Es reicht, wenn du das Kind beim Standesamt anmeldest als Mutter. Der Vater wird bei einem in der Ehe geborenen Kind zwangsweise als Vater eingetragen. Das müssten die Standesbeamten aber eigentlich wissen.
Danke für deine schnelle Antwort. Der Standesbeamte sagte mir aber heute das er auch die Unterschrift von meinem Ehemann braucht.