Beiträge von iponch80

    luvi,
    ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum man glaubt, dass mich das ärgern würde dass die KM eine neue Beziehung hat.
    Ganz ehrlich, mir ist es egal mit wem die KM zusammen ist. Wer gibt das Kind und vertraut blind einem Lebensgefährten der eventuell das Kind geschlagen und misshandelt hat? Ich liebe mein Kind über alles und es ist als Vater meine Aufgabe das Kind zu schützen. Mir geht es nur um das Kindeswohl.


    Elin,
    du hast es richtig verstanden. genau so ist es.


    casha


    die Mutter ist nicht vertrauenswürdig, da sie permanent lügt. Es ist auch das 2. mal dass sie beim Amtsgericht gelogen hatte mit der Trennung. Nur so konnte sie leichter an die rechte kommen. Der Bügeleisen lag nicht einfach auf dem Boden wie es der Lebensgefährte schilderte.
    Ich habe 4 Seiten vom Rechtsmedizinisches Gutachten. Dafür ist es hier zu lang, deshalb nur das wichtigste:


    In der Beurteilung steht:
    Die 3 hier vorliegenden Wunden sind durch Einwirkung thermischer Gewalt (Hitze) zu erklären. Es liegen Verbrennungen zweiten Grades vor. Sie wären von ihrer Wundbegrenzung her gut mit der Beibringung durch ein heißes Bügeleisen zu erklären. Das Vorliegen von drei Brandverletzungen ist jedoch nur durch einen bewussten Vorgang zu erklären. Der von der Mutter angegebene Vorgang einer Selbstbeibringung durch das Kind ist aus rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar. Das zufügen bereits einer solchen Wunde versacht erhebliche Schmerzen, weshalb eine zweifache Wiederholung dieses Vorgangs nicht plausibel ist.


    Das Kind war erst 1 Jahr und 8 Monate alt.


    die 3 versionen der Mutter:


    1.Sie wäre eine im Badezimmer gewesen und das Kind alleine mit dem Bügeleisen.
    2. Ihr Lebensgefährte hätte gebügelt und hätte den kleinen unbeaufsichtigt alleine mit dem Bügeleisen gelassen. Die Mutter im Badezimmer.
    3. Sie wäre bei Freunden gewesen, er wäre unbeaufsichtigt nackt alleine mit dem Bügeleisen gewesen.



    Bis heute kenne ich die Wahrheit nicht. War das der Lebensgefährte oder die Kindesmutter? Das ist jetzt irrelevant.
    Mir geht es viel mehr darum, dass der Lebensgefährte sich einfach nicht von meinem Kind fernhält. Und das muss aufhören.


    Mein Sohn sagt er war da. Als ich meine Anwältin fragte ab wann mein Kind beim Gericht befragt werden kann.


    Meine Anwältin schrieb:


    in Angelegenheiten die das Kind angehen, muss das Gericht ein Kind anhören, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat.
    Davor wird es angehört, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes von Bedeutung sind oder auch aus sonstigen Gründen..


    :wand

    hallo, danke für die Antworten. Ich entschuldige mich, dass ich mich nicht gut ausgedrückt habe.


    nana123454
    ja es gibt einen Umgangsurteil, dass sich der Lebensgefährte keineswegs mein Kind nähern darf, und das seit August 2013. Er darf während des Umgangs nicht anwesend sein. Und da der Lebensgefährte und die Kindesmutter sich nicht an die Auflage hält, ist der Lebensgefährte trotzdem während des Umgangs anwesend. Mein Sohn erzählte mir dass der LG da war.


    casha
    Der Kindesmutter wurde das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Juni 2012 vom Jugendamt entzogen und voll auf mich übertragen, weil sie beim Jugendamt 3 diverse versionen erzählt hatte. Sie wurde beim Lügen ertappt. Irgendwann konnte die KM durch die Kinderschutzambulanz das Kind zu sich nehmen und seit August 2013 konnte der kleine wieder bei der Mutter übernachten, weil der Lebensgefährte nach 1 Jahr seit dem vorfall zugab den Bügeleisen auf dem Bodem gestellt zu haben. Der Lebensgefährte tat ihr den gefallen und bekam einen Strafbefehl. Im Beschluss steht auch dass der Lebensgefährte sich keineswegs dem Kind nähern darf. Doch die KM und der LG respektieren den Beschluss nicht und das ärgert mich.

    Hallo,


    wie in der Überschrift erwähnt, nähert sich der Lebensgefährte 23J der Kindesmutter 24J immer wieder mein Kind. Da ich 34J fast alleinerziehend bin und mein 4 jähriger Sohn (bald 5) alle 2 wochen an einem Wochenende und alle 2 Wochen von Mittwoch bis Freitag bei seiner Mutter schläft, nähert der Lebensgefährte trotzdem mein Kind. Im August 2013 hat der Lebensgefährte einen Strafbefehl und eine lausige Geldstrafe in höhe von 300€ bekommen und der Beschluss lautete dass er sich meinem Kind nicht nähern darf, weil er nach 1 Jahr zugegeben hatte, angeblich den Bügeleisen auf dem Boden gestellt zu haben. Mein Sohn erlitt 3 Brandwunden am Bein. Das Gerichtsmedizin hatte eine Selbstgefährdung meines Sohnes ausgeschlossen. Es war von Kindesmisshandlung die rede. Bis heute weiß ich nicht ob die Mutter oder der Lebensgefährte die Verletzungen meines Sohnes zugefügt hatte. Im Dezember 2014 beim Amtsgericht, sagte die Mutter aus, dass sie von dem Lebensgefährten getrennt sei und versicherte dass in Zukunft der Lebensgefährte sich meinem sohn nicht mehr nähert. Die Aussage der Mutter hat sich bis heute nicht bewahrheitet. Durch die Aussage hat auch die Mutter plötzlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. (Ich hattee bereits Berufung eingelegt). Den hatte ich vorher alleine. Durch Zufall habe ich im Januar 2015 die Mutter und den Lebensgefährten zusammen im Auto gesehen. Als ich meinen Sohn heute vom Kindergarten abholte, sagte er mir sofort dass der Lebensgefährte bei der Mutter im Wohnzimmer war und der Lebensgefährte aber nicht mit ihm gesprochen hatte und irgendwann ging. Das bedeutet für mich, der Lebensgefährte und die Kindesmutter verstoßen gegen die Auflage. Und das bedeutet für mich auch, dass der Lebensgefährte, sobald der kleine schläft sich dort wohl auch aufhält. Mein Problem mit den Jugendamt und Familiengericht ist, dass man mir die Version nicht glauben würde, da wird man sicherlich behaupten, dass ich mein Sohn beeinflusst hätte. Meine Anwältin habe ich schon darüber informiert, ich bezweifle aber ob das was bringt. Meine Frage an euch, hat jemand soetwas ähnliches erlebt? Wie soll ich mich verhalten? Oder wie kann ich vorgehen?


    Vielen Dank im voraus.

    du hast also seit zwei monaten ohne grund den umgang verweigert. dein kind kann sich an sachen erinnern, die ihm als baby zugefügt wurden. ein wunderkind also. das wird dir als negativ ausgelegt werden: einmal weil du grundlos den umgang verweigerst und zweitens weil du das kind manipulierst. das kind ist sehr zu bedauern, es wird in diesem konflikt deinerseits überhaupt nicht berücksichtigt. gib der mutter ihr kind und lass deinen hass auf den next. er hat dem kind nix getan seit jahren. somit ist die geschichte für das gericht aus der welt.


    im schlimmsten fall setzt du bei weiterer verweigerung dein sorgerecht aufs spiel und spielst der km das kind förmlich zu. was sagt denn deine anwältin.

    Entschuldige, aber wie kommst du darauf dass ich den Umgang verweigere? Hast du auch den 1. Bericht gelesen? Ich brauche nichts manipulieren, das Kind hat mir das von alleine erzählt!

    Hallo,


    am 2. Dezember 2014 findet ein Amtsgerichtstermin statt. Ich möchte euch etwas in letzter zeit erzählen was passiert war und bitte euch erneut um Rat.
    Nach dem Hausfriedensbruch und Gewalt der Kindesmutter erhielt ich am 31. Oktober 2014 Post von meiner Anwältin. Die Kindesmutter ist nach dem Vorfall sofort in die Universitätsklinik gegangen um einen Arztbericht zu holen. Es wurden Falschaussagen gemacht.
    Die Kindesmutter, ihre Freundin und ein schwarzer Freund der vom Fahrradweg aus alles beobachtete, behaupten, ich hätte die Kindesmutter gestoßen, geschlagen und in den Schwitzkasten genommen. Meine Nachbarin die zum Glück auch da war hatte alles mitbekommen. Ich hatte die ganze Zeit versucht sie zu beruhigen, und immer wieder gesagt "Keine Gewalt". Ich musste mich verteidigen. Ein Freund (der schwarze der auf dem Fahrradweg stand) der 150m weiter weg von mir wohnt, und seine Freundin, behaupten im Brief, dass ich das Kind mehrfach auf offener Straße geschlagen haben soll. Ich war natürlich entsetzt. Das Jugendamt wurde alarmiert. Es fand bei mir ein Hausbesuch statt, wegen Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt hat nur gutes Berichtet. Als das Jugendamt alleine mit ihm in meinem Wohnzimmer sprach, erzählte er dass der Lebensgefährte Fussball mit ihm gespielt hatte. Er wollte kein Fussball mit ihm spielen. In letzter Zeit erzählt er mir immer wieder dass der Lebensgefährte der Kindesmutter ihn mit dem Bügeleisen verletzt habe und dass er sich erinnern könne.
    Im Brief wird von ihrer Anwältin immer behauptet, dass ich den Umgang der Kindesmutter verweigere was überhaupt nicht stimmt. Das Jugendamt hat mir empfohlen, das Kind vorerst nicht der Kindesmutter herauszugeben und dass die Kindesmutter das Kind in Begleitung sehen könne. Die Kindesmutter hat den Begleiteten Umgang abgelehnt. 2 Monate hat die Kindesmutter das Kind nicht gesehen.


    Meine Frage an euch ist. Welche Argumente bringe ich an das Amtsgericht mit?
    1. Ich kann und möchte mit der Kindesmutter nichts mehr zu tun haben.


    Weil:


    1. Die Kindesmutter konfrontierte und provozierte mich mit ihrer Freundin aus der reserve zu locken in aller Öffentlichkeit. Sie brachte ihre Freunde mit.
    2. Ich wurde im Flur und auf offener Straße vor meiner Wohnung verprügelt.


    3. Mein Vermieter hat ihr ein Hausverbot erteilt.
    4. Ihre Zeugen machen Falschaussagen
    5. Die Kindesmutter gefährdet meinen Wohnsitz
    6. Das Jugendamt kontrolliert, weil Falschaussagen gemacht wurden um mir zu schaden.



    Die Kindesmutter ist gewalttätig und unberechenbar. Was kann ich also tun? Ein Elternberatungsgespräch ist in meinen Augen absolut sinnlos. Weil ich genau weiß was ihre Ziele sind. Sie wird bis zu seinem 18. Lebensjahr um das Aufenthaltsbestimmungsrecht kämpfen, den ich alleine habe. Mit Gewalt und Lügen.
    Nun tauchen auch ihre Freunde auf und mischen mit. Ich werde von dem schwarzen und seiner Freundin die 150m weiter wohnen ständig kontrolliert und beobachtet. Das Paar ruft jedesmal die Kindesmutter an wenn wir gesehen werden.


    Auch habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft am 18. November 2014 erhalten.
    Die Staatsanwalschaft hat die Strafanzeige eingestellt, mit der Begründung:


    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Strafverfolgung über die Interessen des Privatklageberechtigten hinaus auch im öffentlichen Interesse liegt.
    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.
    Bei der angezeigten Tat handelt es sich um das Ergebnis eines bereits seit längerer Zeit schwelenden Familienstreites, der über die Familie hinaus Interessen der Allgemeinheit nicht berührt.


    Hätten sich alle Beteiligten umsichtiger verhalten, wäre die Sitiuation nicht derartig eskaliert. Es kam zu wechselseitigen Körperverletzung. Der Rechtsfrieden wird über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus nicht gestört.
    Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.
    Deshalb muss Ihnen überlassen bleiben unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten gegen die Beschuldigte im Wege der Privatklage beim Amtsgericht vorzugehen. Durch diesen Bescheid werden etwaige Zivilrechtliche
    Ansprüche nicht berührt.


    Hinweis zum Sühneversuch:


    Der Erhebung der Privatklage muss in aller Regel ein Sühneversuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann vorausgehen. Auf das anliegende Merkblatt nehme ich Bezug.
    Soweit Gegenanzeige erstattet wurde, habe ich ebenfalls auf den Privatklageweg verwiesen.


    Was kann ich also tun, damit sowas nie wieder passiert? Was kann ich tun um von ihren Freunden in Ruhe gelassen zu werden die Falschaussagen machen?

    Falls ich dazu etwas anmerken darf...


    ich würde direkter schreiben, also Formulierungen wie "ich kann nicht glauben" weglassen, sondern Fakten nennen.
    Ebenso "hat keinen Zweck" und "können versprechen was sie wollen" klingen etwas vage.


    LG Jona

    Okay ich habs weggelassen. Danke!


    @Jona


    mir ist bewusst dass der Termin beim JA Vorrang hat. Ich werde den Termin bei der Polizei wohl verschieben müssen. Danke

    @ Hucky,



    ich bedanke mich für deine originelle Antwort. Ich muss dir in allen recht geben und das war mir auch schon bewusst. Ich habe ein Schreiben an das Jugendamt fertig gestellt, aber noch nicht abgeschickt. Das Schreiben werde ich auch meiner Anwältin schicken. Ich möchte jedoch eure Meinung über mein Schreiben erfahren und wäre euch sehr dankbar.


    Das Schreiben an das Jugendamt:



    Sehr geehrte Frau XXX,


    ich bin über Ihr Schreiben ziemlich entsetzt. Ich kann nicht glauben dass der Lebensgefährte der Kindesmutter auch da war. Die schriftliche Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass der Lebensgefährte nicht mehr meinem Sohn zusammentreffen wird, hat keinen Zweck! Die Kindesmutter und der Lebensgefährte können versprechen was sie wollen. Es gibt seit über 1 Jahr einen Gerichtsbeschluss. Sie hätten sich beide daran halten sollen und haben es nicht getan. Sie halten sich nicht an bestehendes Gerichtsurteil zum wiederholten male. Das muss Konsequenzen haben. Die Kindesmutter und der Lebensgefährte, hatten Chancen genug und beide bestehendes recht und Urteil ganz bewusst und vorsätzlich ignoriert und werden dies auch in Zukunft tun. Der Lebensgefährte näherte sich nicht ausversehen mein Kind, sondern schlief noch gemeinsam mit der Kindesmutter und Kind auf einem Bett. Ich will ein faires Urteil.


    Den Umgang der Kindesmutter will, kann und werde ich nicht verweigern. Den Umgang möchte ich weiterhin möglich machen. Aber eine Übernachtung bei der Kindesmutter kommt für mich nicht mehr in Frage, bis das vor Gericht geklärt ist. Die Kindesmutter und auch der Lebensgefährte neigen sehr zu Aggressionen und sind wohl auch Gewalttätig. Ich schlage deshalb einen Kompromiss vor, der Kindesmutter einen begleiteten Umgang übers Jugendamt oder einem anderen Träger anzubieten.


    Der Umgang übers Jugendamt ist meiner Meinung nach die beste Lösung, nur so kann sichergestellt werden, dass der Lebensgefährte meinem Sohn fern bleibt.
    Auch ich muss mich an das Gerichtsurteil halten, genauso wie die Kindesmutter, sowie den Lebensgefährten und das Jugendamt. Schliesslich geht es ja um die Sicherheit und das Wohl des Kindes. Die Unterschriften geben mir keine Sicherheit.


    Der Beschluss (das Vollstreckungsbescheid) vom Amtsgericht vom 30. Juni 2014, wies darauf hin, dass für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Umgangsregelung in dem gerichtlich gebilligten Vergleich vom 27. August 2013 ein Ordnungsgeld bis zu 25.000 €, ersatzweise Ordnungshaft angeordnet werden kann, § 89 Abs. 2 FmFG.


    Die Auflage wurde von der Kindesmutter und dem Lebensgefährten wie bereits erwähnt zum wiederholten male ignoriert. Aus diesem Grund möchte ich beim Familiengericht Zwangsgeld beantragen. Das Vertrauen zu der Kindesmutter und dem Lebensgefährten ist zerstört.
    Den Termin am 31. Oktober 2014 möchte ich gerne bei Ihnen wahr nehmen, jedoch habe ich eine Vorladung bei der Polizei um 9:00 Uhr. Bitte schlagen Sie mir einen neuen Termin vor.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo Sunny25,


    ich bedanke mich herzlichst für deine rasche Antwort. Dein Ratschlag finde ich klasse. So werde ich dann auch beim Jugendamt vorgehen. Es kann aber sein dass das Jugendamt so will wie es vorher war mit Übernachtung etc. Ich bin mir sicher dass das Jugendamt mich irgendwie erpressen will. Ich vermute dass die dann sagen werden, dass ich mich weigere und dass das schlecht für das Amtsgericht auswirkt. Ich habe das Gefühl dass das Jugendamt der Mutter viel zu leicht macht. Das Versprechen mit der Unterschrift finde ich einfach nur absurd. Das Jugendamt will immer schlichten wo es eigentlich nicht zu schlichten gibt. Die Kindesmutter hat nun bei mir Hausverbot. Eine Abmahnung von meinem Vermieter habe ich bereits bekommen. Es ist also unmöglich an Feiertagen das Kind abzuholen oder zu bringen. Ich mache das nicht mehr mit.


    Wie und wo kann ich mich informieren wenn Auflagen nicht eingehalten und ignoriert werden?

    Hallo,





    ich bin neu hier und hoffe dass ihr mir nen Rat geben könnt. Ich fasse kurz zusammen sonst wird das eine unendliche Geschichte.


    Ich bin 33 Jahre alt und alleinerziehender Vater. Mein Sohn ist 4 Jahre alt. Die Kindesmutter 24 Jahre alt und aus dem Senegal. Leben seit über 2 Jahren getrennt. Sind Geschieden. Die Mutter ist seit über 2 Jahren mit ihrem Lebensgefährten zusammen der 1 Jahr jünger ist als sie.


    Ich bin alleinerziehend weil vor 2 1/2 Jahren meinem Sohn mit einem Bügeleisen am Bein verletzt worden war. Er hat 3 Brandwunden zugefügt bekommen. Das Gerichtsmedizin (Brandwunden wurden begutachtet) schließt von einer Selbstgefährdung des Kindes aus. Es handelte sich also um Kindesmissbrauch. Mein Sohn war gerade mal 1 Jahr und paar Monate alt. Kein Kind verletzt sich absichtlich mit dem Bügeleisen 3x am Bein.


    Wir wissen seit heute nicht ob die Verletzung/Misshandlung von der Kindesmutter oder vom Lebensgefährten ausgeübt wurde. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Fürsorge und Sorgerecht wurde ihr entzogen. Als aber der Lebensgefährte nach 1 Jahr zugab, nur den Bügeleisen auf dem Boden gestellt zu haben, bekam er einen Strafbefehl mit einer lausigen Geldstrafe in höhe von 300€. Dann kam es zur gemeinsamen Sorgerecht (Nicht Aufenthaltsbestimmungsrecht). Mein Sohn durfte irgendwann wieder bei der Mutter über ein Wochenende schlafen. Doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt bis heute bei mir. Wir kamen zu einem Beschluss dass der Lebensgefährte sich von meinem Sohn fernhalten muss. Dieses Jahr näherte der Lebensgefährte zum 3. mal meinem Kind. Beim 2. mal hat der Lebensgefährte eine Vollstreckung vom Amtsgericht bekommen. Sollte er sich meinem Sohn wieder nähern, muss er mit einer Geldstrafe in höhe von 25.000 € ersatzweise Ordnungshaft rechnen. Beim 2. mal weigerte ich mich mein Kind der Mutter zu lassen und fuhren in den Uraub. Ich bekam dann eine Anzeige von der Kindesmutter wegen Entziehung minderjähriger. Obwohl sie gegen die Auflagen verstoßen hatte und genau wusste dass ich mit meinem Sohn in den urlaub fahren würde. Die Anzeige wurde später vom Staatsanwalt eingestellt. Nach dem Urlaub, schlief mein Sohn wieder bei der Mutter. Als ich ihn fragte wie das Wochenende war, erzählte er mir dass der Lebensgefährte dort übernachtet hatte, alle gemeinsam auf einem Bett und im Wohnzimmer TV geschaut hatten. Die hätten nicht miteinander gesprochen. Seit über 1 Monat weigerte ich mich das Kind bei der Mutter zu lassen, da die Sozialarbeiterin vom Jugendamt im urlaub war. Ich ging zum Jugendamt und holte mir rat. Man riet mir das Kind nicht mehr der Mutter herauszugeben, schlug mir aber vor dass die Mutter nur in Begleitung also mit mir das Kind sehen kann. Ich teilte dem Kindergarten auch mit dass die Kindesmutter das Kind momentan nicht bekommen kann bis das vom Jugendamt und Gericht geklärt wird. An dem Tag wo sie das Kind nicht abholen konnte, schrieb die Mutter mir eine beleidigende Mail, dann klingelte es vor meiner Wohnungstüre(ende September 2014) Ihre Freundin stand vor meiner Wohnungstür, die Mutter versteckte sich nebenan und lies sich blicken. Da sie mit mir reden wollte bin ich drauf eingegangen. Ich bat die Freundin aus dem Haus zu gehen da dies eine Familienangelegenheit sei. Dann kam es zur Streitigkeiten und Gewaltausbrüchen(von ihr aus). Da ich den Hausfriedensbruch und Gewalt vermeiden wollte ging ich aus dem Haus. Bevor ich die Freundin bat, dass die Mutter bitte gehen soll, kam es zu mehreren Faustschlägen auf meinen rücken und auf die brust sowie am hals(Ich bekam schürfwunden auf der Brust und am Hals) Ich wehrte mich natürlich. Ich bat die Mutter zu gehen, doch sie stand mir im weg. Stand an der Haustür. Ich wollte in die Wohnung, doch sie versperrte mir den Weg und ließ mich nicht rein. Die Mutter forderte die Freundin die Polizei zu rufen. Die Polizei kam, ich zeigte alle Unterlagen und erteilte gegen die Mutter eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Hausverbot. Heute war ein Gespräch mit der Mutter und den Lebensgefährten beim Jugendamt. Ich war nicht dabei. Die Mutter und der Lebensgefährte versicherten dass der Lebensgefährte nicht mehr meinen Sohn nähert. Die Mutter ist zu einem Elterngespräch mit mir bereit, da sie aber unberechenbar ist möchte ich das nicht mehr. Ich bin frustriert dass die Mutter und der Lebensgefährte jedesmal davon kommt. Was ist mit dem Vollstreckungsbescheid? Ich will einfach nur Gerechtigkeit. Ich habe keine Lust mehr dass auf meiner Nase rumgetanzt wird. Die Anwältin von der Kindesmutter ist auch noch so dreist, dass wenn ich das Kind der Mutter nicht herausgebe, sie dann die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter beantragen will. Jetzt möchte ich gerne eure Meinung lesen. Ich bin zutiefst frustriert und sowas von sauer und langsam mit den nerven am Ende.





    Auf eurer Feedback würde ich mich sehr freuen.