Beiträge von Oma_sucht_Rat


    Die Erfahrung hab ich auch gemacht. Also zumindest an einigen Stellen. Da hab ich das Gefühl bekommen, dass es ja völlig ausreicht, wenn man das Kind ganzbeinig zurückerhält und selbst wenn nicht, ist es vielleicht auch nicht so schlimm... Dass die eigenen Ansprüche viel höher sind und man sich ein gewaltfreies Aufwachsen wünscht, ist ja nun echt vieeel zu viel verlangt.


    Aber trotzdem sollte man es immer wieder versuchen sich da zu äußern. Sich auf die wesentlichen Fakten beziehen und klare Wünsche äußern was man von den Behörden erwartet. Manchmal kriegt man dann zumindest mal irgendeine hilfreiche Reaktion zurück und man hat ne Idee wo man weitermachen kann.


    Sonst würde ich wohl echt den Kinderschutzbund kontaktieren und mich beraten lassen wie man da jetzt gut vorgehen kann. Je mehr Leute man im Boot hat, desto mehr Druck kann man auch machen. Vielleicht solltest du sogar auch mal die Beratung von einem Anwalt in Anspruch nehmen.
    Ich hoffe, dass du eine gute Lösung für deinen Enkel finden kannst!

    Hallo, mit deiner Aussage: "dass es ja völlig ausreicht, wenn man das Kind ganzbeinig zurückerhält und selbst wenn nicht, ist es vielleicht auch nicht so schlimm... " stimmen meine Erfahrungen vollkommen überein. Vor Monaten hatte sich mein Enkel bei einem Umgang mit einem Einmalrasierer das Kinn aufgeschnitten. Er hatte den nach dem Mittagsschlaf am Badewannenrand liegen sehen und damit herumgespielt... Meiner Tochter fiel das erst auf, als sie ihm den Mund abwischte, der noch voll Tomatensoße vom Mittagessen war... (hat sie mir selbst so erzählt) Mittagessen gibt es vor dem Mittagsschlaf. Aaaaber die Familienhilfe fand das jetzt gar nicht schlimm, sowas passiert halt mal - der Mund ist ja noch dran... Meine Meinung ist dazu, wenn ich 2 kleine Kinder in meiner Wohnung habe, hat sowas für die Kinder nicht erreichbar zu sein... Vielleicht bin ich da überempfindlich? Ansonsten, finde ich die Idee mit dem Kinderschutzbund nicht schlecht. Ich werde beim Kinderschutzbund anrufen und mich kundig machen.


    Wenn man mit so einem anderen Elternteil zu tun hat, bleibt das Wichtigste, seine Kinder oder eben hier den Enkel immer wieder dort aufzufangen, wo andere versagen, etwa weil die Zuständigkeit abgelehnt wird, weil behauptet wird, die Hände seien gebunden, weil man (im Falle von Gerichtsverfahren) mit Juristen zu tun hat, die ihren Fall nach Schema F möglichst schnell abwickeln wollen - oder die sowieso schon voreingenommen sind. Die Konsequenzen für ihre Entscheidungen müssen sie ja nicht tragen. Wohl dem, der andere (positive) Erfahrungen gemacht hat.


    Wie war denn das Gespräch mit dem Sachbearbeiter? Ich würde mich auf jeden Fall an den Kinderschutzbund vor Ort wenden, ohne aber die Kooperation mit dem Jugendamt aufzukündigen.

    Hallo und Danke für die Antwort. Tja, das Gespräch war nicht wirklich effektiv... Der nette Mann meinte, wenn es dem Kleinen jetzt schon wieder besser geht, dann könne ich mir Weiteres sparen - also Psychologen etc. (so nach dem Motto: Kann so schlimm nicht sein, wenn er jetzt wieder ruhig schlafen kann). Er riet mir dann noch, für ein gutes bzw. besseres Verhältnis zu meiner Tochter zu sorgen - wie soll ich das denn machen, wenn sie - nach kurzen Phasen des guten Verhältnisses (Besuche, gemeinsame Unternehmungen und tägl. Telefonate die teils 2 Stunden dauern) - immer wieder als ach so böse hinstellt, weil ich nicht ihrer Meinung bin und ihren Wünschen nicht ohne Gegenworte folge? Sie ist immer diejenige, die "Stinkesauer" wird wenn was nicht nach ihrem Kopf geht... (sie war als Teenager schon so - hab ich zu irgendetwas "Nein" gesagt, tickte sie aus) Mein Enkel schläft zwar jetzt wieder durch, aber die Sache beschäftigt ihn noch immer. Gestern meinte er: "Wenn die Polizei die Mama abholt und ins Gefängnis steckt, dann wird die bestimmt lieb". Er knibbelt auch noch an den Fingern, aber eben nicht mehr so heftig, dass es blutet. Ich werde trotzdem zu dieser Psychologin mit ihm gehen, sofern meine Tochter dem dann zustimmt - nachdem sie dort zum Gespräch war, schließlich hatte er ja keinen guten Start - bevor er bei mir endgültig ankam... + seine Erlebnisse mit der Mama. Ich habe hier in der Nähe leider keinen Kinderschutzbund gefunden -nur etwa 25 km entfernt. Ich rufe dort trotzdem an, vielleicht kann man mir telefonisch schon weiter helfen.

    Er hat sicher recht das er an die Zeiten vom Gericht gebunden ist. Aber er könnte wegen Paragraph 8 den Umgang aussetzt oder begleitete umgänge anordnen. Diese würde ich dann nicht von der Familienhilfe machen lassen sondern andere Person. Du kannst ihn auch explizit drauf Hinweisen das du das Kind da gemeldet wird.


    Hallo, Danke für deine Antwort. Ich dachte auch, dass die Umgänge zumindest vorerst vom Jugendamt ausgesetzt werden - wenigstens bis die Sache geklärt ist. Aber dieser Sachbearbeiter wälzt alles irgendwie auf mich ab - ich sollte der Mutter mitteilen, dass ICH die Umgänge aussetze - wenn ich es genau nehme, habe ich mich wegen Kindesentziehung strafbar gemacht - denn in den Urteilen steht immer dabei, dass ich mit hohen Geldstrafen rechnen muss, wenn ich ihr das Kind nicht zu den vereinbarten Zeiten übergebe. Außer er sei erkrankt.
    Andrerseits würde ich mich bestimmt auch strafbar machen, wenn ich ihn zu ihr bringe, obwohl dieser Verdacht im Raum steht...und es würde sich bestätigen. Für eine andere Begleitperson, falls begleitete Umgänge stattfinden sollten, wäre ich auch, denn die derzeitige Familienhilfe ist nicht neutral. Sicher könnte ich das aber auch nicht verlangen...

    Du solltest ihm am Telefon sagen, dass es nicht um Sorgerecht und Umgang geht, sondern um seine Beratung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch.


    (Und bei den Umgangsverfahren ging es mehrfach ums Umgangsrecht des Vaters und der war nicht geladen? Sehr besonders)


    Und nein. Du hast nicht einmal ein Antragsrecht als Großmutter auf das Sorgerecht, da das ja bei der Mutter liegt.


    O.K. ich werde den Sachbearbeiter morgen noch einmal anrufen und es ihm so sagen.
    Bei den Umgangsverfahren ging es IMMER nur ums Umgangsrecht der Mutter NICHT ums Umgangsrecht des Vaters oder beider Elternteile.
    Deswegen war er auch nie geladen. Die letzten beiden Male war er nur anwesend, weil er da zufällig sowieso hier zu Besuch war und dann mit gekommen ist.


    Meine Aussichten dem Kleinen irgendwie zu helfen scheinen sehr schlecht zu stehen, wenn ich dich richtig verstehe...ich kann das nicht verstehen, wo bleibt da das Kindeswohl?


    Danke, für deine Antwort. Auch das ABR liegt bei meiner Tochter - das weiß sie nur nicht - ihr wurde damals vom Jugendamt, welches die Inobhutnahme (2014) vorgenommen hatte,
    gesagt alle Umgänge müssten vom Jugendamt genehmigt und mit mir abgesprochen werden.
    Also hatte sie beim - seit 2015- zuständigen Jugendamt angefragt, ob sie ihr Kind öfter bzw. länger sehen könnte... der Sachbearbeiter erklärte ihr, dies müsse sie schon mit mir klären, er sei NICHT zuständig...(seine Standartaussage) - ich sagte meiner Tochter, dass es gut so sei wie es ist (da waren begleitete Umgänge 14 tägig - 3 Stunden) und das wir es dabei vorerst lassen sollten. Die begleiteten Umgänge liefen da erst 3 Monate konstant.
    Daraufhin ist sie dann zum Gericht gegangen und ihren Wünschen wurde entsprochen... trotz des Hinweises von mir, dass der Kleine ja erst einmal eine Bindung zu seiner Mutter aufbauen müsse und dass dies nach ein paarmal Umgang noch nicht genug gefestigt sei um diese schon auszuweiten.
    Die anderen Male hat sie weder das Jugendamt noch mich gefragt und ist gleich zum Gericht und hatte jedes Mal Erfolg.
    Meine Hinweise, dass sich mein Enkel mit der Situation anscheinend nicht wohl fühlt und entsprechende Verhaltensauffälligkeiten zeigt, ließ die Richterin nicht gelten.


    Ich habe heute schon einen Anwalt kontaktiert, habe demnächst einen Termin dort.

    @Oma
    das klingt richtig gruselig :wacko:


    Es klingt nicht nur gruselig, es ist so richtig schlimm gruselig, wenn man mittendrin steckt … den Kleinen so leiden zu sehen macht mich fertig …
    irgendwie höre ich vom Jugendamt nur, sie sei schließlich die Mutter … wie es dem Zwerg damit geht scheint nicht zu interessieren...

    Weitere Umgangsklagen? Vom leiblichen Vater?


    Jedenfalls solltest du dich dringend mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. In der beschriebenen Konstellation wird ansonsten auf kurz oder lang das Jugendamt eine Inobhutnahme vornehmen (weil jeder "Profiberater" (bis auf Pfarrer und Anwälte etc.), mit dem du Kontakt aufnimmst, das in dieser Konstellation - du hast keinerlei rechtliche Position - zwingend machen muss. Das kannst du nur verhindern, wenn du jetzt proaktiv selbst mit dem Jugendamt Kontakt aufnimmst.


    Erst einmal Danke für deine Antwort. Der leibliche Vater hat sich bisher nicht persönlich um einen Umgang bemüht, lediglich meine Tochter rief (in der ganzen Zeit - also von 2016 bis 2017) etwa 5-6 x an und sagte der Papa sei bei ihr und möchte den Kleinen "mal wieder" sehen. Zuletzt war das an Weihnachten 2017. Er ist bei den Gerichtsverhandlungen nicht vorgeladen, war aber die letzten beiden Male anwesend.
    Zum Thema Jugendamt: der für uns zuständige Sachbearbeiter ist gleichzeitig die Fachkraft für Paragraph 8a + 8b (Kindeswohlgefährdung) - er war das ja, der mir sagte er sei NICHT zuständig - er verwies an einen Kollegen - der war ebenfalls NICHT zuständig, sondern laut dem Kollegen dann doch der Erstere. Also wieder Rückruf bei dem - dieses Mal dann zur Antwort: "Mir sind da die Hände gebunden - das Gericht steht über mir... Das Gericht hat bisher aber nur die Regelungen zum Umgang (erweiterte Zeiten) gemacht und wie ich finde, geben die Aussagen meines Enkels doch nun eine ganz andere Situation wieder... Somit gehe ich davon aus, dass ich von dem Sachbearbeiter keine Hilfe erwarten kann... oder denkst du, wenn ich bei dem nochmal auflaufe, kann ich etwas ändern? Gibt es eine Möglichkeit irgendwelche "Rechte" zu bekommen, du schreibst ja ich habe derzeit Keinerlei rechtliche Position :-( Was soll ich dem dann noch sagen?
    Ich bedanke mich schon mal für deine Ratschläge.

    ,


    Hallo, es gab damals im Frühjahr 2015 eine Gerichtsverhandlung - nach der Inobhutnahme des Jugendamtes und vor Unterbringung des Kindes bei mir.
    Dort sollte beschlossen werden, was mit dem Kind passieren soll. Also ob Dauerpflegefamilie oder zur Oma.
    Anwesend war das dortige Jugendamt, meine Tochter und ich.
    Die Dame des Jugendamtes hatte eine dauerhafte Unterbringung des Kindes bis zum 18. Lebensjahr in einer Dauerpflegefamilie
    sowie den Entzug von Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht und Übertragung desselben auf das Jugendamt gefordert.


    Da meine Tochter in der Verhandlung glaubhaft versicherte ihr Leben in den Griff bekommen zu wollen, eine Psychotherapie zu machen, von dort weg in meine Nähe umziehen und ihr Kind bei mir lassen würde, bis sie später wieder selbst in der Lage sein würde, ihren Sohn mit Genehmigung des Jugendamtes zu sich zu nehmen, wurde der Antrag des Jugendamtes insoweit abgelehnt.
    Die Richterin meinte damals, sie glaube meiner Tochter insoweit vertrauen zu können und so blieben alle Rechte blieben mit der Auflage, dass meine Tochter eine Psychotherapie machen solle bei ihr. Es war also eine Art Vereinbarung zwischen dem Gericht, meiner Tochter und mir geschlossen, das Kind bei mir unterzubringen.


    Ich übernahm meinen Enkel nach einer Anbahnungsphase im Sommer 2015, im Herbst 2015 zog meine Tochter von dort weg zu mir in eine eigene Wohnung - im Winter 2015 ging sie zu einer Psychotherapeutin...dort brach sie aber kurze Zeit später ab und wollte sich eine/n anderen Psychologen suchen...das passierte jedoch nie - der Rest wie beschrieben.


    Bei allen anderen Verhandlungen ging es nur um Umgangsregelungen.


    Ich habe mit meiner Tochter über das auffällige Verhalten des Kindes gesprochen... ihre Aussage hierzu: "der wird halt geträumt haben und denkt es wäre wahr - da brauchen wir nicht drüber reden." Mehr war nicht zu erreichen, außer, dass mein Enkel nach dem nächsten Umgang erzählte, er dürfe nix mehr erzählen sonst bringt ihn die Mama zu fremde Leute, dann sieht er seine Oma nie wieder und das wolle er doch bestimmt nicht... Der Kleine erzählte dann wirklich nichts mehr, auf Fragen antwortete er: "das darf ich dir nicht sagen"...

    Verstehe nicht, wen Du jetzt meinst mit den Eltern des stolzen Papas... :hae:


    Ich rede von den Eltern des Jungen - also der Tochter der TE nebst dem Vater des Kindes, um das es geht. Die beiden (Tochter und leibl. Vater) sind doch wieder zusammen. Oder hab ich da was falsch verstanden?


    Guten Morgen, du hast nichts falsch verstanden, die beiden sind wieder zusammen - es ist eine Fernbeziehung (170 km Entfernung) mit häufigen gegenseitigen oft auch längeren Besuchen.

    Hallo,
    also ich finde es liest sich sehr heftig...bei mir klingeln da schon ein paar Alsrmglocken. Ich habe leider (oder zum Glück?) keine Ahnung welchen Weg man da am besten geht aber es muss was passieren. 3 Jährige machen sowas nicht einfach so. Irgendwo muss der Kurze das ja her haben. Ich hoffe sehr das jemand aus dem Forum dir die passenden Ratschläge geben kann. Wünsche dir und deinen Enkeln alles Liebe :troest


    Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort. Ich denke auch, dass der Kleine sich sowas nicht ausgedacht hat - und aufgeklärt ist er auch noch nicht - deswegen glaube ich ihm dass er das von der Mama hat, denn woanders als im Kindergarten, bei ihr und bei mir war er nicht.


    Guten Morgen, Danke für die Antwort - auch wenn du mir keinen Rat geben kannst.

    Ich würde an deiner Stelle beim Jugendamt nach de4 Fachkraft für §8a und b fragen. Das ist der Paragraph für Kindeswohlgefährdung. Dann würde ich dort einen Termin machen und mit denen die Situation besprechen und mir anhören ob sie da auch das Kindeswohl gefährdet sehen. Dann würde ich beim Kindergarten oder Tagesmutter nachfragen ob dort eine Verhaltensänderung aufgefallen ist. Wenn ja würde ich drum bitten das dies auch sehr sorgfältig in den Akten dokumentiert ist.


    Guten Morgen, vielen Dank für die Info. Ich werde gleich um 8.00 Uhr beim jugendamt anrufen und nachfragen. Im Kindergarten gilt mein Enkel als eher verschlossen - er wirkt oft "abwesend" (eine Erzieherin sprach mich an und fragte ob er wohl unter dem Asperger Syndrom leiden könnte) einer anderen Erzieherin ist jedoch aufgefallen, dass er jetzt, wo er keine Umgänge hat, wesentlich offener geworden ist. Ich werde die Leiterin darauf hinweisen, dass diese Beobachtungen dokumentiert werden.

    Schau doch mal, ob ihr einen "Kinderschutzbund" in Eurer Nähe habt. In Berlin ist dieser z.B. im "Mutter-Kindzentrum Vivantes Neukölln". Dieser arbeitet u.a. mit dem Jungendamt zusammen, nehmen aber anvertraute Fälle (sprich schutzbedürftige Kinder/ Verdacht auf Misshandlung) unabhängig davon auf und bieten Unterstützung/Aufklärung/Beratung an.


    Guten Morgen, vielen Dank für den Tipp, darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Ich werde gleich schauen, ob es hier in der Nähe sowas gibt.

    Wo ist denn der zweite Enkelsohn abgeblieben? Das erfasse ich gerade nicht.


    Es tut mir leid, dass es so läuft. Du kannst nur weiter immer für ihn da sein. Und versuch immer eng mit den Behörden zusammen zu arbeiten.

    Guten Morgen und Danke für die Nachricht.
    Mein zweiter Enkel ist noch immer bei seiner Mama - jetzt wird er bald 2. Er ist nicht altersgerecht entwickelt - spricht so gut wie nichts - er bekommt das volle Programm Frühförderung - aber die integrierte Familienhilfe gibt überwiegend positive Rückmeldungen an das Jugendamt weiter (soweit ich von meiner Tochter weiß, sind sie aber befreundet...) Eine vorher integrierte Familienhilfe sah die Situation völlig anders und sah es so wie ich - deswegen wurde sie von meiner Tochter abgelehnt und bekam die, die sie jetzt hat. Ich versuche mit den Behörden zusammen zu arbeiten, doch der zuständige Sachbearbeiter zieht sich erfolgreich aus der Affäre indem er sich auf die positiven Rückmeldungen der Familienhilfe bezieht. Meinen zweiten Enkel habe ich im Übrigen erst wenige Male gesehen, was mir sehr weh tut.

    Am Besten erzähle ich erst etwas zur Vorgeschichte:


    2013 kein Kontakt zur Tochter (damals knapp 18 Jahre)
    2014 - Herbst: Anruf -> du bist Oma und das Klinikum will mich nicht entlassen, weil ich derzeit keinen festen Wohnsitz habe...
    Ich habe mit dem Jugendamt vereinbart Tochter und Enkel bei mir aufzunehmen - Tochter kümmerte sich um das Kind kaum.
    Weihnachten 2014 zog sie mit Kind zurück zum Freund (170 km weit weg von mir)
    Frühjahr 2015 - Anruf: "Mama, ich bin seit 3 Wochen im Mutter - Kind-Heim und die haben mir mein Kind weg genommen. Er ist in einer Pflegefamilie - kannst du ihn nicht nehmen?" Ich war schockiert, dachte ja es sei alles in Ordnung. Natürlich erklärte ich mich dazu bereit.
    Gerichtsverhandlung: alle Rechte (Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht) blieben bei der Tochter.
    Sommer 2015 - kam der Kleine zu mir - 9 Monate alt.
    Herbst 2015 Tochter zog in eine eigene Wohnung hierher
    Anfangs tägliche Besuche beim Kind, dann immer seltener - Jugendamt forderte Besuche alle 2 Tage - Tochter meldete sie sich zu den Besuchstagen immer öfter Krank - Jugendamt vereinbarte 1x wöchentlich Besuchstag - auch diese Tage ließ sie immer öfter ausfallen - neue Beziehung - wieder Schwanger - begleitete Umgänge, damit sie sich an die Besuchs-Vereinbarung halten musste - Trennung vom Vater des 2. Kindes.
    Sommer 2016 - 2. Sohn entbunden - Tochter-und 2. Enkelkind aufgenommen - Familienhilfe - Hebamme und Kinderkrankenschwester wurden integriert.
    Wieder war es so, dass meine Tochter das Baby hauptsächlich mir überließ (außer bei Anwesenheit der oben genannten Damen) - nach 3 Wochen Rückkehr in ihre Wohnung - Mutter-Kind-Heim sie lehnte ab - neuer Partner (der sich vorwiegend um das Baby kümmerte) - jeden Samstag Besuche beim 1. Sohn - begleitete Umgänge wurden ausgesetzt - Trennung vom Freund - keine Besuche mehr - wieder begleitete Umgänge 14 tägig für 3 Stunden - wieder Beziehung (Fernbeziehung + gegenseitige längere Besuche) zum Vater des 1. Kindes - Vorladung vom Familiengericht - sie klagte längere Umgangszeiten ein - Urteil: 14 tägig Ganztags - Teilbegleitet - mein Enkel ging nicht gern mit ihr mit, ließ sich aber dazu überreden - Familienhilfe (die die Umgänge teilweise begleitete) gab überwiegend positive Rückmeldungen - 3 Monate später erneute Verhandlung - Urteil: 14 tägig Dienstag (9-18.30 Uhr) + Samstag (9-12 Uhr)
    Mein Enkel äußerte immer heftiger dass er nicht mit der Mama mit möchte. Auf meine Frage was denn los sei, erzählte er weinend die Mama habe gesagt, er würde jetzt bald bei ihr leben und dann brauche er seine blöde Oma nicht mehr. Sie würden dann sowieso ganz weit wohnen und mich nie mehr sehen. Diese und andere Aussagen meiner Tochter brachten den kleinen Kerl richtig durcheinander - informierte Jugendamt - Jugendamt tat meine Informationen damit ab, dass "Trennungskinder" schon mal was zusammenlügen und das auch die gegnerischen Parteien dazu beitragen - mein Enkel war noch nicht einmal 3 Jahre alt - 2 Monate später Verhandlung - Urteil: 14 tägig Dienstag (9-18.30 Uhr) + Samstag (9-18.30 Uhr) - Vater des 1. Kindes erkannte die Vaterschaft für das 2. Kind an (obwohl er nicht der leibliche Vater ist) - seit die "langen" Umgangszeiten eingeführt wurden, veränderte sich mein Enkel sehr - nach der Rückgabe häufig Aggressiv - oder total in sich gekehrt - versteckte sich unter dem Tisch - mein Enkel fing an seine Nagelhaut anzuknabbern bis es blutet - schlief nach den Umgangstagen keine Nacht durch - fiel in eine Art Babysprache zurück- erzählte die Mama würde ihn "patschen" wenn er böse sei - ich möchte anmerken, dass der Kleine ein sehr umgängliches und braves Kind ist - man muss ihn nicht schimpfen, wenn man ihm erklärt dass dies oder jenes nicht schön ist, dann macht er es auch nicht mehr - 3 Monate später Verhandlung - Urteil: 14 tägig Dienstag (9-18.30 Uhr) + Wochenende (von Freitag 14.00 Uhr - direkt nach dem Kindergarten bis Samstag 18.30 Uhr) Meine Einwände, dass das Kind mit der bisherigen Regelung wohl schon massive Probleme hat und ich das nicht befürworte, wurden vom Gericht nicht beachtet - nach der Rückgabe nach dem 1. Übernachtungswochenende benahm sich der Kleine äußerst merkwürdig - Er wollte sich auf keinen Fall ausziehen lassen - hielt seine Hose mit beiden Händen fest und weinte heftig. "Bitte nicht ausziehen - nein, bitte nicht" - in der Nacht wachte er immer wieder "NEIN - NEIN - BITTE NICHT" schreiend auf - bei Berührung drehte er sich weg und rollte sich zusammen oder er schlug heftig um sich - dieses Verhalten hielt 2 Tage an - er wollte in den 2 Tagen auch nichts Essen oder Trinken (ihn hob es ordentlich wenn ich ihm etwas zu Essen in den Mund schieben wollte) - nach diesen beiden Tagen wurde es wieder besser - So folgten noch 3 weitere Wochen - mit jedem Mal weigerte er sich mehr zu seiner Mama zu gehen - er klammerte sich regelrecht an mir fest und schrie so laut, dass einige Nachbarn die Fenster öffneten - irgendwann erzählte er mehr so nebenbei: "die Mama hat mir am Pipi aua gemacht, das war nicht schön" - ich ging davon aus das sei beim Wickeln passiert und beruhigte ihn - eine Woche später zog mein Enkel plötzlich und ohne etwas zu sagen seine Hose herunter - wir saßen auf dem Sofa und schauten zusammen das Sandmännchen - er erregte sich und sagte: "schau mal Oma, ich kann meinen Pipi groß machen, das hat mir die Mama gezeigt" (ich merke an, der Zwerg ist nicht aufgeklärt und hatte bisher nie Interesse an seinem "Pipi") - ich war erstmal sprachlos -zog vor nichts dazu zu sagen und bat ihn sich wieder anzuziehen, weil es doch kalt sei- das hat er auch gemacht, erklärte aber die Mama hat wissen wollen ob der Pipi seines Bruders oder sein eigener größer wäre - ich informierte das Jugendamt über diese Aussagen. Der Sachbearbeiter erklärte, das sind Umgangsprobleme, er sei dafür nicht zuständig, er würde es an einen Kollegen weiter geben - Tage später meldete sich der Kollege mit dem Hinweis, dass er nicht zuständig sei, sondern der Mitarbeiter mit dem ich zuerst gesprochen hatte - habe den wieder angerufen und da erklärte er, er könne da nichts machen, das Gericht stünde da über ihn - ich soll zu meinem Anwalt gehen - da war ich dann - ich sollte alle Umgänge abzusagen - ein Schreiben nebst Eidesstattlicher Versicherung meinerseits wurde an die zuständige Richterin übersandt - Termin bei einer Kinderpsychologin ausgemacht - erst wurde ich gehört - nun wird die Mutter des Kindes eingeladen - dann könnte ich (wenn meine Tochter dem zustimmt) Termine für den Kleinen erhalten - Seit 2 Wochen kein Umgang - gestern hat er das 1. Mal durchgeschlafen - er wirkt offener (ist auch im Kindergarten aufgefallen) - er singt wieder (hat er lange nicht mehr gemacht) - stelle mir die Frage, nehme ich da was zu Ernst? - Was, wenn er doch wieder zu seiner Mama muss? - Ich fühlte mich jedes Mal "schuldig" wenn ich ihn gegen seinen Willen dort abgegeben habe - er vertraut mir und ich enttäusche sein Vertrauen - Bitte gebt mir einen Rat und Danke für die Geduld bis zum Ende zu lesen.





















    Hallo, ich bin eine "alleinerziehende" Oma...


    - 56 Jahre


    - seit 3 Jahren lebt mein kleiner Enkel bei mir


    Ich erhoffe mir hier:


    - nette Kontakte (vielleicht auch zu anderen Großeltern?)


    - Ratschläge


    In diesem Sinne liebe Grüße an alle hier