Beiträge von i.t.h

    ... was heißt hier "fremdfinanziert". Er ist der Vater. Ich gehe ganztags arbeiten und erspare ihm den nachehelichen Unterhalt. Es geht eben nicht beides: arbeiten gehen und das Kind betreuen. Es heißt, der eine ET betreut, der andere leistet Barunterhalt. Wenn der Betreuende auch arbeitet, ihm durch die Arbeit zusätzlich Betreuungskosten entstehen, dadurch aber dem BU-leistenden Ehegattenunterhalt erspart finde ich es einfach nur gerecht, wenn diese Kosten anteilig aufgeteilt werden.

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    Unterhaltspflichtig sind beide Elternteile. Der betreuende ET leistet seinen Unterhalt durch Betreuung (Naturalunterhalt), der andere ET durch Barunterhalt.


    Genau das ist des Pudels Kern: ist nämlich - und nach neuerster Rechtsprechung ist das so - der betreuende Elternteil verpflichtet, nach Ausschöpfen der bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so ist es nur recht und billig, dass über den Barunterhalt hinaus auch anteilig diese Kosten aufgeteilt werden. Der KU nach Tabelle enthält diese Kosten nicht.

    ... nach dem neuen U-Recht gibt es wohl nur noch eine Erwebsobliegenheit; überobligatorische Beschäftigung wird esin der alten Form nicht mehr geben. D. h. es wird nach dem Einzelfall entschieden. Hat der UB eine entsprechende Kinderbetreuungsmöglichkeit, so ist er verpflichtet zu arbeiten, egal, wie alt das Kind ist; je eher desto besser. "Dabei sind auch die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen."
    (neuer Satz 2 des § 1570 BGB) Ansonsten: die Altersgrenzen für eine verpflichtende Teilzeit-/Vollzeitbeschäftigung bleiben nach meiner Kenntnis bestehen wie gehabt.


    Bei mir spielt auch noch eine Rolle, dass ich unterhaltsrechtlich 25 Jahre verheiratet war, d. h. eine lange Ehedauer berücksichtigt werden kann und ich ehebedingte Nachteile nachweisen kann.


    Übrigens: eine sehr gute Info gibt es unter http://www.ra-cunningham.de. Link Familienrecht.

    Zitat

    Original von Finchen


    In Sachen KU und Betreuung des Kindes sind nunmal beide ET verantwortlich, dafür liegt der Ex-Partner dem Anderen nicht auf der Tasche.


    Ich finde es legitim. Ich gehe voll arbeiten und verlange kein BU von meinem Ex, so kann er sich auch an den Betreuungskosten beteiligen - ist immer noch günstiger als BU einzufordern und nicht arbeiten zu gehen.


    Eben, genau so sehe ich das auch. Und ich verlange auch nur, dass er sich hälftig beteiligt nach Steuer. So ist es ja auch bei funktionierenden Partnerschaften: Da teilt man sich die Betreuung. Zeitlich oder finanziell oder beides.
    Nachdem der Gesetzgeber nun grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit vorschreibt, können die Kosten für die Kinderbetreuung eben nicht in vollem Umfang dem alleinerziehenden arbeitenden Elternteil zugeteilt werden. Das ist einfach nur gerecht.

    Zitat

    Original von trix
    Weiß Deine Tochter von Deinen Ängsten und Sorgen? Erzähl ihr doch davon, reden ist die halbe Miete. Aber Kinder muss man gehen lassen, damit sie wiederkommen können, auch wenn es noch so schwer fällt.



    Meine Tochter hat das alles mitbekommen. Natürlich reden wir beide darüber. Ich habe aber doch keine Angst. Ich möchte es nur anders machen, weil ich glaube, dass es richtiger ist für mich.


    In Abwandlung zum Text oben fände ich richtiger: "erwachsene Kinder muss man gehen lassen, damit sie wiederkommen können,..."


    Gruß
    Irmingard

    [quote]Original von trix
    Meine Frage ist, wurde sie bis zu diesem Alter auch betreut, oder ist das einem Sinneswandel zu verdanken!?



    Ich habe bis vor einem dreiviertel Jahr nur in Teilzeit gearbeitet; diese Arbeit war immer für Projekte zeitlich befristet. Das bedeutete immer nach jeweils 7 - 9 Monaten Ungewißheit, Existenzängste, ob eine weiter Beschäftigung sich anschließt. Deshalb habe ich den geregelten Vollzeitjob angenommen, als sich die Gelegenheit bot.


    Mein Sohn war 1998 13Jahre alt, als sein Vater mich wegen einer anderen Frau verließ. Ab da mußte ich - weil bis dato 16 Jahre "nur" Hausfrau - für mich Sorge tragen, beruflich Fuß zu fassen. Ich studierte nochmal. Meinen Sohn habe ich sich selbst überlassen. War nur abends für ihn da; es schien alles in Ordnung. Wir hatten gute Gespräche, haben über den Tag geredet, hatten Spaß, machten uns - und das ganz bewußt - schöne gemeinsame Wochenenden. Das aber reicht nicht: Ich merkte nicht, dass er die Schule schwänzte, dass er nur in seinem Zimmer hockte vor irgendeiner Glotze - Computer oder Fernseher -, dass er mit seinen Klassenkameraden - allesamt aus gut betuchten Familien - nicht mehr Kontakt hielt mangels finanzieller Ausstattung (Kino, Ausgehen etc.pp) und dann mit ca. 18 anfing zu trinken, um sein Trauma zu ertränken. Erst als er anfing zu studieren, wir umzogen und ich arbeitslos war für ein halbes Jahr nach dem Studium, wurde mir sein Dilemma ersichtlich. Er hat jetzt ein ernsthaftes Suchtproblem.
    Ich möchte keine Wiederholung dieser Entwicklung bei meiner Tochter.
    Das hat mit Angst nichts zu tun, sondern mit der Erkenntnis, dass ich Verantwortung habe für ein Kind, auch wenn ich nicht da sein kann.


    Nochmal: ich bin der Meinung, dass ein Kind das Recht hat darauf Kind sein zu dürfen und nicht ein kleiner Erwachsener.


    Und es hat das Recht auf eine Wahrheit. Nich pauschal sagen: ich bin ja für dich da, nur dann und dann und dann nicht ... so sagte ich meinem Sohn, erfahren hat er: die Mama ist abends für mich da, aber tagsüber bin ich alleine.
    Durch die Betreuung für meine Tochter bin weder ich noch sie diesem Klima der Doppelten Botschaft ausgesetzt. Jetzt weiß meine Tochter genau, wann ich für sie wirklich da sein kann und wann sie sich an die Betreuerin halten muss. Z. B. auch bei Fragen bei der Hausaufgabe, wenn es darum geht, z. B. etwas zu besorgen für die Schule usw. Das entspannt uns beide. So - das ist meine Meinung - werde ich meiner Verantwortung gerecht.


    Gruß
    Irmingard

    Leider gibt es in der Schule keine Nachmittagsbetreuung.


    Ich erwarte mir von so einem Forum Rat und keine Stutenbissigkeit.


    Was für jemand Anderen richtig scheint, muss für mich nicht das Richtige sein.
    Ich finde es nicht gut, eine 12-Jährige sich selbst zu überlassen. Darüber diskutiere ich nicht. Jeder muss das für sich entscheiden. Und ich hab' das so entschieden.
    Soviel Urteilsfähigkeit traue ich mir auch zu; bin Dipl.Sozialpädagogin und habe schon beruflich überwiegend mit diesem Thema zu tun. Und ich sehe, was bei vielen dabei herauskommt, wenn die Kinder sich alleine überlassen sind.
    Das hat auch nichts mit "in Watte packen" zu tun, sondern mit meiner Verantwortung.
    Im Sinne des Gesetzgebers ist es auch nicht, Kinder mit 12 sich selbst überlassen zu sehen. 12-jährige sind keine kleinen Erwachsenen sondern Kinder, die ein Recht auf Begleitung im Leben haben und ein Recht darauf, Kind sein zu dürfen ...


    Gruß
    Irmingard

    Der Betreuungsunterhalt ist im Tabellenunterhalt eben nicht enthalten. Lediglich für Kinder im Kindergartenalter.


    Ich glaube auch nicht, dass 350 € für die Betreuung, 6 Tage á 6-7 Stunden unangemessen hoch sind, zumal hier auch Fahrtkosten beinhaltet sind, die anfallen für Fahrten zum Musikunterricht und anderen Terminen. Ich wohne auf dem Land.


    Gruß
    Irmingard

    ... ich meine betreuen, nicht beaufsichtigen. Ich bin der Meinung, dass eine 12-jährige eben schon eine Betreuung braucht. Meine Tochter ist sehr selbstständig; sie regelt z. B. alle schulischen Dinge alleine. Aber eine 12-jahrige bis spät abends alleine zu lassen, halte ich für mich nicht für verantwortbar.


    Stunden reduzieren geht nicht. Ich bin froh, dass ich endlich Arbeit gefunden habe - war lange genug arbeitslos nach meinem Studium. So wie mein Exmann Karriere gemacht hat, weil ich ihm den Rücken frei gehalten habe, habe ich nun Chance, auch ein klein wenig Karriere zu machen. Ich denke ja auch mal etwas daran, dass ich eine Alterssicherung brauche.
    Außerdem: ich verdiente dann auch weniger. Bei meinen horrenden Fahrtkosten zur Arbeit würde es sich überhaupt nicht mehr rechnen. Mein Exmann müßte rein rechnerisch wieder Unterhalt für mich bezahlen.
    Und:
    Nach dem neuen Unterhaltsrecht muss ich ganztags arbeiten, um für mich selbst zu sorgen; hierfür sind alle Betreuungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
    Das Bundesministerium der Justiz antwortete auf meine Anfrage: "Zuzüglich zum sog. Tabellenunterhalt, der auf die gewöhnlichen Lebenshaltungkosten eines Kindes abstellt, kann auch ein sog. mehrbedarf geltend gemacht werden. Dazu können auch Kosten für Kindergarten, Hort oder Internatsunterbringung zählen. ..."


    Mein Problem ist: wie kann ich den Mehrbedarf geltend machen, nachdem der Anwalt meines Mannes eine ganz abenteuerliche Berechnung gemacht und den Anspruch negiert?


    Gruß
    Irmingard

    Hallo,


    so wird i. d. R. das unterhaltsrelevante Netto gerechnet, wenn kein Mangelfall vorliegt:


    Nettolohn + Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld + andere Sonderzahlungen (z. B. Eigenheimförderung) + Steuerrückerstattung letzte Steuererklärung.
    Ferner der Wert eines evtl. Wohnvorteils.


    Davon in Abzug zu bringen
    ehebedingte Kostern (z. B. Darlehen) - zur Hälfte bei getrennten Berechnungen, wenn beide erwerbstätig sind, ansonsten in voller Höhe
    berufsbedingte Kosten (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit)
    Aufwendungen für private Altersvorsorge (4% -?- vom Brutto max.)


    Zum Unterhalt kommt man dann wie folgt:


    unterhaltsrelevantes Netto
    ./. Kindesunterhalt
    ergibt Basis für Berechnung des Ehegattenunterhalts


    Bei zwei Berufstätigen rechnet man weiter:


    von beiden bereinigten Nettobeträgen werden je 10 % abgezogen (Erwebstätigenbonus)
    dann beide Nettobeträge addiert und hälftig geteilt. Liegt dieses Ergebnis über dem Satz von 1000 € (Selbstbehalt), so erhält derjenige den Differenzbetrag aus dieser Rechnung abzgl. 1000 €, der das geringere Netto hat.


    Gruß


    Irmingard

    Er wohnt 350 km entfernt.


    Nein, es ist nicht möglich, an den Ort der Arbeit zu ziehen. An meinem Wohnort habe ich ein eigenes Haus. Darüber hinaus möchte ich nicht, dass meine Tochter wieder ihr soziales Umfeld verliert. Zudem würde das Problem der Betreuung sich damit nicht erledigen. Ich wäre trotzdem ganztägig nicht zuhause.


    Betreuungsunterhalt ist lediglich für die unteren Altersgruppen (Kindergartenalter) in die "Düsseldorfer" eingearbeitet.


    Gruß
    Irmingard

    Hallo!
    Situation: Damit ich ganztags arbeiten gehen kann (Arbeitsstätte in 65 km Entfernung, von zuhause abwesend bis ca. 20.00/21.00 h), habe ich für meine 12-jährige Tochter eine sehr gute zuverlässige Betreuung. Ich zahle hierfür incl. Abgaben an die Knappschaft 380 €/Monat.
    Mein geschiedener Mann zahlte für unsere Tochter bis 12/2006 194 € Unterhalt neben 217 € für mich und 229 € für unseren studierenden Sohn (Mangelfallberechnung). Seit 01/07 hat er die Unterhaltszahlung an mich einfach eingestellt, unser Sohn ist inzwischen mit der Ausbildung fertig und erhält keinen Unterhalt mehr.
    Mein Exmann ist kein Mangelfall mehr. Und ich kann für mich selbst sorgen. Doch bin ich der Meinung, dass er sich an den Kosten der Betreuung doch beteiligen müßte, entsprechend mit der Hälfte der Kosten, die nach Steuer sich noch ergeben, nämlich 1/2 von 296 € = 148 €. Und zwar zusätzlich zum Tabellenunterhalt von € 325.
    Seit Januar bezahlt er € 325, weigert sich jedoch, für die Betreuung seinen Obolus zu leisten. Sein Anwalt errechnete hierfür meinen Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung meiner berufsbedingten Aufwendungen und der Betreuungskosten. Nachdem mein Exmann noch zwei weitere Kinder aus seiner neuen Beziehung hat, errechnet sich natürlich für mich kein Unterhalt mehr. Den habe ich ja auch nicht beansprucht. Die Argumentation seines Anwalts: trotz Einberechnung der Betreuungskosten habe ich keinen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt. Deshalb habe ich auch die Betreuungskosten selbst zu tragen.


    Betreuungskosten entstehen mir nur, weil ich ganztags arbeite.
    Mein Exmann lebt mit seiner Partnerin - sie arbeitet Vollzeit als Grundschlul- Lehrerin - und den zwei Kindern; d. h. dass er sich mit seiner Partnerin die Betreuung für diese zwei Kinder teilt.
    Während ich alleine für die Betreuung geradestehen soll. Das kann es wohl nicht sein?
    Wäre es nicht logisch, dass - weil er für die Betreuung unserer Tochter zeitlich nicht zur Verfügung steht - er sich wenigstens an den Kosten hierfür beteiligen muss?


    Wer kennt die Rechtslage? Wie kann ich die Betreuungskosten geltend machen?
    Leider habe ich keine gute Anwältin. Wer weiß einen Anwalt, der sich wirklich für die Belange des Klienten einsetzt und nicht völlig unvorbereitet in eine Verhandlung kommt?


    Grüße
    Irmingard