Das hatten wir damals ja vorgeschlagen, der Steuerbescheid ist ja eigentlich ausreichend für eine Unterhaltsberechnung.
Dies hat die Gegenseite abgelehnt, verlangt dass alle Bilanzen als auch die AFA vorgelegt werden., was auch erfolgte (Damals hat ihr Anwalt schon erklärt dass er die Unterhaltsberechnung nicht aufgrund des Steuerbescheides will)
Mein eigenes Einkommen kann ich ja nach belieben festlegen, soweit hat das die Gegenseite ja schon verstanden, ich zahle nur auf das Steuern was ich tatsächlich aus den Gesellschaften entnehme, Gehalt, monatliches Einkommen etc gibt es ja nicht.
Kapitalerträge fließen in die Beteiligungen, nicht an mich. Meine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind negativ, Einkünfte aus Beteiligungen immer so hoch wie die Gesellschaften an mich ausschütten, die Ausschüttung wird von der Familie festgelegt.
Stark vereinfacht:
Nicht ich habe Einkünfte sondern die verschiedenen Gesellschaften und Beteiligungen. Aus diesem "Topf" wird die Familie bedient, Jährlich legen wir eine Quote fest die den Familienmitgliedern zugeteilt werden. Diese Quote ist dann das was jeder in seiner persönlichen Einkommenssteuer versteuern muss, der Betrag der in den Gesellschaften verbleibt wird von diesen versteuert.
Dann kommt ja noch die Kreditbelastung, da habe ich keine Übersicht wie sich das im Unterhalt auswirkt...
Beispiel: Ich nehme einen Kredit bei Bank A für ein Bauprojekt. Diesen Kredit stelle ich als Darlehensgeber zinsfrei der Betriebsgesellschaft B zur Verfügung, die Betriebsgesellschaft B baut nun das Haus, wenn die Wohnungen fertig sind gehen die an die Verwaltungsgesellschaft C, die Erlöse aus dem Verkauf der Wohnungen fließen von C über B an die Bank A, nach dem Bauprojekt ist also das Darlehenskonto = 0€ und das Vermögen in der Verwaltungsgesellschaft.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nun in der Gesellschaft C, diese gehört der Familie, die Familie beschließt nun dass der Sohn (ich) aus dieser Gesellschaft C jährlich Beispielsweise 15tsd € erhält und Tochter (Schwester) 40tsd €, Vater und Mutter jeweils auch 40tsd €, der Rest des Erlöses bleibt in der Gesellschaft C, Teile davon werden als Zinsen an die Gesellschaft B abgeführt.
Brauche ich nun ein neues Auto dann muss ich das ja nicht selbst kaufen sondern der Steuerberater entscheidet WER das Fahrzeug kauft. Das kann durchaus Gesellschaft B oder C sein, letztendlich ist es egal, das kann nur der Steuerberater entscheiden.
Letztendlich entnehme ich nur das was ich tatsächlich für meinen Lebensunterhalt benötige, und nur das wird von mir persönlich versteuert.
lg Thomas