luvi,
ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum man glaubt, dass mich das ärgern würde dass die KM eine neue Beziehung hat.
Ganz ehrlich, mir ist es egal mit wem die KM zusammen ist. Wer gibt das Kind und vertraut blind einem Lebensgefährten der eventuell das Kind geschlagen und misshandelt hat? Ich liebe mein Kind über alles und es ist als Vater meine Aufgabe das Kind zu schützen. Mir geht es nur um das Kindeswohl.
Elin,
du hast es richtig verstanden. genau so ist es.
die Mutter ist nicht vertrauenswürdig, da sie permanent lügt. Es ist auch das 2. mal dass sie beim Amtsgericht gelogen hatte mit der Trennung. Nur so konnte sie leichter an die rechte kommen. Der Bügeleisen lag nicht einfach auf dem Boden wie es der Lebensgefährte schilderte.
Ich habe 4 Seiten vom Rechtsmedizinisches Gutachten. Dafür ist es hier zu lang, deshalb nur das wichtigste:
In der Beurteilung steht:
Die 3 hier vorliegenden Wunden sind durch Einwirkung thermischer Gewalt (Hitze) zu erklären. Es liegen Verbrennungen zweiten Grades vor. Sie wären von ihrer Wundbegrenzung her gut mit der Beibringung durch ein heißes Bügeleisen zu erklären. Das Vorliegen von drei Brandverletzungen ist jedoch nur durch einen bewussten Vorgang zu erklären. Der von der Mutter angegebene Vorgang einer Selbstbeibringung durch das Kind ist aus rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar. Das zufügen bereits einer solchen Wunde versacht erhebliche Schmerzen, weshalb eine zweifache Wiederholung dieses Vorgangs nicht plausibel ist.
Das Kind war erst 1 Jahr und 8 Monate alt.
die 3 versionen der Mutter:
1.Sie wäre eine im Badezimmer gewesen und das Kind alleine mit dem Bügeleisen.
2. Ihr Lebensgefährte hätte gebügelt und hätte den kleinen unbeaufsichtigt alleine mit dem Bügeleisen gelassen. Die Mutter im Badezimmer.
3. Sie wäre bei Freunden gewesen, er wäre unbeaufsichtigt nackt alleine mit dem Bügeleisen gewesen.
Bis heute kenne ich die Wahrheit nicht. War das der Lebensgefährte oder die Kindesmutter? Das ist jetzt irrelevant.
Mir geht es viel mehr darum, dass der Lebensgefährte sich einfach nicht von meinem Kind fernhält. Und das muss aufhören.
Mein Sohn sagt er war da. Als ich meine Anwältin fragte ab wann mein Kind beim Gericht befragt werden kann.
Meine Anwältin schrieb:
in Angelegenheiten die das Kind angehen, muss das Gericht ein Kind anhören, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Davor wird es angehört, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes von Bedeutung sind oder auch aus sonstigen Gründen..
:wand