dass sie aber in dem Fall, des Hauptwohnsitzwechsels sie die Kinder mir 100% überlassen würde, freilich könnten sie sie jederzeit besuchen.
Hat die KM so eine Aussage nicht schon mal gebracht??
Gastschulanträge werden aktuell bei uns wohl stark geprüft, weil es in der Vergangenheit zuviele Eltern gab "die Wünsch Dir was" gespielt haben. Keine Ahnung welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit der durch geht. Mir war auch nicht bewusst, dass dieser jährlich wieder gestellt werden muss, wobei ich mir vorstellen könnte, dass ein Folgeantrag leichter angeht wie der erstmalige (ich weiß Behörden und Logik)
Da das WM immer noch bei vielen sehr stiefmütterlich behandelt wird liegt es durchaus im Bereich der möglichen dass ein JC auf die Idee kommen könnte Leistungen zu Kürzen wenn der Hauptwohnsitz verlagert wird. Wobei Ihr beim paritätischen WM theoretisch nur 50 % der Leistungen für die Kids zustehen würden, dass könnte man über den Beschluss auch nachweisen dass die Kids die Hälfte der Zeit bei der KM verbringen. Frage ist halt nur was das JC aktuell zahlt, 100 % Leistungen für die Kids oder nur 50 %