Beiträge von Kruemelmonster567

    Du kannst Verfahrenskostenhilfe beantragen, sodass du die Kosten nicht selber tragen musst. Da gibt es ein paar Voraussetzungen (Ehe gilt als gescheitert, Trennungsjahr nach § 1566 BGB, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Aussichten auf Erfolg....)
    Ich kann dir diesen Ratgeber hier empfehlen https://www.prozesskostenfinan…de/verfahrenskostenhilfe/ das du in etwa erstmal einen Plan hast was das alles bedeutet und dann kannst du zum Familiengericht den VKH-Antrag stellen.

    Vielen lieben Dank für eure ganzen Antworten!! :thanks:


    Ich werde die Erbausschlagung dann für mich und meine Kinder zusammen machen. Da meine Schwester sich um die Beerdigung und die anderen Angelegenheiten von unserem Vater kümmert, warte ich ab, was bei Beerdigungskosten raus kommt. Mir war nur das mit dem Erbe wichtig, weil ich gehört habe, dass die Schulden auch auf die Kinder zurückfallen können, was ich um jeden Preis als erstes verhindern will.

    Hallo,
    folgendes Problem:
    mein Vater ist vor kurzem verstorben und mein Verhältnis zu ihm war nicht gerade gut....die Kinder kannten ihn auch kaum, er hatte sich für sie aber auch nie wirklich interessiert. Jetzt ist es so, ich weiß, dass mein Vater nicht gut mit Geld umgehen konnte und das Erbe wird höchstwahrscheinlich aus einem seeehr hohen Schuldenbetrag bestehen, den ich natürlich ausschlagen werde. Nun zur Frage...meine Kinder (beide noch minderjährig) hätten ja auch ein Anspruch auf das Erbe und müssten das ausschlagen richtig?. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Kann ich das für meine Kinder tun? und wie muss ich da vorgehen?


    :thanks: