Beiträge von AtoZ

    Wenn es einen Streit gab , egal wer angefangen hat oder nicht, war ich derjenige der wieder versucht hat es grade zu biegen... Weil entschuldigen kann sie sich nicht, weil sie ja dann eingestehen müsste, dass sie was falsch gemacht hat...


    Das kommt mir sehr vertraut vor...erging mir nicht anders, bis ich dann zum JA gegangen bin und somit den Stein in's rollen brachte. Ich wollte damals ja nur Hilfe haben und evtl eine Partnerberatung, aber meine Ex blickte ab...erst, als die ganze Sache drohte, vor Gericht zu landen ( Sorgerechtstreit), kam sie an und "suchte" das Gespräch. Nur war ich da nicht mehr bereit dafür...

    Umgangsrecht hat nichts mit Gewohnheitsrecht zu tun.


    Gewohnheitsrecht ist, wenn...ich erkläre es mal an einem beispiel, welches mir damals mein Rechtlehrer beigebracht hat:


    Ein alter Mann hat ein Grundstück, welches offen steht. Kinder, welche zur Schule wollen, nehmen immer eine Abkürzung über das Grundstück, da es dem Mann nicht stört, wird es ein Gewohnheitsrecht für die Kinder. Die gilt für die Kinder und für den Mann. Als dieser aber stirbt, übernimmt eine andere Person das Grundstück und zäunt es ein. Die Kinder, welche nun über das Grundstück wollen, pochen auf ihr Gewohnheitsrecht, da sie es ja immer so gewöhnt waren. Der neue Besitzer entzieht es ihnen aber wieder.


    Umgangsrecht besagt einfach nur, dass Du das RECHT hast, den Umgang mit deinen Kindern zu haben und deine Ex es dir nicht verwehren darf.
    Da ihr nicht das gemeinsame Sorgerecht habt, darf sie dich auch leider in der Kita austragen, mehr aber auch nicht....verwehrt sie Dir das Kind, handelt sie strafbar...laut meinem Anwalt damals, weil meine Ex auch mal so getickt hatte: Haftstrafe, Geldstrafe (nicht zu gering) oder aber sogar Entzug der Sorge.


    Am besten ist, Du gehst zum Jugendamt und trägst deine Lage vor und lässt den Sachverhalt über einen Anwalt klären

    dann hat sie das aber freiwillig unterschrieben - wer nichts hat, muss nichts zurückzahlen - außer er unterschreibt


    Dem muss ich widersprechen...die Vorschusskasse wird Alles tun, um dem Unterhaltsschuldner zur Pflicht der Rückzahlung zu zwingen. Die haben ihre Tricks und Kniffe.


    Ab wann Leistungen zurückgefordert werden können:


    Der Unterhaltspflichtige kann für Zeiträume in der Vergangenheit nur in Regress genommen werden, ab denen er Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. darüber belehrt wurde, dass er für den geleisteten Unterhalt durch die Vorschusskasse in Anspruch genommen werden kann, siehe auch § 7 UhVorschG. Gleichzeitig setzt der Unterhalt für die Vergangenheit voraus, dass auch tatsächlich ein Unterhaltsanspruch (§ 1613 BGB) bestanden hat und der Unterhaltsschuldner leistungsfähig gewesen ist.


    Und das in Kenntnissetzen macht die Kasse sehr genau...




    Objektive Leistungsfähigkeit und Anrechnung fiktiven Einkommens:


    Hier sei allerdings anzumerken, dass die Ansprüche des Jugendamtes durchaus auf fiktivem Einkommen berechnet werden können. Der Unterhaltspflichtige kann nicht einfach nur behaupten, nicht leistungsfähig gewesen zu sein, sondern muss es auch nachweisen. Gerade bei Selbständigen kann es passieren, dass ermittelt wird, der Unterhaltspflichtige hätte seine mangelnde Leistungsfähigkeit durch Aufnahme einer Nebentätigkeit oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beseitigen können. Hier wird also die objektive Leistungsfähigkeit herangezogen und geprüft, ob nicht höheres Einkommen hätte erzielt werden können. In diesem Fall wird eine genaue Berechnung unter Berücksichtigung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens durchgeführt.




    Rückholquoten der Jugendämter:


    Die Rückholquote liegt dabei in den vergangenen Jahren im Durchschnitt bei 19 Prozent. Die höchsten Rückholquoten erreichen die Kommunen in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, die dort im Schnitt bei 25-30 Prozent liegen. Den geringste Aussicht auf Erfolg beim Regress bildet Bremen, hier werden gerade mal durchschnittlich 10 Prozent der erbrachten Leistungen vom Unterhaltsschuldner zurückgeholt, gefolgt von Berlin.


    Unterhaltsschuldner können sich also nicht darauf ausruhen, dass quasi ihre Pflichten anderweitig erbracht werden. Die Vorschusskasse wird alles in ihrer Macht stehende tun, um sich die verauslagten Beträge zurückzuholen.


    - sollte der Kindesvater nachweisen können, dass er überhaupt nichts zahlen kann, muss er den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen.


    Doch muss er...meine Eltern kennen eine Frau, welche zur Zeit den Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen hat, trotz ALG II...sie macht wohl eine Ratenzahlung von 10€ pro Monat

    Seit wann bestimmt er den Unterhalt?
    Unterhalt ist gesetzlich festgelegt, dann kann er drohen und mit dem Finger zeigen, wie er will.
    Gehe zum Jugendamt, bzw Beistandschaft. Die werden ihn auffordern, seine Finanzen darzulegen und berechnen dann, wieviel er zahlen muss. Weigert er sich, machen die einen Titel gegen ihn klar und lassen das ganze dann per Gerichtsbeschluss von ihm holen.


    Das mache ich zur Zeit nämlich auch durch mit der KM meiner Kinder, welche weder zahlt, noch Auskunft gibt.
    Sollte er nachweisen können, dass er die 236€ nicht zahlen kann, wird dir Unterhaltsvorschuss gezahlt (144€), welchen er aber dann später an die Beistandschaft zurückzahlen muss. Wie er das macht, ist nicht dein Problem.


    Er will dich hier klar über den Tisch ziehen und das Gesetz selber bestimmen


    Was könnte denn Deiner Meinung nach ein Anwalt tun, um dazu beizutragen, dass die Kinder vor den negativen Auswirkungen des väterlichen Verhaltens geschützt werden?


    Viel Glück und Erfolg bei der Erziehungsberatung!


    Der Anwalt kann das Ganze zum Familiengericht tragen und dann wird dort entschieden.
    Ich hatte es auch durch: Zum Glück nur 6 Monate Sorgerechtstreit, meine Große, damals 4, wurde von der Richterin befragt und sie sagte zwar einerseits, dass ihre Mutter tot sei, was nicht stimmt, aber andererseits wohl auch, dass sie bei mir bleiben möchte und nicht mehr zu Mama. Das wurde so akzeptiert...die KM bekam während und nach den Verhandlungen Auflagen, an die sie sich aber nur zum ganz kleinen Teil, bis garnicht gehalten hat.


    Wenn die Eltern nicht miteinander klarkommen, dann hilft meist nur noch ein Anwalt. Mir wurde damals auch eine Beratung angeboten, zu der auch die KM geladen wurde...fand aber nie statt, da die KM nicht erschien, bzw Alles als Machtspielchen meinerseits abtat.
    Das JA kann nur den anderen Elternteil anschreiben und ihm raten, dass er mitziehen möge...zum Wohl des Kindes

    :hae: Ich seh grad, der Beitrag ist vom 31.05. diesen Jahres. Ich glaube nicht, dass sich die TS dazu noch äußert :pfeif


    Ist ja egal...man darf ja dennoch seine Meinung, bzw Erfahrung mitteilen, oder?


    Es scheint von Fall zu Fall unterschiedlich zu sein.
    Ich hätte auch über 100 km wegziehen können, ohne Probleme.
    Und ob sich der Umgangselternteil wirklich kümmert, muss er nicht mit einem Anwalt zeigen, sondern durch eigene Taten, wie z.B. den Umgang auch korrekt gestalten und nicht das Kind einfach nur da haben und such selbst überlassen.


    Von Egoismus anklagen hat ja auch niemand was gesagt

    Meine Ex hat noch eine andere Tochter, welche beim KV im Allgäu lebt...die Km irgendwo bei Berlin, weiss niemand so genau...da macht auch keiner Theater.


    Ich fragte ja schon beim JA, Anwalt und Familiengericht, was wäre, wenn ich weit wegziehen würde. Es ist erlaubt...


    Und was, wenn sie in Berlin einen Job findet?

    Hallo


    Versteh ich schon.
    Aber ist den der Vater damit einverstanden ist ja schon ein Stück.



    Was sollte der Vater dagegen haben?
    Sie sucht ja einen WG-Partner und keinen was-weiss-ich.
    Und selbst wenn sie sich hier in Berlin einen neuen Partner sucht, hat der Vater kein Recht, ihr das zu verbieten.
    Deswegen verstehe ich deine Frage dazu nicht.


    Und an VerenaWuu:
    Möchtest Du dir nicht lieber ersteinmal etwas Eigenes aufbauen? So von heute auf morgen mit jemand völlig Unbekannten zusammenziehen ist ziemlich gewagt, auch wenn ich deine Argumentation verstehe

    Also das Kind zwingen finde ich schonmal ist der falsche Weg.
    Meine Große (5) hat mir auch schon oft genug gesagt, dass sie nicht ihre Mutter sehen möchte, weil sie dort krank wird etc. und ganz ehrlich? Weder ich, noch irgendwer anderer wird sie dazu zwingen.


    In meinem Fall kommt ja noch dazu, dass die KM zugelassen hat, dass meine Jüngste eine lebensbedrohliche Vergiftung abbekommen hat, das hat sich meine große wohl gemerkt und es hat sich bei ihr in's Gedächtnis gebrannt.
    Sie sagt ja sogar nein, wenn ich sie frage, ob sie ihre Mama nur für ein paar Stunden sehen möchte.
    Kontakt von der Mutter zu den Kindern herrscht eh nicht
    Meine Große wünscht sich ja unbedingt eine neue Mama :S;(


    Eine Umgangsregelung vom JA...hm...die würde ich ausarbeiten: begleitender Umgang.


    Der Vater überlässt das Kind eine Zeit lang sich selbst, was seine Aufsichtspflicht verletzt und somit das Kindeswohl gefährdet.
    Du selber darfst das Kind nicht dazu bewegen, nein zu sagen...mache ich übrigens auch nicht.
    Ich habe beim JA schon vorgesprochen und diese meinten auch, dass, sollte es mal zu einem Kontakt kommen, es nur mit Begleitung stattfinden wird, da die KM Alkohol- und Psychoprobleme hat.


    Ermutige dein Kind, zum Vater zu gehen, klingt doof, ich weiss, aber zwinge es nicht...das geht nach hinten los und am Ende stehst Du auch noch als böse Mama da

    Regelt den Umgang mit dem Kind erst persönlich, wenn er sich nicht daran hält, dann via Anwalt...das Problem allerdings bei Anwaltsschreiben ist, dass man nicht darauf reagieren muss. Wird am Ende nur "etwas" teurer für den Empfänger.
    Er kann auch nicht einfach von heute auf morgen das Kind mitnehmen, ohne dich vorher zu fragen...und dem Kind schön erzählen, was es da so Tolles gibt, zeugt von verdammt wenig Charakter des Vaters. Er beeinflusst das Kind und wiegelt es gegen dich auf, weil Du ja schon was vorhattest. Und somit stellt sich dann der Vater hin und jammert, dass du ihm den Umgang verwehrst...auch dem Kind gegenüber stellt er dich in's schlechte Licht. Lass ihn von deinem Anwalt eine Verwarnung zukommen...kann helfen, muss aber nicht.
    Das hatte ich mit der KM meiner beiden auch schon durch, nur dass die auch nichtmal auf Schreiben vom Familiengericht reagiert

    Bei mir "forschte" die Beistandschaft 1 Jahr lang nach, ob die KM zahlungsfähig ist, bzw wo sie sich überhaupt aufhält, das weiss nämlich zur Zeit niemand so richtig.
    Die riefen mich an und fragten nach, ob sie weitermachen sollen oder ich den Unterhalt einklagen soll, was aber mit ziemlichem Stress verbunden sei. ich entschied, dass die Beinstandschaft erstmal weitermachen solle und wenn im nächsten Jahr immernoch nichts rausgekommen ist, werde ich wohl klagen

    Offiziell allein seit ca 1,5 Jahren, aber die Einsamkeit begann schon in der Beziehung.
    Familie und Freunde sind sich einig, dass meine Ex irgendwas in mir massiv zerstört haben muss, wenn das Thema neue Beziehung aufkommt und ich total abblocke ¯\_(ツ)_/¯


    Ich lebe mit meinen beiden Mädels zusammen, das erfüllt mich zur Zeit mehr, als eine Beziehung.
    Auch wenn es manchmal ganz schön hart ist, wenn meine Große von sich aus ihre leibliche Mutter komplett ablehnt und sich lieber eine neue Mama wünscht. ;(

    Meine Große (5) hat auch schon sehr oft geäußert, dass sie nicht zu Mama möchte.
    Sie verweigert überhaupt ihre leibliche Mutter...sie wird dann meist etwas traurig und sagt, dass sie gern eine neue Mama hätte...das trifft mich zwar selber tief, aber in diesem Moment bleibe ich stark für sie.
    Ich werde den Umgang zwar nicht verhindern, falls die KM sich jemals melden wird, aber wenn die Kinder nein sagen, werde ich sie nicht zwingen, bzw es dazu kommen lassen, dass man sie zwingt.


    Ich besitze ja das ABR, sowie das ASR

    Wenn Du das ABR alleine hast und er es aber allein haben möchte, hat er wohl ziemlich schlechte Karten, wenn Du mit deinen Befürchtungen beim JA, bzw Familiengericht ankommst.


    Er fordert ja schon, dass deine Tochter 300km von dir wegzuziehen soll...da ist was nicht sauber.
    Woher weiss er denn von angeblichen schulischen Problemen, wenn du aber von Keinen weisst?
    Ich denke, dass er versuchen möchte, dir deine Tochter zu nehmen, Deutschland zu verlassen und naja...


    Ich schrieb ja, dass ich sowas schon bei einer Bekannten erlebt hab. Da ist auch der KV mit dem Sohn abgehauen, hat sich vorher nie um Unterhalt und Umgang gekümmert und plötzlich stand er vor der Tür, verlangte Umgang und ABR...nach 3 Monaten war er verschwunden. Wurde einmal in Afghanistan gesehen, aber ohne den Jungen

    Und wo bleibt jetzt die Frage wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    Ich ziehe mal meine Schlüsse daraus: Du kannst das ABR nur bekommen, wenn Du nachweisen kannst, dass deine Tochter bei dem KV, bzw dessen Umfeld gefährdet ist oder er mit ihr in's Ausland abhauen möchte und beabsichtigt nicht mehr wiederzukommen.
    Dann bestimmst Du, wo sich deine Tochter mit dem KV treffen darf und auch mit wem.
    Was die Erziehung angeht: Das wirst Du mit deiner Tochter aushandeln müssen...aber pass auf, dass du es diplomatisch machst, sonst dreht der KV deine Tochter um und sie ist wirklich weg...ich spreche da aus Erfahrungen dritter Hand. Habe es bei einer Bekannten erlebt.


    Und wegen dem Unterhalt, da kümmert sich die Unterhaltstelle drum: Er wird angeschrieben und MUSS Nachweise erbringen, ansonsten drohen ihm Sanktionen, bzw Konsequenzen im rechtlichem Sinne

    Da hat mir das JC aber was Anderes erzählt: Mit der Abtretungserklärung übernimmt das JC die Verantwortung der Zahlung. Ist zwar logisch, dass man erstmal beim Vertragspartner (ich) auf den Tisch haut, aber am Ende muss das JC in den sauren Apfel beissen