Beiträge von lobi

    Kann mir mal jemand erklären warum bis 12 und wie das gemeint ist? Ist jetzt nicht die einzige Seite die ich im Netz gefunden habe die was von 14 Tagen erzählt.


    Zitat

    Mod.-Hinweis: Text entfernt. Hier bitte keine Texte einstellen, die man nicht selbst verfasst hat. Dies kann zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums führen und ggfls. zur Strafverfolgung des Posters. Und das will ja keiner ... Volleybap.

    https://www.scheidung.org/umgangsrecht/

    Warum hast du denn gefragt, wenn für dich sowieso nur deine Lösung in Frage kommt?

    Verstehe jetzt denn Sinn der Frage nicht und wie Leute dazu "gute Frage" schreiben können. :hae: Hab ich schon geschrieben warum, steht unter der 37. Vielleicht mal lesen bevor man schreibt und nicht kommentieren "ohne alles gelesen zu haben".

    Sorry aber auf die ganzen Unterstellungen werde ich nicht eingehen. Ebenso werde ich hier nicht detailliert schreiben. Meinen Vorschlag findet ihr nicht gut, ok eure Sache. "Bei uns" kommt es nach so und so vielen Tagen zu Katzenjammer, ok dann ist es so bei euch, seid happy. Jeder Fall ist anders.

    Was hindert Euch, die Ferien aufzuteilen und Euch redlich abzusprechen ? Es gibt vielleicht auch Grosseltern auf beiden Seiten, es gibt Cousins und Cousinen, welche ein paar Tage mit dem Kind verbringen könnten. Ich verstehe das Problem nicht. Und auch nicht diese fadenscheinigen Begründungen mit dem sogenannten Kindeswohl.

    Wo sind die Ferien bei meinem Vorschlag nicht aufgeteilt? Schlage ich vor der KV sieht das Kind die ganzen Ferien nicht? Tut nicht so als würde ich dem KV den Umgang verweigern. Das Kind hat nun mal diverse Sorgen und Problemchen, kommt noch dazu, wenn es die KM schon nach einer Woche durchgehend nicht mehr sieht wird es fürs Kind problematisch. Sehe ich alles nicht als fadenscheinige Begründungen. In meinem individuellen "Fall" ist es nun mal so. Da brauchen die Leute auch nicht schreiben "fragt sich nach Eignung zum BET". Wenn bei "euch" alles toll ist, Wochenmodell klappt, Urlaubsaufteilung etc. Seid happy.

    Zitat

    Es genügt doch wenn Kind 2-3 Tage vor Schulbeginn wieder bei dir ist um sich wieder auf den Schulalltag einzustellen.

    Wenn es bei deinem Kind "doch" reicht ist es doch schön. Bei mir halt nicht.

    4 Wochen "ruhigen Übergang zur Schule" ist in meinen Augen ziemlicher Quatsch. Da fragt man sich schon nach der Eignung zum BET

    Mag in deinen Augen "ziemlicher Quatsch" sein, in meinen Augen nicht. Wenn du die Eignung zum BET infrage stellst, frage ich mich schon nach deinen Eignungen zum kommentieren. Den Vorschlag habe ich aufgeführt, weil ich die Meinung der Forumsmitglieder dazu hören wollte, und diesen schonmal nachgelesen habe und zweitens aus Beratungsgesprächen "mitgenommen" habe. Dann sollte man nach deiner Sichtweise die Eignung von Beratungsstellen infrage stellen...

    Wenn ich richtig liege gehört der Urlaub auch zur Umgangsvereinbarung, deshalb frage ich hier weiter.


    Bei meiner derzeitigen Konstellation wollen wir den Sommerurlaub aufteilen. Kindesvater will jeweils 3 Wochen aufteilen. Ich 2 Wochen bei ihm und 4 Wochen bei mir. Egal welche Aufteilung der zweite Teil der Sommerferien soll das Kind bei mir sein.


    Ich bin der Meinung, für 2 Wochen Vater und 4 Wochen Mutter ist es in meinem Fall so, dass das Kind in dem Alter nicht länger als 2 Wochen vom betreuenden Elternteil (mir) wegbleiben soll und der zweite Teil der Ferien bei mir sein soll, damit das Kind einen "ruhigen" Übergang von den Sommerferien zur Schule und sich vor Schulbeginn wieder in der gewohnten Umgebung befinden soll.


    Wie seht ihr das?
    Was würde für meinen Vorschlag sprechen und was dagegen?

    Das ABR wird für gewöhnlich dem Elternteil zugesprochen, bei dem das Kind die ersten 6 Monate nach der Trennung gelebt hat (sprich, bei dem es gemeldet war). Hat das andere Elternteil bis dahin keinen Widerspruch eingelegt, wird angenommen, dass er damit einverstanden ist und das ABR wechselt in der Regel nur, wenn das Gericht erkennt, dass es dem Kind aus irgendeinem Grund beim anderen Elternteil deutlich besser geht.

    Sind das Erfahrungswerte wie sich ein Gericht verhält oder ist das gesetzlich irgendwo verankert (Paragraphen vorhanden?).

    Falls der Vater vor Gericht ziehen sollte, versichere ich Dir, dass kein Richter ein Wechselmodell oder einen Umzug zum Vater ausurteilen wird, auf der Grundlage, dass Ihr das GSR habt.

    Warum nicht auf Grundlage des GSR?


    Gab es dieses Jahr nicht eine gravierende Änderung im Sorgerecht wonach den Vätern "mehr" Rechte zugesprochen wurden (vom Bundesgerichtshof)?

    Ist euer 7jähriges Kind schon in der Schule?

    Ja.

    Klappt das wenn Kind unter der Woche bei KV ist und dort immer so lange wach bleiben darf?

    Wenn du unter klappen zb. Hausaufgaben verstehst, fehlen die mal ganz oder teilweise. Kind hat bei mir dann weniger Lust zu lernen weil es bei KV weniger zu tun hat. Dh während der Schulzeit jeden Tag (Sa und So auch weniger) ein bisschen für die Schule tun muss bei mir sein, beim KV laut Kind nicht was er auch bestätigt. KV sieht es halt als nicht so wichtig an jeden Tag etwas für die Schule zu tun (wir reden hier von 30 Min.), besser ist es das Kind mit Süßzeug zu befriedigen.

    Du kannst zB kein Sorgerecht haben, hast aber immer noch ein Umgangsrecht, bzw. täglichen Umgang. Oder du hast das Sorgerecht, siehst dein Kind aber nie, ergo null Umgang.

    Das mit dem Sorgerecht haben und keinen Umgang haben muss aber erst dazu kommen bzw. entschieden werden?


    Ich meine wenn das gemeinsame Sorgerecht vorhanden ist, dann hat der KV erstmal grundsätzlich ein Umgangsrecht?


    Wenn das Kind aber den Lebensmittelpunkt die ganze Zeit bei der KM hat und z.B. alle 14 Tage Umgang mit dem KV gelebt wurde, kann der KV plötzlich kommen und sagen ich habe wie du 50% Umgang also will ich das WM haben ab April 2018? Ich meine kommen und sagen kann er das bestimmt, aber wie ist die rechtliche Lage für das Vorhaben des KV wenn ich gegen das WM bin (aus welchen Gründen auch immer)?

    Es gibt nach einer Trennung keinen erst-undzweitrangigen Elternteil. Vernünfige Eltern werden immer dises Ziel vor Augen haben. Ganz geich, wieviel Zeit das Kind bei dem einen oder anderen verbringt.

    Der Gesetzgeber spricht von "Umgangselternteil" und "Betreuungselternteil" um die finanzielle Seite nach einer Trennung zu organisieren.




    Es gibt nach einer Trennung keinen erst-undzweitrangigen Elternteil. Vernünfige Eltern werden immer dises Ziel vor Augen haben. Ganz geich, wieviel Zeit das Kind bei dem einen oder anderen verbringt.

    Wenn es so ist wie bei mir beschrieben, bin ich der BET und der KV der UET (der KV zahlt Barunterhalt). Richtig?


    Dann müsste der KV, wenn wir uns wegen des Umgangs nicht einig werden können (nehmen an, wir können es nicht), bei der derzeitigen Konstellation seine geforderten Umgangszeiten schlimmstenfalls vor Gericht einklagen (sagen wir er will plötzlich das WM haben obwohl die ganze Zeit alle 14 Tage + weitere Tage gelebt wird). Richtig?

    Wir haben das 50 / 50 Modell seit fast 12 Jahren, und nach anfänglichen Schwierigkeiten hat sich das bewährt.

    Besteht bei euch Klarheit über die Erziehung? Bspw. kommt das Kind vom KV zurück und sagt beim KV kann ich alles machen was ich will, essen (Cola trinken, viel süßes essen), Filme schauen, lange aufbleiben etc. Bei mir versuche ich Grenzen zu setzen und es gibt nicht das was es beim KV gibt. Entsprechend gibt es Reibereien und ich sehe keinen Grund nachzugeben nur weil beim KV "freie Fahrt" besteht. Ich befürchte bei uns würde das 50/50 Modell aus dem Ruder laufen da dann noch mehr freie Fahrt beim KV bestehen würde. Mag ja sein das es bei euch klappt seit 12 Jahren, kenne genauso Leute bei denen es nicht klappt.

    noch Du von : "er erhält das Kind mehr " schreiben solltest.

    Damit meinte ich nur er sieht das Kind mehr wie von ihm verlangt. Einen falschen Denkansatz sehe ich da aus meiner Sicht nicht. Oder? Er wollte zunächst alle 14 Tage dann wie beschrieben "mehr". Dem Kind geht es gut. Aber ich kann nicht herumspringen wie es der KV will.

    Hallo,


    ich habe gerade riesige Probleme mit dem Kindesvater der mich ständig wegen unserem 7-jährigen Kind versucht einzuschüchtern von wegen wir sehen uns vor Gericht usw.


    Wir leben seit geraumer Zeit getrennt, unverheiratet, gemeinsames Sorgerecht. Der Vater sieht das Kind regelmäßig, telefoniert und Whatsapp. Am Anfang waren es alle 14 Tage das Wochende von Freitag bis Montag. Dann fing das an mit er hätte das selbe Umgangsrecht wie ich nämlich identisch wie das Sorgerecht aufgeteilt auf 50%. Es ist der Meinung wenn das Sorgerecht aufgeteilt ist, trifft die gleiche Regelung für das Umgangsrecht zu mit 50%.


    Da er mir ständig mit dem Familiengericht droht und ich gerade auf das Geld schauen muss habe ich nachgegeben und er erhält das Kind mehr. Aus alle 14 Tage wurden 14 Tage und zusätzlich von Mittwoch auf Donnerstag, jetzt ist noch von Donnerstag auf Freitag hinzugekommen. Der Umgang und Kommunikation mit dem Kindesvater wird gefördert nur will er ständig immer mehr Tage. Bald ist es das Wochenmodell oder komplett das Kind bei ihm was er fördern würde.


    Würde mich interessieren inwiefern das Umgangsrecht bei geteiltem Sorgerecht tatsächlich beides auf 50% aufgeteilt ist. Nur weil 50% Sorgerecht bestehen ist es doch nicht gleichzeitig das Umgangsrecht identisch. Oder? :hae:


    Danke für einen Rat
    lobi