Beiträge von Rote_Zora

    Hallo ihr Lieben,


    Es ist ein Thema das mich seit der Trennung immer und immer wieder beschäftigt: Wenn mir etwas zustößt, wer nimmt meine kleine bei sich auf?
    Ich habe einen älteren Thread hierzu gelesen, da aber keine wirkliche Antwort auf meine Fragen gefunden.
    Damals bei der Trennung hatte ich ja noch das alleinige Sorgerecht. Aber mittlerweile haben wir das gemeinsame Sorgerecht. Allerdings nimmt er trotzdem nur sehr wenig am Leben des Kindes teil.


    Hier nochmal kurz das drum herum:


    -Vater bringt sich kaum ein, lässt sich immer wieder bitten... trotzdem unregelmäßiger Umgang (Absagen, Ausreden)
    -Sagt er habe kaum Zeit für Kind wegen Arbeit, Haushalt, Freundin, Kumpels.
    - Will wie er sagt "auf sein Leben nicht verzichten müssen nur weil er ein Kind hat
    - Ihm sind Umgangswochenenden von Samstag bis Sonntag schon zu "stessig"
    - Musste sich vor ein paar Wochen vom JA drängen lassen wenigstens die We von Freitag bis Sonntag zu verlängern. Zusage! Fand aber noch nicht statt (Ausreden)
    - Ist mit Erziehung und Betreuung teils überfordert (obwohl Kind nur ab und an mal von Samstag bis Sonntag da ist)
    - Denke er würde sich den "Stress" mit der Kleinen nicht antun wollen. Sie also nicht zu sich nehmen wollen wenn ich sterben sollte.
    -Seine Eltern sind zwar Rentner aber ja schon älter und haben einige Körperliche gebrechen und deshalb nicht geeignet. Mutter psychisch auch garnicht in der Lage.
    - Bruder des KVs wohnt noch Zuhause und nimmt Drogen.
    - Meine Familie ist groß. Die kleine hat 2 Onkel und eine Tante. Tante ist auch Ihre Patentante. Wir haben sehr viel Kontakt zu ihnen. Wir sehen sie min. 2 mal die Woche.
    -Meine Familie war anstelle des KVs immer für uns da
    -Starke emotionale Bindung zu meinen Eltern (Sie waren jetzt zwei Wochen im Urlaub... Kind war am Boden zerstört sie nicht sehen zu können)



    Mit meinen Eltern habe ich gesprochen, sie würden die kleine gern zu sich nehmen wenn der Fall eintreffen sollte.


    Nun meine Fragen:



    Setzt man bei so etwas ein Testament auf?
    Ist es bei geteiltem Sorgerecht überhaupt rechtsgültig? Oder kann man sich die Mühe gleich sparen?
    Wäre es klug den KV vorher etwas unterschreiben zu lassen? Eine Erklärung dazu das er in meinem Todesfall die kleine meinen Eltern überlassen würde? Ich denke er würde es unterschreiben. Aber zu 100% kann ich es aber natürlich nicht sagen.
    Es ist leider wieder etwas schwierig im Moment zwischen uns.
    Aber könnte ihm ein Gericht sein Kind "aufzwingen"?
    Obwohl er eigentlich nicht will und man beiden damit keinen Gefallen tun würde?



    Ich wüsste nichtmal wie ich es bei KV ansprechen sollte. Will ja auch nicht das er wieder austickt weil er denkt man will ihm was.
    Wie habt ihr das geregelt? Oder was könnt ihr mir da für einen Rat geben?


    Ich weiß einfach nicht wie ich am besten an das Thema ran gehen soll
    doch ich will die Gewissheit haben das sie gut aufgehoben ist... es
    bedrückt mich sehr. ;(


    Liebe Grüße,


    Zora

    Rainbowmama



    Lass den Kopf nicht hängen. ;)
    Ich hab mir sagen lassen das es Väter gibt die mit dem gemeinsamen Sorgerecht in ihre Vaterrolle erst so richtig hinein gewachsen sind und es dann sehr viel besser lief.
    Bei uns war das nicht der Fall... es läuft weiterhin bescheiden. Aber das heißt nicht das es bei dir so sein muss!!




    Das er sich quer stellen wird ist kein Grund die gemeinsame Sorge abzulehnen.
    Also würde ich mich langsam mit dem Gedanken anfreunden auch wenn es dir nicht gefällt. :-(




    Allerdings kommt mir das mit dem "er hat das Sorgerecht beantragt weil er seinen Eltern was beweisen wollte!" sehr bekannt vor. :D
    Wäre die Mutter von unserem KV nicht (die sich selbst kaum kümmert aber den Schein der guten Großeltern und bei ihrem Sohn den Schein des guten Vaters wahren möchte), würde sich KV garnicht kümmern. Sie steht auch mit der Peitsche hinter ihm.
    Ihr geht es darum wie es auf andere wirkt wenn er sich garnicht einbringt. Die anderen Leute könnten ja schlecht über die Familie denken.
    Es kommt trotzdem nix...Aber ich denke er wird schon seine Geschichten erfinden warum er sein Kind so selten sieht. Sicher bin ich bei anderen die, die es ihm verweigert. Aber ich hab ja von allen seinen Absagen sms, mails usw.
    Wäre seine Mutter nicht und würde der Preis stimmen, würde unser KV seine Rechte am Kind sicher wieder abtreten. :|





    Was mir mal so aufgefallen ist, ich weiß nicht obs wem anders auch so geht!?
    Wenn man in einem Gespräch auf den Vater der Kleinen kommt und erzählt wie schlecht es läuft mit KV und dem Umgang usw. wird man gefragt "Hast du denn das alleinige Sorgerecht" wenn ich dann sage "Nein" kommt so ein ungläubiger Blick vom Gegenüber.
    Als wollten sie sagen "Was willst du eigentlich... wird wohl nicht so schlimm sein wenn ihr die geteilte Sorge habt". Das hatte ich nun schon häufiger.
    Selbst wenn der KV der größte .... ist, wirkt er auf andere doch durch das gemeinsame Sorgerecht gleich viel präsenter.
    Das war bisher zumindest mein Gefühl...



    Liebe Grüße,



    Zora

    Es gibt sicher jede Menge Vorteile beim GSR. Wenn es vom KV denn aus den richtigen Gründen gewollt wird.
    Meine Frage ist auch: Warum möchtest du es nicht? :huh:
    Solang er sein Kind nicht misshandelt, Sucht Probleme oder sonstiges hat, geht das mit dem Sorgerecht ja leider auf jeden Fall durch. Auch wenn du es nicht willst. Die Erfahrung mussten wir ja leider auch machen. Es ist eigentlich eine unverschämtheit wenn man weiß wie wenig der KV vorher da war oder wie er sich verhalten hat. :thumbdown:
    Wobei man ja auch immer die andere Seite sehen muss. Für manche UET´s war diese Änderung sicher ein Segen. Diese haben sich nämlich vorher auf gut Deutsch den Ar*** aufgerissen und hatten trotzdem kaum Mitspracherecht am eigenen Kind.


    Also wie gesagt... wenn der KV es ernst meint und es dabei NUR ums Kind geht und nicht darum dir Steine in den Weg zu legen, dann ist es sicher eine wirklich gute Sache.



    Liebe Grüße,


    Zora

    Hucky


    Bei unserem KV würde es vor Gericht reichen ihm zu sagen "Alles klar... du willst nicht das ich mit Kind wegziehe, dann nimm sie doch zu dir! Zack Bumm... Problem gelöst" (Nicht das ich das wirklich wollen würde. Um Gottes willen... allerdings bringt es bei unserem KV nur die Schocktherapie).
    Er müsste dann zugeben das er keinen Bock hat das sie bei ihm ist. Somit
    sollte es dem Gericht nicht schwer fallen einen Entscheidung treffen.
    Ihm würde erstmal die Farbe aus dem Gesicht weichen... ähnlich wie an dem Tag als ich ihm gesagt habe das er sich in der Ferienbetreuung beteiligen muss wenn ich arbeit gefunden hab... ob er will oder nicht... das es seine Pflicht ist. Ich dachte er kippt aus den Latschen. :lach
    Für ihn ist das alles hier nur Pille Palle. Von Verpflichtungen dem Kind gegenüber möchte er nichts wissen.



    Liebe Grüße,


    Zora

    Yay! :-(
    Ja dann wird das ja bei uns evtl. auch nicht alles so easy wie gedacht!
    Aber wenn KV nein sagt, dann kann ich ein Gericht entscheiden lassen?
    Und wenn das Gericht entscheidet das wir umziehen können muss KV sich fügen auch bei weiteren Dingen die wir dazu brauchen. Unterschriften usw.


    Nicht das es mir Spaß machen würde unseren KV durch Gericht "zwingen" zu lassen. Aber bei uns bliebe nix anderes. Er würde NIEMALS zustimmen. Nicht weil er Angst hat sein Kind zu verlieren, sondern aus reiner Schikane. Deshalb wurde das geteilte Sorgerecht beantragt. Er hat gern das sagen und geilt sich regelrecht daran auf wenn ich ihn um Erlaubnis fragen muss.


    Liebe Grüße,
    Zora

    Vielleicht hat man das bei mir nur so locker gesehen, weil es wie gesagt nur um 50Km geht.
    Wobei... mal angenommen man bekommt ein tolles Jobangebot und würde mehr Geld verdienen usw usw. müsste aber deshalb 200km oder weiter wegziehen müssen. Wäre man tatsächlich gezwungen auf diese tolle Möglichkeit verzichten weil der andere Elternteil sich quer stellt? :schiel
    Nicht das es in meinem Fall so wäre.... ein Beispiel. Solang es dem Kind gut geht und sicher gestellt ist das Kind und Vater sich weiterhin sehen, ist doch alles super? :huh:



    Liebe Grüße,



    Zora

    Okay!?


    Mir wurde gesagt:
    -Ich kann umziehen und muss den KV nur davon in Kenntniss setzen.
    -Er könne ja gern gegen meine Entscheidung klagen, würde alledings nichts bringen
    -Zum Um und Anmelden bräuchte ich seine Unterschriften
    -Die er verweigern kann wenn er nicht will
    -Ich könnte zum Gericht gehen wenn KV sich quer stellt diese würden dann entscheiden.


    Das stimmt so nicht?



    Wie gesagt... ich würde vorher einen Anwalt aufsuchen und mich über alles nochmal informieren lassen bevor ich einfach abhaue. nachher gibt das Ärger weil ich mich falsch verhalten habe.

    Volleybap


    Und das man nicht NUR auf die Aussage vom Jugendamt bauen darf ist wohl klar. Allerdings haben die auch schon einiges erlebt und können somit diesbezüglich einen Rat geben und dir sagen wie die Erfolgchancen in manchen Situationen stehen.
    Bevor ICH so einen Schritt gehen würde, würd ich mich vom Anwalt beraten lassen. Wie ich es am besten anstelle, was ich tue wenn ich benötigte Unterschriften nicht bekomme usw usw.



    Liebe Grüße,


    Zora

    Das für die Ummeldung oder Anmeldung die Unterschrift vom Vater benötigt wird hat man mir beim JA schon gesagt. Mal abgesehn davon ist es klar das man nicht tun und lassen kann was man möchte.
    Aber sie haben gesagt solange der KV weiß wo sein Kind hinzieht und in Zukunft wohnt, ist alles geklärt. Man muss den KV nicht erst fragen ob man Umziehen darf. Letzten Endes ist es meine Sache. Wenn er nötige Unterschriften für Um- und Anmeldungen nicht leistet geht man vor Gericht. Geht ja dann nicht anders.
    Aber ganz ehrlich... das wäre ja auch noch schöner. Wenn der KV bestimmen könnte wie ich mein Leben lebe, wo ich arbeite oder mit wem ich glücklich bin und und und. Solang es dem Kind gut geht ist ja alles Tutti.
    Wenn es bei der TS auf Grund des Studiums besser wäre umzuziehen, kann ich mir nicht vorstellen das sich (wenn Vater klagen würde) ein Gericht dagegen entscheidet das TS umzieht.



    Grüße,


    Zora

    Lajia83


    Wo liegt denn das Problem mit dem Umzug?
    Das war auch meine größte Sorge als damals bei mir und dem KV das gemeinsame Sorgerecht (leider) durchging.
    Beim JA hatte ich dann ja einige Gespräche weil er sich einen Supergau nach dem anderen geleistet hat. Ich habe die beim JA gefragt wie es denn aussieht wenn ich mal umziehen möchte (Mit dem neuen Freund zusammen oder wegen eines Jobs). Ich hatte auch die Angst das ich so gesehen gezwungen bin hier wohnen zu bleiben. Schließlich würden dann zwischen Kind und Vater eine 3/4 Stunde Fahrt liegen.
    Beim Jugendamt haben mir (unabhängig voneinader) zwei Leute gesagt das ich ihn einzig und allein darüber in Kenntniss setzen muss. Ein Herr hat über meine Frage sogar schmunzeln müssen und meinte nur "Ich bitte sie... nur wegen dem KV müssen sie doch nicht auf ihr Glück verzichten. Er könnte natürlich klagen. Allerdings würde das in dem Fall hier nicht durchgehen. Man kann schließlich nicht erwarten das sie ihr Leben nur nach dem KV richten."
    Wie weit würdest du denn wegziehen?


    Liebe Grüße



    Zora

    Lajia83 :winken:


    Ich habe da eine Frage. Und zwar: Was hat es mit der Generalvollmacht auf sich?
    Was ist das? Was genau bedeutet das nun für dich und den KV?
    Entscheidest du nun allein und nur bei wirklich wirklich wichtigen mit dem KV gemeinsam?
    Ich bin neugierig. :)


    Liebe Grüße,



    Zora

    Volleybap


    Vllt. hast du ja recht... es ist nur so schwer. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit schmeißt man mir Knüppel zwischen die Beine und es wird getrickst, gelogen und ausgespielt. Es ist schwer da zu unterscheiden was nun Intrige ist oder Wahrheit. Deshalb bin ich ganz ehrlich gehe ich erstmal davon aus das wieder was krummes läuft.


    Wie gesagt. Wer durch falsche Anzeigen beim Jobcenter (angebliche nebenbeschäftigung) in Kauf nimmt, das meiner Tochter und mir die Leistungen gestrichen werden (und wir ohne Geld für Essen, Miete, Kleidung da sitzen) der schreckt auch nicht davor zurück beim Unterhalt was zu drehen... oder es zumindest zu versuchen.
    Seine Begründung weshalb er uns beim JC angezeigt hat, war "dich mach ich fertig, das schwöre ich dir".

    Aber er MUSS angeben das er mit seiner neuen Freundin zusammen zieht? (Wenn er es denn tut... aber es wurde mal etwas in dieser Richtung von Seiten des KV´s angesprochen.)
    Wirkt es sich auf die Höhe des Unterhalts aus das er Kosten für Wohnung usw. nicht mehr allein tragen muss?


    Für einige ist es sicher wenig verständlich warum ich möchte das auch auf jedenfall der Betrag gezahlt wird auf den wir ein Recht haben.
    Wer die Geschichte dahinter kennt, könnte es sicher eher verstehen.
    Selbst in der Beziehung damals war ich eine Geldgeile Alte wenn ich um Haushaltsgeld oder Geld für Babynahrung oder Windeln gebeten habe.
    Meine Tochter und ich waren nach der Trennung immer auf uns allein gestellt und durften nie Hilfe von Seiten des KV´s oder seiner Familie erwarten. Ich musste allein klar kommen.
    Anstatt zu helfen hat er uns alles nur noch schwerer gemacht. Beleidigungen, Drohungen, Falsche Anzeigen beim Jobcenter in der Hoffnung ich bekomme die Gelder gestrichen usw usw. die Liste ist lang. Die einzigen die mich aufgefangen haben waren meine Eltern. Er war nur fürs Kind da wenn er denn mal Lust dazu hatte.
    Ich denke mir einfach, wenn man sonst nichts von ihm erwarten kann, dann soll er doch bitte wenigstens den für sein Gehalt höchstmöglichen Betrag bezahlen. (natürlich mit berücksichtigung von Miete Versicherung bla blubb)
    Ich weiß nicht ob ihr mich da verstehen könnt. Ich hoffe doch. :-(


    Es geht dabei nicht ums gewinnen oder verlieren, sondern viel mehr um einen Funken Gerechtigkeit. Laut ihm solle ich mich nicht darüber beschweren allein da zu stehen, er würde ja schließlich Geld bezahlen.
    Also bin ich hier in dem ganzen Szenario die bezahlte Kinderbetreuung und hab am besten immer die Schnüss zu halten. :kopf





    Liebste Grüße,


    Zora