Beiträge von Zwergenpapa

    Zwischen Nürnberg und Fürth liegen nicht nur 6 km sondern Welten :lgh


    Ok, jetzt aber mal im Ernst: 6 km klingen jetzt nicht wirklich viel und wenn Du bisher Nürnberg Süd und der KV Nürnberg Nord wohnt ist da eh eine Entfernung die nicht gleich um die Ecke liegt. Also einfach mal ne Straße weiter ist nicht wohl nicht. Mit Nürnberg Nord (je nachdem welche Ecke) evtl. sogar schneller in Fürth sein, als nach Nürnberg Süd.


    Ich glaube jetzt nicht dass Dir da das Gericht einen Strick aus der Entfernung dreht, wissen kann man es allerdings nicht. Das kommt auch stark auf die Tagesverfassung bei manchen Richtern an was der entscheidet. Sollte der KV hier auf das ABR klagen wäre es ja auch hier eine Umstellung, noch dazu bei sehr geringen Entfernung. Trotzdem wäre es wohl doch anzuraten nicht einfach "Fakten schaffen" sondern versuchen mit dem KV zu reden warum der Umzug erfolgen soll.


    Janine
    Ich weiß jetzt nicht wie oft der KV Umgang mit der Tochter hat und da mal eben 240 KM Entfernung zu schaffen ist schon eine andere Hausnummer. Kann jetzt auch nicht wirklich beurteilen was alles vorgefallen ist aber darf ich nur mal kurz etwas anmerken? Solltest Du einen KV haben der meint auf Konfrontation zu gehen wenn Du diese Entfernung schaffst würde ich vorschlagen Deine Verhaltensweise anzupassen und bessere Gründe aufzuführen als "KV ist mir schnurzpiepe" und "er wollte die Scheidung, muss er mit Leben wenn ich wegziehe und die Tochter nicht mehr so oft sieht". Das könnte evtl. nach hinten losgehen.


    Zum "durchgeknallten ADHS Kind": Sollte es sich hierbei um eine offizielle Diagnose handeln, dann ist ADHS eine Krankheit die behandelt gehört und bei Dir zumindest einen gewissen Anstand vermissen lässt. Sollte es Deine persönliche Einschätzung sein, dann hoffe ich dass Du die notwendige medizinische Eignung hast um die Diagnose aufzustellen.

    Darauf wollte hinaus, d.h. man darf schön artig in Vorkasse treten damit sich die "Götter in Weiß" bewegen und wieder zu hause muss man feststellen dass sich die GKV quer stellt weil denen etwas nicht passt. Dann bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen, hier kann die private Vorsorge einspringen. Auch wird durch diese Versicherung im Extremfall auch die Rückholung bezahlt wenn die Behandlung im Ausland nicht ausreichend gewährleistet werden kann.


    Die Kosten wirklich nicht die Welt. Man kann nur hoffen dass man sie nie benötigt

    Wenn er ins Ausland will, wo er zusätzlich KV Schutz braucht, ist es wohl nicht EU


    Das muss nicht zwingend sein. Manchmal ist so eine extra Versicherung nicht die schlechteste Investition, weil manche Sachen die ach so dolle gesetzliche Versicherung einfach nicht übernimmt. Da kann dann die private Absicherung einspringen um das Risiko kleiner zu halten. Die Versicherungen kosten auch nicht die Welt.

    2 Stunden Gejammer, wie unmöglich ihr Mann doch ist (so kenn ich sie gar nicht). Da frag ich mich doch echt, warum man dann heiraten und 2 Kinder miteinander bekommen muss.


    Neuja, manches erkennt man eben nicht bzw. erst wenn die Maske entgültig fällt

    Ich muss auch mal wieder....


    Whooooooooooooooooooooossssaaaaaa


    Atmen, atmen, atmen


    Ich muss wohl leider etwas ausholen. Wir sind nach wie vor im selben Verein, ich aber nur noch in der "Verwaltung". Letztes WE Papa Zeit, ich im Verein KM im Verein. Zwerg hatte KM nicht gesehen und ich wollte vom Gelände fahren als sie mir hinterher flitzt. In der Anlage nur Schritt erlaubt und an der Schranke hätte sie mich eh eingeholt, also gebremst. Dachte jetzt kommt evtl. was wegen den Elterngesprächstermin, nö sie wäre mit Oma da ob er sie nicht sehen darf. Ende vom Lied: ich sass fast zwei Stunden da rum bis ich mir Zwerg gekrallt habe und gegangen bin :kopf . Kommt davon wenn man zum höflichen Menschen erzogen worden ist :wand

    Das mit dem Unterhalt war nur als Beispiel gedacht: geht's um ein Auto das einen Wert von 10.000 EUR hat wäre dass der Streitwert und danach richten sich die Gerichtsgebühren. Gehe mal davon aus dass die Gerichtskosten niedriger sind wie die Kosten für den Anwalt ;-)


    Meine Anwältin hat damals direkt bei der Erstberatung in ihrem schlauen Buch nachgeschaut wie hoch der Streitwert ist und was dass für Gerichtskosten ausmachen kann.

    War bei mir ähnlich: Umgangsrecht/Sorgerecht/ABR macht einen Streitwert von 3000 EUR lt. meiner Anwältin dürfte ungefähr der Betrag fällig werden. Rechnung vom Gericht steht bei mir aber auch noch aus. Hier hat man sich wohl mal auf einen Pauschalbetrag geeinigt bzw. festgelegt.


    Bei fälligen Unterhalt kann ja der ausstehende, strittige Betrag ermittelt bzw. geschätzt werden. Da ist dann diese Summe der Streitwert.

    Es wird immer ein Streitwert von 3000 EUR angeommen wenn es um Umgang/Sorgerecht/ABR geht. D.h. nicht dass Du 3000 EUR zahlen musst, sondern daran bemessen sich die Gerichtsgebühren und die dürften evtl. so um die 150 EUR liegen

    Mir ging es darum das Kind zu 50 % zu haben bzw. es weiterhin mit betreuen zu können, mehr wollte ich nicht weil es mir bewusst ist dass ein Kind beide ETs haben sollte und zwar so viel wie möglich. Die KM bzw. deren Anwältin wollte es bei der Anhörung zwecks Unterhalt ansprechen, dass wollte aber die Richterin nicht hören und hat das schlicht und ergreifend abgewürgt. Lt. Beschluss werden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben.


    Kindergeld bezieht die KM. Nachdem sie aber fast alle Unterlagen mitgenommen hat (bis auf Geburtsurkunde, Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung, die vorher in Sicherheit gebracht habe) könnte ich noch nicht mal sagen auf wen von uns beiden das KG läuft. Ich bilde mir nämlich ein, auf meinen Namen und wir hätten nur vor längerer Zeit die Kto.Verbindung auf die KM geändert.


    Zwerg ist immer noch bei mir gemeldet, KM wollte von mir zwar eine Vollmacht zur Ummeldung die ich aber nicht gegeben habe und das EWA wurde damals umgehend von mir verständigt dass ich meine Unterschrift nicht gebe. Das Gericht hat auch hierzu nichts ausgeführt.

    Beim Wechselmodell solltet ihr euch als Eltern nicht nur über die Ausgestaltung des WM einigen, sondern auch über die Finanzierung


    Geeinigt hat man sich bei Gericht über das Wechselmodell, also wird die Finanzierung evtl. der nächste Akt werden weil es der Gegenseite nicht genug sein könnte.

    Ob das am Ende so funktioniert, wie es auf der ja hauptsächlich Nebel werfenden Anwaltsseite angedeutet wird (eigentlich stiftet die ja nur so viel Verwirrung, dass jeder User sagt: muss ich den Anwalt zur Berechnung beauftragen ...), ist fraglich.


    Muss ich Dir recht geben, mir wäre dabei viel wohler wenn die Berechnung von einem Gericht und sonst einer offiziellen Stelle wäre und nicht von einem Rechtsverdreher

    Wechselmodell kann nur da funktionieren, wo ueberdurchschnittlich viel Familieneinkommen da ist und man nicht auf ein paar Hundert Euronen gucken muss.


    Ich bin der Meinung dass kann schon funktionieren, eine Erklärung verkneife ich mir aber jetzt weil ich sonst evtl. meine gute Erziehung strapazieren würde. Außerdem würde ich wahrscheinlich einen Roman schreiben.


    Aber schon mal danke für Deine Antwort

    Also meine Rechenmethode sah wie folgt aus:


    • Ermittlung meines bereinigten Nettos (jetzt mal unerheblich ob aufgrund VZ oder 90 % Stelle)


    • Mehrbedarf KiGa komplett außen vor gelassen (sollte eine Quotelung zum Tragen kommen, würde ich meiner Meinung nach die KM ja besser stellen da ich 100 % übernehme; dass war schon vor der gerichtlichen Anordnung des WM von mir zugesichert, dazu stehe ich auch jetzt noch)


    • Einkommen der KM und mir abzgl. Selbstbehalt wobei ich den ALG1-Bezug als nicht berufstätig eingestuft habe, das ergibt die aktuelle Quotelung der Einkommen


    • Zurechnung bzw. Abzug des hälftigen KG


    • Anrechnung des halben Kindesunterhaltes


    • Daraus ergibt sich dann die Höhe der Ausgleichszahlung


    Ich habe genau die Punkte 1-6 aus dem Bsp. zur Berechnung beim WM übernommen.


    Das Problem ist wirklich dass man für die genaue Berechnung des Anspruches nix verlässliches findet. Aktuell fließt noch kein Geld, also KM bekommt KG und ich zahle den Mehrbedarf. Ausgezogen ist sie Mitte Mai und Ende Juni hatten wir den Beschluss des Gerichtes. Bisher ist die KM nicht auf mich zugekommen und so rechne ich jetzt selber mit den mir bekannten Informationen weil das Geld dem Zwerg ja auch zusteht. Meine Anwältin wollte mir wohl noch eine Berechnung des BGH per Mail senden, hat es aber bisher nicht geschafft evtl. auch vergessen (obwohl ich mich nun wirklich nicht über sie beschweren kann). Die werde ich auch noch mal anschreiben

    Moin,


    sorry war den ganzen Tag mit Zwerg unterwegs und hinterher waren wir beide platt 8-)


    Wie man den Unterhalt berechnet wenn es einen BET und einen UET gibt ist ja kein Thema, aber in unserem Fall wechseln wir uns ja jeweils damit ab. Wir sind durch das paritätische WM ja beide Barunterhaltspflichtig.


    Ich hoffe ich darf den Link hier setzen, aber bei meiner Berechnung hatte ich mich daranorientiert.

    Fangen wir mal an:


    KG wird an die KM ausbezahlt, also nach meiner Denkweise würde mir ja die Hälfte zustehen


    KiGa ist in der Berechnung völlig außen vor, wird komplett von mir bezahlt


    Die 1000 EUR sind ALG1


    Zwerg geht 30 Stunden die Woche in den KiGa, Einrichtung und KM möchten erst abwarten wie es sich entwickelt. Die Kapazität wäre aber da um auf 35 Stunden die Woche zu erhöhen. Deshalb die Verringerung meiner Arbeitszeit wegen Betreuung des Kindes.

    Moin,


    ich bräuchte mal wieder ein wenig Hilfe bei der Berechnung, ich hab mich schon ein wenig schlau gemacht weiß aber nicht ob ich nicht irgendwo einen Denkfehler drin habe. Es geht um den Ausgleichsbetrag beim paritätischen WM (angeordnet durch Gericht). Die Zahlen sind teilweise vorläufig weil ich keine Unterlagen der KM habe und meine Steuererklärung vom FA noch nicht zurück ist. Es geht eher um die Berechnungsmethode, Zahlen können später angepasst werden.


    Ab dem 01.08. habe ich "nur" noch eine 90 % Stelle damit ich die Betreuungszeiten leisten kann, KG bekommt die KM und den Mehrbedarf (KiGa) habe ich außen vor gelassen, der wird komplett von mir bezahlt, also Betreuung und Verpflegung


    [Blockierte Grafik: https://abload.de/img/unbenannt3ebk2.png]


    Wäre nett wenn die Rechen-Nerds da mal drüber gucken könnten, nicht dass mir ein Denkfehler unterlaufen ist

    Wenn ich dir mal was sagen darf, was mir auffällt:


    Natürlich gibt es Elternteile die versuchen den anderen aus dem Kinderleben zu drängen, da brauche ich nicht viel Phantasie dazu. Dass es mit solchen Menschen die ausschließlich Ich-Bezogen (dabei aber das Kindeswohl vorschieben) agieren, schwierig bis hin zu unmöglich ist ein vernünftiges, sachbezogenes Gespräch zu führen kann ich auch nachvollziehen.


    Wo es bei mir etwas aussetzt bzw. schwierig zu verstehen ist dass wirklich alle gegen Dich arbeiten. Also Jugendamt, Beistand und das Gericht selber. Deine Geschichte beginnt hier im August 2016 und seit der Zeit habt Ihr, nach Deiner Aussage, drei Richterinnen verschließen?


    Dass man ein gewissen Frust schiebt ist mir auch klar und kann ich auch nachvollziehen, aber wenn Du Dich immer so geben solltest wie in diesem Thread dann wundert es mich ehrlich gesagt nicht dass Du auf der Abschussliste stehst. Ich habe immer mit den offiziellen Stellen zusammengearbeitet und war höflich, erstens hat man mir das selber als Kind mal beigebracht und zweitens tritt man einfach keine Türen ein um jemanden um etwas bitten sondern man klopft an.


    Ich habe in diesem und anderen Foren genügend Geschichten gelesen, dass es sehr wohl sein kann wie Du hier schreibst, dass kann ich aus der Entfernung einfach nicht beurteilen. Ich gebe nur zu bedenken, dass so wie Du hier auftrittst, sich mancher auch denken könnte da fehlt noch ein wenig an der Erzählung.

    Servus Miri,


    ich hab mir jetzt auch noch mal alles durchgelesen, Du warst schon beim JA und bei einem anderen Anwalt wegen dem Sorgerecht und beide haben Dir wenig Aussichten auf Erfolg gemacht. Ganz ehrlich was möchtest Du dann mit einem anderen Rechtsverdreher?


    Nach meiner persönlichen Meinung wirst Du das alleinige Sorgerecht wohl nicht bekommen. Dass es mit dem KV nicht einfach ist und Dir manche seiner Aktionen sauer aufstossen ist verständlich, aber aufgrund Deiner Schilderung geht von ihm wohl keine "unmittelbar Gefahr" fürs Kind aus. Da er aktuell ja keine professionelle Hilfe hat, könntest nur über's JA evtl. versuchen Hilfe zu bekommen dass er den Alltag mit dem Kind besser meistern kann. Damit würde es für Dich womöglich leichter zu ertragen.


    Was die Sehnsucht nach dem Kind angeht, suche Dir Ablenkung wenn Du "frei" hast. Ich weiß es ist schwer, aber Du wirst Dich unter den gegebenen Umständen daran gewöhnen müssen.