du die Zahlen jetzt hier aufschreibst. Wie gesagt, sind das die Werte, die du ermittelt hast. Deine Ex-/ oder Nochfrau kommt vielleicht auf andere Zahlen. Das wird ihr Anwalt sie hoffentlich fachlich gut beraten können, worauf zu achten ist, etc.
Es ist auch hinfällig was ChatGTP dazu sagt. Ich weiß gar nicht, was du mit den Zahlen und ChatGPT bezweckst. Geht es darum, dass deine Exfrau möglicherweise mitliest und du sie dadurch in ihrer Entscheidung beeinflussen willst?
-
Ich finde bis zum 20.1. auch sehr lang. Besonders unter diesen Umständen. Ich würde maximal 14 Tage Zeit geben. Du kannst ja auch keinen Schlussstrich ziehen, solange die Sachen bei dir rumstehen.
Ich finde es auch frech, wenn er von sich aus da nicht schon einen (zeitnahen) Vorschlag gemacht hat, wann er seine Sachen abholt
-
aber für uns geht's 0 zu 0 raus.
Das 0 zu 0 hat dein Anwalt mit Hilfe deiner Angaben ausgerechnet. Vielleicht hat deine Ex ja ganz andere Zahlen und somit kommt ihr Anwalt da auf ein ganz anderes Ergebnis.
So wie du hier im Forum auftrittst, würde ich deinen Ex-Frauen dringend dazu raten auf keinen Fall auf einen Anwalt zu verzichten.
-
Vermutlich steht der Vater zwischen den Stühlen und will niemanden verprellen
Muss er aber auch nicht unbedingt. Auch er kann sich da ja abgrenzen.
Vielleicht sollte man mal einen "runden Tisch" machen, wo jeder offen und ohne das es dafür Vorwürfe gibt, sagen kann, was er vom gemeinsamen Zusammenleben am WE erwartet. Dann kann man gemeinsam schauen wo die Schnittmenge ist und kann sich (hoffentlich) dann vielleicht auf gemeinsame Regeln, Umgangsformen, o.ä. einigen.