Hallo Zana81!
Als ich grade auf dieses Forum gestoßen bin, und deinen Beitrag gelesen habe, musste ich mich hier sofort registrieren...
Also erstmal bin ich echt sauer auf deinen KV! Durch solche Verhaltensweisen schadet er meiner Meinung nach nur euren Kindern. Allein das er meint, dass er alles dafür tun würde, um dich fertig zu machen, zeigt doch nur, dass er keine Ahnung hat über "Vater sein". Wenn er wirklich was Gutes für die Kiddis will, dann sollte er dich und die Kinder immer unterstützen, egal was in der Vergangenheit zwischen euch war, und egal warum ihr euch getrennt habt. Durch solche Männer wundert es mich nicht mehr warum ich als Vater es so schwer hatte, nach der Geburt meines Sohnes ein gemeinsames Sorge- und Umgangsrecht zu bekommen (werde meine Geschichte hier auch bald mal unter "Vorstellungen" erzählen).
Na gut, zum Thema: Also wenn du dir einen Anwalt/Anwältin leisten kannst, solltest du auf jeden Fall eine(n) für Familienrecht aufsuchen, und dich beraten lassen. Darüber hinaus ich finde den Rat von Schnuffi mit dem Einschreiben gar nicht mal so schlecht. Vielleicht kannst du es ja so formulieren (ist nur Beispiel!):
Hallo lieber Erwin von Klositz,
ich möchte dich hiermit bitten mit mir innerhalb der nächsten 14 Tage zum Jugendamt zu gehen, um eine verbindliche Umgangsregelung für unsere Kinder Max, Ramona zu vereinbaren. Dies ist vor allem im Interesse unserer geliebten Kinder.
Lieben Gruß, Zana81
Wie du es am liebsten formulierst, bleibt natürlich dir überlassen, so ähnlich hab ich es damals formuliert, bevor ich mit meiner Ex (leider) vor Gericht bin. Die Tatsache, dass du ihn höflich behandelst (auch wenn er ein Schwein zu dir ist), ist sehr wichtig, da das Anstreben einer friedlichen Atmosphäre zum Kindsvater sich beim JA und im Härtefall vor Gericht positiv auf dich auswirkt. Lass dich nicht vom KV provozieren, und auf irgendwelche Machtspielchen ein. Dass tut er nur, um dich auf Schwachstellen zu testen. Wenn du das Einschreiben abschicktst, dann zahle lieber einen Euro mehr, und bestehe auf Rückantwort. So kann er nicht sagen, dass er deinen Brief nie erhalten hat. Kopiere den Brief vorher mehrfach, und kopiere auch die Quittung von der Post, die du beim verschicken erhälst. Wenn nach 14 Tagen keine Antwort kommt, kannst du das Jugendamt (auch per Einschreiben) kontaktieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da sich der Kindsvater meiner Kinder Max, Ramona, ... trotz meiner Bemühungen weigert, einer verbindlichen Umgangsregelung zuzustimmen, bitte ich Sie hiermit um Unterstützung, den Vater Erwin von Klositz davon zu überzeugen, zum Wohle der Kinder und der Harmonie der Eltern, eine verbindliche Umgangsregelung zu vereinbaren.
Mit freundlichem Gruß Zana81
*du musst natürlich die richtigen Namen eintragen
Diesen Brief dann auch per Einschreiben mit Rückantwort (zusammen mit einer Kopie des Briefes an den KV) an das Jugendamt schicken. Vorher natürlich wieder Brief und Quittung mehrfach kopieren! Wenn das JA darauf ebenfalls nicht reagiert, würde ich deine(n) Anwalt/Anwältin den Auftrag geben ein Gerichtsverfahren zu eröffnen, denn dann führt da meiner Ansicht nach kein Weg mehr dran vorbei. Denn dann hättest du erst versucht den KV zu kontaktieren, und dann das JA. Ich wüsste grad nicht, was man bei so einen schwierigen KV noch machen soll.
Ich hoffe, dass ich dir zumindest einen hilfreichen Denkanstoß gegeben habe. Ich wünsche dir auf jeden Fall alles erdenklich Gute dabei!! Halt uns auf den Laufenden...
Gruß, Kiki