Beiträge von AK-74

    Hallo,



    gibt es die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung? Einstweilige Anordnung an das zuständige Gericht richten mit dem Antrag der alleinige Sorge unter der Berücksichtigung der Kindeswohlgefährdung. Die du, wenn möglich mit Belegen zu den Handlungen der KM nebst Familie untermauerst.


    Vertraust du deinem Anwalt? Macht er gute Arbeit?



    Ich hoffe du schaffst das. Nur Mut!