Beiträge von Xymox

    Wegen LOHNsteuerklasse 2
    > Man muss einen Antrag ausfüllen, in dem die Verhältnisse dargelegt werden, dann wird Lohnsteuerklasse 2 hinterlegt und es wird durch den Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehalten
    > bei "normaler" Witwenrente bzw. Rente wird keine Steuer an das FA abgeführt, die Lohnsteuerklasse läuft ins Leere - nur wenige Renten gehen über die "Lohnsteuerkarte"
    > Rentner zahlen statt dessen direkt an das FA Steuervorauszahlungen
    > bei jeder Jahressteuererklärung wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erneut beantragt, dann wirkt er sich auch auf alle Einkünfte z.B. Renten aus


    So wie der Sachverhalt geschildert wurde, ist es aus meiner Sicht ziemlich grenzwertig, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt, oder vielleicht sogar zwei gemeinsame Haushalte.


    Ich würde es wie folgt lösen. Ich würde der Jahressteuererklärung eine Anlage beifügen, in der ich den Sachverhalt darstellen würde. Dann kann der Sachbearbeiter mit diesem Kenntnisstand entscheiden. Vorteil 1): Es kann dann keine Steuerhinterziehung unterstellt werden, denn man hat den Sachverhalt erläutert. Vorteil 2) Das FA kann auch ohne Steuerhinterziehung ältere Bescheide ein paar Jahre (mindestens 4 maximal 7) rückwirkend ändern, die Änderungsvorschrift lautet dann in der Regel "neue Tatsachen". Wenn das FA die Tatsachen bei der Veranlagung kennt kann es diese Vorschrift nicht anwenden - die Gefahr von Steuernachforderungen ist gebannt oder zumindest minimiert
    In jedem Fall kann man damit ruhiger schlafen :-)

    Die Aussage war: "Nach einigen Jahren gibt es 50% Zinsen bis zum Schluss", nicht drei Prozent.

    habe Einzahlungen (15000) + 50 % (7.500) kalkuliert. Was sollte sonst mit 50% Zinsen gemeint sein?


    Das schafft man mit 3% Verzinsung. In Summe sind 3% p.a. mal 25 Jahre ja schon 75%; aber weil man erst mal Kapital ansammelt kommt man nur auf 50%.







    50% Zinsen "nach einigen Jahren"? Herzlichen Glückwunsch. Da winkt der Reichtum mit Zins und Zinseszins ...
    Gäbe es das heute noch, würde die Bankenkrise gerade erst beginnen ...

    Ich habe mir mal den Spaß gemacht und das nachgerechnet.
    Also wenn man in 25 Jahren 15.000 einzahlt (600 p.a.) und soll 50% mehr rausbekommen soll - also 22.500 - dann muss das Kapital jedes Jahr mit 3,0 % verzinst werden (mit Zinseszins).
    Vor einigen Jahren war das noch eine normale Rendite.


    Ich denke aber mal, dass die Bonusregelung etwas anders lautete. Aber grundsätzlich nicht unrealistisch.

    Ich bin bei dem Thema auch bei Anmida - dass die Kinder sich Sachen wie Führerschein und die Wohnungseinrichtung doch bitte schön alleine finanzieren sollen. So schwer ist es gar nicht. Habe ich auch gehabt und mir wäre nie in den Sinn gekommen, dass man da die Eltern fragen könnte.

    Grundsätzlich finde ich die Idee gut, aber wie soll ein 17-jähriger denn das Geld für den Führerschein selbst erarbeiten? So um die 2.000 EUR. Zumindest, wenn mein Sohn dann noch Schüler sein sollte, fände ich es besser, wenn er sich auf die Schule konzentriert statt zu jobben.

    Habe auch eine Frage dazu, ich mache das immer über einen Lohnsteuerhilfeverein. Jetzt möchten die, dass ich ihnen ein Passwort übermittle vom Finanzamt und haben angefordert, dass sie da irgendwas online machen können. Ist das ok, da das Passwort an die abzugeben, wenn ich sowieso vorhabe, es weiter über den Verein zu machen? Kostet Geld, aber es überlistet den inneren Schweinehund und ich schiebe es nicht bis auf den letzten Drücker hinaus.

    Da dürfte es um die vorausgefüllte Steuererklärung gehen. Ist eine tolle Sache. Der Hilfeverein ruft damm vom FA die Beträge wie Gehalt, Elterngeld, Krankengeld, Riester direkt ab.

    Ich hatte diese Woche einen zweistündige Schulung zur ESt 2017. Ich versuche mich mal an einer Zusammenfassung zum Thema Belege:


    > Unterlagen sind nicht mehr einzureichen. Einzige Ausnahme sind Bescheinigungen über Schwerbehinderung


    > Wenn man eine Zertifikat hat übermittelt man einfach und alles ist erledigt
    > hat man kein Zertifikat, dann übermittelt man die Erklärung und sendet dann die unterschriebene Erklärung ans FA - wenn diese eingegangen ist schaltet das FA die übermittelte Steuererklärung scharf

    > schickt man Belege an das FA kann man davon ausgehen, dass man diese direkt und ungesichtete wieder zurück geschickt bekommt und später dann konkrete Beleganforderungen kommen


    > man soll alle Angaben so detailliert wie möglich machen. Zum Beispiel bei einer Handwerkerrechnung nicht nur Handwerkerrechnung schreiben sondern "Lohnanteil Handwerkerrechnung" - das vermeidet Rückfragen bzw. Beleganforderungen

    Der Makler meinte, dass ich 400 € für die gesetzliche Krankenversicherung rechnen darf - monatlich Ich erhalte ab September ca. 1174 € brutto. Der allgemeine Beitragssatz (AG und AN) ist 15,7 %. Nie und nimmer kommt da 400 € raus. Bei mir kommen aufgerundet 185 € raus. Ehrlich? Ich kann damit leben

    Ich kann mir vorstellen, das war keine böse Absicht. Er hatte wahrscheinlich nur in dem Moment den Mindestbeitrag für Selbständige im Kopf.

    Ich schmeisse mal einen interessanten Artikel in den Raum:


    https://www.stern.de/tv/gesetz…im-vergleich-3763548.html


    Mod.-Hinweis. Text entfernt. Bitte hier im Forum keine Texte einstellen, die nicht von einem selbst stammen. Fremdtexte einstellen ohne vorherige Genehmigung der Rechteinhaber kann zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums und ggfls. zur Strafverfolgung des Posters führen. Und das will ja keiner ... Volleybap

    Man muss wahrscheinlich extrem Aufpassen, welchen Tarif man wählt.

    Wieso muss man sich entweder an den Makler oder den Schwerbehindertenbeauftragen wenden? Warum oder, besser ist doch beide mal zu kontaktieren ..


    Ich habe auch mal so eine Ausbildung gemacht. Eine Anwärterin aus meinem Amt wurde schlichtweg von der privaten KV wegen einer Vorerkrankung, die 8 Jahre her war abgelehnt.
    Ich habe die Vermutung, dass die pKV sowieso nicht aufnehmen wird und wenn doch dann verschiedene Leistungen (wahrscheinlich die Wichtigsten) ausschließen wird.
    Und teilweise liegen die Leistungen der pKV inzwischen sogar unter denen der gKV.
    Die gKV zu 100% selbst finanzieren ist finanziell äußerst schmerzhaft, aber wahrscheinlich auch nicht teurer als die pKV für Mutter + Kind.

    PHP
    1. Und inwiefern wurde KM darüber informiert? Meine Befürchtung ist ja, dass ihm, sobald er etwas hört, ihm wieder einfällt, dass er ja ein Kind hat und ihm im schlimmsten Fall ein Umgangsrecht zugesprochen wird. Seit Abbruch des Kontaktes, ist mein Motto: schlafende Hund soll man nicht wecken. Und ich habe natürlich Angst davor, dass alles wieder von vorn anfängt.


    Bei uns war die Situation speziell. Die KM war zu der Zeit im Hospiz und damit einverstanden, soweit wie sie das Ganze noch verstanden hat. Durch einen Hirntumor im Sprachzentrum war die Verständigung sehr schwierig. Wir hatten auch stetigen Kontakt.


    Was ich vorher nicht wusste ist, dass es solche nicht endgültigen Lösungen auch gibt. 6 Monate ruhendes Sorgerecht reicht vielleicht schon um alles abzuwickeln. Und ist nicht ganz so krass wie Sorgerecht entziehen und löst sicherlich auch weniger Widerstand aus.

    Ich konnte aus anderen (gesundheitlichen Gründen) keine Unterschriften der Kindsmutter mehr bekommen und habe den Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt um Sachen wie Schule und Reisepass zu regeln zu können.


    Das Amtsgericht hat das dann gelöst, indem ich einen Bescheid bekommen habe nachdem das Sorgerecht befristet ruht.


    Vielleicht ist es einfacher sowas zu bekommen als einen kompletten Wechsel zu veranlassen.

    Tatsächlich sind die Mitarbeiter beim Hilfetelefon direkt beim Bundesministerium angestellt.
    Es ist eine Bundeseinrichtung. Das ist vielleicht auch ein Vorteil ggü. anderen Hilfsangeboten,
    weil die mehr Möglichkeiten uns Stellen kennen als andere Anlaufstellen.


    Für mich als Laie klingt es ais wäre ein Auszug in ein Frauenhaus und von dort aus Klärung der (rechtlichen) Situation die beste Lösung.


    Vielleicht gibt es hier ja Frauen, die im Frauenhaus waren und ihre Erfahrungen dazu schreiben können.

    Vielleicht kann auch das Hilfetelefon erster Ansprechpartner sein:


    https://www.hilfetelefon.de/




    Eine Bekannte von mir arbeitet dort, die können Hilfe vermitteln und beraten.


    Auch wenn es keine körperliche Gewalt gibt, helfen die sicher gern weiter.