Wegen LOHNsteuerklasse 2
> Man muss einen Antrag ausfüllen, in dem die Verhältnisse dargelegt werden, dann wird Lohnsteuerklasse 2 hinterlegt und es wird durch den Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehalten
> bei "normaler" Witwenrente bzw. Rente wird keine Steuer an das FA abgeführt, die Lohnsteuerklasse läuft ins Leere - nur wenige Renten gehen über die "Lohnsteuerkarte"
> Rentner zahlen statt dessen direkt an das FA Steuervorauszahlungen
> bei jeder Jahressteuererklärung wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erneut beantragt, dann wirkt er sich auch auf alle Einkünfte z.B. Renten aus
So wie der Sachverhalt geschildert wurde, ist es aus meiner Sicht ziemlich grenzwertig, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt, oder vielleicht sogar zwei gemeinsame Haushalte.
Ich würde es wie folgt lösen. Ich würde der Jahressteuererklärung eine Anlage beifügen, in der ich den Sachverhalt darstellen würde. Dann kann der Sachbearbeiter mit diesem Kenntnisstand entscheiden. Vorteil 1): Es kann dann keine Steuerhinterziehung unterstellt werden, denn man hat den Sachverhalt erläutert. Vorteil 2) Das FA kann auch ohne Steuerhinterziehung ältere Bescheide ein paar Jahre (mindestens 4 maximal 7) rückwirkend ändern, die Änderungsvorschrift lautet dann in der Regel "neue Tatsachen". Wenn das FA die Tatsachen bei der Veranlagung kennt kann es diese Vorschrift nicht anwenden - die Gefahr von Steuernachforderungen ist gebannt oder zumindest minimiert
In jedem Fall kann man damit ruhiger schlafen